Daten
Kommune
Wesseling
Größe
166 kB
Datum
19.04.2016
Erstellt
04.04.16, 16:39
Aktualisiert
04.04.16, 16:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
51/2016
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
:gesamtperspektive Wesseling, Neugestaltung Bahnhofsumfeld
hier: - Vorstellung von Varianten für die ÖPNV-/Bushaltestellenkonzeption im Bahnhofsumfeld
- Beschluss über den Gestaltungsplan für die Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes
(Bauabschnitte 1-3)
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
29.03.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 51/2016
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Ursula Schneider
29.03.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
:gesamtperspektive Wesseling, Neugestaltung Bahnhofsumfeld
hier: - Vorstellung von Varianten für die ÖPNV-/Bushaltestellenkonzeption im Bahnhofsumfeld
- Beschluss über den Gestaltungsplan für die Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes
(Bauabschnitte 1-3)
Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz nimmt die vorgestellten Varianten für die ÖPNV/Bushaltestellenkonzeption zur Kenntnis und beschließt die Variante 5 A als Grundlage für die Erarbeitung der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI) zur Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes (Bauabschnitte 1-3).
2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt den vorliegenden Gestaltungsplan
des Büros reicher haase associierte (rha), einschließlich der vorgeschlagenen Bauabschnitte 1-3, als
Grundlage für die Erarbeitung der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI) zur Neugestaltung des
Bahnhofsumfeldes. Die Entwurfsplanung (LP 3) einschließlich Kostenberechnung wird dem Ausschuss
für Stadtentwicklung und Umweltschutz zur Beschlussfassung vorgelegt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung für die vorgenannten Bauabschnitte gemeinsam
mit den weiteren Entwurfsplanungen für die Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes und der Innenstadt im
Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Stadt Wesseling beabsichtigt, die :gesamtperspektive mit den Projektbereichen „Neugestaltung Innenstadt und Bahnhofsumfeld“ in den Jahren 2017 ff im Rahmen des Bund-Länder-Programmes „Aktive Stadtund Ortsteilzentren“ fortzusetzen und damit dem hohen Handlungsbedarf zur Aufwertung und Stärkung der
Wesselinger Innenstadt Rechnung zu tragen.
Entsprechend den Beratungen mit der BR Köln wird die Stadt Wesseling einen Gesamtantrag für die weiteren :gesamtperspektive-Projekte (Neugestaltung Innenstadt/Bahnhofsumfeld, Verfügungsfonds) einreichen,
um das notwendige „Gesamttestat“ zu erhalten.
Am 18.8.2015 wurde mit der BR Köln abgestimmt, dass der Gesamtantrag für die Stadterneuerungsprogramme (STEP) 2017 ff im Sommer 2016 eingereicht werden soll. Die Erarbeitung des Gesamtantrags umfasst neben der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts (IHK) die Konkretisierung der Planungen für die jeweiligen Bauabschnitte. Zur Antragseinreichung müssen für alle Projekte Entwurfsplanungen
(Leistungsphase (LP) 3) einschließlich der Kostenberechnung und der notwendigen Beschlüsse der Gremien
vorliegen. Nach Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit mit dem „Gesamttestat“ können separate
Förderanträge für die Einzelmaßnahmen eingereicht werden.
Der Projektbereich „Neugestaltung Bahnhofsumfeld“ besteht aus den folgenden Bauabschnitten:
BA 1 - Neugestaltung des Bahnhofsplatzes mit oberirdischer Querung der L 300 Konrad-AdenauerStraße und Umgestaltung des Fußgängertunnels (Einkürzung/Umgestaltung des Tunnels und neue Zugänge/Rampen)
BA 2 - Sanierung und Umnutzung des historischen Bahnhofsgebäudes zu einem Bürgerbahnhof und
Neugestaltung eines „Grünen Bands“- neue Grün- und Freibereiche im Bahnhofsumfeld
BA 3 - Umbau der L 300 im Bahnhofsbereich einschließlich Bushaltestellenkonzept
Der Bauabschnitt BA 1 „Neugestaltung des Bahnhofsplatzes mit oberirdischer Querung der L 300 KonradAdenauer-Straße und Umgestaltung des Fußgängertunnels“ gliedert sich auf Grund der Komplexität und Art
der Aufgabenstellung auf in die
technische Entwurfsplanung für die Einkürzung des Fußgängertunnels und die neuen Zugänge/Rampen
zum Fußgängertunnel an Bahnhofsplatz und Flach-Fengler-Straße sowie für die unterirdische Umgestaltung des verbleibenden Fußgängertunnels und die
Entwurfsplanung für die oberirdischen Freiflächen und Verkehrsanlagen im Bahnhofsbereich.
Die vorgenannten Bauabschnitte werden von den Planungsbüros reicher haase associierte (rha) und Schüßler-Plan gemeinsam mit der Stadt Wesseling bearbeitet, da die Planungen räumlich und inhaltlich eng miteinander verflochten sind und einer intensiven planerischen Abstimmung und Koordination bedürfen.
Weiterhin sind die Planungen mit dem Landesbetrieb.Straßen.NRW als Baulastträger der L 300, den Nahverkehrsbetreibern sowie der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) und der Landeseisenbahnverwaltung
für die angrenzenden Bahnbetriebsanlagen abzustimmen.
Die Entwurfsvarianten für die Sanierung und Umnutzung des historischen Bahnhofsgebäudes zu einem Bürgerbahnhof sind Gegenstand der Beschlussvorlage 37/2016 und werden dem ASU in der gleichen Sitzung
wie der Gestaltungsplan für das Bahnhofsumfeld vorgestellt. Die Varianten sind deshalb in den vorliegenden
Plänen als Option Varianten 1-3 eingetragen; je nach Ergebnis der Variantenauswahl wird die Freiflächengestaltung am Bahnhofsgebäude angepasst.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seinen Sitzungen am 30.9.2015 und am
3.11.2015 ausführlich über Planungsvarianten zur „Neugestaltung des Bahnhofsplatzes mit oberirdischer
Querung der L 300 Konrad-Adenauer-Straße und Umgestaltung des Fußgängertunnels“ diskutiert (vgl. Beschlussvorlagen 162/2015 und 162/2015 1. Ergänzung).
In der Sitzung am 3.11.2015 wurde der Beschluss gefasst, die Planungsvariante 1 b - mit Modifizierungen
bezüglich der künftig veränderten Buskonzeption im Bahnhofsumfeld - für die Einreichung des Gesamtantrags zur Stadterneuerung (STEP) 2017 ff weiter zu konkretisieren, die Entwurfsplanung (LP 3) mit den Planungsbüros reicher haase associierte und Schüßler-Plan zu erarbeiten und die Entwurfsplanung dem ASU
zur Beschlussfassung vorzulegen. Weiterhin wurde angeregt, die Möglichkeiten der räumlichen Optimierung
der ÖPNV-Umsteigebeziehungen u.a. durch eine Konzentration aller Bushaltestellen am künftigen Bürgerbahnhof zu prüfen und geeignete Lösungen zu erarbeiten.
2. Lösung
Entsprechend dem vorgenannten Beschluss ist die Planungsvariante 1 b zwischenzeitlich mit den Büros rha
und Schüßler-Plan konkretisiert worden, so dass dem ASU sowohl Varianten für die ÖPNV-/Bushaltestellenkonzeption als auch ein Gestaltungsplan für das gesamte Bahnhofsumfeld, einschließlich eines Vorschlags
zu den Bauabschnitten und Kostenschätzungen für die Bauabschnitte vorgelegt werden (vgl. Anlagen).
Die vorliegende Gestaltungsplanung entspricht nicht vollständig einer Entwurfsplanung der LP 3; sie ist jedoch in wesentlichen Planinhalten schon detailliert durchgearbeitet, so dass nach Beschlussfassung des
ASU die Entwurfsplanung (LP 3) für die Bauabschnitte 1-3, einschließlich der Kostenberechnung, kurzfristig
fertig gestellt werden kann.
Die Beschlussfassung über die Entwurfsplanung (LP 3) für den gesamten Projektbereich „Neugestaltung
Bahnhofsumfeld“ ist Voraussetzung für die Einbringung des Projektbereichs in den Gesamtantrag für die
Stadterneuerungsprogramme (STEP) 2017 ff im Sommer 2016.
Es ist deshalb wesentlich, nunmehr eine grundlegende Entscheidung über die vorliegende Gestaltungsplanung für den Projektbereich Bahnhofsumfeld herbeizuführen.
Die Beschlussvorlage 51/2016 umfasst Varianten für die künftige ÖPNV-/Bushaltestellenkonzeption mit dem
Vorschlag einer Vorzugsvariante; die empfohlene Variante ist in den Gestaltungsplan des Büros rha aufgenommen worden, um das städtebauliche Gestaltungskonzept für die Bauabschnitte 1-3 in Gänze darstellen
zu können.
Die unterirdische und technische Umgestaltung des verbleibenden Fußgängertunnels ist nicht Gegenstand
dieser Beschlussvorlage; die vorliegenden Kostenschätzungen umfassen nicht die Kosten für die Einkürzung
des Fußgängertunnels, die Schließung vorhandener und Schaffung neuer Zugänge (Rampen, Treppen, Rolltreppen) sowie Kosten für die Umgestaltung des verbleibenden Tunnels (vgl. Anlagen).
Die technische Entwurfsplanung für die Einkürzung des Fußgängertunnels sowie für die neuen Zugänge und
Rampen zum Fußgängertunnel an Bahnhofsplatz und Flach-Fengler-Straße liegt im Wesentlichen vor, so
dass die konkrete Lage, Ausführung bzw. barrierefreie Funktionsfähigkeit der neuen Zugänge/Rampen geklärt ist. Die vorliegende Vorentwurfsplanung ist in den Gestaltungsplan des Büros rha aufgenommen worden, um die wesentlichen Planungsinhalte der Bauabschnitte 1-3 zusammengefasst darstellen zu können.
In Anbetracht der Komplexität dieses Aufgabenbereichs und dem Erfordernis der frühzeitigen Klärung spezifischer Fragestellungen für die LP 3 (z.B. Statik, Brandschutz, Fachrecht etc.) liegen für diese Baumaßnahmen jedoch noch keine Kostenschätzungen vor.
Hinweis: Die Einbringung der Beschlussvorlage über die Entwurfsplanung (LP 3) einschließlich Kostenberechnung für die gesamten Bauabschnitte 1-3 zur Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes ist in der Sitzung
des ASU im Juni 2016 vorgesehen.
2.1 Genehmigungserfordernis nach Fachplanungsrecht (Eisenbahn-/Straßenrecht)
Genehmigungsverfahren Eisenbahnrecht
Im Vorfeld der Entwurfsplanung war zu klären, welche Genehmigungsanforderungen an die geplante Einkürzung/Umgestaltung des Fußgängertunnels und die Schaffung neuer Zugänge gestellt werden. Zudem
war zu klären, ob die Genehmigung der Baumaßnahmen entsprechend dem Eisenbahnrecht (Planfeststellung) oder dem Bauordnungsrecht als Baugenehmigungsverfahren durchzuführen ist.
Nach Aktenrecherche der Stadt Wesseling und des Büros Schüßler-Plan ist festzustellen, dass die Umbauten des Fußgängertunnels in den 90-iger Jahren im Rahmen einer Baugenehmigung zugelassen wurden,
wogegen der Neubau der Fußgängerunterführung (gemeinsam mit dem Posttunnel) durch Planfeststellungsverfahren genehmigt wurde.
Die Fragestellung wurde im März 2016 mit der Bezirksregierung Köln (Genehmigungsbehörde Fachrecht),
der Landeseisenbahnverwaltung (Aufsichtsbehörde Fachrecht) und der Planungsabteilung der HGK AG
beraten. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die geplanten Baumaßnahmen vollständig im Rahmen eines
Baugenehmigungsverfahrens der Stadt Wesseling regelbar sind und kein Erfordernis für ein Fachplanungsverfahren nach Eisenbahnrecht besteht. Die Planungen werden mit den Beteiligten abgestimmt.
Zwischenzeitlich wurden erste Abstimmungen mit den städtischen Dienststellen (Bauaufsicht, Feuerwehr)
bezüglich der spezifischen Anforderungen (Brandschutz, Statik, Technik, Gutachten) für die Planung und
Ausführung der Baumaßnahmen sowie mit der Polizeidienststelle zu Sicherheitsaspekten geführt. Die notwendigen gutachterlichen Untersuchungen werden derzeit erstellt.
Genehmigungsverfahren Straßenrecht
Nach Abstimmung mit dem Landesbetrieb.Straßen.NRW im Februar 2015 und aktuell ist festzuhalten, dass
für die geplante Umgestaltung der L 300 Konrad-Adenauer-Straße im Bahnhofsbereich keine straßenrechtlichen Genehmigungsverfahren notwendig werden. Die Planungen werden im Detail mit dem Landesbetrieb
als Straßenbaulastträger abgestimmt.
2.2 Varianten für die ÖPNV-/Bushaltestellenkonzeption
Die Verwaltung hat gemeinsam mit den Planungsbüros rha und Schüßler-Plan Varianten für die künftige
Optimierung der ÖPNV-/Bushaltestellenkonzeption entwickelt, die sich hinsichtlich der Anordnung der Bushaltestellen (einseitig/beidseitig der L 300) und der Linienführung/Wendemöglichkeiten der Buslinien unterscheiden.
Es wird auf den beiliegenden Erläuterungsbericht und die Plankonzepte des Büros Schüßler-Plan verwiesen,
die detaillierte Ausführungen zu den Varianten 1-5 A enthalten (vgl. Anlagen). Die Varianten werden in der
Sitzung des Fachausschusses durch das Büro Schüßler-Plan vorgestellt.
Die Varianten wurden mit den Nahverkehrsträgern abgestimmt, die diese als grundsätzlich umsetzbar und
funktionsfähig beurteilen. Zudem wurden die Planungsvarianten am 14.3.2016 dem Landesbetrieb.Straßen.
NRW (Straßenbaulastträger) vorgestellt; der Landesbetrieb hat Vorbehalte gegen einige Varianten bzw.
Anforderungen zum Nachweis der verkehrstechnischen Leistungsfähigkeit für diesen Streckenabschnitt der
L 300 vorgetragen (vgl. Anlagen).
Im Hinblick auf die oberirdische Querung der L 300 im Verlauf der Bahnhofstraße bestätigt der Landesbetrieb seine grundsätzliche Akzeptanz; der Landesbetrieb fordert aus Verkehrssicherheitsgründen eine Lichtsignalanlage für die geplante Fußgängerquerung sowie die Beibehaltung einer Trennung von Fahrbahn und
Gehwegen (keine Aufpflasterung der Fahrbahn). Diese Anforderungen wurden in den Gestaltungsplan aufgenommen bzw. werden in der Ausführungsplanung umgesetzt (LSA).
Im Hinblick auf eine nutzerbezogene Ausgestaltung des ÖPNV-Knotenpunktes am Bahnhof Wesseling wäre
die Variante 1 mit der Bündelung der Bushaltestellen auf der Bahnhofsseite, mit direktem Zugang zum geplanten Bürgerbahnhof und dem Stadtbahnhaltepunkt der S 16, geeignet.
Diese Variante hat jedoch zum einen hohe Flächenbedarfe für die Bushaltestellen (Sägezahnaufstellung)
und die vorgesehene Wendeanlage innerhalb der L 300 zur Folge. Der Landesbetrieb.Straßen.NRW stellt
zum anderen hohe Anforderungen an die Bemessung einer derartigen Wendeanlage und den Nachweis der
Leistungsfähigkeit der L 300, so dass diese Variante nicht als Vorzugslösung in Betracht gezogen wird.
Fazit
Im Hinblick auf die städtebaulichen Gestaltungsmöglichkeiten des Bahnhofsumfeldes, die möglichst flächensparende Anordnung von Bushaltestellen und Wendemöglichkeiten, die mit einer Lichtsignalanlage gegebene verkehrssichere Querung der Konrad-Adenauer-Straße und der notwendigen Akzeptanz durch den Straßenbaulastträger wird im Ergebnis die Variante 5 A als geeignete Variante für die Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes empfohlen.
Es wird vorgeschlagen, die Variante 5 A als Grundlage für die Erarbeitung der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI) zur Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes heran zu ziehen.
Wie vorab erläutert, ist die empfohlene Variante 5 A in den vorliegenden Gestaltungsplan des Büros rha
aufgenommen worden, um das städtebauliche Gestaltungskonzept für die Bauabschnitte 1-3 in Gänze darstellen zu können.
2.3 Gestaltungsplan für die Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes
Wie eingangs dargestellt, ist die am 3.11.2015 beschlossene Planungsvariante 1 b zwischenzeitlich mit den
Büros rha und Schüßler-Plan konkretisiert worden.
Hinsichtlich der detaillierten Planinhalte wird auf den beiliegenden Erläuterungsbericht und den Gestaltungsplan des Büros rha verwiesen; die geplanten Bauabschnitte BA 1-3 sind im beigefügten Plan dargestellt (vgl.
Anlagen). Die Planung wird in der Sitzung des Fachausschusses durch das Büro rha vorgestellt.
Zur Erarbeitung des Gesamtantrags ist es wesentlich, nunmehr eine grundlegende Entscheidung über die
Gestaltungsplanung für den Projektbereich Bahnhofsumfeld herbeizuführen, um auf dieser Grundlage die
Entwurfsplanung (LP 3) einschließlich zugehöriger Kostenberechnung fristgerecht fertig stellen zu können.
Die Beschlussfassung über die Entwurfsplanung (LP 3) für den gesamten Projektbereich „Neugestaltung
Bahnhofsumfeld“ ist Voraussetzung für die Einbringung des Projektbereichs in den Gesamtantrag für die
Stadterneuerungsprogramme (STEP) 2017 ff im Sommer 2016.
Fazit
Es wird vorgeschlagen, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz den vorliegenden Gestaltungsplan des Büros reicher haase associierte (rha), einschließlich der Bauabschnitte 1-3, als Grundlage
für die Erarbeitung der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI) und Kostenberechnung zur Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes beschließt.
Die Entwurfsplanung (LP 3) einschließlich Kostenberechnung wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und
Umweltschutz zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung für die vorgenannten Teilprojekte gemeinsam mit den
weiteren Entwurfsplanungen für die Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes und der Innenstadt im Rahmen
einer Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Planungskosten für die Erarbeitung der LP 1-3 stehen im Haushaltsjahr 2016 auf folgenden Investitionskonten zur Verfügung:
M541-0062 0910402
M541-0009A 0910402
M541-0061 0910402
Bahnhofsplatz/Einkürzung Fußgängertunnel
Bahnhofsumfeld Platz/Grünbereiche
Bahnhofsumfeld Umbau L 300
Die Auftragsvergabe bei Städtebauförderprojekten ist bis einschließlich der LP 5 (Ausführungsplanung) förderunschädlich. Bei späterer Bewilligung des Förderantrags werden die Planungskosten mit dem für die
:gesamtperspektive Wesseling angesetzten Fördersatz (80 %) refinanziert..
Die Planungsbüros rha/Schüßler-Plan haben Kostenschätzungen (Bruttobaukosten) zum Gestaltungsplan
für die Bauabschnitte BA 1-3 zur Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes erarbeitet (vgl. Anlagen).
Nach derzeitigem Planungsstand sind die Bruttobaukosten für die Bauabschnitte 1-3 wie folgt zu beziffern:
BA 1
Neugestaltung des Bahnhofsplatzes mit oberirdischer Querung der L 300 Konrad-Adenauer-Straße
Hinweis: wie erläutert, umfasst die vorliegende Kostenschätzung nicht die Kosten für die Einkürzung des
Fußgängertunnels, die Schließung vorhandener und Schaffung neuer Zugänge (Rampen, Treppen, Rolltreppen) sowie Kosten für die Umgestaltung des verbleibenden Tunnels. Diese Kosten werden im Zuge
der Kostenberechnung zur LP 3 vom Büro Schüßler-Plan ermittelt.
Kostenschätzung rha
BA 2
Neugestaltung eines „Grünen Bands“- neue Grün- und Freibereiche im Bahnhofsumfeld
Kostenschätzung rha
Bruttobaukosten ca. 325.785 €
Bruttobaukosten ca. 815.656 €
BA 3
Umbau der L 300 im Bahnhofsbereich einschließlich Bushaltestellenkonzept
Kostenschätzung rha
Bruttobaukosten ca. 339.092 €
Kostenschätzung Schüßler-Plan
Bruttobaukosten ca. 374.031 €
(Anpassung L 300/Bushaltestellen)
Ein vollständige Kostenberechnung für den Projektbereich „Neugestaltung Bahnhofsumfeld“ wird mit der
Erarbeitung der Entwurfsplanung (LP 3) für die Bauabschnitte 1-3 erfolgen.
Die für den Doppelhaushalt 2015/2016 ermittelten Gesamtkosten für die Bauabschnitte BA 1-3 des Projektbereichs „Neugestaltung Bahnhofsumfeld“ sind in das Haushaltssicherungskonzept und in die mittelfristige
Finanzplanung der Stadt Wesseling wie folgt eingestellt:
BA 1
Gesamtkosten 2.609.753 €
M541-0062 0910402
Bahnhofsplatz/Einkürzung Fußgängertunnel
BA 2
Gesamtkosten 1.240.581 €
M541-0009A 0910402
Bahnhofsumfeld Platz/Grünbereiche
BA 3
Gesamtkosten
M541-0061 0910402
Bahnhofsumfeld Umbau L 300
579.321 €
Die aktuell mit der Entwurfsplanung (LP 3) zu ermittelnden Gesamtkosten für die Bauabschnitte 1-3 werden
im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2017 in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt.
Anlagen:
- Erläuterungsbericht Büro Schüßler-Plan
- Varianten ÖPNV-/Bushaltestellenkonzeption Büro Schüßler-Plan (Verkleinerung DIN A 4)
- Erläuterungsbericht Büro rha
- Gestaltungsplan mit Darstellung der Bauabschnitte Büro rha (Verkleinerung DIN A 4)
- Gestaltungsplan Bahnhofsumfeld Büro rha (Verkleinerung DIN A 3)
- Tabellen Kostenschätzung Büros rha/Schüßler-Plan
Anmerkung:
Die Fraktionen/fraktionslosen Ratsmitglieder erhalten einen Gestaltungsplan im Maßstab M. 1:250.