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Beschlussvorlage (Straßenausbau Sophienstr. / Paulinenstr. / Große-Horst-Str. / von-Borries-Str. hier: Beschlussfassung zur ausgeführten Baumaßnahme als Bauprogramm)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
28.11.2012
Erstellt
16.11.12, 11:25
Aktualisiert
16.11.12, 11:25
Beschlussvorlage (Straßenausbau Sophienstr. / Paulinenstr. / Große-Horst-Str. / von-Borries-Str.
hier: Beschlussfassung zur ausgeführten Baumaßnahme als Bauprogramm)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 117/2012 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Wehmeier Telefon: 05208/991-264 Datum: 16. November 2012 Straßenausbau Sophienstr. / Paulinenstr. / Große-Horst-Str. / von-Borries-Str. hier: Beschlussfassung zur ausgeführten Baumaßnahme als Bauprogramm Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 28.11.2012 Bemerkungen Sachdarstellung: Die anliegenden Lagepläne enthalten den tatsächlich ausgeführten Bestand des Straßenausbaus Sophienstr. / Paulinenstr. / Große-Horst-Str. / von-Borries-Str. im OT Leopoldshöhe Im Rahmen der Ausführung kommt es während nahezu jeder Baumaßnahme zu Änderungen gegenüber der Ursprungsplanung. Dies ist vielfach das Resultat von technischen Notwendigkeiten und persönlichen Absprachen mit Anliegern vor Ort. Diese Notwendigkeiten und Änderungswünsche sind im Vorfeld nicht immer plan- und erfassbar auszuschließen. Im Anschluss an die Baumaßnahme kommt es in diesem Zusammenhang bei der Abrechnung gemäß Erschließungsbeitragsrecht immer häufiger zu juristischen Auseinandersetzungen, in denen die beschlossenen Bauprogramme abgeprüft werden. Es ist daher sinnvoll und erforderlich, die tatsächlich ausgeführten Arbeiten nochmals im Nachgang durch den zuständigen Ausschuss bestätigen zu lassen. Die Änderungen in der Ausführung sind zum Teil marginal. Jede Verschiebung der Lampen- und Pflanzinselstandorte aufzuführen, wäre daher auch nicht zielführend. Die Verwaltung empfiehlt daher den Beschluss der Bestandspläne als Bauprogramm. Beschlussvorschlag: Die der Vorlage beigefügten Bestandspläne werden in dieser Form als Bauprogramm beschlossen. Schemmel