Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
598 kB
Datum
07.03.2013
Erstellt
22.02.13, 21:16
Aktualisiert
22.02.13, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
20/2013
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
22. Februar 2013
Bebauungsplan Nr. 08/02 „Im Bruche“ im Ortsteil Schuckenbaum
hier: Beratung und Beschluss zur weiteren Nutzung des Spiel- und Bolzplatzes
Kolmarer Straße
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
07.03.2013
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Im Oktober des vergangenen Jahres hat der Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung und
Sport nach einer Bereisung der verschiedenen Spiel- und Bolzplätze beschlossen, einige Spielplätze in ihrer
bisherigen Art und Weise nicht weiter bestehen zu lassen (s. Vorlagen-Nr. 92/2012).
In der dortigen Diskussion um die Nutzung des Spielplatzes Kolmarer Straße wurde dieser nicht
grundsätzlich in Frage gestellt, sondern es wurde überlegt, in wie weit durch eine Zufahrt über die
Spielplatzfläche eine Hinterlandbebauung der Grundstücke an der Eckendorfer Straße unterstützt werden
könnte bzw. ob die Gesamtfläche des Spielplatzes nach heutiger Einschätzung weiterhin erforderlich ist. Die
weitere Bearbeitung dieser Fragestellung wurde in den hiesigen Ausschuss verwiesen.
Die städtebaulichen Rahmenbedingungen stellen sich hierfür wie folgt dar:
► Baurechtliche Situation
Im Jahre 2000 wurde die Erschließung der Grundstücke nördlich der Eckendorfer Straße im Ortsteil
Schuckenbaum bauplanungsrechtlich überarbeitet. Nach einer Umfrage bei den Betroffenen, sprachen sich
diese für eine private Erschließung über das jeweilige Vordergrundstück an der Eckendorfer Straße aus.
Dementsprechend wurde die 5. Änderung des B-Planes Nr. 08/02 „Im Bruche“ im Juni 2001 rechtskräftig.
Auf dieser Rechtsgrundlage wurde ein Einfamilienhaus errichtet.
-2-
Vor Rechtskraft dieser Änderung wurde während der Planaufstellung (die aufgrund
der unterschiedlichen Standpunkte fast 10 Jahre
dauerte) ein Wohnhaus südlich angrenzend an
den Spielplatz zugelassen. Dessen Zufahrt und
Ver- / Entsorgung wurde über den Spielplatz
geregelt.
► Einschätzungen zum Spiel- und Bolzplatz
Die Flurstücke 135 und 136, auf denen hauptsächlich der Spielplatz eingerichtet ist,
ist durch eine entsprechende Festsetzung im
Ursprungsbebauungs-plan gesichert.
Das Flurstück 278 (vormals 205) ist als private
Grünfläche festgesetzt.
Soweit auf diesen Flurstücken eine andere
Nutzung als bisher angestrebt wird, ist eine
Bebauungsplanänderung nötig.
Im Rahmen einer Bebauungsplanänderung hat sich die Gemeinde mit den städtebaulichen Hauptzielen des
§ 1 Abs. 6 BauGB auseinanderzusetzen. Dort ist unter der Nr. 3 aufgeführt, dass „die sozialen und
kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere der Bedürfnisse der Familie, der jungen, alten und
behinderten Menschen......“ zu berücksichtigen sind. Somit ist zu klären, ob der Spiel- / Bolzplatz vollständig
oder teilweise umgenutzt werden könnte bzw. eine Umnutzung auszuschließen ist.
-3Die Spielplatzsituation im Ortsteil Schuckenbaum wird
geprägt durch die Spielplätze
1. Kolmarer Straße mit Bolzfläche
Gesamtfläche: 1657 qm, Spielfläche: 1538 qm.
Ausstattung: Klettergerüst, Doppelschaukel,
Sandkasten, Rutsche, Tischtennisplatte,
Federwipptiere.
2. Am Bruche
Gesamtfläche: 1877 qm, Spielfläche: 1650 qm.
Ausstattung: Sechseckiger Kletterturm mit Rutsche
und Hängebrücke, Doppelschaukel, Erdhügel mit
Betonrohrtunnel, Federwipptiere, Freifläche durch
Staunässe nur bedingt als Bolzplatz nutzbar.
3. Holunderstraße
Gesamtfläche: 801 qm, Spielfläche:
690 qm. Ausstattung: Sechseckiger Kletterturm mit
Rutsche und Hängebrücke, Doppelschaukel, Rutsche,
Wippe, Sandkasten, Seilbahn, Klettergerüst,
Federwipptiere.
Die Spielplätze 2 und 3 liegen innerhalb eines 500
m Entfernungsradius zum Spielplatz 1. Im
Straßenbereich Eckendorfer Str. / Kolmarer Str. /
Am Bruche ist eine Querungshilfe vorhanden.
Für die Feststellung des Spielplatzbedarfs sind die Daten der im unmittelbaren Einzugsbereich wohnenden
Kinder und Jugendlichen bis 14 Jahren ausgewertet worden:
Verteilung der Kinder bis 14 Jahren Eckendorfer Str.
Verteilung Kinder bis 14 Jahren Kolmarer Str.
14,00
10
Anzahl
8
12,00
10,00
6
4
2
Anzahl
0
8,00
Reihe1
1998 - 2002
2003 -2005
2006 - 2012
7
6
8
Geburtsjahr
6,00
4,00
2,00
-
1998 - 2002
Reihe1
12,00
2003 - 2005
4,00
2006 - 2012
4,00
Geburtsjahr
Anhand der beiden Säulendiagramme ist erkennbar, dass auch in den nächsten Jahren einige Kinder und
Jugendliche im Einzugsbereich des Spiel- und Bolzplatzes leben und diesen nutzen werden. Es ist weiterhin
anzumerken, dass im Bereich der Kolmarer Str. vielfach 2-Familienhäuser stehen. Laut
Einwohnermeldedaten ist erkennbar, dass häufig 2 bis 3 Generationen in einem Haus leben. Die gesamte
Altersstruktur unterstützt die daraus abgeleitete Vermutung, dass jüngere Menschen (ab 18 Jahren) in
diesem Wohnquartier weiterhin wohnen bleiben. Soweit diese einer Familiengründung gegenüber
aufgeschlossen sind, ist auch zukünftig davon auszugehen, dass eine entsprechende Anzahl an Kinder und
Jugendlichen dort leben werden.
-4-
► Zukünftige Nutzung
Die Lage des Spielplatzes innerhalb einer gewachsenen Wohnbebauung lässt eine mögliche Verwendung
als Baugrundstück für ein Einfamilienhaus am sinnvollsten erscheinen. Dabei ist zu bedenken, dass eine
Zufahrt für das Wohnhaus, welches über den Spielplatz erschlossen ist, gewährleistet bleibt. Ebenso ist die
Versorgung des Bereiches mit einer Spiel- und / oder Bolzplatzfläche zu berücksichtigen. Die Verwaltung hat
hierzu Varianten erarbeitet:
Variante 1
Vorteil:
Keine Kosten und Baumaßnahmen für die
Verlegung der Zufahrt. Bestehende Ver- /
Entsorgungs-leitungen sind gesichert.
Nachteil:
Nutzung und Unterhaltung des Flurstückes 278
fragwürdig.
Baugrundstück mit ca. 440 qm erscheint mit Blick
auf die Größe der Umgebungsgrundstücke sehr
kleinteilig.
Variante 2
Vorteil:
Baugrundstück mit ca. 760 qm stimmt mit Größe
der Umgebungs-grundstücke überein.
Nutzung und Unterhaltung des Flurstückes 278
geklärt.
Nachteil:
Kosten und Baumaßnahmen für die Verlegung
der Zufahrt. Bestehende Ver- /
Entsorgungsleitungen sind zu sichern. Zufahrt im
Garten- / Ruhebereich des neuen Wohnhauses.
Variante 3
Vorteil:
Baugrundstück mit ca. 690 qm stimmt mit Größe
der Umgebungs-grundstücke überein. Das
Neubaugrundstück hat die Zufahrt im Osten,
keine Störung von dessen Gartenbereich.
Zufahrt kann von Neubau und bestehendem
Wohnhaus genutzt werden. Klare Trennung der
Nutzung Wohnen / Spielplatz durch die Zufahrt.
Nutzung und Unterhaltung des Flur-stückes 278
geklärt.
Nachteil:
Kosten und Baumaßnahmen für die Verlegung
der Zufahrt. Bestehende Ver- /
Entsorgungsleitungen sind zu sichern.
-5-
► Fazit:
Bei allen drei Varianten bleiben die Spielgeräte erhalten. Die Bolzplatzfläche entfällt vollständig. Eine
Ersatzfläche in vertretbarer Erreichbarkeit für die Kinder ist aus Sicht der Verwaltung nicht gegeben. Die
Freifläche auf dem Spielplatz Holunderstraße ist dafür ungeeignet. Inwieweit der Einzelbaum auf dem
Neubaugrundstück erhalten werden kann, ist im Detail zu klären.
Der Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport (AfGSGS ) hat die Nutzung und
Aufteilung der derzeitigen Spielplatzfläche zur Prüfung gestellt. Die vorgestellten Varianten stehen nunmehr
zur Diskussion, wobei tendenziell die Intension des AfGSGS ist, die Spielplatzfläche zu verkleinern.
Dementsprechend ergeht folgende
Beschlussvorschlag:
Die Spiel- und Bolzplatzfläche an der Kolmarer Straße ist zu reduzieren. Der Hochbau- und
Planungsausschuss beauftragt daher die Verwaltung mit der Aufstellung einer entsprechenden
Bebauungsplanänderung. Die heute vorgestellte Variante 3 dient dafür als städtebauliche Grundlage.
Schemmel