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Beschlussvorlage (Bürgerantrag auf Durchführung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Alten Hövenstraße)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
29.11.2012
Erstellt
16.11.12, 11:25
Aktualisiert
16.11.12, 11:25
Beschlussvorlage (Bürgerantrag auf Durchführung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Alten Hövenstraße) Beschlussvorlage (Bürgerantrag auf Durchführung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Alten Hövenstraße)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 110/2012 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB II Bürgerservice / Ordnung / Soziales Auskunft erteilt: Herr Taron Telefon: 05208/991-300 Datum: 16. November 2012 Bürgerantrag auf Durchführung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Alten Hövenstraße Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 28.11.2012 Haupt- und Finanzausschuss 29.11.2012 Bemerkungen Sachdarstellung: Bei der o.a. Straße handelt es sich um eine Gemeindestraße außerhalb der geschlossenen Ortslage. Es sind bereits folgende Verkehrszeichen aufgestellt worden: -Tempo 50 (VZ 274-55) -Verbot für Kraftwagen und Krafträder, Anlieger frei (VZ 260/VZ 1020-30) Die Straßenbreite beläuft sich auf 4,50 m, es ist kein Hochbord vorhanden. Die Straße verfügt über eine entsprechende Beleuchtung. Aufgrund der Tatsache, dass die Alte Hövenstraße nicht für den Durchgangsverkehr zur Verfügung steht, stellt sich die Frage, inwieweit Maßnahmen im Sinne einer Verkehrsberuhigung tatsächlich erforderlich sind. Die Ausweisung als verkehrsberuhigte Zone kann nicht erfolgen, weil es sich hierbei um eine Regelung speziell für Bereiche in geschlossenen Ortschaften handelt. Es ist auch nicht erkennbar, dass die Alte Hövenstraße als Abkürzung für den Verkehr in Richtung K 20 dient, da sich kein Vorteil gegenüber der regulären Route (Evenhauser Holz/Hövenstraße) ergeben würde. Im Gegenteil, die Verbindung über die „Alte Hövenstraße“ ist aus verschiedenen Gründen (Geschwindigkeitsbeschränkung, Kurven, Zufahrten) weniger attraktiv als die eigentliche Streckenführung für den Durchgangsverkehr. Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, auch im Hinblick auf evtl. Kosten keine baulichen Maßnahmen durchzuführen. Es ist jedoch möglich, die Geschwindigkeitsanzeigetafel von Zeit zu Zeit dort zu installieren. Hiermit wurden in anderen Bereichen positive Ergebnisse erzielt. -2- Beschlussvorschlag: Dem Haupt-und Finanzausschuss wird empfohlen, dem Bürgerantrag insoweit zu entsprechen, dass eine Geschwindigkeitsanzeigetafel im Bereich der Alten Hövenstraße hin und wieder installiert wird. Die Durchführung von baulichen Maßnahmen wird abgelehnt. Schemmel