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Beschlussvorlage (Social Gardening in Wesseling hier: Aufbau eines Flächenpools)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
264 kB
Datum
07.06.2016
Erstellt
23.05.16, 13:01
Aktualisiert
23.05.16, 13:01
Beschlussvorlage (Social Gardening in Wesseling
hier: Aufbau eines Flächenpools) Beschlussvorlage (Social Gardening in Wesseling
hier: Aufbau eines Flächenpools) Beschlussvorlage (Social Gardening in Wesseling
hier: Aufbau eines Flächenpools) Beschlussvorlage (Social Gardening in Wesseling
hier: Aufbau eines Flächenpools) Beschlussvorlage (Social Gardening in Wesseling
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hier: Aufbau eines Flächenpools)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 86/2016 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 65 - - 80 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Social Gardening in Wesseling hier: Aufbau eines Flächenpools Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 65 - - 80 - 09.05.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 86/2016 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Otte, Matthias 09.05.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: Social Gardening in Wesseling hier: Aufbau eines Flächenpools Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die als „geeignet“ eingestuften Flächen in einen „Flächenpool Social Gardening“ aufzunehmen, diesen regelmäßig zu aktualisieren und öffentlich zugänglich zu machen. Sachdarstellung: 1. Problem In seiner Sitzung am 03.11.2015 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz, dass die Stadt Wesseling im gesamten Stadtgebiet mehrere Brachflächen für „Social Gardening“ bzw. für die Anlage von „Gemeinschaftsgärten“ zur Verfügung stellen soll (VL 182/2015). Ziel ist es dabei, derzeit ungenutzte innerstädtische Freiräume aufzuwerten, den Zusammenhalt in den Quartieren zu stärken und darüber hinaus den Aspekten Bildung, Interkultur, Klima, Umwelt- und Naturschutz Rechnung zu tragen. Wie bereits realisierte Projekte in anderen Städten zeigen, eignen sich für die Anlage von Gemeinschaftsgärten grundsätzlich alle Flächen, die frei von Bebauung sind und deren Böden und Umgebung nicht so stark kontaminiert sind, dass ein Anbau von Lebensmitteln auch in Kisten oder anderen mobilen Behältern unmöglich ist. Darüber hinaus gibt es jedoch noch eine Vielzahl weiterer Voraussetzungen, die entscheidend für eine erfolgreiche und nachhaltige Initiierung eines Gemeinschaftsgartens sind. Dazu zählen beispielsweise die Grundstücksgröße und der Grundstückszuschnitt ebenso wie eine ausreichende Sonneneinstrahlung. Um Konflikte mit privaten Grundstückseigentümern vorzubeugen müssen die Flächen über öffentliche Wegeverbindungen erreichbar sein. Der Quartiersbezug, also die Nähe zu Wohngebieten, ist ebenso wichtig wie die Nähe zu sozialen bzw. öffentlichen Einrichtungen, da diese Anknüpfungspunkte im Quartier darstellen und auch regelmäßige Besucher und Gärtner in einem Gemeinschaftsgarten darstellen können. Darüber hinaus sollten die Flächen auch planungsrechtlich so ausgewiesen sein, dass eine Nutzung als Garten erlaubt ist und auch gartenbezogene Einbauten wie beispielsweise Rankgerüste, Unterstände, etc. errichtet werden dürfen. 2. Lösung Um der Vielzahl von Anforderungen an die Standortauswahl für einen Gemeinschaftsgarten gerecht zu werden, wurde der hiesigen Potenzialflächenanalyse ein Kriterienkatalog zugrunde gelegt, der auf Grundlage einer Befragung des Regionalverbandes Ruhr (2014) unter bestehenden Gartengemeinschaften im Ruhrgebiet erstellt wurde. Flächenkriterien und deren Priorisierung bei der Identifizierung von Potenzialflächen [eigene Darstellung, nach: Regionalverband Ruhr (2014): Potentialflächen für Gemeinschaftsgärten: Ein Leitfaden zur Unterstützung von Gemeinschaftsgarteninitiativen. Essen. (Autorin Wiebke Weltring)] Kriterium Beschreibung Priorität LAGE IM STADTGEBIET / ERREICHBARKEIT Zugänglichkeit Die Fläche sollte öffentlich zugänglich sein. 1 Nähe zu Wohngebieten Die Fläche sollte fußläufig (500m) erreichbar sein. 1 Einbindung Sind bereits viele Hausgärten vorhanden? 2 Nähe zu ÖPNV-Haltestellen Die Fläche sollte fußläufig (500m) erreichbar sein. 2 Sichtbarkeit / Soziale Kontrolle Die Fläche sollte für Anwohner / Passanten gut einsehbar sein. 2 GRUNDSTÜCKSEIGENSCHAFTEN Größe der Fläche Es sollten mindestens 300 m² Fläche zur Bewirtschaftung zur Verfügung stehen. 1 Sonneneinstrahlung Ist eine gute Sonneneinstrahlung vorhanden? 1 Grundstückszuschnitt Das Grundstück sollte wenig zerschnitten sein. 2 Nutzung Fläche sollte ohne viel Aufwand für eine gärtnerische Nutzung aktiviert werden können. 2 Es sollten ausreichend Freiflächen zur Verfügung stehen; Schadstoffbelastungen können ggf. durch Anbau in Hochbeeten / mobilen Beeten etc. umgangen werden Schadstoffbelastung / Versiegelung 2 RAHMENBEDINGUNGEN / AKTEURE IM UMFELD Bauleitplanung Gibt es Festsetzungen die einer gärtnerischen Nutzung entgegenstehen? 1 Gewerbebetriebe / Verkehr Sind Vorbelastungen durch Lärm / Schadstoffe, etc. vorhanden? 2 Soziale Institutionen Vereine, Freizeiteinrichtungen und soziale Institutionen sind fußläufig (500m) erreichbar. 2 1 - vorrangig (Ausschlusskriterium) 2 - nachrangig Im Ergebnis wurden von insgesamt 8 untersuchten Flächen 6 als „geeignet“ eingestuft. Die als „bedingt geeignet“ eingestuften Flächen sollen hingegen nicht in den Flächenpool übernommen werden, da hier verschiedene Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung des Projektes nicht erfüllt sind. Die Flächen verteilen sich dabei im gesamten Stadtgebiet, so dass grundsätzlich jeder Stadtteil über mindestens eine Potenzialfläche verfügt. Eine Übersicht der Flächen sowie deren Bewertung ist der Vorlage als Anlage beigefügt. geeignete Flächen Stadtteil B2 Pappelweg Berzdorf K1 Maarhof Keldenich U2 Fichtenweg Urfeld W1 Am Bungert Wesseling W2 Ulmenstraße Wesseling W3 Moselstraße Wesseling Bedingt geeignete Flächen B1 Hagenstraße Berzdorf U1 Willy-Brandt-Straße Urfeld Übersicht der „geeigneten Flächen“ B2-Pappelweg Die ca. 3.200 m² große Fläche liegt am nordwestlichen Rand des Stadtteils Berzdorf und wird derzeit als Spiel- bzw. als Bolzplatz genutzt. Obwohl dadurch nur ein Teilbereich der Fläche für eine gärtnerische Nutzung zur Verfügung steht, eignet sich die Fläche aufgrund ihrer zentralen Lage innerhalb eines überwiegend durch verdichtete Siedlungsstrukturen geprägten Quartiers. Neben der Möglichkeit vorhandene Freiraumdefizite zu kompensieren, bietet sich ebenso die Möglichkeit das Quartier auch sozial nachhaltig zu stabilisieren. K1-Maarhof Seit der Nutzungsaufgabe des Maarhofes als landwirtschaftliches Versuchsgut für Obst- und Gemüseanbau sind große Teile der denkmalgeschützten Hofanlage ungenutzt. Eine Teilfläche ist derzeit durch die Stadt Wesseling für die Unterbringung von Flüchtlingen angemietet. Aufgrund der Vornutzung sowie der vorhandenen Infrastruktur bietet sich die Fläche, trotz der Lage am südwestlichen Rand des Stadtteils Keldenich, für eine gärtnerische Nutzung unter Einbeziehung der Flüchtlinge an. Da sich die Flächen im Eigentum des Landes befinden, ist im weiteren Vorgehen abzustimmen, ob von Seiten der Eigentümerin die Bereitschaft besteht, eine Teilfläche für die Nutzung als Gemeinschaftsgarten zur Verfügung zu stellen. U2 – Fichtenweg Die ca. 2.000 m² große Fläche liegt im westlichen Teil des Stadtteils Urfeld im Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Nr. 4/122. Die Fläche wird von einer Ölfernleitung mit einem beidseitigen 5m breiten Schutzstreifen durchzogen. Da der Schutzstreifen jedoch nicht durch Gebäude und Garagen überbaut werden darf, ist eine Nutzung der Fläche als Wohnbauland nur schwierig zu realisieren. Eine Nutzung als Gartenfläche ist jedoch möglich, wenn keine tief wurzelnden Pflanzen oder Aufbauten die ein Fundament benötigen, verwendet werden. Die im privaten Eigentum befindliche Fläche stellt sich derzeit als Brache dar und ist teilweise mit Gehölz bestanden. Gemäß dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf soll die Erschließung künftig über den Fichtenweg bzw. den Tannenweg erfolgen. Öffentliche Stellplätze können am Rand der Fläche eingerichtet werden. Über die Stadtbahn und Bushaltestellen im Bereich der Urfelder Straße besteht eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV. Im weiteren Vorgehen muss die Bereitschaft des Eigentümers, die Fläche im Rahmen des Projekts „Social Gardening“ zur Verfügung zu stellen, überprüft werden. Weiterhin muss mit dem zuständigen Leitungsträger die Voraussetzung für die Nutzung als Gartenfläche im Bereich der Ölfernleitung abgestimmt werden. W1 – Am Bungert Die ca. 1.200 m² große Fläche stellt sich derzeit als Brachfläche dar und ist mit Ruderalvegetation und Gehölzen bestanden. Nach Norden schließen sich Kleingärten an, die jedoch ebenfalls teilweise brach gefallen sind. Im Osten und Süden schließen sich Doppel- und Reihenhäuser an. Die Erschließung erfolgt über die Straße Am Bungert, eine Anbindung an den ÖPNV besteht über den Mühlenweg. Aufgrund der Nähe zu sozialen Infrastruktureinrichtungen und damit möglichen Kooperationspartnern, der guten Erreichbarkeit, aber auch der Vornutzung als Gartenland wird die Fläche als geeignet eingestuft. Auch hier muss die Bereitschaft der Eigentümer geprüft werden, Flächen zur Verfügung zu stellen. W2 – Ulmenstraße Die derzeit als Grünfläche genutzte Fläche liegt im nördlichen Teil von Wesseling, am Übergang zwischen Wohnbauflächen und den angrenzenden Gewerbegebieten im Norden. Nach Süden und Westen wird der Bereich von 3 bis 4 geschossigen Mehrfamilienhäusern begrenzt, im Osten verläuft die Linie der Stadtbahn. Im Norden schließt unmittelbar eine Kleingartenanlage sowie die Fläche eines Kindergartens an. Die Erschließung erfolgt über die Ulmenstraße, öffentliche Stellplätze befinden sich im direkten Umfeld. Über die Haltestelle der Stadtbahn sowie durch die Nähe zu den Bushaltestellen im Bereich Mühlenweg besteht eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV. Aufgrund der vorhandenen Siedlungsstruktur und den damit verbundenen Defiziten an qualitativ hochwertigen Freiräumen, wird die Fläche als geeignet eingestuft. Da es sich um eine private Fläche handelt, muss im weiteren Vorgehen die Bereitschaft des Eigentümers geprüft werden, die Fläche im Rahmen des Projekts „Social Gardening“ zur Verfügung zu stellen. W3 – Moselstraße Die ca. 2.200 m² große städtische Grünfläche liegt am südöstlichen Rand des Stadtteils Wesseling am Übergang zum Gewerbegebiet „Rheinbogen“. Das nähere Umfeld ist durch Geschosswohnungsbau und die damit verbundenen Freiraumdefizite geprägt. Die Fläche eignet sich insbesondere durch ihre Lage und die gute Einsehbarkeit sowie die damit einhergehende soziale Kontrolle. Die Anlage eines Gemeinschaftsgartens in diesem Bereich kann neben der Kompensation vorhandener Freiraumdefizite einen wichtigen Beitrag zur Integration unterschiedlicher sozialer und ethnischer Gruppen leisten und die Bezüge der Bewohner untereinander stärken. Weiteres Vorgehen Die Entstehungshintergründe und Entwicklungsschritte von Gemeinschaftsgärten sind sehr unterschiedlich und oftmals auch sehr komplex. Trotzdem zeigt sich, dass erfolgreiche Projekte zumeist aus Bottom-upInitiativen entstanden sind und durch nachhaltig interessierte und engagierte Menschen vor Ort getragen werden. Das Projekt „NeuLand“ in Köln entwickelte sich beispielsweise im Bereich des seit Jahren ungenutzten ehemaligen Dombrauerei-Geländes, welches die Bewohner der angrenzenden Quartiere in einer sogenannten „Smartmob-Aktion“ bepflanzten und aus der sich in der Folge die Idee der Zwischennutzung des Geländes als mobilen Gemeinschaftsgarten ergab. In Bonn hat sich nach Schließung der „Ermekeilkaserne“ eine Initiative zur zivilen Nachnutzung des ehemaligen Bundeswehrgeländes gegründet, aus welcher der sogenannte „Ermekeilgarten e.V.“, hervorgegangen ist, der das Gelände temporär als Gartenland nutzt. Im Gegensatz zu diesen erfolgreichen Projekten, musste hingegen der „BürgerNutzGarten“ in Krefeld aufgrund fehlender Resonanz aus der Bevölkerung in diesem Jahr geschlossen werden. Engagierte Menschen vor Ort sind demnach bei der Umsetzung von Projekten aus dem Bereich „Social Gardening“ der entscheidende Schlüsselakteur. Mit dem Aufbau eines Flächenpools, der eine Übersicht geeigneter Flächen im Stadtgebiet darstellt, ist die Voraussetzung dafür geschaffen, dass bei entsprechenden Anfragen interessierter Bürger schnell gehandelt und Flächen bereitgestellt werden können. Um die Öffentlichkeit auf das Projekt „Social Gardening“ aufmerksam zu machen, besteht neben Pressemitteilungen u.a. auch die Möglichkeit, eine Übersicht der Flächen auf der Homepage der Stadt Wesseling, in ehrenamtlichen Netzwerken, Vereinen oder in entsprechenden Internetforen (z.B. www.urbaneoasen.de) zu verbreiten. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen Für die Umsetzung des Projektes „Social Gardening“ werden städtische Flächen zur Verfügung gestellt, so dass kein zusätzlicher Flächenerwerb erfolgt. Bei der Bereitstellung privater Flächen tritt die Stadt Wesseling lediglich als Vermittler zwischen Eigentümer und Interessenten auf. Das Projekt „Social Gardening“ hat deshalb, bis auf die Personalkosten beim Aufbau eines Flächenpools und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Wesseling. Die Finanzierung der Projekte erfolgt durch ehrenamtliches Engagement, Eigenleistungen der jeweiligen Nutzer oder durch Sponsoring und Spenden. In Abhängigkeit von dem konkreten Vorhaben ist zu prüfen, inwieweit Fördermittel beantragt werden können. Anlagen Social Gardening - Flächenpool