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Beschlussvorlage (Verlustausgleich des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe (KGL) durch den Kernhaushalt im Jahresabschluss 2011)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
16.11.12, 11:25
Aktualisiert
16.11.12, 11:25
Beschlussvorlage (Verlustausgleich des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe (KGL) durch den Kernhaushalt im Jahresabschluss 2011) Beschlussvorlage (Verlustausgleich des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe (KGL) durch den Kernhaushalt im Jahresabschluss 2011)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 100/2012 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Fachbereich: FB I Innerer Service / Personal / Finanzen der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Lange Telefon: 05208 / 991-100 Datum: 16. November 2012 Verlustausgleich des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe (KGL) durch den Kernhaushalt im Jahresabschluss 2011 Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 29.11.2012 Rat 13.12.2012 Bemerkungen Sachdarstellung: In den Jahresabschlüssen der Jahre 2008 bis 2010 hat das Kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe (KGL) folgende Verluste ausgewiesen: Jahresabschluss 2008 - 383.968,98 € Jahresabschluss 2009 - 302.823,90 € Jahresabschluss 2010 - 608.634,36 € Im Jahresabschluss 2011 ist, wie in der vorausschauenden Haushaltsgestaltung für den Haushaltsplan 2012 durch die Wirtschaftsprüfer im Rat vorgetragen, ein Verlustausgleich in Höhe von 1.000.000,00 € zu Gunsten des Kommunalen Gebäudemanagements (KGL) und zu Lasten des Kernhaushaltes zu verbuchen. Hintergrund hierfür ist, dass abzusehen war, dass der Kernhaushalt im Jahr 2011 voraussichtlich schon im Rahmen der Haushaltsausführung die Vorgaben des § 76 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW (Verringerung der Allgemeinen Rücklage um mehr als ein Zwanzigstel = 5% Schwellenwert zur Aufstellung eines HSK) nicht einhalten kann. Im Kernhaushalt ist der Verlustausgleich unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Aufwendungen aus Verlustübernahme) auszuweisen. Da gegenüber dem Kommunalen Gebäudemanagement aus der Endabrechnung der Nebenkosten für das Jahr 2009 noch eine Forderung in Höhe von 300.000,00 € besteht, die mit dem Verlustausgleich verrechnet werden kann, verbleibt im Jahresabschluss des Kernhaushaltes schließlich eine Verbindlichkeit in Höhe von 700.000,00 € bestehen. Diese Verbindlichkeit ist gegen die Finanzanlagen im Jahresabschluss 2012 auszubuchen. -2- Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den Verlustausgleich in Höhe von insgesamt 1.000.000,00 € gegen das Kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe (KGL) wie folgt zu verbuchen: a) 300.000,00 € gegen bestehende Forderungen aus der Endabrechnung der Nebenkosten für das Jahr 2009 und b) 700.000,00 € gegen die Finanzanlage KGL. In Vertretung Lange