Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
91 kB
Datum
03.09.2014
Erstellt
22.08.14, 12:03
Aktualisiert
22.08.14, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 13/2014
29.07.2014
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
03.09.2014
Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Schleiden und dem Kreis Euskirchen zur
Durchführung von Renaturierungsmaßnahmen im Scheckenbachtal als
Ausgleichsmaßnahme für den Bürgerwindpark Schleiden
Mit Schreiben vom 20.12.2013 hat der Kreis Euskirchen die immissionsschutzrechtliche
Genehmigung auf Grundlage des Antrages nach § 4 BImSchG vom 20.09.2013 für sechs
Windenergieanlagen des Typs Enercon E 101 mit 149,00 m Nabenhöhe und 3050 KW Nennleistung
in der Gemarkung Dreiborn im Bereich Partersweiher im Stadtgebiet Schleiden erteilt.
Bestandteil der Nebenbestimmung der BImSch-Genehmigung ist unter Ziffer 6.8 neben anderer
Nebenbestimmungen zum Landschaftsschutz und Artenschutz auch die Vereinnahmung eines
Ersatzgeldes in vier Teilzahlungen (innerhalb von 14 Tagen nach Bestätigung der Rohbauabnahme
der Anlage sowie jeweils 01.07.2015 - 2017) im Umfang von insgesamt 842.500 €.
Gemäß § 5 Abs. 1 LG NRW "soll (das Ersatzgeld) spätestens nach fünf Jahren zweckgebunden für
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege verwendet werden. Dabei hat die
ökologische Verbesserung vorhandener landschaftlicher Strukturen Vorrang vor der
Inanspruchnahme neuer Flächen. …"
In Vorbereitung auf die zu erwartende Einnahme der ersten Raten im Herbst 2014 ist die Stadt
Schleiden Anfang 2014 auf die Untere Landschaftsbehörde zugekommen und hat die Idee zur
Umsetzungen von Maßnahmen, die den Zielen der WRRL entsprechen, vorgeschlagen.
Dieser Vorschlag beinhaltet die Umsetzung von fünf Maßnahmen im Scheckenbachtal, einem
Nebenbach des Schafbaches. Diese Maßnahmen sollten ursprünglich im Rahmen des Projektes
Bachpassagen im Schafbachtal umgesetzt werden. Fachlich wurde vorgeschlagen, die Verrohrungen
durch Brücken und Stahlsonderprofilen (evtl. auch eine Furt) zu ersetzen (siehe Anlage).
-2-
Die Stadt Schleiden hat sich zur Umsetzung der Maßnahmen bereit erklärt. Hierüber wird eine
Verwaltungsvereinbarung geschlossen.
Die Maßnahmen sollen im Frühjahr/Sommer 2015 umgesetzt werden.
Die neuen Bauwerke gehen nach Fertigstellung ins Eigentum der Stadt über und diese übernimmt
auch die Verkehrssicherungspflicht.
Der Lageplan zu den fünf geplanten Maßnahmen ist beigefügt.
gez.
i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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