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Info GB (Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Schleiden und dem Kreis Euskirchen zur Durchführung von Renaturierungsmaßnahmen im Scheckenbachtal als Ausgleichsmaßnahme für den Bürgerwindpark Schleiden)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
91 kB
Datum
03.09.2014
Erstellt
22.08.14, 12:03
Aktualisiert
22.08.14, 12:03
Info GB (Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Schleiden und dem Kreis Euskirchen zur Durchführung von Renaturierungsmaßnahmen im Scheckenbachtal als Ausgleichsmaßnahme für den Bürgerwindpark Schleiden) Info GB (Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Schleiden und dem Kreis Euskirchen zur Durchführung von Renaturierungsmaßnahmen im Scheckenbachtal als Ausgleichsmaßnahme für den Bürgerwindpark Schleiden)

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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 13/2014 29.07.2014 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 03.09.2014 Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Schleiden und dem Kreis Euskirchen zur Durchführung von Renaturierungsmaßnahmen im Scheckenbachtal als Ausgleichsmaßnahme für den Bürgerwindpark Schleiden Mit Schreiben vom 20.12.2013 hat der Kreis Euskirchen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung auf Grundlage des Antrages nach § 4 BImSchG vom 20.09.2013 für sechs Windenergieanlagen des Typs Enercon E 101 mit 149,00 m Nabenhöhe und 3050 KW Nennleistung in der Gemarkung Dreiborn im Bereich Partersweiher im Stadtgebiet Schleiden erteilt. Bestandteil der Nebenbestimmung der BImSch-Genehmigung ist unter Ziffer 6.8 neben anderer Nebenbestimmungen zum Landschaftsschutz und Artenschutz auch die Vereinnahmung eines Ersatzgeldes in vier Teilzahlungen (innerhalb von 14 Tagen nach Bestätigung der Rohbauabnahme der Anlage sowie jeweils 01.07.2015 - 2017) im Umfang von insgesamt 842.500 €. Gemäß § 5 Abs. 1 LG NRW "soll (das Ersatzgeld) spätestens nach fünf Jahren zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege verwendet werden. Dabei hat die ökologische Verbesserung vorhandener landschaftlicher Strukturen Vorrang vor der Inanspruchnahme neuer Flächen. …" In Vorbereitung auf die zu erwartende Einnahme der ersten Raten im Herbst 2014 ist die Stadt Schleiden Anfang 2014 auf die Untere Landschaftsbehörde zugekommen und hat die Idee zur Umsetzungen von Maßnahmen, die den Zielen der WRRL entsprechen, vorgeschlagen. Dieser Vorschlag beinhaltet die Umsetzung von fünf Maßnahmen im Scheckenbachtal, einem Nebenbach des Schafbaches. Diese Maßnahmen sollten ursprünglich im Rahmen des Projektes Bachpassagen im Schafbachtal umgesetzt werden. Fachlich wurde vorgeschlagen, die Verrohrungen durch Brücken und Stahlsonderprofilen (evtl. auch eine Furt) zu ersetzen (siehe Anlage). -2- Die Stadt Schleiden hat sich zur Umsetzung der Maßnahmen bereit erklärt. Hierüber wird eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen. Die Maßnahmen sollen im Frühjahr/Sommer 2015 umgesetzt werden. Die neuen Bauwerke gehen nach Fertigstellung ins Eigentum der Stadt über und diese übernimmt auch die Verkehrssicherungspflicht. Der Lageplan zu den fünf geplanten Maßnahmen ist beigefügt. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)