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Beschlussvorlage (Übertragung von Eigenkapital vom Kernhaushalt an die Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung hier: Sportplatzfläche in Asemissen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
29.03.2012
Erstellt
16.03.12, 21:20
Aktualisiert
13.04.12, 18:48
Beschlussvorlage (Übertragung von Eigenkapital vom Kernhaushalt an die Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung
hier: Sportplatzfläche in Asemissen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache zur Sitzung des Rates 43/2012 der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Gemeindebetriebe Auskunft erteilt: Frau Barthel Telefon: 05208/991-261 Datum: 13. April 2012 Übertragung von Eigenkapital vom Kernhaushalt an die Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung hier: Sportplatzfläche in Asemissen Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien und Gebäudemanagement Termin 21.03.2012 Rat 29.03.2012 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Betriebsausschuss Immobilien- und Gebäudemanagement berät in seiner Sitzung am 21. März 2012 über die Übertragung der Sportplatzflächen vom Kernhaushalt an die LIL. Nach der Offenlegung des Eselsbaches soll die verbleibende Restfläche für die Nutzung als Wohnbaufläche überplant werden und mit dem Verkaufserlös die durch die Entsorgung des Kieselrot-Materials auf der Fläche entstehenden Kosten gedeckt werden. Nach erfolgter Wirtschaftlichkeitsberechnung, die dem Betriebsausschuss vorliegt, hält die Betriebsleitung es für vertretbar, das Risiko der wirtschaftlichen Vermarktung auf die Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung zu übertragen. Dazu ist es erforderlich, die entsprechenden Flächen aus dem Anlagevermögen des Kernhaushalts mit einem Buchwert in Höhe von 228.687 € abzüglich der bereits gebildeten Rückstellung (140.400 €) zu entnehmen. Das Eigenkapital der LIL wird um den Differenzbetrag in Höhe von 88.287 € durch Aufstockung der allgemeinen Rücklage erhöht und die Flächen in das Umlaufvermögen aufgenommen. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde beschließt, dass die zu bebauende Fläche des ehemaligen Sportplatzes in Asemissen dem Anlagevermögen des Kernhaushaltes entnommen und dem Anlagevermögen der LIL zugeführt wird. Die Flächen mit einer voraussichtlichen Größe von 7.318 qm hat im Kernhaushalt einen entsprechenden Buchwert von 228.687 €. Gleichzeitig existiert eine Rückstellung für Dekontamination der Flächen in Höhe von 140.400 €. Um den Differenzbetrag von 88.287 € wird das Eigenkapital des Kernhaushaltes reduziert und das Eigenkapital der LIL erhöht. In Vertretung Lange