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Beschlusstext (Getrennte Abwassergebühr hier: Vorberatung satzungsrechtlicher Änderungen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Datum
10.06.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Getrennte Abwassergebühr
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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 20. Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung am Dienstag, den 10.06.2008. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 10 Getrennte Abwassergebühr hier: Vorberatung satzungsrechtlicher Änderungen 20:30 Uhr Herr Naujock weist zu Beginn darauf hin, dass die in der Beschlussvorlage aufgeführte Tabelle die vollständige Auflistung der abflusswirksamen Flächen mit den entsprechenden Wertungen enthält. Die Tabelle in der Begründung ist versehentlich nicht identisch abgedruckt und ist durch die Tabelle in der Beschlussvorlage zu ersetzen. Darüber hinaus wird nach einem Gespräch mit der Abwasserberatung zu der Auflistung „teilversiegelt“ der Punkt Kies herausgenommen, da Kies unter dem subsumierten Begriff Schotter verstanden wird. Herr Druch bittet um Konkretisierung bei der Aufzählung „Vollversiegelt“ zu den Punkten Pflaster- und Plattenflächen in Bezug zu Bodenfliesen. Herr Vogelsang hält die Festsetzung „teilversiegelt“ für Rasengittersteine als bedenklich und bittet um Herausnahme. Herr Naujock erklärt, dass man dies im Vorfeld bereits verwaltungsseitig geprüft hat und weist darauf hin, dass in der kommunalen Steuerzeitschrift aus dem Jahre 2005 hierzu in der Form Stellung bezogen wurde, dass bei Flächen aus Rasengittersteinen eine Teilversickerungsmöglichkeit angesehen wird. Herr Druch äußert sich bedenklich gegenüber dem Begriff des Ökopflasters und verweist auf eine Studie der Universität Karlsruhe, die zu dem Ergebnis kommt, dass Flächen aus Ökopflaster durchaus als vollversiegelt anzusehen sind. Hier möge die Verwaltung den Sachverhalt nochmals sorgfältig prüfen. Herr Naujock weist darauf hin, dass die Verwaltung die hier eingebrachten Anregungen und Problematiken auch mit dem Ingenieurbüro Fischer ausführlich besprechen wird um hier abschließend ein vollständiges Ergebnis zu erzielen. Ferner werde man auch das Problem der genauen Definition des Ökopflasters erarbeiten. Herr Heinen fasst zusammen, dass der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Beschlussvorlage und den Vorschlag der Verwaltung zustimmt, den Begriff Kies bei „teilversiegelt“ unter den Gesamtbegriff Schotter zu führen und nicht separat aufzuführen. Beschluss: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg für die Neufassung der Entwässerungssatzung der Stadt Bedburg die nachstehenden Regelungen aufzunehmen: a) Einer Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang wird zugestimmt, wenn eine ortsnahe Beseitigung oder Verwendung des Niederschlagswassers durch den Nutzungsberechtigten des Grundstückes sichergestellt ist. Voraussetzung hierfür ist die Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises. b) Die Gemeinde verzichtet auf die Überlassung des verwendeten Niederschlagswassers als Brauchwasser gemäß § 53 Abs. 3 a Satz 2 LWG NRW, wenn die ordnungsgemäße Verwendung des Niederschlagswassers als Brauchwasser auf dem Grundstück sichergestellt ist. c) Die abflusswirksamen Flächen werden wie folgt bewertet: Fläche Vollversiegelt Teilversiegelt Unversiegelt Art (Beispiele) Dachflächen mit Ausnahme der Gründächer Asphaltflächen Betonflächen Pflaster-, Plattenflächen Balkonflächen Öko-Pflaster Rasengittersteine Gründächer Schotter Rasenflächen Beetflächen Bewertung 100 % 50 % 0 Nicht abflusswirksame Flächen sind: a) Flächen, die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, b) Flächen, von denen Regenwasser versickert oder in ein Gewässer eingeleitet werden und c) Zisternen, die keinen Notüberlauf an das Kanalnetz haben. Zisternen, die einen Überlauf an das Kanalnetz haben, werden wie folgt bewertet: - zur Gartenbewässerung: Die Fläche, die sich aus der Division des Zisterneninhaltes in m³ durch 0,10 ergibt. - als Brauchwasser: Die Fläche, die sich aus der Division des Zisterneninhaltes in m³ durch 0,05 ergibt. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 10.06.2008 Seite 2 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 10.06.2008 Seite 3