Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
98 kB
Datum
20.11.2014
Erstellt
12.11.14, 12:01
Aktualisiert
12.11.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 65/2014
17.09.2014
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
20.11.2014
Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes, Kreisverband Euskirchen e. V., auf Gewährung
eines Zuschusses zu den Mehrkosten der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I
für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen,
Mühlenstraße 13
Sachbearbeiterin: Frau Kremer
Tel.: 15-625
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 365 01
Zeile: 28
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen
e. V.,zu den Mehrkosten der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder
in der Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen, Mühlenstraße 13, einen Zuschuss in Höhe von
7.135,00 € zu gewähren.
-2Begründung:
Der Deutsche Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen e. V., bittet mit Antrag vom 13.08.2014 um
Gewährung eines Zuschusses zu den Mehrkosten der Ausstattung einer Gruppe des Gruppentyps I
für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen, Mühlenstraße 13.
Es sollen 6 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen
und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land
anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes, Kreisverband Euskirchen
e. V., auf 16.732,33 €.
Hiervon wurden bereits 9.598,00 € mit Bescheid vom 15.07.2014 bewilligt.
Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei
Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 16.732,33 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1.
2.
3.
3.
16.732,33 €
9.598,00 €
7.134,33 €
0,00 €
Gesamtkosten
Kreiszuschuss bereits bewilligt am 15.07.2014
Kreiszuschuss zu den Mehrkosten
Trägeranteil
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)