Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
27.09.2012
Erstellt
24.08.12, 21:15
Aktualisiert
24.08.12, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
51/2012
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
BdR Büro des Rates
Auskunft erteilt:
Frau Patruck
Telefon:
05208/991-105
Datum:
24. August 2012
Sunkovsky
05208/991-114
Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG)
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
12.09.2012
Rat
27.09.2012
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) ist bei jeder obersten Dienstbehörde für die Dauer
der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle zu bilden. Die Einigungsstelle besteht aus
einer unparteiischen vorsitzenden Person, ihrer Stellvertreterin oder ihrem Stellvertreter und Beisitzerinnen
und Beisitzern. Auf die vorsitzende Person und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter haben sich die
oberste Dienstbehörde und die bei ihr bestehende Personalvertretung zu einigen. Die Beisitzerinnen und
Beisitzer werden für das jeweilige Einigungsstellenverfahren benannt; sie müssen Beschäftigte im
Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein. Die Mitglieder der Einigungsstelle sind
unabhängig und üben ihre Tätigkeit als Ehrenamt in eigener Verantwortung aus.
Am 14. Juni 2012 wurde für die Gemeinde Leopoldshöhe ein neuer Personalrat gewählt. Mit Beginn der
Wahlperiode (1. Juli 2012) ist die Einigungsstelle somit neu zu bilden. In der vergangenen Legislaturperiode
des Personalrates fungierten Frau Tina Rüdiger als Vorsitzende (Richterin beim Oberlandesgericht Hamm)
und Herr Welf Sundermann als stellvertretender Vorsitzender (bis Januar 2011 stellv. Studienleiter,
Fachbereichsleiter und Dozent am Studieninstitut für Kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe). Seitens der
obersten Dienstbehörde waren die folgenden Ratsmitglieder bzw. Sachkundigen Bürger/innen benannt
worden: SKB Frau Drewes-Meyer (SPD), RM Herr Burkamp (SPD), RM Herr Domke (CDU), RM Herr
Schmidt (CDU), RM Herr Kantim (Bündnis 90/Die Grünen). Gemäß § 67 Abs. 3 LPVG wird die
Einigungsstelle tätig in der Besetzung mit der vorsitzenden Person oder, falls sie verhindert ist, der
Stellvertreterin oder dem Stellvertreter und sechs Beisitzerinnen und Beisitzern, die auf Vorschlag der
obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung je zur Hälfte benannt werden. Die Zahl der
Beisitzerinnen und Beisitzer sollte so hoch bemessen werden, dass während der gesamten Wahlperiode
genügend Beisitzerinnen und Beisitzer vorhanden sind. In den vorangegangenen Legislaturperioden des
Personalrates lag die Zahl der Beisitzerinnen und Beisitzer stets bei 12. Die abweichende Zahl der
Beisitzerinnen und Beisitzer in der letzten Legislaturperiode liegt darin begründet, dass seitens der FDPFraktion keine Beisitzerin bzw. kein Beisitzer benannt wurde, da die Benannten zwingend Beschäftigte im
Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein müssen. Sowohl Personalrat als auch Verwaltung
schlagen nun jedoch vor, die Zahl der Beisitzer wiederum auf 12 festzulegen.
-2-
Frau Rüdiger hat mittlerweile mitgeteilt, dass sie für das Amt nicht mehr zur Verfügung steht. Im
Einvernehmen mit dem Personalrat der Gemeindeverwaltung Leopoldshöhe wird deshalb vorgeschlagen,
Frau Elke Kleymann, Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Sozialrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht, zur
Vorsitzenden und Herrn Welf Sundermann zum Stellvertreter zu bestellen. Sowohl Frau Kleymann als auch
Herr Sundermann haben zwischenzeitlich signalisiert, dass sie einer Berufung folgen würden.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Beschlussfassung:
Finanzausschuss
empfiehlt
dem
Rat
der
Gemeinde
Leopoldshöhe
folgende
1. Als Vorsitzende wird Frau Elke Kleymann, Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Sozialrecht,
Arbeitsrecht und Strafrecht, bestellt.
2. Als stellv. Vorsitzender wird Herr Welf Sundermann, bis 2011 stellv. Studienleiter, Fachbereichsleiter und
Dozent am Studieninstitut für Kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe, bestellt.
3. Die Zahl der Beisitzerinnen und Beisitzer wird auf 12 (davon 6 durch den Rat und 6 durch den
Personalrat) festgelegt. Folgende Beisitzerinnen und Beisitzer werden seitens des Rates der Gemeinde
Leopoldshöhe
bestellt:
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(Vorschläge für die vom Rat zu bestellenden Beisitzerinnen und Beisitzer sollen in der Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses unterbreitet werden).
Schemmel