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Beschlussvorlage (Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG))

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
27.09.2012
Erstellt
24.08.12, 21:15
Aktualisiert
24.08.12, 21:15
Beschlussvorlage (Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG)) Beschlussvorlage (Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG))

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 51/2012 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: BdR Büro des Rates Auskunft erteilt: Frau Patruck Telefon: 05208/991-105 Datum: 24. August 2012 Sunkovsky 05208/991-114 Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 12.09.2012 Rat 27.09.2012 Bemerkungen Sachdarstellung: Gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) ist bei jeder obersten Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle zu bilden. Die Einigungsstelle besteht aus einer unparteiischen vorsitzenden Person, ihrer Stellvertreterin oder ihrem Stellvertreter und Beisitzerinnen und Beisitzern. Auf die vorsitzende Person und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter haben sich die oberste Dienstbehörde und die bei ihr bestehende Personalvertretung zu einigen. Die Beisitzerinnen und Beisitzer werden für das jeweilige Einigungsstellenverfahren benannt; sie müssen Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein. Die Mitglieder der Einigungsstelle sind unabhängig und üben ihre Tätigkeit als Ehrenamt in eigener Verantwortung aus. Am 14. Juni 2012 wurde für die Gemeinde Leopoldshöhe ein neuer Personalrat gewählt. Mit Beginn der Wahlperiode (1. Juli 2012) ist die Einigungsstelle somit neu zu bilden. In der vergangenen Legislaturperiode des Personalrates fungierten Frau Tina Rüdiger als Vorsitzende (Richterin beim Oberlandesgericht Hamm) und Herr Welf Sundermann als stellvertretender Vorsitzender (bis Januar 2011 stellv. Studienleiter, Fachbereichsleiter und Dozent am Studieninstitut für Kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe). Seitens der obersten Dienstbehörde waren die folgenden Ratsmitglieder bzw. Sachkundigen Bürger/innen benannt worden: SKB Frau Drewes-Meyer (SPD), RM Herr Burkamp (SPD), RM Herr Domke (CDU), RM Herr Schmidt (CDU), RM Herr Kantim (Bündnis 90/Die Grünen). Gemäß § 67 Abs. 3 LPVG wird die Einigungsstelle tätig in der Besetzung mit der vorsitzenden Person oder, falls sie verhindert ist, der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter und sechs Beisitzerinnen und Beisitzern, die auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung je zur Hälfte benannt werden. Die Zahl der Beisitzerinnen und Beisitzer sollte so hoch bemessen werden, dass während der gesamten Wahlperiode genügend Beisitzerinnen und Beisitzer vorhanden sind. In den vorangegangenen Legislaturperioden des Personalrates lag die Zahl der Beisitzerinnen und Beisitzer stets bei 12. Die abweichende Zahl der Beisitzerinnen und Beisitzer in der letzten Legislaturperiode liegt darin begründet, dass seitens der FDPFraktion keine Beisitzerin bzw. kein Beisitzer benannt wurde, da die Benannten zwingend Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein müssen. Sowohl Personalrat als auch Verwaltung schlagen nun jedoch vor, die Zahl der Beisitzer wiederum auf 12 festzulegen. -2- Frau Rüdiger hat mittlerweile mitgeteilt, dass sie für das Amt nicht mehr zur Verfügung steht. Im Einvernehmen mit dem Personalrat der Gemeindeverwaltung Leopoldshöhe wird deshalb vorgeschlagen, Frau Elke Kleymann, Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Sozialrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht, zur Vorsitzenden und Herrn Welf Sundermann zum Stellvertreter zu bestellen. Sowohl Frau Kleymann als auch Herr Sundermann haben zwischenzeitlich signalisiert, dass sie einer Berufung folgen würden. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Beschlussfassung: Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe folgende 1. Als Vorsitzende wird Frau Elke Kleymann, Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Sozialrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht, bestellt. 2. Als stellv. Vorsitzender wird Herr Welf Sundermann, bis 2011 stellv. Studienleiter, Fachbereichsleiter und Dozent am Studieninstitut für Kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe, bestellt. 3. Die Zahl der Beisitzerinnen und Beisitzer wird auf 12 (davon 6 durch den Rat und 6 durch den Personalrat) festgelegt. Folgende Beisitzerinnen und Beisitzer werden seitens des Rates der Gemeinde Leopoldshöhe bestellt: ___________________________________________________________________________________ _ (Vorschläge für die vom Rat zu bestellenden Beisitzerinnen und Beisitzer sollen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses unterbreitet werden). Schemmel