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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 3 / Kaster, 5. Änderung - Bebauungsplan der Innenentwicklung / Gebiet zwischen Albert-Schweitzer-Straße, Zollhausstraße und Darshovener Straße in Kaster- hier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,4 kB
Datum
10.06.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 3 / Kaster, 5. Änderung
- Bebauungsplan der Innenentwicklung / Gebiet zwischen Albert-Schweitzer-Straße, Zollhausstraße und Darshovener Straße in Kaster-
hier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 3 / Kaster, 5. Änderung
- Bebauungsplan der Innenentwicklung / Gebiet zwischen Albert-Schweitzer-Straße, Zollhausstraße und Darshovener Straße in Kaster-
hier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 20. Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung am Dienstag, den 10.06.2008. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:30 Uhr TOP Betreff 5 Bebauungsplan Nr. 3 / Kaster, 5. Änderung - Bebauungsplan der Innenentwicklung / Gebiet zwischen AlbertSchweitzer-Straße, Zollhausstraße und Darshovener Straße in Kasterhier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses Ausschussvorsitzender Heinen erklärt, dass der Tagesordnungspunkt 5 vor TOP 2 vorgezogen wird. Er unterbricht formell die Sitzung und bittet Herrn Dipl.-Ing. G. Koch dem Ausschuss zum Vorhaben kurz vorzutragen. Herr Koch trägt mittels einer Bildprojektion dem Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung in aller Ausführlichkeit zum beabsichtigten „Passivhaus Park“ vor. Nach Beendigung des Vortrages erklärt der Ausschussvorsitzende den formellen Wiedereinstieg in das Sitzungsgeschehen und bittet um Wortmeldungen. Herr Schnäpp dankt Herrn Koch für den sehr detaillierten Vortrag. Seitens der CDUFraktion wird das Vorhaben positiv bewertet. Um das Vorhaben letztendlich realisieren zu können, setzt man die Hoffnung auf einen entsprechend großen Interessentenkreis. Seitens von Herrn Druch wird mitgeteilt, dass auch die SPD-Fraktion die Umsetzung eines solchen Vorhabens grundsätzlich befürwortet, fragt jedoch nach der Chance einer zeitnahen Umsetzbarkeit. Herr Koch führt hierzu aus, dass einer zügigen Vermarktung der geplanten 16 Baugrundstücke mit Passivhäusern seinerseits sehr positiv bewertet wird. Herr Druch bittet nachfragend um Auskunft, ab wie vielen Interessenten eine tatsächliche Umsetzung des Gesamtprojektes erfolgen kann. Herr Koch teilt mit, dass eine genaue Benennung der Anzahl zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist. Herr Niepel fragt Herrn Koch nach der Differenz zwischen den Kosten für den Bau eines Passivhauses und einem herkömmlichen Standard-Wohnhaus. Herr Koch erwidert, dass hierbei, bei Ausrüstung mit einer Standard-Solaranlage, mit einem Kostenunterschied von etwa 25.000,- bis 30.000 € gerechnet werden kann. Herr Heinen bittet um Auskunft, ob die im Plangebiet vorhandenen Kapazitäten für eine flächendeckende Ausrüstung aller Passivhäuser mit Solaranlagen ausreichen. Herr Koch teilt mit, dass die hierzu vorliegenden Berechnungen ergeben haben, das eine Energieversorgung der Passivhäuser durch angebrachte Solar- bzw. Photovoltaikanlagen in ausreichendem Maße möglich ist. Nachdem keine weiteren Fragen seitens der Ausschussmitglieder vorliegen, bittet Herr Heinen um Abstimmung. Beschluss: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den Aufstellungsbeschluss vom 27.03.2007 für den Bebauungsplan Nr. 3/Kaster , 5. Änderung aufzuheben und gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches eine Neufassung des Aufstellungsbeschluss zu beschließen. Wesentliches Planungsziel ist hierbei die Entwicklung und Erschließung einer innerörtlichen Freifläche zwischen der Albert-Schweitzer-Straße, Zollhausstraße und Darshovener Straße in Kaster unter Berücksichtigung strengster energetischer Bauweise in Anlehnung an das durch das Land NRW ins Leben gerufene Projekt "Mit der Sonne bauen - 50 Solarsiedlungen in NordrheinWestfalen". Ein Planentwurf des Ursprungsplanes, der neue Planentwurf sowie eine hierzu erstellte Isometrie ist in der Anlage beigefügt. Die Kosten für die gesamte Abwicklung des Planverfahrens und der Erstellung der damit verbundenen erforderlichen Unterlagen sowie die der Erschließung sind durch den Antragsteller zu tragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 10.06.2008 Seite 2