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Verwaltungsergänzung (Anlage 2)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
128 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
19.09.14, 12:01
Aktualisiert
19.09.14, 12:01
Verwaltungsergänzung (Anlage 2) Verwaltungsergänzung (Anlage 2)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 Synopse der Zweckverbandssatzung VRS Aktuelle Regelung in der Satzung des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg in der Fassung der 6. Änderung: Änderungsvorschlag: § 12 § 12 Finanzierung des Zweckverbandes Finanzierung des Zweckverbandes (2) Seite 1 Die Erhebung einer Verbandsumlage bzw. die Umge- (2) Soweit die Zuwendungen des Landes und die sonstigen staltung einer beschlossenen Verbandsumlage zur Ab- Erträge die entstehenden Aufwendungen nicht decken, deckung von Regiekosten beim Zweckverband bedarf erhebt der Zweckverband von den Verbandsmitgliedern einer Verbandsver- eine Umlage gem. § 19 GkG NRW. Diese wird nach den sammlung im Einzelfall. Im Falle der Entscheidung für Einwohnerzahlen auf der Grundlage des Standes der eine Verbandsumlage dieser Art wird diese nach dem Wohnbevölkerung in der letzten von Information und Stand der Wohnbevölkerung in der letzten vom Landes- Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) fortgeschriebe- amt nen amtlichen Bevölkerungsstatistik erhoben. gesonderten für Entscheidung Datenverarbeitung und der Statistik fortge- schriebenen amtlichen Bevölkerungsstatistik erhoben. Anlage 2 (3) Synopse der Zweckverbandssatzung VRS Der zur Finanzierung der Kosten des ZV VRS als all- (3) Seite 2 Zur Finanzierung der Kosten der VRS GmbH, deren all- einigem Gesellschafter der VRS GmbH vor In-Kraft- einiger Gesellschafter der ZV VRS ist, erhebt der ZV VRS Treten der Neufassung dieser Satzung vom 10.12.2007 von den Verbandsmitgliedern eine Umlage, die einer ge- von den zuständigen Gremien des VRS beschlossene sonderten Entscheidung der Verbandsversammlung im Umlagen-/Finanzierungsschlüssel nach den Stammein- Einzelfall bedarf. Der vor In-Kraft-Treten der Neufassung lagenanteilen: dieser Satzung vom 10.12.2007 von den zuständigen Gremien des VRS beschlossene Umlagen-/Finan- zierungsschlüssel nach den Stammeinlagenanteilen Stadt Bonn Stadt Köln Stadt Leverkusen Stadt Monheim am Rhein Rhein-Erft-Kreis Kreis Euskirchen Oberbergischer Kreis Rheinisch Bergischer Kreis Rhein-Sieg-Kreis gilt unbefristet weiter. 10 25 5 5 15 5 10 10 15 % % % % % % % % % Stadt Bonn Stadt Köln Stadt Leverkusen Stadt Monheim am Rhein Rhein-Erft-Kreis Kreis Euskirchen Oberbergischer Kreis Rheinisch-Bergischer Kreis Rhein-Sieg-Kreis gilt unbefristet weiter. 10 25 5 5 15 5 10 10 15 % % % % % % % % %