Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
128 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
19.09.14, 12:01
Aktualisiert
19.09.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2
Synopse der Zweckverbandssatzung VRS
Aktuelle Regelung in der Satzung des Verkehrsverbundes
Rhein-Sieg in der Fassung der 6. Änderung:
Änderungsvorschlag:
§ 12
§ 12
Finanzierung des Zweckverbandes
Finanzierung des Zweckverbandes
(2)
Seite 1
Die Erhebung einer Verbandsumlage bzw. die Umge-
(2)
Soweit die Zuwendungen des Landes und die sonstigen
staltung einer beschlossenen Verbandsumlage zur Ab-
Erträge die entstehenden Aufwendungen nicht decken,
deckung von Regiekosten beim Zweckverband bedarf
erhebt der Zweckverband von den Verbandsmitgliedern
einer
Verbandsver-
eine Umlage gem. § 19 GkG NRW. Diese wird nach den
sammlung im Einzelfall. Im Falle der Entscheidung für
Einwohnerzahlen auf der Grundlage des Standes der
eine Verbandsumlage dieser Art wird diese nach dem
Wohnbevölkerung in der letzten von Information und
Stand der Wohnbevölkerung in der letzten vom Landes-
Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) fortgeschriebe-
amt
nen amtlichen Bevölkerungsstatistik erhoben.
gesonderten
für
Entscheidung
Datenverarbeitung
und
der
Statistik
fortge-
schriebenen amtlichen Bevölkerungsstatistik erhoben.
Anlage 2
(3)
Synopse der Zweckverbandssatzung VRS
Der zur Finanzierung der Kosten des ZV VRS als all-
(3)
Seite 2
Zur Finanzierung der Kosten der VRS GmbH, deren all-
einigem Gesellschafter der VRS GmbH vor In-Kraft-
einiger Gesellschafter der ZV VRS ist, erhebt der ZV VRS
Treten der Neufassung dieser Satzung vom 10.12.2007
von den Verbandsmitgliedern eine Umlage, die einer ge-
von den zuständigen Gremien des VRS beschlossene
sonderten Entscheidung der Verbandsversammlung im
Umlagen-/Finanzierungsschlüssel nach den Stammein-
Einzelfall bedarf. Der vor In-Kraft-Treten der Neufassung
lagenanteilen:
dieser Satzung vom 10.12.2007 von den zuständigen
Gremien
des
VRS
beschlossene
Umlagen-/Finan-
zierungsschlüssel nach den Stammeinlagenanteilen
Stadt Bonn
Stadt Köln
Stadt Leverkusen
Stadt Monheim am Rhein
Rhein-Erft-Kreis
Kreis Euskirchen
Oberbergischer Kreis
Rheinisch Bergischer Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
gilt unbefristet weiter.
10
25
5
5
15
5
10
10
15
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Stadt Bonn
Stadt Köln
Stadt Leverkusen
Stadt Monheim am Rhein
Rhein-Erft-Kreis
Kreis Euskirchen
Oberbergischer Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
gilt unbefristet weiter.
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