Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
127 kB
Datum
04.09.2014
Erstellt
28.08.14, 14:50
Aktualisiert
28.08.14, 14:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Datum:
Kreistagsfraktion Euskirchen
F 3/2014
28.08.2014
Kreishaus, Jülicher Ring
Postfach 1145
53861 Euskirchen
Tel.: 02251-15510/Fax: 02251-15246
e-Mail: gruene.kreistagsfraktion@t-online.de
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
04.09.2014
Kindergartenzuschüsse gemäß Kinderbildungsgesetz NRW
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Sehr geehrter Herr Landrat Rosenke,
sehr geehrter Herr Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses,
am 01.08.2014 trat die 2. Stufe zur Revision des Kinderbildungsgesetzes-NRW in Kraft.
Die Kommunen haben einen Anspruch auf eine Verfügungspauschale von 1000 € je
Kindergartengruppe zur Unterstützung der in den Kindertageseinrichtungen tätigen Fachkräften. Der
Träger der Einrichtung kann dabei über den Einsatz dieser Mittel entscheiden. Es bietet sich eine
personelle Verstärkung z.B. im Rahmen der Mittagessenversorgung an.
Folgende Fragen bitten wir in diesem Zusammenhang im zuständigen Fachausschuss zu
beantworten:
1. Liegen der Verwaltung bereits Anträge auf die Verfügungspauschale vor?
2. Wenn ja: Welche Kindergärten mit jeweils wie vielen Gruppen haben die
beantragt?
Verfügungspauschale
3. Wenn nein: Welche Gründe gibt es aus Sicht der Verwaltung dafür?
4. Sind die Träger der Kitas von der Verwaltung über die Möglichkeiten der Beantragung der
Verfügungspauschale zeitnah informiert worden?
5. Für welche weiteren Bereiche, neben dem hauswirtschaftlichen Bereich, könnten die Gelder aus
der Verfügungspauschale beantragt und ausgegeben werden?
Mit freundlichem Gruß
gez. Ellen Mende
-Ausschussmitgliedfür die Richtigkeit:
Conny Schmid
-Fraktionssekretärin-
gez. Jörg Grutke
-Fraktionsvorsitzender-