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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg, 1. Änderung - Industriepark Mühlenerft / Umgebungsbereich des Gruppenklärwerkes Kaster- hier: Aufstellungsbeschluss )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
11 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg, 1. Änderung
- Industriepark Mühlenerft / Umgebungsbereich des Gruppenklärwerkes Kaster-
hier: Aufstellungsbeschluss ) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg, 1. Änderung
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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 25. Sitzung des Rates am Dienstag, den 18.12.2007. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:00 Uhr TOP Betreff 6 Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg, 1. Änderung - Industriepark Mühlenerft / Umgebungsbereich des Gruppenklärwerkes Kasterhier: Aufstellungsbeschluss Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung de Bebauungsplanes Nr. 39/Bedburg gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches. In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316). Wesentliches Planungsziel ist die Vermeidung von Beeinträchtigungen der vorhandenen Betriebe bei temporären Nutzungen durch Schredderanlagen und damit verbundenen Nebennutzungen wegen der möglichen Emmissionen. Die textlichen Festsetzungen gem. § 9 des Baugesetzbuch zum Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg werden daher wie folgt ergänzt: Innerhalb der Industriegebiete sind gemäß § 1 Abs. 5 und Abs. 9 BauNVO folgende Arten der allgemein zulässigen Gewerbebetriebe aller Art nicht zulässig: o Im Sinne von § 65 BauO NW vorübergehend aufgestellte oder genutzte Anlagen und Einrichtungen zur Lagerung, Zerkleinerung und zum Schreddern von Bauschuttmaterial Abstimmungsergebnis: Beschluss der Sitzung des Rates vom 18.12.2007 Seite 2