Daten
Kommune
Bedburg
Größe
11 kB
Datum
18.12.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 25. Sitzung des Rates
am Dienstag, den 18.12.2007.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
19:00 Uhr
TOP
Betreff
6
Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg, 1. Änderung
- Industriepark Mühlenerft / Umgebungsbereich des Gruppenklärwerkes
Kasterhier: Aufstellungsbeschluss
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung de
Bebauungsplanes Nr. 39/Bedburg gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches. In
der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316).
Wesentliches Planungsziel ist die Vermeidung von Beeinträchtigungen der vorhandenen
Betriebe bei temporären Nutzungen durch Schredderanlagen und damit verbundenen
Nebennutzungen wegen der möglichen Emmissionen.
Die textlichen Festsetzungen gem. § 9 des Baugesetzbuch zum Bebauungsplan Nr.
39/Bedburg werden daher wie folgt ergänzt:
Innerhalb der Industriegebiete sind gemäß § 1 Abs. 5 und Abs. 9 BauNVO folgende Arten
der allgemein zulässigen Gewerbebetriebe aller Art nicht zulässig:
o Im Sinne von § 65 BauO NW vorübergehend aufgestellte oder genutzte Anlagen
und Einrichtungen zur Lagerung, Zerkleinerung und zum Schreddern von
Bauschuttmaterial
Abstimmungsergebnis:
Beschluss der Sitzung des Rates vom 18.12.2007
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