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Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauvoranfrage für den Umbau des bestehenden Wohngebäudes in ein Wohnheim für betreute Jugendgruppen auf dem Grundstück Gemarkung Keldenich, Flur 2, Flurstück 240, gelegen in Keldenich, Dechant-Wolfgarten-Straße 2)

Daten

Kommune
Kall
Größe
10,0 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsf. (Bauvoranfrage für den Umbau des bestehenden Wohngebäudes in ein Wohnheim für betreute Jugendgruppen auf dem Grundstück Gemarkung Keldenich, Flur 2, Flurstück 240, gelegen in Keldenich, Dechant-Wolfgarten-Straße 2)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 180/2007 05.11.2007 Federführung: Fachbereich III An den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit der Bitte um x Fachbereichsleiter: Sachbearbeiterin: öffentliche Sitzung Herr Schramm Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. Euro über-/außerplanmäßige Ausgabe erforderlich bei HHSt. Deckung erfolgt durch Euro TOP 2 2.1 Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen Bauvoranfrage für den Umbau des bestehenden Wohngebäudes in ein Wohnheim für betreute Jugendgruppen auf dem Grundstück Gemarkung Keldenich, Flur 2, Flurstück 240, gelegen in Keldenich, Dechant-WolfgartenStraße 2 Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen wird gem. § 36 (1) BauGB erklärt. Es ist zu prüfen, ob die Konzeption und das Raumangebot für eine derartige Einrichtung unbedenklich sind. Sachdarstellung: Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Keldenich, Flur 2, Flurstück 240, gelegen in Keldenich, Dechant-Wolfgarten-Straße 2, das bestehende Wohngebäude in ein Wohnheim für betreute Jugendgruppen umzubauen. Das fragliche Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Keldenich gemäß der nach § 34 Abs. 4 BauGB erlassenen Ortslagenabgrenzungssatzung. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall ist der Bereich als „Gemischte Baufläche“ ausgewiesen. Aus den beigefügten Unterlagen ist zu entnehmen, dass ca. 10 Jugendliche in dem Anwesen untergebracht werden sollen. Eine nähere Beschreibung des Vorhabens ist den Bauvorlagen nicht beigefügt. Das Bauvorhaben befindet sich in der näheren Umgebung eines Denkmals, so dass zudem die Stellungnahme des Rhein. Amtes für Denkmalpflege einzuholen ist. Zur Erläuterung des Vorhabens sind Auszüge der Bauvorlagen als Anlage der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.