Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Leopoldshöhe und dem Kreis Lippe und den 15 Städten und Gemeinden im Kreis Lippe zur Wahrnehmung der Aufgaben einer gemeinsamen kommunalen Statistikstelle durch den Kreis Lippe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
30.11.12, 21:16
Aktualisiert
30.11.12, 21:16
Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Leopoldshöhe und dem Kreis Lippe und den 15 Städten und Gemeinden im Kreis Lippe zur Wahrnehmung der Aufgaben einer gemeinsamen kommunalen Statistikstelle durch den Kreis Lippe) Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Leopoldshöhe und dem Kreis Lippe und den 15 Städten und Gemeinden im Kreis Lippe zur Wahrnehmung der Aufgaben einer gemeinsamen kommunalen Statistikstelle durch den Kreis Lippe)

öffnen download melden Dateigröße: 23 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache zur Sitzung des Rates 135/2012 der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB II Bürgerservice / Ordnung / Soziales Auskunft erteilt: Herr Taron Telefon: 05208/991-300 Datum: 30. November 2012 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Leopoldshöhe und dem Kreis Lippe und den 15 Städten und Gemeinden im Kreis Lippe zur Wahrnehmung der Aufgaben einer gemeinsamen kommunalen Statistikstelle durch den Kreis Lippe Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 21.06.2012 Rat 13.12.2012 Bemerkungen Sachdarstellung: Kommunalstatistik ist ein wesentliches Instrument kommunaler Selbstverwaltung und zugleich Bestandteil der informationellen Infrastruktur unseres demokratischen Staates. Dabei kommt der Statistik durch steigende Anforderungen an Daten und Informationen eine wachsende Bedeutung zu. So sind inzwischen Monitoring und Kennzahlen Voraussetzungen für eine Evaluation und werden in Förderprogrammen festgeschrieben. Zurzeit erhebt oder beschafft jede Kommune ihre Daten in eigener Regie und bereitet sie auf oder vergibt Auftragsarbeiten/Untersuchungen. I. Vorteile: Um kleinräumige Daten aufzubereiten und analysieren zu können, ist eine abgeschottete Statistikstelle notwendig. Der Betrieb einer abgeschotteten Statistikstelle ist an die hohen Anforderungen des statistik-rechtlichen Gebots gebunden. In diesem wird gefordert, dass durch organisatorische, personelle und räumliche Maßnahmen zu gewährleisten ist, eine Trennung vom Verwaltungsvollzug sicher zu stellen. Eine Umsetzung dieser Anforderungen ist besonders in kleineren Kommunen mit erheblichem Aufwand und mit Ressourcen verbunden. Hinzu kommt, dass Einzeldaten zum Beispiel aus der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) oder dem Unternehmensregister nur unter den o. g. Voraussetzungen zu erhalten sind. Durch die Zusammenarbeit in der gemeinsamen Statistikstelle sollen Synergieeffekte erzielt, Doppelarbeiten -2- vermieden und Kosteneinsparungen bei der Datenbeschaffung genutzt werden, um den steigenden Anforderungen zukünftig gerecht werden zu können. II. Sachstand Inzwischen haben fast alle Kommunen ihr großes Interesse bekundet und werden eine gleichlautende Vorlage in ihre Räte einbringen. Die beiliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde bereits mit der Bezirksregierung Detmold abgestimmt. IT.NRW, als Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik, hat ebenfalls keine Bedenken gegen diese Vereinbarung. Der Datenschutz wird auf der Grundlage der bestehenden „Dienstanweisung über die Einrichtung und den Betrieb einer abgeschotteten Statistikstelle beim Kreis Lippe“ eingehalten. III. Finanzielle Auswirkungen: Für die in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in § 2 Abs. 2 genannten Aufgaben werden keine Kosten erhoben. Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat stimmt der Einigung der Gemeinde Leopoldshöhe mit dem Kreis Lippe und den Städten Bad Salzuflen, Barntrup, Blomberg, Detmold, Horn-Bad Meinberg, Lage, Lemgo, Lügde, Oerlinghausen, Schieder-Schwalenberg und den Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Extertal, Kalletal, Schlangen zur Wahrnehmung der Aufgaben einer gemeinsamen kommunalen Statistikstelle durch den Kreis Lippe zu. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die der Vorlage als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Lippe und den 15 Städten und Gemeinden im Kreis Lippe zu schließen. Schemmel Anlage