Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
30.11.12, 21:16
Aktualisiert
30.11.12, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
zur Sitzung
des Rates
135/2012
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB II Bürgerservice / Ordnung /
Soziales
Auskunft erteilt:
Herr Taron
Telefon:
05208/991-300
Datum:
30. November 2012
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Leopoldshöhe und dem Kreis
Lippe und den 15 Städten und Gemeinden im Kreis Lippe zur Wahrnehmung der Aufgaben
einer gemeinsamen kommunalen Statistikstelle durch den Kreis Lippe
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
21.06.2012
Rat
13.12.2012
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Kommunalstatistik ist ein wesentliches Instrument kommunaler Selbstverwaltung und zugleich Bestandteil
der informationellen Infrastruktur unseres demokratischen Staates.
Dabei kommt der Statistik durch steigende Anforderungen an Daten und Informationen eine wachsende
Bedeutung zu. So sind inzwischen Monitoring und Kennzahlen Voraussetzungen für eine Evaluation und
werden in Förderprogrammen festgeschrieben.
Zurzeit erhebt oder beschafft jede Kommune ihre Daten in eigener Regie und bereitet sie auf oder vergibt
Auftragsarbeiten/Untersuchungen.
I. Vorteile:
Um kleinräumige Daten aufzubereiten und analysieren zu können, ist eine abgeschottete Statistikstelle
notwendig.
Der Betrieb einer abgeschotteten Statistikstelle ist an die hohen Anforderungen des statistik-rechtlichen
Gebots gebunden. In diesem wird gefordert, dass durch organisatorische, personelle und räumliche
Maßnahmen zu gewährleisten ist, eine Trennung vom Verwaltungsvollzug sicher zu stellen.
Eine Umsetzung dieser Anforderungen ist besonders in kleineren Kommunen mit erheblichem Aufwand und
mit Ressourcen verbunden.
Hinzu kommt, dass Einzeldaten zum Beispiel aus der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) oder dem
Unternehmensregister nur unter den o. g. Voraussetzungen zu erhalten sind.
Durch die Zusammenarbeit in der gemeinsamen Statistikstelle sollen Synergieeffekte erzielt, Doppelarbeiten
-2-
vermieden und Kosteneinsparungen bei der Datenbeschaffung genutzt werden, um den steigenden
Anforderungen zukünftig gerecht werden zu können.
II. Sachstand
Inzwischen haben fast alle Kommunen ihr großes Interesse bekundet und werden eine gleichlautende
Vorlage in ihre Räte einbringen. Die beiliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde bereits mit der
Bezirksregierung Detmold abgestimmt. IT.NRW, als Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik, hat
ebenfalls keine Bedenken gegen diese Vereinbarung.
Der Datenschutz wird auf der Grundlage der bestehenden „Dienstanweisung über die Einrichtung und den
Betrieb einer abgeschotteten Statistikstelle beim Kreis Lippe“ eingehalten.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Für die in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in § 2 Abs. 2 genannten Aufgaben werden keine Kosten
erhoben.
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat stimmt der Einigung der Gemeinde Leopoldshöhe mit dem Kreis Lippe und den
Städten Bad Salzuflen, Barntrup, Blomberg, Detmold, Horn-Bad Meinberg, Lage, Lemgo, Lügde,
Oerlinghausen, Schieder-Schwalenberg und den Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Extertal, Kalletal,
Schlangen zur Wahrnehmung der Aufgaben einer gemeinsamen kommunalen Statistikstelle durch den
Kreis Lippe zu.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die der Vorlage als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche
Vereinbarung mit dem Kreis Lippe und den 15 Städten und Gemeinden im Kreis Lippe zu schließen.
Schemmel
Anlage