Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
84 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
30.11.12, 21:16
Aktualisiert
30.11.12, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Öffentlich‐rechtliche Vereinbarung
zwischen dem Kreis Lippe,
den Städten Bad Salzuflen, Barntrup, Blomberg, Detmold,
Horn‐Bad Meinberg, Lage, Lemgo, Lügde, Oerlinghausen,
Schieder‐Schwalenberg und den Gemeinden Augustdorf,
Dörentrup, Extertal, Kalletal, Leopoldshöhe, Schlangen
zur
Wahrnehmung der Aufgaben einer
gemeinsamen kommunalen Statistikstelle
durch den Kreis Lippe
Zwischen dem Kreis Lippe, vertreten durch den Landrat und den Städten und Gemeinden im
Kreis Lippe, vertreten durch deren BürgermeisterIn, wird gemäß, §§ 1 und 23 ff. des Geset‐
zes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 01.10.1979 (GV.NRW. S. 621 / SGV NRW 202), zuletzt geändert durch Gesetz vom
12.05.2009 (GV.NRW. S. 298, 326) folgende öffentlich‐rechtliche Vereinbarung geschlossen:
Präambel
Der Kreis Lippe und die Städte und Gemeinden des Kreises Lippe wollen den Betrieb einer
gemeinsamen Statistikstelle beim Kreis Lippe zur Gewinnung der statistischen Informatio‐
nen, die die Kreisverwaltung und die Städte und Gemeinden im Kreis Lippe zur Erfüllung ih‐
rer Aufgaben benötigen, beschließen. Mit der Zusammenlegung wird die Erwartung verbun‐
den sowohl die bestehenden Qualitätsstandards zu sichern, wie auch Kostenreduzierungen
und damit Beiträge zur Haushaltskonsolidierung zu erzielen. Aus diesen Gründen streben die
Beteiligten eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit an. Die nachfol‐
genden Regelungentragen diesem Anspruch Rechnung.
§ 1
Vereinbarungsgegenstand
(1) Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Kreis Lippe die Aufgaben der kommunalen
Statistik nach § 2 der Vereinbarung für die kreisangehörigen Kommunen in Form der manda‐
tierten öffentlich‐rechtlichen Vereinbarung (§ 23 Abs. 1 Alternative 2, Abs. 2 Satz 2 GkG)
wahrnimmt.
(2) Die Wahrnehmung erfolgt durch die beim Kreis Lippe eingerichtete Statistikstelle. Sie
führt die Bezeichnung „Statistikstelle des Kreises Lippe“.
§ 2
Aufgaben
(1) Der Kreis Lippe (Statistikstelle des Kreises Lippe) betreibt zur Gewinnung der statistischen
Informationen, die er und die Städte und Gemeinden im Kreis Lippe zur Erfüllung ihrer Auf‐
gaben benötigen, eine Kommunalstatistik.
(2) Die gemeinsame Statistikstelle des Kreises Lippe und der Städte und Gemeinden im Kreis
Lippe nimmt zukünftig folgende Aufgaben wahr:
· Sammeln, Aufbereiten, Präsentieren und Weitergabe von statistischen Einzel‐ und
Aggregatdaten
· Führung der Informationen in einem Informationssystem,
· Erstellung von Sekundärstatistiken
· (Unterstützung bei) Umfragen und statistische Erhebungen,
· Prognosen und Modellrechnungen
· Gestaltung des Raumbezugssystems einschließlich raumbezogener Schlüsselsysteme
· Georeferenzierung statistischer Daten
· Erstellung von thematischen Karten
· Bereitstellung (zur eigenen Nutzung der Beteiligten) und Veröffentlichung der Infor‐
mationen (einschl. Internet)
· Statistische Aufbereitung, Analyse und Prognose von Daten zum Zwecke der Stadt‐
entwicklungsplanung, Kommunalforschung und anderen Projekten mit kommunalem
Bezug
· Verarbeitung von Geschäftsstatistiken und Verwaltungsregisterauswertungen
· Unterstützung bei der wissenschaftlich fachgerechten Verwendung, Anwendung und
Interpretation von statistischen Daten, Methoden und Instrumenten in den Verwal‐
tungen.
(3) Geschäftsstatistiken, bei denen die zuständige Verwaltungsstelle ihre eigenen Daten für
ihre eigenen Zwecke nach den für diese Verwaltungstätigkeit geltenden rechtlichen Rege‐
lungen verarbeitet, und die Verarbeitung von Daten, die nicht dem Datenschutz oder der
statistischen Geheimhaltung unterliegen, sind von den Bestimmungen dieser öffentlich‐
rechtliche Vereinbarung ausgenommen.
(4) Die Vorbereitung und Durchführung statistischer Erhebungen aufgrund von Bundes‐ oder
Landesgesetzen sowie freiwilliger kommunalstatistischer Erhebungen und Umfragen bleibt
Aufgabe der örtlichen Erhebungs‐ und Berichtsstelle, soweit durch Bundes‐ und Landesrecht
nichts anderes bestimmt ist. Bei Bedarf kann Unterstützungsleistung gewährt werden.
§ 3
Kosten
Für die in §2 Abs. 2 genannten Aufgaben werden keine Kosten erhoben.
2
§ 4
Lenkungsgruppe
In wichtigen Angelegenheiten, insbesondere
· des Datenbedarfs,
· der auszuwertenden Daten und
· des Ressourceneinsatzes,
ist unter den Vertragspartnern Einvernehmen zu erzielen. Hierzu wird eine Lenkungsgruppe,
bestehend aus einem Vertreter des Kreises Lippe und je einem Vertreter aller beteiligten
Städte und Gemeinden im Kreis Lippe sowie der/dem für die Statistikstelle verantwortli‐
che/n StatistikerIn eingerichtet. Der/die verantwortliche StatistikerIn übernimmt den Vorsitz
der Lenkungsgruppe. Die Lenkungsgruppe tagt bei Bedarf oder auf Wunsch eines Vertrags‐
partners, mindestens aber einmal im Halbjahr.
Die Lenkungsgruppe wird insbesondere die zu erstellenden Statistiken auf ihre Notwendig‐
keit prüfen, die Periodizität der Erhebungen, die Zahl der erhobenen Merkmale und den Um‐
fang der Erhebungen festlegen.
Die durch die Lenkungsgruppe festgelegten Aufgaben werden der Statistikstelle des Kreises
Lippe als Daueraufgabe implementiert und konsequent verfolgt.
Die Gründung von Facharbeitsgruppen, die bestimmte Themenfeldern bearbeiten, bleibt
davon unbenommen.
§5
Datenschutz
(1) Der Kreis Lippe stellt die Ergebnisse, soweit sie nicht dem Datenschutz unterliegen, zur
Verfügung. Die Unterzeichner klären, dass sie verantwortungsvoll und entsprechend Bun‐
desstatistikgesetz (BStatG) und Datenschutzgesetz Nordrhein‐Westfalen (DSG NRW)die Da‐
ten behandeln.
Die Städte und Gemeinden beauftragen die datenhaltende Stellen (z.B. Rechenzentren) zur
Weitergabe der Daten an die Statistikstelle bis auf Widerruf. Vorrangig sollen kleinräumige
Bevölkerungsstatistik über den Bestand(Bestandsstatistik) und die Bewegungen (Bewe‐
gungsstatistik) der Bevölkerung im Kreis als Kommunalstatistik auf der Basis der Datensatz‐
beschreibungen des Deutschen Städtetags durchgeführt werden.
(2) Zur Kommunalstatistik der Städte und Gemeinden des Kreises Lippe gehören die Erhe‐
bung und Speicherung von Daten für statistische Zwecke sowie deren statistische Aufberei‐
tung, Analyse und Prognose (Kommunalforschung). Nur im Rahmen der Kommunalstatistik
nach Maßgabe dieser öffentlich‐rechtlichen Vereinbarung dürfen gesetzlich geschützte Da‐
ten aus unterschiedlichen Quellen und für nicht abschließend bestimmte statistische Aus‐
wertungszwecke erhoben werden.
§ 6
Geheimhaltung/Abschottung
Die Fragen der Geheimhaltung und der Abschottung sind in der „Dienstanweisung über die
Einrichtung und den Betrieb einer abgeschotteten Statistikstelle beim Kreis Lippe“ vom
22.12.2010 geregelt.
3
§ 7
Nebenabreden, Schriftformklausel
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schrift‐
formklausel.
§ 8
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein
oder werden oder sollte eine Regelungslücke vorhanden sein, so wird dadurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Städte verhandeln in einem solchen Fall un‐
verzüglich eine Regelung, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt bzw. die
Regelungslücke schließt.
§ 9
Inkrafttreten
Geltungsdauer und Kündigung
Die Vereinbarung wird am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Regie‐
rungsbezirk Detmold wirksam. Die öffentlich‐rechtliche Vereinbarung wird unbefristet abge‐
schlossen. Sie kann von jeder Partei mit einer Frist von 12 Monaten zum Jahresende schrift‐
lich gekündigt werden.
4
Detmold, den
Kreis Lippe
Landrat
Augustdorf, den
Augustdorf
Bad Salzuflen, den
Stadt Bad Salzuflen
Blomberg, den
Stadt Blomberg
Dörentrup, den
Gemeinde Dörentrup
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_________________________________________
Allgemeiner Vertreter/vertretungsberechtigter Bediensteter
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Allgemeiner Vertreter/vertretungsberechtigter Bediensteter
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_________________________________________
Allgemeiner Vertreter/vertretungsberechtigter Bediensteter
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Bürgermeister
Horn‐Bad Meinberg, den
Stadt Horn‐Bad Meinberg
_________________________________________
Allgemeiner Vertreter/vertretungsberechtigter Bediensteter
Bürgermeister
Extertal, den
Gemeinde Extertal
_________________________________________
Allgemeiner Vertreter/vertretungsberechtigter Bediensteter
Bürgermeister
_______________________________________
Bürgermeister
Detmold, den
Stadt Detmold
_________________________________________
Allgemeiner Vertreter/vertretungsberechtigter Bediensteter
Bürgermeister
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Bürgermeister
Barntrup, den
Stadt Barntrup
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Allgemeiner Vertreter/vertretungsberechtigter Bediensteter
Bürgermeister
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_________________________________________
Allgemeiner Vertreter/vertretungsberechtigter Bediensteter
_______________________________________
Bürgermeister
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Allgemeiner Vertreter/vertretungsberechtigter Bediensteter
5
Kalletal, den
Gemeinde Kalletal
Bürgermeister
Lage, den
Stadt Lage
Lemgo, den
Stadt Lemgo
Lügde, den
Stadt Lügde
Schieder‐Schwalenberg, den
Stadt Schieder‐Schwalenberg
_______________________________________
_______________________________________
_________________________________________
Allgemeiner Vertreter/vertretungsberechtigter Bediensteter
_______________________________________
_________________________________________
Allgemeiner Vertreter/vertretungsberechtigter Bediensteter
_______________________________________
_________________________________________
Allgemeiner Vertreter/vertretungsberechtigter Bediensteter
_______________________________________
Bürgermeister
_________________________________________
Allgemeiner Vertreter/vertretungsberechtigter Bediensteter
_________________________________________
Allgemeiner Vertreter/vertretungsberechtigter Bediensteter
Bürgermeister
Schlangen, den
Gemeinde Schlangen
_________________________________________
Allgemeiner Vertreter/vertretungsberechtigter Bediensteter
Bürgermeisterin
_______________________________________
Bürgermeister
Oerlinghausen, den
Stadt Oerlinghausen
_________________________________________
Allgemeiner Vertreter/vertretungsberechtigter Bediensteter
Bürgermeister
_______________________________________
Bürgermeister
Leopoldshöhe, den
Gemeinde Leopoldshöhe
_________________________________________
Allgemeiner Vertreter/vertretungsberechtigter Bediensteter
Bürgermeister
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6