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Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Statistikstelle)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
84 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
30.11.12, 21:16
Aktualisiert
30.11.12, 21:16
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Inhalt der Datei

Öffentlich‐rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Lippe, den Städten Bad Salzuflen, Barntrup, Blomberg, Detmold, Horn‐Bad Meinberg, Lage, Lemgo, Lügde, Oerlinghausen, Schieder‐Schwalenberg und den Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Extertal, Kalletal, Leopoldshöhe, Schlangen zur Wahrnehmung der Aufgaben einer gemeinsamen kommunalen Statistikstelle durch den Kreis Lippe Zwischen dem Kreis Lippe, vertreten durch den Landrat und den Städten und Gemeinden im Kreis Lippe, vertreten durch deren BürgermeisterIn, wird gemäß, §§ 1 und 23 ff. des Geset‐ zes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV.NRW. S. 621 / SGV NRW 202), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.05.2009 (GV.NRW. S. 298, 326) folgende öffentlich‐rechtliche Vereinbarung geschlossen: Präambel Der Kreis Lippe und die Städte und Gemeinden des Kreises Lippe wollen den Betrieb einer gemeinsamen Statistikstelle beim Kreis Lippe zur Gewinnung der statistischen Informatio‐ nen, die die Kreisverwaltung und die Städte und Gemeinden im Kreis Lippe zur Erfüllung ih‐ rer Aufgaben benötigen, beschließen. Mit der Zusammenlegung wird die Erwartung verbun‐ den sowohl die bestehenden Qualitätsstandards zu sichern, wie auch Kostenreduzierungen und damit Beiträge zur Haushaltskonsolidierung zu erzielen. Aus diesen Gründen streben die Beteiligten eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit an. Die nachfol‐ genden Regelungentragen diesem Anspruch Rechnung. § 1 Vereinbarungsgegenstand (1) Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Kreis Lippe die Aufgaben der kommunalen Statistik nach § 2 der Vereinbarung für die kreisangehörigen Kommunen in Form der manda‐ tierten öffentlich‐rechtlichen Vereinbarung (§ 23 Abs. 1 Alternative 2, Abs. 2 Satz 2 GkG) wahrnimmt. (2) Die Wahrnehmung erfolgt durch die beim Kreis Lippe eingerichtete Statistikstelle. Sie führt die Bezeichnung „Statistikstelle des Kreises Lippe“. § 2 Aufgaben (1) Der Kreis Lippe (Statistikstelle des Kreises Lippe) betreibt zur Gewinnung der statistischen Informationen, die er und die Städte und Gemeinden im Kreis Lippe zur Erfüllung ihrer Auf‐ gaben benötigen, eine Kommunalstatistik. (2) Die gemeinsame Statistikstelle des Kreises Lippe und der Städte und Gemeinden im Kreis Lippe nimmt zukünftig folgende Aufgaben wahr: · Sammeln, Aufbereiten, Präsentieren und Weitergabe von statistischen Einzel‐ und Aggregatdaten · Führung der Informationen in einem Informationssystem, · Erstellung von Sekundärstatistiken · (Unterstützung bei) Umfragen und statistische Erhebungen, · Prognosen und Modellrechnungen · Gestaltung des Raumbezugssystems einschließlich raumbezogener Schlüsselsysteme · Georeferenzierung statistischer Daten · Erstellung von thematischen Karten · Bereitstellung (zur eigenen Nutzung der Beteiligten) und Veröffentlichung der Infor‐ mationen (einschl. Internet) · Statistische Aufbereitung, Analyse und Prognose von Daten zum Zwecke der Stadt‐ entwicklungsplanung, Kommunalforschung und anderen Projekten mit kommunalem Bezug · Verarbeitung von Geschäftsstatistiken und Verwaltungsregisterauswertungen · Unterstützung bei der wissenschaftlich fachgerechten Verwendung, Anwendung und Interpretation von statistischen Daten, Methoden und Instrumenten in den Verwal‐ tungen. (3) Geschäftsstatistiken, bei denen die zuständige Verwaltungsstelle ihre eigenen Daten für ihre eigenen Zwecke nach den für diese Verwaltungstätigkeit geltenden rechtlichen Rege‐ lungen verarbeitet, und die Verarbeitung von Daten, die nicht dem Datenschutz oder der statistischen Geheimhaltung unterliegen, sind von den Bestimmungen dieser öffentlich‐ rechtliche Vereinbarung ausgenommen. (4) Die Vorbereitung und Durchführung statistischer Erhebungen aufgrund von Bundes‐ oder Landesgesetzen sowie freiwilliger kommunalstatistischer Erhebungen und Umfragen bleibt Aufgabe der örtlichen Erhebungs‐ und Berichtsstelle, soweit durch Bundes‐ und Landesrecht nichts anderes bestimmt ist. Bei Bedarf kann Unterstützungsleistung gewährt werden. § 3 Kosten Für die in §2 Abs. 2 genannten Aufgaben werden keine Kosten erhoben. 2 § 4 Lenkungsgruppe In wichtigen Angelegenheiten, insbesondere · des Datenbedarfs, · der auszuwertenden Daten und · des Ressourceneinsatzes, ist unter den Vertragspartnern Einvernehmen zu erzielen. Hierzu wird eine Lenkungsgruppe, bestehend aus einem Vertreter des Kreises Lippe und je einem Vertreter aller beteiligten Städte und Gemeinden im Kreis Lippe sowie der/dem für die Statistikstelle verantwortli‐ che/n StatistikerIn eingerichtet. Der/die verantwortliche StatistikerIn übernimmt den Vorsitz der Lenkungsgruppe. Die Lenkungsgruppe tagt bei Bedarf oder auf Wunsch eines Vertrags‐ partners, mindestens aber einmal im Halbjahr. Die Lenkungsgruppe wird insbesondere die zu erstellenden Statistiken auf ihre Notwendig‐ keit prüfen, die Periodizität der Erhebungen, die Zahl der erhobenen Merkmale und den Um‐ fang der Erhebungen festlegen. Die durch die Lenkungsgruppe festgelegten Aufgaben werden der Statistikstelle des Kreises Lippe als Daueraufgabe implementiert und konsequent verfolgt. Die Gründung von Facharbeitsgruppen, die bestimmte Themenfeldern bearbeiten, bleibt davon unbenommen. §5 Datenschutz (1) Der Kreis Lippe stellt die Ergebnisse, soweit sie nicht dem Datenschutz unterliegen, zur Verfügung. Die Unterzeichner klären, dass sie verantwortungsvoll und entsprechend Bun‐ desstatistikgesetz (BStatG) und Datenschutzgesetz Nordrhein‐Westfalen (DSG NRW)die Da‐ ten behandeln. Die Städte und Gemeinden beauftragen die datenhaltende Stellen (z.B. Rechenzentren) zur Weitergabe der Daten an die Statistikstelle bis auf Widerruf. Vorrangig sollen kleinräumige Bevölkerungsstatistik über den Bestand(Bestandsstatistik) und die Bewegungen (Bewe‐ gungsstatistik) der Bevölkerung im Kreis als Kommunalstatistik auf der Basis der Datensatz‐ beschreibungen des Deutschen Städtetags durchgeführt werden. (2) Zur Kommunalstatistik der Städte und Gemeinden des Kreises Lippe gehören die Erhe‐ bung und Speicherung von Daten für statistische Zwecke sowie deren statistische Aufberei‐ tung, Analyse und Prognose (Kommunalforschung). Nur im Rahmen der Kommunalstatistik nach Maßgabe dieser öffentlich‐rechtlichen Vereinbarung dürfen gesetzlich geschützte Da‐ ten aus unterschiedlichen Quellen und für nicht abschließend bestimmte statistische Aus‐ wertungszwecke erhoben werden. § 6 Geheimhaltung/Abschottung Die Fragen der Geheimhaltung und der Abschottung sind in der „Dienstanweisung über die Einrichtung und den Betrieb einer abgeschotteten Statistikstelle beim Kreis Lippe“ vom 22.12.2010 geregelt. 3 § 7 Nebenabreden, Schriftformklausel Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schrift‐ formklausel. § 8 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte eine Regelungslücke vorhanden sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Städte verhandeln in einem solchen Fall un‐ verzüglich eine Regelung, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt bzw. die Regelungslücke schließt. § 9 Inkrafttreten Geltungsdauer und Kündigung Die Vereinbarung wird am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Regie‐ rungsbezirk Detmold wirksam. Die öffentlich‐rechtliche Vereinbarung wird unbefristet abge‐ schlossen. Sie kann von jeder Partei mit einer Frist von 12 Monaten zum Jahresende schrift‐ lich gekündigt werden. 4 Detmold, den Kreis Lippe Landrat Augustdorf, den Augustdorf Bad Salzuflen, den Stadt Bad Salzuflen Blomberg, den Stadt Blomberg Dörentrup, den Gemeinde Dörentrup _______________________________________ _______________________________________ _________________________________________ Allgemeiner Vertreter/vertretungsberechtigter Bediensteter _______________________________________ _________________________________________ Allgemeiner Vertreter/vertretungsberechtigter Bediensteter _______________________________________ _________________________________________ Allgemeiner Vertreter/vertretungsberechtigter Bediensteter _______________________________________ Bürgermeister Horn‐Bad Meinberg, den Stadt Horn‐Bad Meinberg _________________________________________ Allgemeiner Vertreter/vertretungsberechtigter Bediensteter Bürgermeister Extertal, den Gemeinde Extertal _________________________________________ Allgemeiner Vertreter/vertretungsberechtigter Bediensteter Bürgermeister _______________________________________ Bürgermeister Detmold, den Stadt Detmold _________________________________________ Allgemeiner Vertreter/vertretungsberechtigter Bediensteter Bürgermeister _______________________________________ Bürgermeister Barntrup, den Stadt Barntrup _________________________________________ Allgemeiner Vertreter/vertretungsberechtigter Bediensteter Bürgermeister _______________________________________ _________________________________________ Allgemeiner Vertreter/vertretungsberechtigter Bediensteter _______________________________________ Bürgermeister _________________________________________ Allgemeiner Vertreter/vertretungsberechtigter Bediensteter 5 Kalletal, den Gemeinde Kalletal Bürgermeister Lage, den Stadt Lage Lemgo, den Stadt Lemgo Lügde, den Stadt Lügde Schieder‐Schwalenberg, den Stadt Schieder‐Schwalenberg _______________________________________ _______________________________________ _________________________________________ Allgemeiner Vertreter/vertretungsberechtigter Bediensteter _______________________________________ _________________________________________ Allgemeiner Vertreter/vertretungsberechtigter Bediensteter _______________________________________ _________________________________________ Allgemeiner Vertreter/vertretungsberechtigter Bediensteter _______________________________________ Bürgermeister _________________________________________ Allgemeiner Vertreter/vertretungsberechtigter Bediensteter _________________________________________ Allgemeiner Vertreter/vertretungsberechtigter Bediensteter Bürgermeister Schlangen, den Gemeinde Schlangen _________________________________________ Allgemeiner Vertreter/vertretungsberechtigter Bediensteter Bürgermeisterin _______________________________________ Bürgermeister Oerlinghausen, den Stadt Oerlinghausen _________________________________________ Allgemeiner Vertreter/vertretungsberechtigter Bediensteter Bürgermeister _______________________________________ Bürgermeister Leopoldshöhe, den Gemeinde Leopoldshöhe _________________________________________ Allgemeiner Vertreter/vertretungsberechtigter Bediensteter Bürgermeister _______________________________________ 6