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Beschlussvorlage GB (K 34, Ortsdurchfahrt Frohngau hier: Zustimmung zum Bauentwurf)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
106 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
22.08.14, 12:03
Aktualisiert
22.08.14, 12:03
Beschlussvorlage GB (K 34, Ortsdurchfahrt Frohngau
hier: Zustimmung zum Bauentwurf) Beschlussvorlage GB (K 34, Ortsdurchfahrt Frohngau
hier: Zustimmung zum Bauentwurf) Beschlussvorlage GB (K 34, Ortsdurchfahrt Frohngau
hier: Zustimmung zum Bauentwurf) Beschlussvorlage GB (K 34, Ortsdurchfahrt Frohngau
hier: Zustimmung zum Bauentwurf)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 27/2014 30.06.2014 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 03.09.2014 Kreisausschuss 23.09.2014 K 34, Ortsdurchfahrt Frohngau hier: Zustimmung zum Bauentwurf Sachbearbeiter/in: Herr Sprung Tel.: 15 597 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. gez. X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 54201 Zeile: 25 Hessenius I542012531 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt dem Bauentwurf zum Ausbau der K 34, OD Frohngau zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Baumaßnahme, sofern entsprechende Fördermittel zur Verfügung gestellt werden. -2Begründung: Der Bauentwurf zum Ausbau der K 34, OD Frohngau umfasst den Abschnitt der Buirer Straße ausgehend von der K 39 bis zur Kreuzung Holzmülheimer Straße und von hier dem Verlauf der Helterstraße folgend bis zum Ortsausgang in Richtung Roderath. Die Gesamtausbaulänge beträgt ca. 640 m. Beschreibung des Ist-Zustandes Im gesamten Ausbaubereich weist die K 34 im Zuge der OD Frohngau sämtliche bekannten Schadensbilder auf. Die Fahrbahn ist geprägt von Längs-, Quer- und Netzrissen sowie von zahlreichen Fahrbahnaufbrüchen gekennzeichnet. Die beschriebenen Schäden treten nicht nur vereinzelt, sondern nahezu flächendeckend auf. Das Schadensbild liegt ursächlich in dem vorhandenen, nicht tragfähigen Straßenaufbau begründet. Die vorhandene Entwässerung funktioniert unzureichend. Gemäß vorliegendem Baugrundgutachten ist PAK-haltiges Schwarzdeckenmaterial zu erwarten. Eine Sanierung des Ausbauabschnitts ist auf Grund des nicht ausreichenden Fahrbahnaufbaus wirtschaftlich nicht vertretbar. Es besteht die Notwendigkeit des Vollausbaus und der grundlegenden Erneuerung des gesamten Straßenoberbaus. Ausgehend von der K 39 kommend ist die verkehrliche Situation geprägt durch eine i.M. 6,00 m breite Fahrbahn. Die vorhandenen Gehweganlagen sind nicht durchgängig angeordnet und weisen ständig wechselnde Oberflächen auf. Dieser Zustand ist im Zusammenhang mit den vorhandenen abschnittsweisen Unterschreitungen der Mindestbreiten der Fahrbahn mit einem verkehrssicheren Raum für Fußgänger nicht vereinbar. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der dominanten Fahrbahn und dem damit verbundenen nicht angepassten Geschwindigkeitsniveau. Die vorhandenen Engstellen sind schlecht erkennbar und haben somit einen negativen Einfluss auf die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Der Helterstraße folgend beträgt die Fahrbahnbreite i.M. ebenfalls 6,00 m. Die meist einseitigen Gehweganlagen wurden seitens der Gemeinde überwiegend in Asphaltbauweise ausgeführt und weisen diverse Schad- und Flickstellen auf. Bei den vorhandenen Gehwegen wird in diesem Abschnitt die Mindestbreite zwar eingehalten, eine durchgängige Fußgängerführung ist jedoch nicht gegeben, denn ab der Einmündung „An der Zehntscheuer“ bis zum Ortsausgang ist kein Gehweg vorhanden. Die großzügige Ausbildung der Fahrbahn lässt insgesamt auf weiten Strecken keinen durchgängigen sicheren Verkehrsraum für Fußgänger zu. Geplante Maßnahmen Die in den angefügten Lageplänen dargestellte Entwurfsplanung sieht im gesamten Bereich eine grundsätzliche Reduzierung der Fahrbahnbreite auf ein den dörflichen Gegebenheiten angepasstes Maß von 5,50 m vor. Der Einmündungsbereich von der K 39 wird entsprechend den anerkannten Regeln der Technik angepasst. Die Gemeinde beabsichtigt im Zuge der Maßnahme die komplette Erneuerung der Gehweganlagen. Vorgesehen ist eine durchgängiger einseitiger Gehweg mit abschnittsweisen Ergänzungen auf der gegenüberliegenden Seite. Im Rahmen dieser Maßnahmen werden die Borde neuversetzt. Die sichere Abwicklung der Begegnungsverkehre bleibt gewährleistet und der gewonnene Raum kann den Gehweganlagen zugeschlagen werden. Um auch in den Engbereichen eine sichere Fußgängerführung sicher zu stellen, wird die Fahrbahn auf 3,75 m in der Engestelle „Auf der Greuß“ bzw. auf 3,25 m in der Engstelle zwischen Holzmülheimer Straße und Efeustraße reduziert. Im Ortseingangsbereich aus Richtung K 39 kommend wird die Straße zu Gunsten des Gehweges auf 3,50 m reduziert. Diese Maßnahme hat zugleich eine geschwindigkeitsdämpfende Wirkung. Im Bereich der Engstellen ist keine Kfz-Begegnung möglich. -3Die vorhandenen Eingangsgrößen bedingen einen Ausbau nach Belastungsklasse 1,0 nach RStO 2012. Hieraus resultiert folgender Straßenaufbau: 4 cm Deckschicht / 14 bituminöse Tragschicht / 52 cm Frostschutzschicht Die Entwurfsplanung wurde mit der Gemeinde Nettersheim abgestimmt und findet deren Zustimmung. Seitens der Gemeinde Nettersheim und des Kreises Euskirchen wird eine Gemeinschaftsmaßnahme angestrebt. Es wurde bereits vorsorglich ein gemeinsamer Finanzierungsantrag bei der Bezirksregierung in Köln vorgelegt. Seitens der Gemeinde werden ebenfalls zeitgleich die gegebenenfalls notwendigen Sanierungsmaßnahmen am gemeindlichen Kanal durchgeführt. Eine Bürgerbeteiligung zu dem hier vorgelegten Bauentwurf ist noch durchzuführen. Abschließende Anpassungen auf Grund von Einwänden und Anregungen können im Anschluss im Zuge der Ausführungsplanung vorgenommen werden. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich gemäß Kostenberechnung auf 1.250.000 €. Nach Abzug der auf die Gemeinde Nettersheim entfallenden Kosten verbleibt der Anteil des Kreises Euskirchen mit 1.000.000 €. Bei einer Förderung in Höhe von 60 % aus Mitteln der FöRi-kom-Stra ergibt sich der Eigenanteil des Kreises Euskirchen in Höhe von 400.000 €. Eine Umsetzung der Maßnahme ist für 2015 geplant, sofern eine Förderung durch das Land NRW erfolgt. Folgekosten und Folgekostenberechnung als Anlage. gez. I.V. Poth ______________________ Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) -4-