Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
106 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
22.08.14, 12:03
Aktualisiert
22.08.14, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 27/2014
30.06.2014
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
03.09.2014
Kreisausschuss
23.09.2014
K 34, Ortsdurchfahrt Frohngau
hier: Zustimmung zum Bauentwurf
Sachbearbeiter/in: Herr Sprung
Tel.: 15 597
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
gez.
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 54201
Zeile: 25
Hessenius
I542012531
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt dem Bauentwurf zum Ausbau der K 34, OD Frohngau zu und beauftragt
die Verwaltung mit der Umsetzung der Baumaßnahme, sofern entsprechende Fördermittel zur
Verfügung gestellt werden.
-2Begründung:
Der Bauentwurf zum Ausbau der K 34, OD Frohngau umfasst den Abschnitt der Buirer Straße
ausgehend von der K 39 bis zur Kreuzung Holzmülheimer Straße und von hier dem Verlauf der
Helterstraße folgend bis zum Ortsausgang in Richtung Roderath. Die Gesamtausbaulänge beträgt
ca. 640 m.
Beschreibung des Ist-Zustandes
Im gesamten Ausbaubereich weist die K 34 im Zuge der OD Frohngau sämtliche bekannten
Schadensbilder auf. Die Fahrbahn ist geprägt von Längs-, Quer- und Netzrissen sowie von
zahlreichen Fahrbahnaufbrüchen gekennzeichnet. Die beschriebenen Schäden treten nicht nur
vereinzelt, sondern nahezu flächendeckend auf. Das Schadensbild liegt ursächlich in dem
vorhandenen, nicht tragfähigen Straßenaufbau begründet. Die vorhandene Entwässerung funktioniert
unzureichend. Gemäß vorliegendem Baugrundgutachten ist PAK-haltiges Schwarzdeckenmaterial zu
erwarten. Eine Sanierung des Ausbauabschnitts ist auf Grund des nicht ausreichenden
Fahrbahnaufbaus wirtschaftlich nicht vertretbar. Es besteht die Notwendigkeit des Vollausbaus und
der grundlegenden Erneuerung des gesamten Straßenoberbaus.
Ausgehend von der K 39 kommend ist die verkehrliche Situation geprägt durch eine i.M. 6,00 m breite
Fahrbahn. Die vorhandenen Gehweganlagen sind nicht durchgängig angeordnet und weisen ständig
wechselnde Oberflächen auf. Dieser Zustand ist im Zusammenhang mit den vorhandenen
abschnittsweisen Unterschreitungen der Mindestbreiten der Fahrbahn mit einem verkehrssicheren
Raum für Fußgänger nicht vereinbar. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der dominanten
Fahrbahn und dem damit verbundenen nicht angepassten Geschwindigkeitsniveau. Die vorhandenen
Engstellen sind schlecht erkennbar und haben somit einen negativen Einfluss auf die Sicherheit aller
Verkehrsteilnehmer.
Der Helterstraße folgend beträgt die Fahrbahnbreite i.M. ebenfalls 6,00 m. Die meist einseitigen
Gehweganlagen wurden seitens der Gemeinde überwiegend in Asphaltbauweise ausgeführt und
weisen diverse Schad- und Flickstellen auf. Bei den vorhandenen Gehwegen wird in diesem
Abschnitt die Mindestbreite zwar eingehalten, eine durchgängige Fußgängerführung ist jedoch nicht
gegeben, denn ab der Einmündung „An der Zehntscheuer“ bis zum Ortsausgang ist kein Gehweg
vorhanden.
Die großzügige Ausbildung der Fahrbahn lässt insgesamt auf weiten Strecken keinen durchgängigen
sicheren Verkehrsraum für Fußgänger zu.
Geplante Maßnahmen
Die in den angefügten Lageplänen dargestellte Entwurfsplanung sieht im gesamten Bereich eine
grundsätzliche Reduzierung der Fahrbahnbreite auf ein den dörflichen Gegebenheiten angepasstes
Maß von 5,50 m vor. Der Einmündungsbereich von der K 39 wird entsprechend den anerkannten
Regeln der Technik angepasst. Die Gemeinde beabsichtigt im Zuge der Maßnahme die komplette
Erneuerung der Gehweganlagen. Vorgesehen ist eine durchgängiger einseitiger Gehweg mit
abschnittsweisen Ergänzungen auf der gegenüberliegenden Seite. Im Rahmen dieser Maßnahmen
werden die Borde neuversetzt. Die sichere Abwicklung der Begegnungsverkehre bleibt gewährleistet
und der gewonnene Raum kann den Gehweganlagen zugeschlagen werden. Um auch in den
Engbereichen eine sichere Fußgängerführung sicher zu stellen, wird die Fahrbahn auf 3,75 m in der
Engestelle „Auf der Greuß“ bzw. auf 3,25 m in der Engstelle zwischen Holzmülheimer Straße und
Efeustraße reduziert. Im Ortseingangsbereich aus Richtung K 39 kommend wird die Straße zu
Gunsten des Gehweges auf 3,50 m reduziert. Diese Maßnahme hat zugleich eine
geschwindigkeitsdämpfende Wirkung. Im Bereich der Engstellen ist keine Kfz-Begegnung möglich.
-3Die vorhandenen Eingangsgrößen bedingen einen Ausbau nach Belastungsklasse 1,0 nach
RStO 2012. Hieraus resultiert folgender Straßenaufbau: 4 cm Deckschicht / 14 bituminöse
Tragschicht / 52 cm Frostschutzschicht
Die Entwurfsplanung wurde mit der Gemeinde Nettersheim abgestimmt und findet deren
Zustimmung. Seitens der Gemeinde Nettersheim und des Kreises Euskirchen wird eine
Gemeinschaftsmaßnahme angestrebt. Es wurde bereits vorsorglich ein gemeinsamer
Finanzierungsantrag bei der Bezirksregierung in Köln vorgelegt. Seitens der Gemeinde werden
ebenfalls zeitgleich die gegebenenfalls notwendigen Sanierungsmaßnahmen am gemeindlichen
Kanal durchgeführt.
Eine Bürgerbeteiligung zu dem hier vorgelegten Bauentwurf ist noch durchzuführen.
Abschließende Anpassungen auf Grund von Einwänden und Anregungen können im Anschluss im
Zuge der Ausführungsplanung vorgenommen werden.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich gemäß Kostenberechnung auf 1.250.000 €. Nach
Abzug der auf die Gemeinde Nettersheim entfallenden Kosten verbleibt der Anteil des Kreises
Euskirchen mit 1.000.000 €. Bei einer Förderung in Höhe von 60 % aus Mitteln der FöRi-kom-Stra
ergibt sich der Eigenanteil des Kreises Euskirchen in Höhe von 400.000 €. Eine Umsetzung der
Maßnahme ist für 2015 geplant, sofern eine Förderung durch das Land NRW erfolgt.
Folgekosten und Folgekostenberechnung als Anlage.
gez.
I.V. Poth
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Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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