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Beschlussvorlage (17. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord“ (Blatt B) im Bereich der Straße „Am Moshagen“ im Ortsteil Leopoldshöhe •Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB •Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
31.01.2013
Erstellt
18.01.13, 21:16
Aktualisiert
18.01.13, 21:16
Beschlussvorlage (17. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord“ (Blatt B) im Bereich der Straße „Am Moshagen“ im Ortsteil Leopoldshöhe

•Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
•Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB) Beschlussvorlage (17. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord“ (Blatt B) im Bereich der Straße „Am Moshagen“ im Ortsteil Leopoldshöhe

•Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
•Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 6/2013 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 20. Dezember 2012 17. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord“ (Blatt B) im Bereich der Straße „Am Moshagen“ im Ortsteil Leopoldshöhe • • Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 31.01.2013 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Hochbau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.09.2012 über den Antrag bereits beraten. Einer Änderung des Bebauungsplanes wurde zugestimmt (siehe Drucksache 75/2012). Finanzielle Auswirkungen Der finanzielle Aufwand für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord“ (Blatt B) wird vom Antragsteller getragen. Damit sind die finanziellen Mittel, die mit den Planungen zur Erreichung der bauplanungsrechlichten Zulässigkeit des Vorhabens verbunden sind, gesichert. Der Bebauungsplan soll durch ein Planungsbüro erarbeitet werden. Bestandssituation Das Plangebiet (Flurstücksnummer 809) liegt innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord“ (Blatt B). Das Grundstück befindet sich im Bereich eines allgemeinen Wohngebietes und grenzt im Norden an die Flurstücke 636/ 637, im Osten an das Flurstück 808, im Westen an das Flurstück 811, im Süden an die Flurstücke 460/ 1213 und den Zuweg „Am Moshagen“. Die Gesamtgröße des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes beträgt ca. 877 qm. Das Grundstück ist, wie die angrenzenden Grundstücke, mit einem 1 ½ geschossigen (1 Vollgeschoss und ausgebautes Dachgeschoss) Einfamilienhaus bebaut. Planungsanlass und Planungsziele Die Antragssteller beabsichtigen, an ihr bestehendes Wohnhaus einen Wintergarten anzubauen. Ein Wintergarten in der beabsichtigten Größe widerspricht dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B), da die Baugrenzen um rund 1,5 m überschritten werden. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann nicht in Aussicht gestellt werden. Zur Ermöglichung des Bauwunsches ist deshalb eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Die Tiefe des Baufensters beträgt 14 m und wird durch das vorhandene Gebäude größtenteils ausgenutzt. Der geplante Wintergarten als untergeordneter Anbau an das Bestandsgebäude ist städtebaulich vertretbar. Die Nutzungsmöglichleiten des Grundstückes würden in einem städtebaulichen akzeptablen Maß erhöht. -2- In die 17. Änderung des Bebauungsplanes wird eine textliche Festsetzung aufgenommen, die eine geringfügige Überschreitung der Baugrenzen um 2,0 m durch untergeordnete Bauteile wie beispielsweise den beantragten Wintergarten außerhalb des jetzigen überbaubaren Bereiches zulässt. Der betreffende Bereich für die Überschreitungen ist in der Planzeichnung zur Verdeutlichung dargestellt. Umweltbericht Die Änderung berührt die Grundzüge der städtebaulichen Planung nicht. Das Änderungsverfahren wird als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 (1) Ziffer 2 BauGB kann bei der Änderung des Bebauungsplanes von dem Regelverfahren zur Umweltprüfung abgesehen werden, da mit dem Inhalt der vereinfachten Änderung der Umweltzustand des Änderungsbereiches, des Bebauungsplangebietes und benachbarter Gebiete nicht beeinflusst wird. Es wird daher auf eine Umweltprüfung mit einer Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen verzichtet. Artenschutz Aus nachfolgenden Gründen sind für den Bereich der 17. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) die Belange des Artenschutzes nicht betroffen. Die Bebauungsplanänderung gestattet eine Überschreitung der Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile, wie z.B. Wintergärten. Der Einwirkungsbereich dieser nun zulässigen baulichen Anlagen beschränkt sich somit auf vorhandene Terrassenflächen und Hausgärten in unmittelbarer Nähe der vorhandenen Wohngebäude. Schützenswerte Tierarten sind in diesen Bereichen nicht zu erwarten, zumal der Änderungsbereich mitten in einem größeren Wohngebiet liegt. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Die Änderungsplanung bezieht sich auf einen bereits rechtskräftigen überplanten Bereich, der in diesem Fall mit einem Einfamilienhaus überbaut ist. Aus diesem Grund ist eine Bilanzierung des Eingriffes in den Natur- und Landschaftshaushalt nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie das Aufzeigen von Maßnahmen zur Bewältigung der Eingriffsfolgen nicht notwendig. Beschlussvorschlag: 1. Der Bebauungsplan Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) ist entsprechend dem o.g. Antrag als 17. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). 2. Der Entwurf für die 17. vereinfachte Änderung „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) wird beschlossen. des Bebauungsplanes Nr. 06/02 3. Die 17. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) wird gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Offenlegung / der Beteiligung der Öffentlichkeit sind öffentlich bekannt zu machen. Gemäß § 13 (3) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Die Beteiligung der Behörden zur 17. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB. Schemmel Anlagen