Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
31.01.2013
Erstellt
18.01.13, 21:16
Aktualisiert
18.01.13, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
6/2013
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
20. Dezember 2012
17. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord“ (Blatt B)
im Bereich der Straße „Am Moshagen“ im Ortsteil Leopoldshöhe
•
•
Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
31.01.2013
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Hochbau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.09.2012 über den Antrag
bereits beraten. Einer Änderung des Bebauungsplanes wurde zugestimmt (siehe Drucksache
75/2012).
Finanzielle Auswirkungen
Der finanzielle Aufwand für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord“
(Blatt B) wird vom Antragsteller getragen. Damit sind die finanziellen Mittel, die mit den Planungen
zur Erreichung der bauplanungsrechlichten Zulässigkeit des Vorhabens verbunden sind, gesichert.
Der Bebauungsplan soll durch ein Planungsbüro erarbeitet werden.
Bestandssituation
Das Plangebiet (Flurstücksnummer 809) liegt innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes
Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord“ (Blatt B).
Das Grundstück befindet sich im Bereich eines allgemeinen Wohngebietes und grenzt im Norden
an die Flurstücke 636/ 637, im Osten an das Flurstück 808, im Westen an das Flurstück 811, im
Süden an die Flurstücke 460/ 1213 und den Zuweg „Am Moshagen“.
Die Gesamtgröße des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes beträgt ca. 877 qm. Das Grundstück ist, wie die angrenzenden Grundstücke, mit einem 1 ½ geschossigen (1 Vollgeschoss und
ausgebautes Dachgeschoss) Einfamilienhaus bebaut.
Planungsanlass und Planungsziele
Die Antragssteller beabsichtigen, an ihr bestehendes Wohnhaus einen Wintergarten anzubauen.
Ein Wintergarten in der beabsichtigten Größe widerspricht dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.
06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B), da die Baugrenzen um rund 1,5 m überschritten werden.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann nicht in Aussicht gestellt
werden. Zur Ermöglichung des Bauwunsches ist deshalb eine Änderung des Bebauungsplanes
erforderlich.
Die Tiefe des Baufensters beträgt 14 m und wird durch das vorhandene Gebäude größtenteils
ausgenutzt. Der geplante Wintergarten als untergeordneter Anbau an das Bestandsgebäude ist
städtebaulich vertretbar. Die Nutzungsmöglichleiten des Grundstückes würden in einem
städtebaulichen akzeptablen Maß erhöht.
-2-
In die 17. Änderung des Bebauungsplanes wird eine textliche Festsetzung aufgenommen, die eine
geringfügige Überschreitung der Baugrenzen um 2,0 m durch untergeordnete Bauteile wie
beispielsweise den beantragten Wintergarten außerhalb des jetzigen überbaubaren Bereiches
zulässt. Der betreffende Bereich für die Überschreitungen ist in der Planzeichnung zur
Verdeutlichung dargestellt.
Umweltbericht
Die Änderung berührt die Grundzüge der städtebaulichen Planung nicht. Das Änderungsverfahren
wird als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Gemäß § 13 (1) Ziffer 2 BauGB kann bei der Änderung des Bebauungsplanes von dem Regelverfahren zur Umweltprüfung abgesehen werden, da mit dem Inhalt der vereinfachten Änderung
der Umweltzustand des Änderungsbereiches, des Bebauungsplangebietes und benachbarter
Gebiete nicht beeinflusst wird. Es wird daher auf eine Umweltprüfung mit einer Beschreibung und
Bewertung der Umweltauswirkungen verzichtet.
Artenschutz
Aus nachfolgenden Gründen sind für den Bereich der 17. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) die Belange des Artenschutzes nicht
betroffen.
Die Bebauungsplanänderung gestattet eine Überschreitung der Baugrenzen durch untergeordnete
Bauteile, wie z.B. Wintergärten. Der Einwirkungsbereich dieser nun zulässigen baulichen Anlagen
beschränkt sich somit auf vorhandene Terrassenflächen und Hausgärten in unmittelbarer Nähe
der vorhandenen Wohngebäude. Schützenswerte Tierarten sind in diesen Bereichen nicht zu
erwarten, zumal der Änderungsbereich mitten in einem größeren Wohngebiet liegt.
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
Die Änderungsplanung bezieht sich auf einen bereits rechtskräftigen überplanten Bereich, der in
diesem Fall mit einem Einfamilienhaus überbaut ist. Aus diesem Grund ist eine Bilanzierung des
Eingriffes in den Natur- und Landschaftshaushalt nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
sowie das Aufzeigen von Maßnahmen zur Bewältigung der Eingriffsfolgen nicht notwendig.
Beschlussvorschlag:
1. Der Bebauungsplan Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) ist entsprechend dem o.g. Antrag
als 17. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB zu
ändern (Aufstellungsbeschluss).
2. Der Entwurf für die 17. vereinfachte Änderung
„Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) wird beschlossen.
des
Bebauungsplanes
Nr.
06/02
3. Die 17. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B)
wird gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich
ausgelegt. Ort und Dauer der Offenlegung / der Beteiligung der Öffentlichkeit sind öffentlich
bekannt zu machen. Gemäß § 13 (3) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer
Umweltprüfung abgesehen wird. Die Beteiligung der Behörden zur 17. vereinfachten Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB
i.V.m. § 4 (2) BauGB erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit
(Öffentliche Auslegung) gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB.
Schemmel
Anlagen