Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
55 kB
Datum
31.01.2013
Erstellt
31.01.13, 21:16
Aktualisiert
31.01.13, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Potenzialflächenanalyse Windenergie
Abschlussbericht zum gesamträumlichen
Planungskonzept
Anlage I
Kriterien der Stufe I – Planungsraumanalyse
Gemeinde Leopoldshöhe
Potenzialflächenanalyse Windenergie
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept
Anlage I
Seite 1
von 3
Kriterien der Stufe I – Planungsraum-analyse; Ermittlung von Ausschlussbereichen für Suchräume zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Nutzung der Windenergie im Gemeindegebiet von Leopoldshöhe
Stufe
I
Relevanz / Bereiche
Puffer
Anmerkung
Quelle
500 m
Einhaltung Richtwerte der TA Lärm erforderlich
WEE 2011
3.2.4.3, 5.2.1.1
Tabu - Siedlungsflächen
Wohnbauflächen
gemischte Bauflächen
Dorfgebiete
Sonderbauflächen Gesundheit /
Erholung
Satzungsbereiche nach § 34
BauGB
Optische Bedrängungswirkung.
Ist der Abstand < 2 x Gesamthöhe, führt die Einzelfallprüfung überwiegend zu einer dominanten und optisch bedrängenden Wirkung der Anlage. Ist der Abstand > 2 x Gesamthöhe der
WEA Es bedarf regelmäßig einer besonders intensiven Prüfung des Einzelfalls.
Wohnnutzung im Außenbereich
300 m
§ 6 Abs. 10 BauO NRW: 0,5 x Gesamthöhe WEA
WEE 2011
5.2.2.3
Abstandflächen zu Gebäuden und Verkehrswegen nach der Einführung Technischer Baubestimmungen nach § 3 Abs. 3 BauO NRW*) RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr VI A
4 – 408 - v. 28.5.2009 vom 8.11.2006 (SMBl. NRW. 2323) Anlage 2.7/10: 1,5 x (Rotordurchmesser plus Nabenhöhe)
Gemeinbedarfsflächen
Grünflächen
Sonderbauflächen
Gewerbegebiete
---
Gewerbliche Bauflächen
Allgemeine Siedlungsbereiche
500 m
„Die Ausweisung von Gebieten für die Windenergienutzung ist in Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) nicht zulässig.“
WEE 2011
3.2.4.3
Gemeinde Leopoldshöhe
Potenzialflächenanalyse Windenergie
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept
Stufe
I
Relevanz / Bereiche
Anlage I
Seite 2
von 3
Puffer
Anmerkung
Quelle
300 m
Pufferzone in Abhängigkeit von den Erhaltungszielen und dem Schutzzweck des Gebietes.
Sofern die Gebiete insbesondere dem Schutz von Fledermausarten oder europäischen Vogelarten dienen sowie bei europäischen Vogelschutzgebieten (i.d.R. 300 m Abstand).
WEE 2011 8.1.4,
8.2.1.2
Tabu - Naturschutzflächen
festgesetzte, ausgewiesene oder
einstweilig sichergestellte Naturschutzgebiete
---
Aufgrund ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit kommen Naturdenkmale als Standorte für
Windenergieanlagen nicht in Betracht.
gesetzlich geschützte Biotope gem.
§ 30 BNatSchG sowie § 62 LG
---
Aufgrund ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit kommen gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile und gesetzlich geschützte als Standorte für Windenergieanlagen nicht in Betracht.
FFH- und Vogelschutzgebiete
---
Einschließlich Funktionsräume, um Verriegelung des Gebietes und Barrierewirkung bei Flugbewegungen zu vermeiden, OVG Münster Urt. v. 3.8.2009 - 8 A 4062/04 -).
Kompensationsflächen
---
Naturdenkmale
Wald
---
WEE 2011
8.2.1.2
WEE 2011
8.1.4, 8.2.1.2
Vorschlag
Eine Ausweisung kommt nicht in Betracht, wenn es sich um besonders wertvolle Waldgebiete
(insbesondere standortgerechte Laubwälder, Prozessschutzflächen) handelt. Die Ausweisung
kommt nach Maßgabe des Zieles B.III.3.2 des LEP NRW in Betracht, beispielsweise Kahlflächen im Wald aufgrund von Schadensereignissen; eine Ausweisung kommt nicht in Betracht,
wenn es sich um besonders wertvolle Waldgebiete (insbesondere standortgerechte Laubwälder, Prozessschutzflächen) handelt. Näheres regelt der Leitfaden „Windenergie im Wald“.
Anmerk.: liegt noch nicht vor. Ziel LEP: B. III. 3.2: 3.21 (…) Waldgebiete dürfen nur für andere
Nutzungen in Anspruch genommen werden, wenn die angestrebten Nutzungen nicht außerhalb des Waldes realisierbar sind und der Eingriff in den Wald auf das unbedingt erforderliche
Maß beschränkt wird. (…)
WEE 2011
3.2.4.2
Soweit Anlagen im Wald oder bis zu 35 m vom Waldrand verwirklicht werden sollen, hat sich
der Betreiber der Windenergieanlage zu verpflichten, im Falle von Schäden an der Anlage
durch umfallende Bäume auf einen Ersatzanspruch zu verzichten. Darüber hinaus soll er den
Waldbesitzer von Verkehrssicherheitspflichten freistellen, die sich aus der Errichtung oder dem
Betrieb im Wald ergeben. Des Weiteren sind geeignete Vorkehrungen zum Brandschutz zu
treffen.
WEE 2011
5.2.3.2, 8.1.4
Gemeinde Leopoldshöhe
Potenzialflächenanalyse Windenergie
Abschlussbericht zum gesamträumlichen Planungskonzept
Stufe
I
I
Relevanz / Bereiche
Puffer
Anlage I
Seite 3
von 3
Anmerkung
Quelle
In der Wasserschutzzone I ist die Errichtung von Windenergieanlagen unzulässig.
WEE 2011 8.2.2
Tabu - Gewässer
Wasser- bzw. Heilquellenschutzgebiete Schutzzone I
---
Gewässerflächen
---
Tabu - Infrastruktur
Bundesstraßen
20 m
Bei Abständen kleiner 40 m ist Zustimmung der obersten Landesstraßenbaubehörde erforderlich.
WEE 2011 8.2.4
§ 9 FStrG
Landes- und Kreisstraßen
40 m
Bei Abständen bis zu 40 m ist Zustimmung der Straßenbaubehörde erforderlich.
§ 25 StrWG NRW
Ortsdurchfahrten
40 m
siehe Landes- und Kreisstraßen
Vorschlag
Bahnstrecken
40 m
siehe Bundesstraßen
Vorschlag
Bei ungünstiger Stellung des Rotors darf die Blattspitze nicht in den Schutzstreifen der Freileitung ragen.
WEE 2011 8.1.2
Freileitungen (inkl. Schutzstreifen)
100 m
Vorschlag
Anlagen zur Ver- u. Entsorgung
---
Vorschlag
Gasfernleitungen
---
Vorschlag
Richtfunktrassen (inkl. Schutzstreifen)
Kein Teil der Windenergieanlage darf die (vorhandene) Richtfunkstrecke unterbrechen. Allerdings werden Beeinträchtigungen des Rundfunkempfangs vom Schutzbereich des § 35 Abs. 3
Satz 1 Nr. 8 BauGB nicht erfasst.
WEE 2011
5.2.2.3