Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
1,4 MB
Datum
31.01.2013
Erstellt
31.01.13, 21:16
Aktualisiert
31.01.13, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage IV
Suchraum 03, Seite 1 von 7
Suchraum 03 a) (nördlich Nienhagen)
Suchraumsteckbrief:
Der etwa 12 ha große Suchraum liegt auf einer kleinen Anhöhe nördlich der Siedlung Nienhagen und wird
ausschließlich ackerbaulich genutzt. Im Umfeld dominiert ebenfalls der Ackerbau. Eingestreut finden sich
einige Waldbereiche. Weitere strukturgebende Merkmale fehlen fast vollständig im Landschaftsraum. Der
Suchraum wird nach Osten durch die Kreisstraße 5 begrenzt.
Abb. 1
Orthofoto (Maßstab 1:5:000)
Anlage IV
Suchraum 03, Seite 2 von 7
Tabellarische naturschutzfachliche Voruntersuchung für den Suchraum 03 a)
Sachverhalt
Auswirkung/Beeinträchtigung
Zulassungskritische Sachverhalte
Lärmwirkungen
Innerhalb des Abstandsbereichs bis 1.100 m zum Suchraum sind
möglicherweise die durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert 35 dB[A]) betroffenen Wohnbauflächen in Nienhagen und die
Mischgebiete in der Siedlung Bexterhäger Heide vorhanden. Auch
im Grenzgebiet im Stadtgebiet von Bad Salzuflen sind evtl. planungsrechtlich gesicherte Innenbereiche betroffen.
Innerhalb des Abstandsbereichs bis 500 m liegt die Anzahl der
durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert 45 dB[A]) betroffenen Wohnnutzungen im Außenbereich bei ca. 50 Wohnhäusern.
0
Um mögliche betriebsbedingte
Beeinträchtigungen durch
Lärmeinwirkungen zu verhindern,
ist nach Voreinschätzung ein lärmoptimierter Betrieb der WEA im
Suchraum erforderlich.
0
Das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial des Suchraums 03 wird
für die Art Mäusebussard als gering
bewertet, da eine besondere Bedeutung des Raumes für die Arten
nicht nachgewiesen werden konnte
und somit eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos ausgeschlossen werden kann.
In Bezug auf die Art Rotmilan weist
der Suchraum jedoch ein erhöhtes
artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial auf. Das erfasste RotmilanPaar hat erfolgreich in der Nähe
des Suchraums gebrütet, jedoch
erstmalig in diesem Jahr. Somit
liegt wahrscheinlich noch keine
feste Revierbindung vor, zumal der
Horst durch einen Sturm während
der Brutphase vom Brutbaum getragen wurde. Somit kann der Versuch einer Umsetzung des Rotmilan-Horstes in südöstliche Richtung
um ca. 500 m unter Zuhilfenahme
einer künstlichen Nisthilfe unternommen werden. Bei einer Akzeptanz des neuen Horstes kann das
artenschutzrechtliche Kollisionsrisiko vermindert werden, sodass der
Suchraum für die Nutzung der
Windenergie als geeignet bewertet
werden könnte.
Artenschutz
Avifauna
Als Brutvögel wurden im Rahmen der avifaunistischen Kartierungen
(Grote 2012) die Arten Mäusebussard und Rotmilan im Umfeld des
Suchraums erfasst.
Der Brutstandort des Mäusebussards befindet sich direkt angrenzend an den Suchraum am Waldrand des südlich angrenzenden
Waldes. Der Brutstandort des Rotmilans befindet sich in einer Entfernung von ca. 500 m östlich des Suchraums.
Die Art Mäusebussard weist inzwischen einen günstigen Erhaltungszustand in NRW auf und wird bei Kartierungen nahezu flächendeckend angetroffen. Eine besonders hohe Dichte an Mäusebussarden konnte im Suchraum und seinem Umfeld nicht festgestellt werden. Auch eine besondere Bedeutung des Suchraums für
die Art Mäusebussard konnte nicht ermittelt werden, sodass sich
das Kollisionsrisiko für die windkraftsensible Art Mäusebussard
durch die Errichtung von WEA im Suchraum nicht in signifikanter
Weise erhöht und artenschutzrechtliche Verbotstatbestände somit
nicht eintreten.
Die Art Rotmilan weist in NRW einen schlechten Erhaltungszustand
auf und tritt wesentlich weniger häufig auf wie die Art Mäusebussard. Trotz der geringeren Vorkommen, verunglücken Rotmilane
deutlich häufiger an WEA, sodass die Art ein erhöhtes Kollisionsrisiko gegenüber WEA aufweist. Um diesem Sachverhalt Rechnung
zu tragen, wird ein Bereich von 1.000 m um den Rotmilanhorst als
Tabubereich für die Errichtung von WEA (nach Empfehlung LAGVSW 2007) betrachtet.
Fledermäuse
Die Potenzialfläche 03 weist für Fledermäuse keine besonders
attraktiven Strukturen auf. Erhöhte Aktivitätsdichten von Fledermäusen sind für die Potenzialfläche nicht zu erwarten.
Aufgrund der Ergebnisse der Potenzialabschätzung weist die Flä+ che voraussichtlich nur ein geringes bis mittleres Konfliktpotenzial
für Fledermäuse auf.
Natura 2000
Um den Suchraum ist innerhalb der Pufferbereiche bis 1.000 m
sowie bis 3.000 m kein FFH-Gebiet vorhanden.
Beeinträchtigungen von Gebieten
+ der Natura 2000-Gebietskulisse
werden ausgeschlossen.
Anlage IV
Suchraum 03, Seite 3 von 7
Sachverhalt
Auswirkung/Beeinträchtigung
Regionalplanung
Bereiche für den Schutz der Natur (BSN)
Die nächstgelegenen BSN befinden sich in einer Entfernung von
ca. 700 m westlich des Suchraums.
+
Nachteilige Auswirkungen auf BSN
werden ausgeschlossen.
0
Bei einer flächenschonenden Errichtung von WEA kann den
Schutzzielen „Ressourcenschutz“
und „Biotopverbund“ entsprochen
werden und nachteilige Auswirkungen vermieden werden.
Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze
Nicht vorhanden.
+
Nachteilige Auswirkungen werden
ausgeschlossen.
Bereiche für Grundwasser- und Gewässerschutz
Nicht vorhanden.
+
Nachteilige Auswirkungen werden
ausgeschlossen.
Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte
Erholung (BSLE)
Der südliche Teilbereich des Suchraums überschneidet sich mit
einem BSLE.
(Maßstab 1:50.000)
Anlage IV
Suchraum 03, Seite 4 von 7
Sachverhalt
Auswirkung/Beeinträchtigung
Naturschutz
Landschaftsschutzgebiete (LSG)
Der Suchraum überschneidet sich mit dem LSG 2.2-1. Bielefelder
Osning mit Teutoburger Wald und Osning-Vorbergen sowie
Ravensberger Hügelland. Verboten ist die Errichtung von baulichen
Anlagen. Für Vorhaben gem. § 35 (1) u. (4) BauGB erteilt die
Untere Landschaftsbehörde eine Ausnahme nach Antrag, sofern
die Vorhaben nach Standort und Gestaltung der Landschaft
angepasst werden und der Schutzzweck nicht entgegensteht (Kreis
Lippe 2001).
0
Bei Stellen eines Antrages obliegt
es der Unteren Landschaftsbehörde eine Ausnahme von den Verboten der LSG-Verordnung zu erteilen.
(Maßstab: 1:20.000)
Entwicklungsziele des Landschaftsplans
Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans setzt für den Bereich
des Suchraums das Entwicklungsziel „Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ fest.
Die Nutzung der Windenergie steht
dem Entwicklungsziel nicht entge+
gen. Nachteilige Auswirkungen
werden ausgeschlossen.
Weitere Planungen
Nach derzeitigem Kenntnisstand (Jan. 2013) nicht vorhanden.
+
Nachteilige Auswirkungen werden
ausgeschlossen.
WSG, HSG, ÜSG
Nicht vorhanden.
+
Nachteilige Auswirkungen werden
ausgeschlossen.
Gewässerrandstreifen
Durch den südlichen Teilbereich des Suchraums fließt von Westen
nach Osten ein namenloser Graben. Hier ist ein 5 m breiter Randstreifen einzuhalten. Auswirkungen auf die Realisierbarkeit des
Vorhabens sind nicht gegeben.
Nachteilige Auswirkungen durch
+ die Nutzung der Windenergie werden ausgeschlossen.
Gewässer
Anlage IV
Suchraum 03, Seite 5 von 7
Sachverhalt
Auswirkung/Beeinträchtigung
Gesamtbeurteilung zulassungskritischer Auswirkungen
Als zulassungskritisch sind mögliche negative Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung im Umfeld
des Suchraumes 03 durch die zu erwartenden Lärmimmissionen zu werten. Hier kann nur eine schalltechnische Untersuchung Aufschluss darüber geben, ob evtl. die Grenzwerte von 45 dB(A) nachts für
Wohnnutzungen im Außenbereich überschritten werden. Da nur eine vergleichbar geringe Anzahl an
Wohngebäuden betroffen ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Lärmimmissionsgrenzwerte
über einen schalloptimierten Betrieb eingehalten werden können.
Als weitere zulassungskritische Restriktion ist das Artenschutzrecht zu werten. Unter der Prämisse,
dass die Etablierung des Rotmilans-Paares im Bereich des Suchraumes 04 erfolgreich umgesetzt
werden kann, wird das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial insgesamt als gering bewertet.
Weitere zulassungskritische Sachverhalte stellen die Ausweisungen als LSG und als BSLE dar. Bei
einer Inanspruchnahme des Suchraumes als Konzentrationszone für die Windenergienutzung ist das
Einvernehmen mit der Bezirksregierung herzustellen bzw. eine Befreiung aus dem Landschaftsschutz
bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Lippe anzufragen.
– unter zulassungskritischen Gesichtspunkten formal geeigneter Suchraum; im Einzelfall ist jedoch
eine Nutzung von Teilbereichen unter Berücksichtigung der schalltechnischen Restriktionen nicht
möglich –
Zulassungsrelevante Sachverhalte
Biotopkatasterflächen
Im Bereich des Suchraums befinden sich keine Biotopkatasterflächen.
+
Naturpark
Der Suchraum liegt vollständig innerhalb des Naturparks Teutoburger Wald/Eggegebirge. Naturparke dienen sowohl dem Schutz und
Erhalt der Kulturlandschaften mit ihrer Biotop- und Artenvielfalt dies wird v.a. über Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete gewährleistet - als auch der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen Landnutzung.
Der Raum weist bereits Vorbelastungen durch WEA, Infrastrukturen
und einen zersiedelten Land+ schaftsraum auf. Negative Auswirkungen durch die Nutzung der
Windenergie werden ausgeschlossen.
Naturschutzgebiet (§ 23 BNatSchG)
Das Naturschutzgebiet „Eichen-Hainbuchenwald am Hoevingsfeld“
befindet sich etwa 500 m westlich des Suchraums.
Das NSG „Bexter Wald“ liegt in einer Entfernung von ca. 1.700 m
nordöstlich des Suchraums. Der Schutzzweck der jeweiligen NSGVerordnung bezieht sich nicht explizit auf windkraftrelevante Arten.
Die Unterschutzstellung erfolgte jedoch auch mit dem Ziel, die Lebensstätte bestimmter wildlebender Pflanzen und wildlebender
Tierarten zu sichern.
0
Negative Auswirkungen werden
ausgeschlossen.
Negative Auswirkungen können
nicht grundsätzlich ausgeschlossen
werden.
Anlage IV
Sachverhalt
Suchraum 03, Seite 6 von 7
Auswirkung/Beeinträchtigung
Kompensationsflächen
Im Bereich des Suchraums befinden sich keine Kompensationsflächen. Die nächstgelegenen Kompensationsflächen befinden sich in
nördlicher Richtung in einer Entfernung von ca. 450 m zum Suchraum an der Kreisstraße K5.
Negative Auswirkungen durch die
+ Nutzung der Windenergie werden
ausgeschlossen.
(ohne Maßstab)
schutzwürdige Böden
Im südlichen Bereich des Suchraums, im Bereich des Grabens,
befindet sich laut Auskunftssystem BK 50 des Geologischen Dienstes NRW (2004) aufgrund der Beeinflussung durch das Grundwasser ein schutzwürdiger Boden.
Negative Auswirkungen werden bei
einer fachgerechten Ausführung
+
von Bauarbeiten zur Errichtung von
WEA ausgeschlossen.
(Maßstab: 1:50.000)
Anlage IV
Suchraum 03, Seite 7 von 7
Sachverhalt
Auswirkung/Beeinträchtigung
Landschaftsbild, Erholung, (Vorbelastungen des Landschaftsbildes)
In etwa 650 m Entfernung verläuft nördlich des Suchraums die
BahnRadRoute Hellweg-Weser, in etwa 250 m Entfernung zum
Suchraum verläuft westlich der Wanderweg „Verbindungsweg“. Der
Radwanderweg und der Wanderweg verlaufen in der Mittelzone
(nach Nohl 1993: visuelle Wirkzone I) des Einwirkungsbereichs der
potenziellen WEA.
Der Landschaftsraum weist eine geringe Vielfalt an Landschaftsstrukturen auf. Die Naturnähe ist durch die überwiegend intensive
ackerbauliche Nutzung nur sehr gering ausgeprägt. Das Relief ist
wenig bewegt und bietet daher nur kaum Möglichkeiten zur Identifizierung einer Eigenart des Landschaftsraums. Vorbelastungen in
landschaftsästhetischer Hinsicht bestehen in Form der angrenzenden vielbefahrenen Kreisstraße 5.
0
Negative Auswirkungen auf das
Landschaftsbild werden ausgeschlossen. Es können jedoch Erholungsinfrastrukturen durch die Errichtung von WEA in diesem Suchraum beeinträchtigt werden.
Naturdenkmale
In westlicher Richtung befinden sich in einer Entfernung von ca.
600 m zum Suchraum zwei Naturdenkmale auf dem Stadtgebiet
von Bielefeld. Es handelt sich dabei um zwei als Naturdenkmale
festgesetzte markante Bäume.
Aufgrund der relativ großen Entfernung zum Suchraum werden nach+
teilige Auswirkungen ausgeschlossen.
Bau- und Bodendenkmale
Im Bereich des Suchraums und im Umfeld des Suchraums (bis
1.000 m) sind keine verzeichneten Bau- und Bodendenkmale vorhanden.
+
Beeinträchtigungen werden ausgeschlossen.
Fazit naturschutzfachliche Voruntersuchung
Mögliche Restriktionen der Eignung des Suchraums Nr. 03 für eine Ausweisung als Konzentrationszone für die Windenergienutzung entstehen aus den zulassungskritischen Sachverhalten Lärmwirkungen, Artenschutz, Festsetzung von LSG und BSLE (s.o.). Beeinträchtigungen der Wohnbevölkerung sowie des Natur- und Landschaftshaushaltes lassen sich jedoch durch einen schalltechnisch
optimierten Betrieb potenzieller WEA und durch artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen vermeiden.
Anhand der Überprüfung der zulassungsrelevanten Sachverhalte werden weitere Beeinträchtigungen
durch eine potenzielle Nutzung der Windenergie im Suchraum Nr. 03 erkennbar. Mögliche Betroffenheiten entstehen durch der Windenergienutzung entgegenstehende Schutzziele von NSG und durch
potenzielle Beeinträchtigungen von Erholungsinfrastrukturen.
– formal geeigneter Suchraum; im Einzelfall ist jedoch eine Nutzung von Teilbereichen unter Berücksichtigung schalltechnischer und artenschutzrechtlicher Restriktionen nicht möglich –