Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Suchraum 03)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
1,4 MB
Datum
31.01.2013
Erstellt
31.01.13, 21:16
Aktualisiert
31.01.13, 21:16

Inhalt der Datei

Anlage IV Suchraum 03, Seite 1 von 7 Suchraum 03 a) (nördlich Nienhagen) Suchraumsteckbrief: Der etwa 12 ha große Suchraum liegt auf einer kleinen Anhöhe nördlich der Siedlung Nienhagen und wird ausschließlich ackerbaulich genutzt. Im Umfeld dominiert ebenfalls der Ackerbau. Eingestreut finden sich einige Waldbereiche. Weitere strukturgebende Merkmale fehlen fast vollständig im Landschaftsraum. Der Suchraum wird nach Osten durch die Kreisstraße 5 begrenzt. Abb. 1 Orthofoto (Maßstab 1:5:000) Anlage IV Suchraum 03, Seite 2 von 7 Tabellarische naturschutzfachliche Voruntersuchung für den Suchraum 03 a) Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung Zulassungskritische Sachverhalte Lärmwirkungen Innerhalb des Abstandsbereichs bis 1.100 m zum Suchraum sind möglicherweise die durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert 35 dB[A]) betroffenen Wohnbauflächen in Nienhagen und die Mischgebiete in der Siedlung Bexterhäger Heide vorhanden. Auch im Grenzgebiet im Stadtgebiet von Bad Salzuflen sind evtl. planungsrechtlich gesicherte Innenbereiche betroffen. Innerhalb des Abstandsbereichs bis 500 m liegt die Anzahl der durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert 45 dB[A]) betroffenen Wohnnutzungen im Außenbereich bei ca. 50 Wohnhäusern. 0 Um mögliche betriebsbedingte Beeinträchtigungen durch Lärmeinwirkungen zu verhindern, ist nach Voreinschätzung ein lärmoptimierter Betrieb der WEA im Suchraum erforderlich. 0 Das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial des Suchraums 03 wird für die Art Mäusebussard als gering bewertet, da eine besondere Bedeutung des Raumes für die Arten nicht nachgewiesen werden konnte und somit eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos ausgeschlossen werden kann. In Bezug auf die Art Rotmilan weist der Suchraum jedoch ein erhöhtes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial auf. Das erfasste RotmilanPaar hat erfolgreich in der Nähe des Suchraums gebrütet, jedoch erstmalig in diesem Jahr. Somit liegt wahrscheinlich noch keine feste Revierbindung vor, zumal der Horst durch einen Sturm während der Brutphase vom Brutbaum getragen wurde. Somit kann der Versuch einer Umsetzung des Rotmilan-Horstes in südöstliche Richtung um ca. 500 m unter Zuhilfenahme einer künstlichen Nisthilfe unternommen werden. Bei einer Akzeptanz des neuen Horstes kann das artenschutzrechtliche Kollisionsrisiko vermindert werden, sodass der Suchraum für die Nutzung der Windenergie als geeignet bewertet werden könnte. Artenschutz Avifauna Als Brutvögel wurden im Rahmen der avifaunistischen Kartierungen (Grote 2012) die Arten Mäusebussard und Rotmilan im Umfeld des Suchraums erfasst. Der Brutstandort des Mäusebussards befindet sich direkt angrenzend an den Suchraum am Waldrand des südlich angrenzenden Waldes. Der Brutstandort des Rotmilans befindet sich in einer Entfernung von ca. 500 m östlich des Suchraums. Die Art Mäusebussard weist inzwischen einen günstigen Erhaltungszustand in NRW auf und wird bei Kartierungen nahezu flächendeckend angetroffen. Eine besonders hohe Dichte an Mäusebussarden konnte im Suchraum und seinem Umfeld nicht festgestellt werden. Auch eine besondere Bedeutung des Suchraums für die Art Mäusebussard konnte nicht ermittelt werden, sodass sich das Kollisionsrisiko für die windkraftsensible Art Mäusebussard durch die Errichtung von WEA im Suchraum nicht in signifikanter Weise erhöht und artenschutzrechtliche Verbotstatbestände somit nicht eintreten. Die Art Rotmilan weist in NRW einen schlechten Erhaltungszustand auf und tritt wesentlich weniger häufig auf wie die Art Mäusebussard. Trotz der geringeren Vorkommen, verunglücken Rotmilane deutlich häufiger an WEA, sodass die Art ein erhöhtes Kollisionsrisiko gegenüber WEA aufweist. Um diesem Sachverhalt Rechnung zu tragen, wird ein Bereich von 1.000 m um den Rotmilanhorst als Tabubereich für die Errichtung von WEA (nach Empfehlung LAGVSW 2007) betrachtet. Fledermäuse Die Potenzialfläche 03 weist für Fledermäuse keine besonders attraktiven Strukturen auf. Erhöhte Aktivitätsdichten von Fledermäusen sind für die Potenzialfläche nicht zu erwarten. Aufgrund der Ergebnisse der Potenzialabschätzung weist die Flä+ che voraussichtlich nur ein geringes bis mittleres Konfliktpotenzial für Fledermäuse auf. Natura 2000 Um den Suchraum ist innerhalb der Pufferbereiche bis 1.000 m sowie bis 3.000 m kein FFH-Gebiet vorhanden. Beeinträchtigungen von Gebieten + der Natura 2000-Gebietskulisse werden ausgeschlossen. Anlage IV Suchraum 03, Seite 3 von 7 Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung Regionalplanung Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) Die nächstgelegenen BSN befinden sich in einer Entfernung von ca. 700 m westlich des Suchraums. + Nachteilige Auswirkungen auf BSN werden ausgeschlossen. 0 Bei einer flächenschonenden Errichtung von WEA kann den Schutzzielen „Ressourcenschutz“ und „Biotopverbund“ entsprochen werden und nachteilige Auswirkungen vermieden werden. Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze Nicht vorhanden. + Nachteilige Auswirkungen werden ausgeschlossen. Bereiche für Grundwasser- und Gewässerschutz Nicht vorhanden. + Nachteilige Auswirkungen werden ausgeschlossen. Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) Der südliche Teilbereich des Suchraums überschneidet sich mit einem BSLE. (Maßstab 1:50.000) Anlage IV Suchraum 03, Seite 4 von 7 Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung Naturschutz Landschaftsschutzgebiete (LSG) Der Suchraum überschneidet sich mit dem LSG 2.2-1. Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald und Osning-Vorbergen sowie Ravensberger Hügelland. Verboten ist die Errichtung von baulichen Anlagen. Für Vorhaben gem. § 35 (1) u. (4) BauGB erteilt die Untere Landschaftsbehörde eine Ausnahme nach Antrag, sofern die Vorhaben nach Standort und Gestaltung der Landschaft angepasst werden und der Schutzzweck nicht entgegensteht (Kreis Lippe 2001). 0 Bei Stellen eines Antrages obliegt es der Unteren Landschaftsbehörde eine Ausnahme von den Verboten der LSG-Verordnung zu erteilen. (Maßstab: 1:20.000) Entwicklungsziele des Landschaftsplans Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans setzt für den Bereich des Suchraums das Entwicklungsziel „Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ fest. Die Nutzung der Windenergie steht dem Entwicklungsziel nicht entge+ gen. Nachteilige Auswirkungen werden ausgeschlossen. Weitere Planungen Nach derzeitigem Kenntnisstand (Jan. 2013) nicht vorhanden. + Nachteilige Auswirkungen werden ausgeschlossen. WSG, HSG, ÜSG Nicht vorhanden. + Nachteilige Auswirkungen werden ausgeschlossen. Gewässerrandstreifen Durch den südlichen Teilbereich des Suchraums fließt von Westen nach Osten ein namenloser Graben. Hier ist ein 5 m breiter Randstreifen einzuhalten. Auswirkungen auf die Realisierbarkeit des Vorhabens sind nicht gegeben. Nachteilige Auswirkungen durch + die Nutzung der Windenergie werden ausgeschlossen. Gewässer Anlage IV Suchraum 03, Seite 5 von 7 Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung Gesamtbeurteilung zulassungskritischer Auswirkungen Als zulassungskritisch sind mögliche negative Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung im Umfeld des Suchraumes 03 durch die zu erwartenden Lärmimmissionen zu werten. Hier kann nur eine schalltechnische Untersuchung Aufschluss darüber geben, ob evtl. die Grenzwerte von 45 dB(A) nachts für Wohnnutzungen im Außenbereich überschritten werden. Da nur eine vergleichbar geringe Anzahl an Wohngebäuden betroffen ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Lärmimmissionsgrenzwerte über einen schalloptimierten Betrieb eingehalten werden können. Als weitere zulassungskritische Restriktion ist das Artenschutzrecht zu werten. Unter der Prämisse, dass die Etablierung des Rotmilans-Paares im Bereich des Suchraumes 04 erfolgreich umgesetzt werden kann, wird das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial insgesamt als gering bewertet. Weitere zulassungskritische Sachverhalte stellen die Ausweisungen als LSG und als BSLE dar. Bei einer Inanspruchnahme des Suchraumes als Konzentrationszone für die Windenergienutzung ist das Einvernehmen mit der Bezirksregierung herzustellen bzw. eine Befreiung aus dem Landschaftsschutz bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Lippe anzufragen. – unter zulassungskritischen Gesichtspunkten formal geeigneter Suchraum; im Einzelfall ist jedoch eine Nutzung von Teilbereichen unter Berücksichtigung der schalltechnischen Restriktionen nicht möglich – Zulassungsrelevante Sachverhalte Biotopkatasterflächen Im Bereich des Suchraums befinden sich keine Biotopkatasterflächen. + Naturpark Der Suchraum liegt vollständig innerhalb des Naturparks Teutoburger Wald/Eggegebirge. Naturparke dienen sowohl dem Schutz und Erhalt der Kulturlandschaften mit ihrer Biotop- und Artenvielfalt dies wird v.a. über Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete gewährleistet - als auch der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen Landnutzung. Der Raum weist bereits Vorbelastungen durch WEA, Infrastrukturen und einen zersiedelten Land+ schaftsraum auf. Negative Auswirkungen durch die Nutzung der Windenergie werden ausgeschlossen. Naturschutzgebiet (§ 23 BNatSchG) Das Naturschutzgebiet „Eichen-Hainbuchenwald am Hoevingsfeld“ befindet sich etwa 500 m westlich des Suchraums. Das NSG „Bexter Wald“ liegt in einer Entfernung von ca. 1.700 m nordöstlich des Suchraums. Der Schutzzweck der jeweiligen NSGVerordnung bezieht sich nicht explizit auf windkraftrelevante Arten. Die Unterschutzstellung erfolgte jedoch auch mit dem Ziel, die Lebensstätte bestimmter wildlebender Pflanzen und wildlebender Tierarten zu sichern. 0 Negative Auswirkungen werden ausgeschlossen. Negative Auswirkungen können nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Anlage IV Sachverhalt Suchraum 03, Seite 6 von 7 Auswirkung/Beeinträchtigung Kompensationsflächen Im Bereich des Suchraums befinden sich keine Kompensationsflächen. Die nächstgelegenen Kompensationsflächen befinden sich in nördlicher Richtung in einer Entfernung von ca. 450 m zum Suchraum an der Kreisstraße K5. Negative Auswirkungen durch die + Nutzung der Windenergie werden ausgeschlossen. (ohne Maßstab) schutzwürdige Böden Im südlichen Bereich des Suchraums, im Bereich des Grabens, befindet sich laut Auskunftssystem BK 50 des Geologischen Dienstes NRW (2004) aufgrund der Beeinflussung durch das Grundwasser ein schutzwürdiger Boden. Negative Auswirkungen werden bei einer fachgerechten Ausführung + von Bauarbeiten zur Errichtung von WEA ausgeschlossen. (Maßstab: 1:50.000) Anlage IV Suchraum 03, Seite 7 von 7 Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung Landschaftsbild, Erholung, (Vorbelastungen des Landschaftsbildes) In etwa 650 m Entfernung verläuft nördlich des Suchraums die BahnRadRoute Hellweg-Weser, in etwa 250 m Entfernung zum Suchraum verläuft westlich der Wanderweg „Verbindungsweg“. Der Radwanderweg und der Wanderweg verlaufen in der Mittelzone (nach Nohl 1993: visuelle Wirkzone I) des Einwirkungsbereichs der potenziellen WEA. Der Landschaftsraum weist eine geringe Vielfalt an Landschaftsstrukturen auf. Die Naturnähe ist durch die überwiegend intensive ackerbauliche Nutzung nur sehr gering ausgeprägt. Das Relief ist wenig bewegt und bietet daher nur kaum Möglichkeiten zur Identifizierung einer Eigenart des Landschaftsraums. Vorbelastungen in landschaftsästhetischer Hinsicht bestehen in Form der angrenzenden vielbefahrenen Kreisstraße 5. 0 Negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden ausgeschlossen. Es können jedoch Erholungsinfrastrukturen durch die Errichtung von WEA in diesem Suchraum beeinträchtigt werden. Naturdenkmale In westlicher Richtung befinden sich in einer Entfernung von ca. 600 m zum Suchraum zwei Naturdenkmale auf dem Stadtgebiet von Bielefeld. Es handelt sich dabei um zwei als Naturdenkmale festgesetzte markante Bäume. Aufgrund der relativ großen Entfernung zum Suchraum werden nach+ teilige Auswirkungen ausgeschlossen. Bau- und Bodendenkmale Im Bereich des Suchraums und im Umfeld des Suchraums (bis 1.000 m) sind keine verzeichneten Bau- und Bodendenkmale vorhanden. + Beeinträchtigungen werden ausgeschlossen. Fazit naturschutzfachliche Voruntersuchung Mögliche Restriktionen der Eignung des Suchraums Nr. 03 für eine Ausweisung als Konzentrationszone für die Windenergienutzung entstehen aus den zulassungskritischen Sachverhalten Lärmwirkungen, Artenschutz, Festsetzung von LSG und BSLE (s.o.). Beeinträchtigungen der Wohnbevölkerung sowie des Natur- und Landschaftshaushaltes lassen sich jedoch durch einen schalltechnisch optimierten Betrieb potenzieller WEA und durch artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen vermeiden. Anhand der Überprüfung der zulassungsrelevanten Sachverhalte werden weitere Beeinträchtigungen durch eine potenzielle Nutzung der Windenergie im Suchraum Nr. 03 erkennbar. Mögliche Betroffenheiten entstehen durch der Windenergienutzung entgegenstehende Schutzziele von NSG und durch potenzielle Beeinträchtigungen von Erholungsinfrastrukturen. – formal geeigneter Suchraum; im Einzelfall ist jedoch eine Nutzung von Teilbereichen unter Berücksichtigung schalltechnischer und artenschutzrechtlicher Restriktionen nicht möglich –