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Beschlussvorlage (Suchraum 04)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
1,4 MB
Datum
31.01.2013
Erstellt
31.01.13, 21:16
Aktualisiert
31.01.13, 21:16

Inhalt der Datei

Anlage IV Suchraum 04, Seite 1 von 7 Suchraum 04 (südlich Bexterhagen) Suchraumsteckbrief: Der Suchraum umfasst insgesamt die vier Teilflächen, mit Flächengrößen von ca. 0,3 ha (04 d), ca. 1,4 ha (04 a), ca. 3,4 ha (04 c) und ca. 5,0 ha (04 b). Der Suchraum liegt in der Senke eines Talraums südlich der Siedlung Bexterhagen und wird ausschließlich ackerbaulich genutzt. Im Umfeld dominiert ebenfalls der Ackerbau. Die Teilflächen befinden sich angrenzend zum Waldbereich „Großes Holz“, der sich in südwestlicher Richtung entlang eines namenlosen Gewässers räumlich aufweitet. Nördlich des Suchraums schirmt ein größerer Gehölzbestand die Siedlung Bexterhagen vom Suchraum 04 optisch ab. Abb. 1 Orthofoto (Maßstab 1:7.500) Anlage IV Suchraum 04, Seite 2 von 7 Tabellarische naturschutzfachliche Voruntersuchung für den Suchraum 04) Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung Zulassungskritische Sachverhalte Lärmwirkungen Innerhalb des Abstandsbereichs bis 1.100 m zum Suchraum sind möglicherweise die durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert 35 dB[A]) betroffenen Wohnbauflächen in Nienhagen, Bexterhagen und an der Blitzenburg, die Mischgebiete in der Siedlung Bexterhäger Heide und Bexterhagen und mehrere Beiche, die über Aussenbereichssatzungen in Heipke gesichert sind, vorhanden. Innerhalb des Abstandsbereichs bis 500 m liegt die Anzahl der durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert 45 dB[A]) betroffenen Wohnnutzungen im Außenbereich bei ca. 28 Wohnhäusern. 0 Um mögliche betriebsbedingte Beeinträchtigungen durch Lärmeinwirkungen zu verhindern, ist nach Voreinschätzung ein lärmoptimierter Betrieb der WEA im Suchraum erforderlich. - Das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial des Suchraums 04 wird für die Art Turmfalke als gering bewertet, da eine besondere Bedeutung des Raumes für die Arten nicht nachgewiesen werden konnte und somit eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos ausgeschlossen werden kann. Das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial für die Art Feldlerche wird als gering bewertet, da der Verbotstatbestand der Beseitigung von Fortpflanzungsstätten durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) in Form einer Anlage von Feldlerchenfenstern ausgeräumt werden kann. In Bezug auf die Art Rotmilan weist der Suchraum jedoch ein erhöhtes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial auf. Unter Berücksichtigung des Brutverdachts aus dem Jahr 2011 kann davon ausgegangen werden, dass der Bereich südlich und westlich des Suchraums eine höhere Bedeutung als Brutrevier für das erfasste Rotmilan-Paar hat. Um das Rotmilan-Paar in diesem Bereich fest zu etablieren, soll hier eine Nisthilfe angebracht werden. Bei einer Akzeptanz des neuen Horstes kann das artenschutzrechtliche Kollisionsrisiko für den Suchraum 03 vermindert werden, sodass der Suchraum für die Nutzung der Windenergie als geeignet bewertet werden könnte. Der Suchraum 04 weist dahingegen ein erhöhtes artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial auf, da hier das Kernhabitat des Rotmilan-Paares liegt. Artenschutz Avifauna Als Brutvögel wurden im Rahmen der avifaunistischen Kartierungen (Grote 2012) die Arten Feldlerche, Rotmilan und Turmfalke im Umfeld des Suchraums erfasst. Der Brutstandort des Rotmilans befindet sich in einer Entfernung von ca. 750 m nordwestlich des Suchraums. Nach Hinweisen des Kreises Lippe gibt es einen Brutverdacht für ein Rotmilan-Paar im Jahr 2011 ca. 200 m südlich der Teilfläche 04 a). Insgesamt wurden zwei Feldlerchenpaare bei der Brut beobachtet, eines im Bereich der Teilfläche 04 b) und eines im Bereich der Teilfläche 04 d). Das Turmfalkenpaar brütete in einer Entfernung von ca. 350 südöstlich der Teilfläche 04 d) am Nordrand der Siedlung Hovedissen. Die Art Turmfalke weist inzwischen einen günstigen Erhaltungszustand in NRW auf und wird bei Kartierungen nahezu flächendeckend angetroffen. Eine besonders hohe Dichte an Turmfalken konnte im Suchraum und seinem Umfeld nicht festgestellt werden. Auch eine besondere Bedeutung des Suchraums für die Art Turmfalke konnte nicht ermittelt werden, sodass sich das Kollisionsrisiko für die windkraftsensible Art Turmfalke durch die Errichtung von WEA im Suchraum nicht in signifikanter Weise erhöht und artenschutzrechtliche Verbotstatbestände somit nicht eintreten. Die Art Feldlerche weist ebenfalls einen günstigen Erhaltungszustand in NRW auf und findet sich relativ häufig in landwirtschaftlich genutzten Bereichen. Eine besonders hohe Dichte an FeldlerchenBrutpaaren konnte im Rahmen der Kartierungen im Suchraum nicht festgestellt werden. Die Art Rotmilan weist in NRW einen schlechten Erhaltungszustand auf und tritt wesentlich weniger häufig auf wie die Art Turmfalke. Trotz der geringeren Vorkommen, verunglücken Rotmilane deutlich häufiger an WEA, sodass die Art ein erhöhtes Kollisionsrisiko gegenüber WEA aufweist. Um diesem Sachverhalt Rechnung zu tragen, wird ein Bereich von 1.000 m um den Rotmilanhorst als Tabubereich für die Errichtung von WEA (nach Empfehlung LAGVSW 2007) betrachtet. Anlage IV Suchraum 04, Seite 3 von 7 Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung Fledermäuse Die Potenzialfläche 04 weist keine für Fledermäuse besonders attraktiven Strukturen auf. Erhöhte Aktivitätsdichten von Fledermäusen sind für die Potenzialflächen nicht zu erwarten. Aufgrund der Ergebnisse der Potenzialabschätzung weist die Flä+ che voraussichtlich nur ein geringes bis mittleres Konfliktpotenzial für Fledermäuse auf. Natura 2000 Um den Suchraum ist innerhalb der Pufferbereiche bis 1.000 m sowie bis 3.000 m kein FFH-Gebiet vorhanden. Beeinträchtigungen von Gebieten + der Natura 2000-Gebietskulisse werden ausgeschlossen. Regionalplanung Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) Die nächstgelegenen BSN befinden sich in einer Entfernung von ca. 1.300 m östlich des Suchraums. + Beeinträchtigungen von BSN werden ausgeschlossen. 0 Bei einer flächenschonenden Errichtung von WEA kann den Schutzzielen „Ressourcenschutz“ und „Biotopverbund“ entsprochen werden und erhebliche nachteilige Auswirkungen vermieden werden. Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze Nicht vorhanden. + Nachteilige Auswirkungen werden ausgeschlossen. Bereiche für Grundwasser- und Gewässerschutz Nicht vorhanden. + Nachteilige Auswirkungen werden ausgeschlossen. Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) Der Suchraum liegt vollständig innerhalb eines BSLE. (Maßstab 1:50.000) Anlage IV Suchraum 04, Seite 4 von 7 Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung Naturschutz Landschaftsschutzgebiete (LSG) Der Suchraum überschneidet sich mit dem LSG 2.2-1. Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald und Osning-Vorbergen sowie Ravensberger Hügelland. Die Teilflächen b), c) und d) liegen zudem teilweise im LSG 2.2-5 „Heipker Bachtal“. Das LSG „übernimmt“ (…) „wichtige Funktionen für den Biotop- und Artenschutz, insbesondere zur Vernetzung der Biotopkomplexe“ (Kreis Lippe 2001). Bei beiden LSG gilt : . Verboten ist die Errichtung von baulichen Anlagen. Für Vorhaben gem. § 35 (1) u. (4) BauGB erteilt die Untere Landschaftsbehörde eine Ausnahme nach Antrag, sofern die Vorhaben nach Standort und Gestaltung der Landschaft angepasst werden und der Schutzzweck nicht entgegensteht (Kreis Lippe 2001). 0 Bei Stellen eines Antrages obliegt es der Unteren Landschaftsbehörde eine Ausnahme von den Verboten der LSG-Verordnung zu erteilen. (Maßstab: 1:25.000) Festsetzungen des Landschaftsplans Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans setzt für den Bereich des Suchraums das Entwicklungsziel „Anreicherung einer Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“ fest. Das Entwicklungsziel für die sich mit dem LSG 2.2-5 überschneidenden Teilräume des Suchraums ist die „Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“. Die Nutzung der Windenergie steht den Entwicklungszielen nicht ent+ gegen. Nachteilige Auswirkungen werden ausgeschlossen. Weitere Planungen Nach derzeitigem Kenntnisstand (Jan. 2013) nicht vorhanden. + Nachteilige Auswirkungen werden ausgeschlossen. WSG, HSG, ÜSG Nicht vorhanden. + Nachteilige Auswirkungen werden ausgeschlossen. Gewässerrandstreifen Durch den südlichen Teilbereich des Suchraums fließt von Westen nach Osten ein namenloses Gewässer. Hier ist ein 5 m breiter Randstreifen einzuhalten. Auswirkungen auf die Realisierbarkeit des Vorhabens sind nicht gegeben. Nachteilige Auswirkungen durch + die Nutzung der Windenergie werden ausgeschlossen. Gewässer Anlage IV Suchraum 04, Seite 5 von 7 Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung Gesamtbeurteilung zulassungskritischer Auswirkungen Als zulassungskritisch sind mögliche negative Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung im Umfeld des Suchraumes 04 durch die zu erwartenden Lärmimmissionen zu werten. Hier kann nur eine schalltechnische Untersuchung Aufschluss darüber geben, ob evtl. die Grenzwerte von 45 dB(A) nachts für Wohnnutzungen im Außenbereich überschritten werden. Als weitere zulassungskritische Restriktion ist das Artenschutzrecht zu werten. Das erfasste Rotmilan-Paar hat hier sein Kernhabitat, das in seiner Bedeutung durch Anbringen einer Nisthilfe gefestigt werden soll. Auch die Ausweisungen als BSLE und LSG können einer Nutzung der Windenergie entgegenstehen. Der Suchraum 04 wird insgesamt für die Nutzung der Windenergie als ungeeignet bewertet. – unter zulassungskritischen Gesichtspunkten ungeeigneter Suchraum – Zulassungsrelevante Sachverhalte Biotopkatasterflächen Im Bereich des Suchraums befinden sich keine Biotopkatasterflächen. + Naturpark Der Suchraum liegt vollständig innerhalb des Naturparks Teutoburger Wald/Eggegebirge. Naturparke dienen sowohl dem Schutz und Erhalt der Kulturlandschaften mit ihrer Biotop- und Artenvielfalt dies wird v.a. über Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete gewährleistet - als auch der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen Landnutzung. Der Raum weist bereits Vorbelastungen durch WEA, Infrastrukturen und einen zersiedelten Land+ schaftsraum auf. Negative Auswirkungen durch die Nutzung der Windenergie werden ausgeschlossen. Negative Auswirkungen werden ausgeschlossen. Naturschutzgebiet (§ 23 BNatSchG) Das Naturschutzgebiet „Eichen-Hainbuchenwald am Hoevingsfeld“ befindet sich etwa 2.000 m westlich des Suchraums. Das NSG „Bexter Wald“ liegt in einer Entfernung von ca. 1.700 m nördlich des Suchraums. In einer Entfernung von ca. 1.700 m östlich des Suchraums liegt das NSG „Heipker See“. Der Schutzzweck der jeweiligen NSG-Verordnung bezieht sich nicht explizit auf windkraftrelevante Arten. Die Unterschutzstellung erfolgte jedoch auch mit dem Ziel, die Lebensstätte bestimmter wildlebender Pflanzen und wildlebender Tierarten zu sichern. 0 Kompensationsflächen Im Bereich des Suchraums befinden sich keine Kompensationsflächen. Die nächstgelegenen Kompensationsflächen befinden sich in nordöstlicher Richtung in einer Entfernung von ca. 500 m zum Suchraum. Negative Auswirkungen durch die + Nutzung der Windenergie werden ausgeschlossen. Negative Auswirkungen können nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Anlage IV Suchraum 04, Seite 6 von 7 Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung schutzwürdige Böden Im südlichen und zentralen Bereich des Suchraums, im Bereich des Grabens, befindet sich laut Auskunftssystem BK 50 des Geologischen Dienstes NRW (2004) aufgrund der Beeinflussung durch das Grundwasser ein schutzwürdiger Boden. Negative Auswirkungen werden bei einer fachgerechten Ausführung + von Bauarbeiten zur Errichtung von WEA ausgeschlossen. (Maßstab: 1:50.000) Landschaftsbild, Erholung, (Vorbelastungen des Landschaftsbildes) In einer Entfernung von ca. 100 m führt östlich der Teilflächen 04 c und d) die BahnRadRoute Hellweg-Weser in Nord-Süd-Richtung entlang. Etwa 450 m nördlich des Suchraums befindet sich ein Aussichtspunkt am südlichen Rand der Siedlung Bexterhagen. Die BahnRadRoute liegt somit im Nahbereich (nach Nohl 1993: visuelle Wirkzone I) der potenziellen WEA. Der Aussichtspunkt mit Ausrichtung nach Süden (zum Suchraum) würde in seiner Funktion beeinträchtigt. - (Aussichtspunkt, Quelle: Gemeindeplan Leopoldshöhe) Der Landschaftsraum weist eine geringe Vielfalt an Landschaftsstrukturen auf. Die Naturnähe ist durch die überwiegend intensive ackerbauliche Nutzung nur sehr gering ausgeprägt. Das Relief ist wenig bewegt und bietet daher nur kaum Möglichkeiten zur Identifizierung einer Eigenart des Landschaftsraums. Vorbelastungen in landschaftsästhetischer Hinsicht bestehen nicht. Negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden ausgeschlossen. Es werden aller Voraussicht nach jedoch Erholungsinfrastrukturen durch die Errichtung von WEA in diesem Suchraum beeinträchtigt. Anlage IV Suchraum 04, Seite 7 von 7 Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung Naturdenkmale Naturdenkmale sind im Suchraum sowie seinem weiteren Umfeld nicht vorhanden. + Nachteilige Auswirkungen ausgeschlossen. Bau- und Bodendenkmale Im Bereich des Suchraums und im Umfeld des Suchraums (bis 1.000 m) sind keine verzeichneten Bau- und Bodendenkmale vorhanden. + Beeinträchtigungen werden ausgeschlossen. Fazit naturschutzfachliche Voruntersuchung Mögliche Restriktionen der Eignung des Suchraums Nr. 04 für eine Ausweisung als Konzentrationszone für die Windenergienutzung entstehen aus den zulassungskritischen Sachverhalten Lärmwirkungen und durch die Festsetzungen als BSLE und LSG. Zulassungshemmend wirkt sich insbesondere jedoch der artenschutzrechtliche Sachverhalt aus (s.o.). Eine Nutzung der Windenergie sollte aufgrund des artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials in diesem Suchraum unterbleiben. Anhand der Überprüfung der zulassungsrelevanten Sachverhalte werden weitere mögliche Umweltauswirkungen durch eine potenzielle Nutzung der Windenergie im Suchraum Nr. 04 erkennbar. Die Nutzung der Windenergie kann in Konflikt stehen zu den Schutzzielen von umliegenden Naturschutzgebieten. Auch Erholungsinfrastrukturen können durch die Errichtung von WEA beeinträchtigt werden. – ungeeigneter Suchraum –