Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
1,4 MB
Datum
31.01.2013
Erstellt
31.01.13, 21:16
Aktualisiert
31.01.13, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage IV
Suchraum 04, Seite 1 von 7
Suchraum 04 (südlich Bexterhagen)
Suchraumsteckbrief:
Der Suchraum umfasst insgesamt die vier Teilflächen, mit Flächengrößen von ca. 0,3 ha (04 d), ca. 1,4 ha
(04 a), ca. 3,4 ha (04 c) und ca. 5,0 ha (04 b). Der Suchraum liegt in der Senke eines Talraums südlich der
Siedlung Bexterhagen und wird ausschließlich ackerbaulich genutzt. Im Umfeld dominiert ebenfalls der Ackerbau. Die Teilflächen befinden sich angrenzend zum Waldbereich „Großes Holz“, der sich in südwestlicher
Richtung entlang eines namenlosen Gewässers räumlich aufweitet. Nördlich des Suchraums schirmt ein größerer Gehölzbestand die Siedlung Bexterhagen vom Suchraum 04 optisch ab.
Abb. 1
Orthofoto (Maßstab 1:7.500)
Anlage IV
Suchraum 04, Seite 2 von 7
Tabellarische naturschutzfachliche Voruntersuchung für den Suchraum 04)
Sachverhalt
Auswirkung/Beeinträchtigung
Zulassungskritische Sachverhalte
Lärmwirkungen
Innerhalb des Abstandsbereichs bis 1.100 m zum Suchraum sind
möglicherweise die durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert 35 dB[A]) betroffenen Wohnbauflächen in Nienhagen, Bexterhagen und an der Blitzenburg, die Mischgebiete in der Siedlung
Bexterhäger Heide und Bexterhagen und mehrere Beiche, die über
Aussenbereichssatzungen in Heipke gesichert sind, vorhanden.
Innerhalb des Abstandsbereichs bis 500 m liegt die Anzahl der
durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert 45 dB[A]) betroffenen Wohnnutzungen im Außenbereich bei ca. 28 Wohnhäusern.
0
Um mögliche betriebsbedingte
Beeinträchtigungen durch
Lärmeinwirkungen zu verhindern,
ist nach Voreinschätzung ein lärmoptimierter Betrieb der WEA im
Suchraum erforderlich.
-
Das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial des Suchraums 04 wird
für die Art Turmfalke als gering
bewertet, da eine besondere Bedeutung des Raumes für die Arten
nicht nachgewiesen werden konnte
und somit eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos ausgeschlossen werden kann.
Das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial für die Art Feldlerche wird
als gering bewertet, da der Verbotstatbestand der Beseitigung von
Fortpflanzungsstätten durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen
(CEF) in Form einer Anlage von
Feldlerchenfenstern ausgeräumt
werden kann.
In Bezug auf die Art Rotmilan weist
der Suchraum jedoch ein erhöhtes
artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial auf. Unter Berücksichtigung
des Brutverdachts aus dem Jahr
2011 kann davon ausgegangen
werden, dass der Bereich südlich
und westlich des Suchraums eine
höhere Bedeutung als Brutrevier
für das erfasste Rotmilan-Paar hat.
Um das Rotmilan-Paar in diesem
Bereich fest zu etablieren, soll hier
eine Nisthilfe angebracht werden.
Bei einer Akzeptanz des neuen
Horstes kann das artenschutzrechtliche Kollisionsrisiko für den Suchraum 03 vermindert werden, sodass der Suchraum für die Nutzung
der Windenergie als geeignet bewertet werden könnte. Der Suchraum 04 weist dahingegen ein
erhöhtes artenschutzrechtliches
Konfliktpotenzial auf, da hier das
Kernhabitat des Rotmilan-Paares
liegt.
Artenschutz
Avifauna
Als Brutvögel wurden im Rahmen der avifaunistischen Kartierungen
(Grote 2012) die Arten Feldlerche, Rotmilan und Turmfalke im Umfeld des Suchraums erfasst.
Der Brutstandort des Rotmilans befindet sich in einer Entfernung
von ca. 750 m nordwestlich des Suchraums. Nach Hinweisen des
Kreises Lippe gibt es einen Brutverdacht für ein Rotmilan-Paar im
Jahr 2011 ca. 200 m südlich der Teilfläche 04 a). Insgesamt wurden
zwei Feldlerchenpaare bei der Brut beobachtet, eines im Bereich
der Teilfläche 04 b) und eines im Bereich der Teilfläche 04 d). Das
Turmfalkenpaar brütete in einer Entfernung von ca. 350 südöstlich
der Teilfläche 04 d) am Nordrand der Siedlung Hovedissen.
Die Art Turmfalke weist inzwischen einen günstigen Erhaltungszustand in NRW auf und wird bei Kartierungen nahezu flächendeckend angetroffen. Eine besonders hohe Dichte an Turmfalken
konnte im Suchraum und seinem Umfeld nicht festgestellt werden.
Auch eine besondere Bedeutung des Suchraums für die Art Turmfalke konnte nicht ermittelt werden, sodass sich das Kollisionsrisiko
für die windkraftsensible Art Turmfalke durch die Errichtung von
WEA im Suchraum nicht in signifikanter Weise erhöht und artenschutzrechtliche Verbotstatbestände somit nicht eintreten.
Die Art Feldlerche weist ebenfalls einen günstigen Erhaltungszustand in NRW auf und findet sich relativ häufig in landwirtschaftlich
genutzten Bereichen. Eine besonders hohe Dichte an FeldlerchenBrutpaaren konnte im Rahmen der Kartierungen im Suchraum nicht
festgestellt werden.
Die Art Rotmilan weist in NRW einen schlechten Erhaltungszustand
auf und tritt wesentlich weniger häufig auf wie die Art Turmfalke.
Trotz der geringeren Vorkommen, verunglücken Rotmilane deutlich
häufiger an WEA, sodass die Art ein erhöhtes Kollisionsrisiko gegenüber WEA aufweist. Um diesem Sachverhalt Rechnung zu
tragen, wird ein Bereich von 1.000 m um den Rotmilanhorst als
Tabubereich für die Errichtung von WEA (nach Empfehlung LAGVSW 2007) betrachtet.
Anlage IV
Suchraum 04, Seite 3 von 7
Sachverhalt
Auswirkung/Beeinträchtigung
Fledermäuse
Die Potenzialfläche 04 weist keine für Fledermäuse besonders
attraktiven Strukturen auf. Erhöhte Aktivitätsdichten von Fledermäusen sind für die Potenzialflächen nicht zu erwarten.
Aufgrund der Ergebnisse der Potenzialabschätzung weist die Flä+ che voraussichtlich nur ein geringes bis mittleres Konfliktpotenzial
für Fledermäuse auf.
Natura 2000
Um den Suchraum ist innerhalb der Pufferbereiche bis 1.000 m
sowie bis 3.000 m kein FFH-Gebiet vorhanden.
Beeinträchtigungen von Gebieten
+ der Natura 2000-Gebietskulisse
werden ausgeschlossen.
Regionalplanung
Bereiche für den Schutz der Natur (BSN)
Die nächstgelegenen BSN befinden sich in einer Entfernung von
ca. 1.300 m östlich des Suchraums.
+
Beeinträchtigungen von BSN werden ausgeschlossen.
0
Bei einer flächenschonenden Errichtung von WEA kann den
Schutzzielen „Ressourcenschutz“
und „Biotopverbund“ entsprochen
werden und erhebliche nachteilige
Auswirkungen vermieden werden.
Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze
Nicht vorhanden.
+
Nachteilige Auswirkungen werden
ausgeschlossen.
Bereiche für Grundwasser- und Gewässerschutz
Nicht vorhanden.
+
Nachteilige Auswirkungen werden
ausgeschlossen.
Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte
Erholung (BSLE)
Der Suchraum liegt vollständig innerhalb eines BSLE.
(Maßstab 1:50.000)
Anlage IV
Suchraum 04, Seite 4 von 7
Sachverhalt
Auswirkung/Beeinträchtigung
Naturschutz
Landschaftsschutzgebiete (LSG)
Der Suchraum überschneidet sich mit dem LSG 2.2-1. Bielefelder
Osning mit Teutoburger Wald und Osning-Vorbergen sowie
Ravensberger Hügelland. Die Teilflächen b), c) und d) liegen
zudem teilweise im LSG 2.2-5 „Heipker Bachtal“. Das LSG
„übernimmt“ (…) „wichtige Funktionen für den Biotop- und
Artenschutz, insbesondere zur Vernetzung der Biotopkomplexe“
(Kreis Lippe 2001). Bei beiden LSG gilt : . Verboten ist die
Errichtung von baulichen Anlagen. Für Vorhaben gem. § 35 (1) u.
(4) BauGB erteilt die Untere Landschaftsbehörde eine Ausnahme
nach Antrag, sofern die Vorhaben nach Standort und Gestaltung
der Landschaft angepasst werden und der Schutzzweck nicht
entgegensteht (Kreis Lippe 2001).
0
Bei Stellen eines Antrages obliegt
es der Unteren Landschaftsbehörde eine Ausnahme von den Verboten der LSG-Verordnung zu erteilen.
(Maßstab: 1:25.000)
Festsetzungen des Landschaftsplans
Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans setzt für den Bereich
des Suchraums das Entwicklungsziel „Anreicherung einer Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und
belebenden Elementen“ fest. Das Entwicklungsziel für die sich mit
dem LSG 2.2-5 überschneidenden Teilräume des Suchraums ist
die „Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen
natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“.
Die Nutzung der Windenergie steht
den Entwicklungszielen nicht ent+
gegen. Nachteilige Auswirkungen
werden ausgeschlossen.
Weitere Planungen
Nach derzeitigem Kenntnisstand (Jan. 2013) nicht vorhanden.
+
Nachteilige Auswirkungen werden
ausgeschlossen.
WSG, HSG, ÜSG
Nicht vorhanden.
+
Nachteilige Auswirkungen werden
ausgeschlossen.
Gewässerrandstreifen
Durch den südlichen Teilbereich des Suchraums fließt von Westen
nach Osten ein namenloses Gewässer. Hier ist ein 5 m breiter
Randstreifen einzuhalten. Auswirkungen auf die Realisierbarkeit
des Vorhabens sind nicht gegeben.
Nachteilige Auswirkungen durch
+ die Nutzung der Windenergie werden ausgeschlossen.
Gewässer
Anlage IV
Suchraum 04, Seite 5 von 7
Sachverhalt
Auswirkung/Beeinträchtigung
Gesamtbeurteilung zulassungskritischer Auswirkungen
Als zulassungskritisch sind mögliche negative Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung im Umfeld
des Suchraumes 04 durch die zu erwartenden Lärmimmissionen zu werten. Hier kann nur eine schalltechnische Untersuchung Aufschluss darüber geben, ob evtl. die Grenzwerte von 45 dB(A) nachts für
Wohnnutzungen im Außenbereich überschritten werden.
Als weitere zulassungskritische Restriktion ist das Artenschutzrecht zu werten. Das erfasste Rotmilan-Paar hat hier sein Kernhabitat, das in seiner Bedeutung durch Anbringen einer Nisthilfe gefestigt
werden soll.
Auch die Ausweisungen als BSLE und LSG können einer Nutzung der Windenergie entgegenstehen.
Der Suchraum 04 wird insgesamt für die Nutzung der Windenergie als ungeeignet bewertet.
– unter zulassungskritischen Gesichtspunkten ungeeigneter Suchraum –
Zulassungsrelevante Sachverhalte
Biotopkatasterflächen
Im Bereich des Suchraums befinden sich keine Biotopkatasterflächen.
+
Naturpark
Der Suchraum liegt vollständig innerhalb des Naturparks Teutoburger Wald/Eggegebirge. Naturparke dienen sowohl dem Schutz und
Erhalt der Kulturlandschaften mit ihrer Biotop- und Artenvielfalt dies wird v.a. über Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete gewährleistet - als auch der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen Landnutzung.
Der Raum weist bereits Vorbelastungen durch WEA, Infrastrukturen
und einen zersiedelten Land+ schaftsraum auf. Negative Auswirkungen durch die Nutzung der
Windenergie werden ausgeschlossen.
Negative Auswirkungen werden
ausgeschlossen.
Naturschutzgebiet (§ 23 BNatSchG)
Das Naturschutzgebiet „Eichen-Hainbuchenwald am Hoevingsfeld“
befindet sich etwa 2.000 m westlich des Suchraums. Das NSG
„Bexter Wald“ liegt in einer Entfernung von ca. 1.700 m nördlich des
Suchraums. In einer Entfernung von ca. 1.700 m östlich des Suchraums liegt das NSG „Heipker See“. Der Schutzzweck der jeweiligen NSG-Verordnung bezieht sich nicht explizit auf windkraftrelevante Arten. Die Unterschutzstellung erfolgte jedoch auch mit dem
Ziel, die Lebensstätte bestimmter wildlebender Pflanzen und wildlebender Tierarten zu sichern.
0
Kompensationsflächen
Im Bereich des Suchraums befinden sich keine Kompensationsflächen. Die nächstgelegenen Kompensationsflächen befinden sich in
nordöstlicher Richtung in einer Entfernung von ca. 500 m zum
Suchraum.
Negative Auswirkungen durch die
+ Nutzung der Windenergie werden
ausgeschlossen.
Negative Auswirkungen können
nicht grundsätzlich ausgeschlossen
werden.
Anlage IV
Suchraum 04, Seite 6 von 7
Sachverhalt
Auswirkung/Beeinträchtigung
schutzwürdige Böden
Im südlichen und zentralen Bereich des Suchraums, im Bereich des
Grabens, befindet sich laut Auskunftssystem BK 50 des Geologischen Dienstes NRW (2004) aufgrund der Beeinflussung durch das
Grundwasser ein schutzwürdiger Boden.
Negative Auswirkungen werden bei
einer fachgerechten Ausführung
+
von Bauarbeiten zur Errichtung von
WEA ausgeschlossen.
(Maßstab: 1:50.000)
Landschaftsbild, Erholung, (Vorbelastungen des Landschaftsbildes)
In einer Entfernung von ca. 100 m führt östlich der Teilflächen 04 c
und d) die BahnRadRoute Hellweg-Weser in Nord-Süd-Richtung
entlang. Etwa 450 m nördlich des Suchraums befindet sich ein
Aussichtspunkt am südlichen Rand der Siedlung Bexterhagen. Die
BahnRadRoute liegt somit im Nahbereich (nach Nohl 1993: visuelle
Wirkzone I) der potenziellen WEA. Der Aussichtspunkt mit Ausrichtung nach Süden (zum Suchraum) würde in seiner Funktion beeinträchtigt.
-
(Aussichtspunkt, Quelle: Gemeindeplan Leopoldshöhe)
Der Landschaftsraum weist eine geringe Vielfalt an Landschaftsstrukturen auf. Die Naturnähe ist durch die überwiegend intensive
ackerbauliche Nutzung nur sehr gering ausgeprägt. Das Relief ist
wenig bewegt und bietet daher nur kaum Möglichkeiten zur Identifizierung einer Eigenart des Landschaftsraums. Vorbelastungen in
landschaftsästhetischer Hinsicht bestehen nicht.
Negative Auswirkungen auf das
Landschaftsbild werden ausgeschlossen. Es werden aller
Voraussicht nach jedoch Erholungsinfrastrukturen durch die Errichtung von WEA in diesem Suchraum beeinträchtigt.
Anlage IV
Suchraum 04, Seite 7 von 7
Sachverhalt
Auswirkung/Beeinträchtigung
Naturdenkmale
Naturdenkmale sind im Suchraum sowie seinem weiteren Umfeld
nicht vorhanden.
+
Nachteilige Auswirkungen ausgeschlossen.
Bau- und Bodendenkmale
Im Bereich des Suchraums und im Umfeld des Suchraums (bis
1.000 m) sind keine verzeichneten Bau- und Bodendenkmale vorhanden.
+
Beeinträchtigungen werden ausgeschlossen.
Fazit naturschutzfachliche Voruntersuchung
Mögliche Restriktionen der Eignung des Suchraums Nr. 04 für eine Ausweisung als Konzentrationszone für die Windenergienutzung entstehen aus den zulassungskritischen Sachverhalten Lärmwirkungen und durch die Festsetzungen als BSLE und LSG. Zulassungshemmend wirkt sich insbesondere jedoch der artenschutzrechtliche Sachverhalt aus (s.o.). Eine Nutzung der Windenergie sollte
aufgrund des artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials in diesem Suchraum unterbleiben.
Anhand der Überprüfung der zulassungsrelevanten Sachverhalte werden weitere mögliche Umweltauswirkungen durch eine potenzielle Nutzung der Windenergie im Suchraum Nr. 04 erkennbar. Die
Nutzung der Windenergie kann in Konflikt stehen zu den Schutzzielen von umliegenden Naturschutzgebieten. Auch Erholungsinfrastrukturen können durch die Errichtung von WEA beeinträchtigt werden.
– ungeeigneter Suchraum –