Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
1,9 MB
Datum
31.01.2013
Erstellt
31.01.13, 21:16
Aktualisiert
31.01.13, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage IV
Suchraum 06, Seite 1 von 7
Suchraum 06) (Grester Feld)
Suchraumsteckbrief:
Der Suchraum liegt in leichter Kuppenlage östlich von Asemissen und nordöstlich von Greste. Die einzelnen
Teilflächen des Suchraums liegen im Umfeld bzw. grenzen an eine bestehende Konzentrationszone für die
Windenergienutzung mit drei bestehenden Windenergieanlagen an und umfassen Flächengrößen von ca.
90 m² (Teilfläche 06 e), 2.300 m² (06 d), 1,7 ha (06 b), 3,5 ha (06 c) und ca. 4,1 ha (06 a). Die einzelnen Flächen des Suchraums werden derzeit ackerbaulich genutzt. Im Umfeld dominiert ebenfalls der Ackerbau. Eingestreut finden sich nordwestlich des Suchraums einige Waldbereiche. Weitere strukturgebende Merkmale
finden sich westlich des Suchraums entlang der Windwehe in Form von gewässerbegleitenden Gehölzstreifen.
Abb. 1
Orthofoto (Maßstab 1:7.500)
Anlage IV
Suchraum 06, Seite 2 von 7
Tabellarische naturschutzfachliche Voruntersuchung für den Suchraum 06)
Sachverhalt
Auswirkung/Beeinträchtigung
Zulassungskritische Sachverhalte
Lärmwirkungen
Innerhalb des Abstandsbereichs bis 1.100 m zum Suchraum sind
möglicherweise die durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert 35 dB[A]) betroffenen Wohnbauflächen in Rosenhagen, Osterheide und Mackenbrede, die Dorfgebiete in Evenhausen und die
Bereiche, die über Außenbereichssatzungen im Grester Feld gesichert sind, vorhanden. Auch im Grenzgebiet im Stadtgebiet von
Lage sind evtl. planungsrechtlich gesicherte Innenbereiche betroffen.
Innerhalb des Abstandsbereichs bis 500 m liegt die Anzahl der
durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert 45 dB[A]) betroffenen Wohnnutzungen im Außenbereich bei ca. 48 Wohnhäusern.
Aufgrund der bestehenden WEA können die Suchraumflächen in
naher Zukunft nicht zur Errichtung von WEA genutzt werden. Eine
Nutzung für die Windenergiegewinnung ist nur dann möglich, wenn
die bestehenden WEA durch modernere, leistungsstärkere ersetzte
werden (Repowering).
0
Um mögliche betriebsbedingte
Beeinträchtigungen in den ermittelten Potenzialbereichen durch
Lärmeinwirkungen zu verhindern,
ist nach Voreinschätzung ein lärmoptimierter Betrieb der WEA im
Suchraum erforderlich.
0
Das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial des Suchraums 06 wird
für die Art Mäusebussard als gering
bewertet, da eine besondere Bedeutung des Raumes für die Arten
nicht nachgewiesen werden konnte
und somit eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos ausgeschlossen werden kann.
Das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial für die Art Feldlerche wird
als gering bewertet, da der Verbotstatbestand der Beseitigung von
Fortpflanzungsstätten durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen
(CEF) in Form einer Anlage von
Feldlerchenfenstern ausgeräumt
werden kann. Um den Verlust in
Anspruch genommener Fortpflanzungsstätten auszugleichen, sind
geeignete Flächen im Umfeld zu
finden.
Artenschutz
Avifauna
Als Brutvögel wurden im Rahmen der avifaunistischen Kartierungen
(Grote 2012) die Arten Mäusebussard und Feldlerche im Umfeld
des Suchraums erfasst.
Der Brutstandort des Mäusebussards befindet sich in einer Entfernung von ca. 150 m in einer kleinen Gehölzgruppe westlich der
Teilfläche 06 a). Insgesamt sieben Feldlerchen-Brutpaare wurden
im Bereich des Suchraums und des angrenzenden Umfeldes festgestellt.
Die Art Mäusebussard weist inzwischen einen günstigen Erhaltungszustand in NRW auf und wird bei Kartierungen nahezu flächendeckend angetroffen. Der Bestand kann somit als stabil bezeichnet werden. Eine besondere Dichte an Mäusebussarden konnte am Suchraum nicht festgestellt werden. Auch eine besondere
Bedeutung des Suchraums für die Art Mäusebussard konnte nicht
ermittelt werden, sodass sich das Kollisionsrisiko für die windkraftsensible Art Mäusebussard durch die Errichtung von WEA im Suchraum nicht in signifikanter Weise erhöht und somit artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht eintreten.
Die Art Feldlerche weist ebenfalls einen günstigen Erhaltungszustand in NRW auf und findet sich relativ häufig in landwirtschaftlich
genutzten Bereichen. Eine besonders hohe Dichte an FeldlerchenBrutpaaren konnte im Rahmen der Kartierungen im Suchraum nicht
festgestellt werden.
Fledermäuse
Die Potenzialfläche 06 weist keine für Fledermäuse attraktiven
Strukturen auf. Erhöhte Aktivitätsdichten von Fledermäusen sind für
die Potenzialflächen nicht zu erwarten.
Aufgrund der Ergebnisse der Potenzialabschätzung weist die Flä+ che voraussichtlich nur ein geringes Konfliktpotenzial für Fledermäuse auf.
Natura 2000
Um den Suchraum ist innerhalb der Pufferbereiche bis 1.000 m
sowie bis 3.000 m kein FFH-Gebiet vorhanden.
Beeinträchtigungen von Gebieten
+ der Natura 2000-Gebietskulisse
werden ausgeschlossen.
Anlage IV
Suchraum 06, Seite 3 von 7
Sachverhalt
Auswirkung/Beeinträchtigung
Regionalplanung
Bereiche für den Schutz der Natur (BSN)
Die nächstgelegenen BSN befinden sich in einer Entfernung von
ca. 200 m westlich (Toepker Teich ,Aabach, Mühlenbachtal), in ca.
400 m nordöstlich (Bentgrabental bei Pottenhausen) und in ca.
750 m östlich (Krebsbach bei Ohrsen) des Suchraums. Bei den
BSN handelt es sich um Gewässerbiotope. Eine Relevanz in Bezug
auf die Nutzung der Windenergie besteht aus naturschutzfachlicher
Sicht nicht.
+
Beeinträchtigungen von BSN werden ausgeschlossen.
Maßstab: 1:50.000
Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte
Erholung (BSLE)
Der Suchraum liegt vollständig innerhalb eines BSLE.
Die Teilflächen des Suchraums
dienen der Erweiterung der bestehenden Konzentrationszone für die
+ Windenergienutzung. Beeinträchtigungen des BSLE durch die Arrondierung der Konzentrationszone
werden ausgeschlossen.
(Maßstab 1:50.000)
Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze
Nicht vorhanden.
+
Nachteilige Auswirkungen werden
ausgeschlossen.
Bereiche für Grundwasser- und Gewässerschutz
Nicht vorhanden.
+
Nachteilige Auswirkungen werden
ausgeschlossen.
Anlage IV
Suchraum 06, Seite 4 von 7
Sachverhalt
Auswirkung/Beeinträchtigung
Naturschutz
Landschaftsschutzgebiete (LSG)
Der Suchraum überschneidet sich mit dem LSG 2.2-1. Bielefelder
Osning mit Teutoburger Wald und Osning-Vorbergen sowie
Ravensberger Hügelland. Verboten ist die Errichtung von baulichen
Anlagen. Für Vorhaben gem. § 35 (1) u. (4) BauGB erteilt die
Untere Landschaftsbehörde eine Ausnahme nach Antrag, sofern
die Vorhaben nach Standort und Gestaltung der Landschaft
angepasst werden und der Schutzzweck nicht entgegensteht (Kreis
Lippe 2001).
0
Bei Stellen eines Antrages obliegt
es der Unteren Landschaftsbehörde eine Ausnahme von den Verboten der LSG-Verordnung zu erteilen.
(Maßstab: 1:20.000)
Festsetzungen des Landschaftsplans
Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans setzt für den Bereich
des Suchraums das Entwicklungsziel „Anreicherung einer Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und
belebenden Elementen“ fest.
Die Nutzung der Windenergie steht
dem Entwicklungsziel nicht entge+
gen. Nachteilige Auswirkungen
werden ausgeschlossen.
Weitere Planungen
Nicht vorhanden.
+
Nachteilige Auswirkungen werden
ausgeschlossen.
WSG, HSG, ÜSG
Nicht vorhanden.
+
Nachteilige Auswirkungen werden
ausgeschlossen.
Gewässerrandstreifen
Fließ- oder Stillgewässer sind im Suchraum nicht vorhanden, sodass Gewässerrandstreifen nicht berücksichtigt werden müssen.
Negative Auswirkungen durch die
+ Nutzung der Windenergie werden
ausgeschlossen.
Gewässer
Anlage IV
Suchraum 06, Seite 5 von 7
Sachverhalt
Auswirkung/Beeinträchtigung
Gesamtbeurteilung zulassungskritischer Auswirkungen
Als zulassungskritisch sind mögliche negative Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung im Umfeld
des Suchraumes 06 durch die zu erwartenden Lärmimmissionen zu werten. Hier kann nur eine schalltechnische Untersuchung Aufschluss darüber geben, ob evtl. die Grenzwerte von 45 dB(A) nachts für
Wohnnutzungen im Außenbereich überschritten werden. Da nur eine vergleichbar geringe Anzahl an
Wohngebäuden betroffen ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Lärmimmissionsgrenzwerte
über einen schalloptimierten Betrieb eingehalten werden können.
Als weitere potenzielle zulassungskritische Restriktion ist das Artenschutzrecht zu werten. Durch
CEF-Maßnahmen können jedoch artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgeräumt werden.
– unter zulassungskritischen Gesichtspunkten formal geeigneter Suchraum; im Einzelfall ist jedoch
eine Nutzung von Teilbereichen unter Berücksichtigung der schalltechnischen Restriktionen nicht
möglich –
Zulassungsrelevante Sachverhalte
Biotopkatasterflächen
Im Bereich des Suchraums befinden sich keine Biotopkatasterflächen.
+
Naturpark
Der Suchraum liegt vollständig innerhalb des Naturparks Teutoburger Wald/Eggegebirge. Naturparke dienen sowohl dem Schutz und
Erhalt der Kulturlandschaften mit ihrer Biotop- und Artenvielfalt dies wird v.a. über Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete gewährleistet - als auch der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen Landnutzung.
Der Raum weist bereits Vorbelastungen durch WEA, Infrastrukturen
und einen zersiedelten Land+ schaftsraum auf. Erhebliche zusätzliche negative Auswirkungen
durch die Nutzung der Windenergie
werden ausgeschlossen.
Naturschutzgebiet (§ 23 BNatSchG)
In einer Entfernung von ca. 1.000 m westlich des Suchraums liegt
das NSG „Windwehetal“. Das NSG „Werreniederung und Haferbach“ liegt in einer Entfernung von ca. 2.600 m östlich des Suchraums. Der Schutzzweck der jeweiligen NSG-Verordnung bezieht
sich nicht explizit auf windkraftrelevante Arten. Die Unterschutzstellung erfolgte jedoch auch mit dem Ziel, seltene und bedrohte Tierarten zu schützen.
Aufgrund der relativ großen Entfernung des Suchraums zu den NSG
+
können negative Auswirkungen
ausgeschlossen werden.
Negative Auswirkungen werden
ausgeschlossen.
Anlage IV
Suchraum 06, Seite 6 von 7
Sachverhalt
Auswirkung/Beeinträchtigung
Kompensationsflächen
Die Teilfläche 06 b) umgibt eine kleinflächige Kompensationsfläche
(wahrscheinliche Zweckbestimmung: Feldlerchenfenster). In nordöstlicher Richtung befinden sich in einer Entfernung von ca. 200 m
zum Suchraum Kompensationsflächen. Bei den Kompensationsmaßnahmen handelt es sich um Gehölzanpflanzungen, die auch in
Bezug auf windkraftsensible Vogel- und Fledermausarten eine
Relevanz aufweisen können.
0
Aufgrund der geringen Entfernung
zum Suchraum können nachteilige
Auswirkungen durch die Nutzung
der Windenergie auf die Artengruppen der Vögel und Fledermäuse nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.
(Maßstab 1:20.000)
schutzwürdige Böden
Der Suchraum liegt laut Auskunftssystem BK 50 des Geologischen
Dienstes NRW (2004) beinahe vollständig innerhalb eines Bereichs
mit sehr schutzwürdigen Boden aufgrund der Bodenfruchtbarkeit.
Im nordöstlichen Bereich der Teilfläche 06 c) wird die Schutzwürdigkeit mit besonders schutzwürdig eingestuft.
Negative Auswirkungen werden bei
einer fachgerechten Ausführung
von Bauarbeiten zur Errichtung von
+
WEA und aufgrund der zu erwartenden kleinflächigen Inanspruchnahme ausgeschlossen.
(Maßstab: 1:50.000)
Anlage IV
Suchraum 06, Seite 7 von 7
Sachverhalt
Landschaftsbild, Erholung, (Vorbelastungen des Landschaftsbildes)
keine Betroffenheit von Rad-Themenrouten, regionale oder überregionale Radrouten sowie Wanderwegen;
Der Landschaftsraum weist eine geringe Vielfalt an Landschaftsstrukturen auf. Die Naturnähe ist durch die überwiegend intensive
ackerbauliche Nutzung nur sehr gering ausgeprägt. Das Relief ist
wenig bewegt und bietet daher nur kaum Möglichkeiten zur Identifizierung einer Eigenart des Landschaftsraums. Die bestehenden
WEA wirken als deutliche Vorbelastung des Suchraums in landschaftsästhetischer Hinsicht.
Naturdenkmale
In östlicher Richtung befindet sich in einer Entfernung von ca.
650 m zum Suchraum das Naturdenkmal „Mergelkuhle östlich
Grester Trift“. In südlicher Richtung befindet sich in ca. 300 m Entfernung das vorgeschlagene Naturdenkmal „Hainbuchenallee entlang Dorfstraße in Greste“.
Bau- und Bodendenkmale
Im Bereich des Suchraums und im Umfeld des Suchraums ( bis
1.000 m) sind keine verzeichneten Bau- und Bodendenkmale vorhanden.
Auswirkung/Beeinträchtigung
Negative Auswirkungen auf das
Landschaftsbild oder Erholungsinf+
rastrukturen werden ausgeschlossen.
0
Aufgrund der relativ großen Entfernung des bestehenden Naturdenkmals zum Suchraum werden
nachteilige Auswirkungen ausgeschlossen. Für das vorgeschlagene
Naturdenkmal können nachteilige
Auswirkungen im Zusammenwirken
mit dem Landschaftsraum nicht
grundsätzlich ausgeschlossen
werden.
+
Beeinträchtigungen werden ausgeschlossen.
Fazit naturschutzfachliche Voruntersuchung
Mögliche Restriktionen der Eignung von Teilbereichen des Suchraums Nr. 06 für eine Ausweisung als
Konzentrationszone für die Windenergienutzung entstehen aus den zulassungskritischen Sachverhalten Lärmwirkungen und Artenschutz (s.o.). Negative Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung sowie
den Natur- und Landschaftshaushalt lassen sich jedoch durch einen schalltechnisch optimierten Betrieb potenzieller WEA und durch artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
vermeiden.
Anhand der Überprüfung der zulassungsrelevanten Sachverhalte werden weitere mögliche Beeinträchtigungen des Natur- und Landschaftshaushalts durch eine potenzielle Nutzung der Windenergie
im Suchraum Nr. 06 erkennbar. Eine Betroffenheit von Zielen von Kompensationsmaßnahmen und
eines vorgeschlagenen Naturdenkmals kann nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.
– formal geeigneter Suchraum; im Einzelfall ist jedoch eine Nutzung von Teilbereichen unter Berücksichtigung schalltechnischer und artenschutzrechtlicher Restriktionen nicht möglich –