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Beschlussvorlage (Suchraum 06)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
1,9 MB
Datum
31.01.2013
Erstellt
31.01.13, 21:16
Aktualisiert
31.01.13, 21:16

Inhalt der Datei

Anlage IV Suchraum 06, Seite 1 von 7 Suchraum 06) (Grester Feld) Suchraumsteckbrief: Der Suchraum liegt in leichter Kuppenlage östlich von Asemissen und nordöstlich von Greste. Die einzelnen Teilflächen des Suchraums liegen im Umfeld bzw. grenzen an eine bestehende Konzentrationszone für die Windenergienutzung mit drei bestehenden Windenergieanlagen an und umfassen Flächengrößen von ca. 90 m² (Teilfläche 06 e), 2.300 m² (06 d), 1,7 ha (06 b), 3,5 ha (06 c) und ca. 4,1 ha (06 a). Die einzelnen Flächen des Suchraums werden derzeit ackerbaulich genutzt. Im Umfeld dominiert ebenfalls der Ackerbau. Eingestreut finden sich nordwestlich des Suchraums einige Waldbereiche. Weitere strukturgebende Merkmale finden sich westlich des Suchraums entlang der Windwehe in Form von gewässerbegleitenden Gehölzstreifen. Abb. 1 Orthofoto (Maßstab 1:7.500) Anlage IV Suchraum 06, Seite 2 von 7 Tabellarische naturschutzfachliche Voruntersuchung für den Suchraum 06) Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung Zulassungskritische Sachverhalte Lärmwirkungen Innerhalb des Abstandsbereichs bis 1.100 m zum Suchraum sind möglicherweise die durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert 35 dB[A]) betroffenen Wohnbauflächen in Rosenhagen, Osterheide und Mackenbrede, die Dorfgebiete in Evenhausen und die Bereiche, die über Außenbereichssatzungen im Grester Feld gesichert sind, vorhanden. Auch im Grenzgebiet im Stadtgebiet von Lage sind evtl. planungsrechtlich gesicherte Innenbereiche betroffen. Innerhalb des Abstandsbereichs bis 500 m liegt die Anzahl der durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert 45 dB[A]) betroffenen Wohnnutzungen im Außenbereich bei ca. 48 Wohnhäusern. Aufgrund der bestehenden WEA können die Suchraumflächen in naher Zukunft nicht zur Errichtung von WEA genutzt werden. Eine Nutzung für die Windenergiegewinnung ist nur dann möglich, wenn die bestehenden WEA durch modernere, leistungsstärkere ersetzte werden (Repowering). 0 Um mögliche betriebsbedingte Beeinträchtigungen in den ermittelten Potenzialbereichen durch Lärmeinwirkungen zu verhindern, ist nach Voreinschätzung ein lärmoptimierter Betrieb der WEA im Suchraum erforderlich. 0 Das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial des Suchraums 06 wird für die Art Mäusebussard als gering bewertet, da eine besondere Bedeutung des Raumes für die Arten nicht nachgewiesen werden konnte und somit eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos ausgeschlossen werden kann. Das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial für die Art Feldlerche wird als gering bewertet, da der Verbotstatbestand der Beseitigung von Fortpflanzungsstätten durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) in Form einer Anlage von Feldlerchenfenstern ausgeräumt werden kann. Um den Verlust in Anspruch genommener Fortpflanzungsstätten auszugleichen, sind geeignete Flächen im Umfeld zu finden. Artenschutz Avifauna Als Brutvögel wurden im Rahmen der avifaunistischen Kartierungen (Grote 2012) die Arten Mäusebussard und Feldlerche im Umfeld des Suchraums erfasst. Der Brutstandort des Mäusebussards befindet sich in einer Entfernung von ca. 150 m in einer kleinen Gehölzgruppe westlich der Teilfläche 06 a). Insgesamt sieben Feldlerchen-Brutpaare wurden im Bereich des Suchraums und des angrenzenden Umfeldes festgestellt. Die Art Mäusebussard weist inzwischen einen günstigen Erhaltungszustand in NRW auf und wird bei Kartierungen nahezu flächendeckend angetroffen. Der Bestand kann somit als stabil bezeichnet werden. Eine besondere Dichte an Mäusebussarden konnte am Suchraum nicht festgestellt werden. Auch eine besondere Bedeutung des Suchraums für die Art Mäusebussard konnte nicht ermittelt werden, sodass sich das Kollisionsrisiko für die windkraftsensible Art Mäusebussard durch die Errichtung von WEA im Suchraum nicht in signifikanter Weise erhöht und somit artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht eintreten. Die Art Feldlerche weist ebenfalls einen günstigen Erhaltungszustand in NRW auf und findet sich relativ häufig in landwirtschaftlich genutzten Bereichen. Eine besonders hohe Dichte an FeldlerchenBrutpaaren konnte im Rahmen der Kartierungen im Suchraum nicht festgestellt werden. Fledermäuse Die Potenzialfläche 06 weist keine für Fledermäuse attraktiven Strukturen auf. Erhöhte Aktivitätsdichten von Fledermäusen sind für die Potenzialflächen nicht zu erwarten. Aufgrund der Ergebnisse der Potenzialabschätzung weist die Flä+ che voraussichtlich nur ein geringes Konfliktpotenzial für Fledermäuse auf. Natura 2000 Um den Suchraum ist innerhalb der Pufferbereiche bis 1.000 m sowie bis 3.000 m kein FFH-Gebiet vorhanden. Beeinträchtigungen von Gebieten + der Natura 2000-Gebietskulisse werden ausgeschlossen. Anlage IV Suchraum 06, Seite 3 von 7 Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung Regionalplanung Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) Die nächstgelegenen BSN befinden sich in einer Entfernung von ca. 200 m westlich (Toepker Teich ,Aabach, Mühlenbachtal), in ca. 400 m nordöstlich (Bentgrabental bei Pottenhausen) und in ca. 750 m östlich (Krebsbach bei Ohrsen) des Suchraums. Bei den BSN handelt es sich um Gewässerbiotope. Eine Relevanz in Bezug auf die Nutzung der Windenergie besteht aus naturschutzfachlicher Sicht nicht. + Beeinträchtigungen von BSN werden ausgeschlossen. Maßstab: 1:50.000 Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) Der Suchraum liegt vollständig innerhalb eines BSLE. Die Teilflächen des Suchraums dienen der Erweiterung der bestehenden Konzentrationszone für die + Windenergienutzung. Beeinträchtigungen des BSLE durch die Arrondierung der Konzentrationszone werden ausgeschlossen. (Maßstab 1:50.000) Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze Nicht vorhanden. + Nachteilige Auswirkungen werden ausgeschlossen. Bereiche für Grundwasser- und Gewässerschutz Nicht vorhanden. + Nachteilige Auswirkungen werden ausgeschlossen. Anlage IV Suchraum 06, Seite 4 von 7 Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung Naturschutz Landschaftsschutzgebiete (LSG) Der Suchraum überschneidet sich mit dem LSG 2.2-1. Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald und Osning-Vorbergen sowie Ravensberger Hügelland. Verboten ist die Errichtung von baulichen Anlagen. Für Vorhaben gem. § 35 (1) u. (4) BauGB erteilt die Untere Landschaftsbehörde eine Ausnahme nach Antrag, sofern die Vorhaben nach Standort und Gestaltung der Landschaft angepasst werden und der Schutzzweck nicht entgegensteht (Kreis Lippe 2001). 0 Bei Stellen eines Antrages obliegt es der Unteren Landschaftsbehörde eine Ausnahme von den Verboten der LSG-Verordnung zu erteilen. (Maßstab: 1:20.000) Festsetzungen des Landschaftsplans Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans setzt für den Bereich des Suchraums das Entwicklungsziel „Anreicherung einer Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“ fest. Die Nutzung der Windenergie steht dem Entwicklungsziel nicht entge+ gen. Nachteilige Auswirkungen werden ausgeschlossen. Weitere Planungen Nicht vorhanden. + Nachteilige Auswirkungen werden ausgeschlossen. WSG, HSG, ÜSG Nicht vorhanden. + Nachteilige Auswirkungen werden ausgeschlossen. Gewässerrandstreifen Fließ- oder Stillgewässer sind im Suchraum nicht vorhanden, sodass Gewässerrandstreifen nicht berücksichtigt werden müssen. Negative Auswirkungen durch die + Nutzung der Windenergie werden ausgeschlossen. Gewässer Anlage IV Suchraum 06, Seite 5 von 7 Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung Gesamtbeurteilung zulassungskritischer Auswirkungen Als zulassungskritisch sind mögliche negative Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung im Umfeld des Suchraumes 06 durch die zu erwartenden Lärmimmissionen zu werten. Hier kann nur eine schalltechnische Untersuchung Aufschluss darüber geben, ob evtl. die Grenzwerte von 45 dB(A) nachts für Wohnnutzungen im Außenbereich überschritten werden. Da nur eine vergleichbar geringe Anzahl an Wohngebäuden betroffen ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Lärmimmissionsgrenzwerte über einen schalloptimierten Betrieb eingehalten werden können. Als weitere potenzielle zulassungskritische Restriktion ist das Artenschutzrecht zu werten. Durch CEF-Maßnahmen können jedoch artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgeräumt werden. – unter zulassungskritischen Gesichtspunkten formal geeigneter Suchraum; im Einzelfall ist jedoch eine Nutzung von Teilbereichen unter Berücksichtigung der schalltechnischen Restriktionen nicht möglich – Zulassungsrelevante Sachverhalte Biotopkatasterflächen Im Bereich des Suchraums befinden sich keine Biotopkatasterflächen. + Naturpark Der Suchraum liegt vollständig innerhalb des Naturparks Teutoburger Wald/Eggegebirge. Naturparke dienen sowohl dem Schutz und Erhalt der Kulturlandschaften mit ihrer Biotop- und Artenvielfalt dies wird v.a. über Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete gewährleistet - als auch der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen Landnutzung. Der Raum weist bereits Vorbelastungen durch WEA, Infrastrukturen und einen zersiedelten Land+ schaftsraum auf. Erhebliche zusätzliche negative Auswirkungen durch die Nutzung der Windenergie werden ausgeschlossen. Naturschutzgebiet (§ 23 BNatSchG) In einer Entfernung von ca. 1.000 m westlich des Suchraums liegt das NSG „Windwehetal“. Das NSG „Werreniederung und Haferbach“ liegt in einer Entfernung von ca. 2.600 m östlich des Suchraums. Der Schutzzweck der jeweiligen NSG-Verordnung bezieht sich nicht explizit auf windkraftrelevante Arten. Die Unterschutzstellung erfolgte jedoch auch mit dem Ziel, seltene und bedrohte Tierarten zu schützen. Aufgrund der relativ großen Entfernung des Suchraums zu den NSG + können negative Auswirkungen ausgeschlossen werden. Negative Auswirkungen werden ausgeschlossen. Anlage IV Suchraum 06, Seite 6 von 7 Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung Kompensationsflächen Die Teilfläche 06 b) umgibt eine kleinflächige Kompensationsfläche (wahrscheinliche Zweckbestimmung: Feldlerchenfenster). In nordöstlicher Richtung befinden sich in einer Entfernung von ca. 200 m zum Suchraum Kompensationsflächen. Bei den Kompensationsmaßnahmen handelt es sich um Gehölzanpflanzungen, die auch in Bezug auf windkraftsensible Vogel- und Fledermausarten eine Relevanz aufweisen können. 0 Aufgrund der geringen Entfernung zum Suchraum können nachteilige Auswirkungen durch die Nutzung der Windenergie auf die Artengruppen der Vögel und Fledermäuse nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. (Maßstab 1:20.000) schutzwürdige Böden Der Suchraum liegt laut Auskunftssystem BK 50 des Geologischen Dienstes NRW (2004) beinahe vollständig innerhalb eines Bereichs mit sehr schutzwürdigen Boden aufgrund der Bodenfruchtbarkeit. Im nordöstlichen Bereich der Teilfläche 06 c) wird die Schutzwürdigkeit mit besonders schutzwürdig eingestuft. Negative Auswirkungen werden bei einer fachgerechten Ausführung von Bauarbeiten zur Errichtung von + WEA und aufgrund der zu erwartenden kleinflächigen Inanspruchnahme ausgeschlossen. (Maßstab: 1:50.000) Anlage IV Suchraum 06, Seite 7 von 7 Sachverhalt Landschaftsbild, Erholung, (Vorbelastungen des Landschaftsbildes) keine Betroffenheit von Rad-Themenrouten, regionale oder überregionale Radrouten sowie Wanderwegen; Der Landschaftsraum weist eine geringe Vielfalt an Landschaftsstrukturen auf. Die Naturnähe ist durch die überwiegend intensive ackerbauliche Nutzung nur sehr gering ausgeprägt. Das Relief ist wenig bewegt und bietet daher nur kaum Möglichkeiten zur Identifizierung einer Eigenart des Landschaftsraums. Die bestehenden WEA wirken als deutliche Vorbelastung des Suchraums in landschaftsästhetischer Hinsicht. Naturdenkmale In östlicher Richtung befindet sich in einer Entfernung von ca. 650 m zum Suchraum das Naturdenkmal „Mergelkuhle östlich Grester Trift“. In südlicher Richtung befindet sich in ca. 300 m Entfernung das vorgeschlagene Naturdenkmal „Hainbuchenallee entlang Dorfstraße in Greste“. Bau- und Bodendenkmale Im Bereich des Suchraums und im Umfeld des Suchraums ( bis 1.000 m) sind keine verzeichneten Bau- und Bodendenkmale vorhanden. Auswirkung/Beeinträchtigung Negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild oder Erholungsinf+ rastrukturen werden ausgeschlossen. 0 Aufgrund der relativ großen Entfernung des bestehenden Naturdenkmals zum Suchraum werden nachteilige Auswirkungen ausgeschlossen. Für das vorgeschlagene Naturdenkmal können nachteilige Auswirkungen im Zusammenwirken mit dem Landschaftsraum nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. + Beeinträchtigungen werden ausgeschlossen. Fazit naturschutzfachliche Voruntersuchung Mögliche Restriktionen der Eignung von Teilbereichen des Suchraums Nr. 06 für eine Ausweisung als Konzentrationszone für die Windenergienutzung entstehen aus den zulassungskritischen Sachverhalten Lärmwirkungen und Artenschutz (s.o.). Negative Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung sowie den Natur- und Landschaftshaushalt lassen sich jedoch durch einen schalltechnisch optimierten Betrieb potenzieller WEA und durch artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen vermeiden. Anhand der Überprüfung der zulassungsrelevanten Sachverhalte werden weitere mögliche Beeinträchtigungen des Natur- und Landschaftshaushalts durch eine potenzielle Nutzung der Windenergie im Suchraum Nr. 06 erkennbar. Eine Betroffenheit von Zielen von Kompensationsmaßnahmen und eines vorgeschlagenen Naturdenkmals kann nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. – formal geeigneter Suchraum; im Einzelfall ist jedoch eine Nutzung von Teilbereichen unter Berücksichtigung schalltechnischer und artenschutzrechtlicher Restriktionen nicht möglich –