Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
1,5 MB
Datum
31.01.2013
Erstellt
31.01.13, 21:16
Aktualisiert
31.01.13, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage IV
Suchraum 05, Seite 1 von 6
Suchraum 05; Krentrup)
Suchraumsteckbrief:
Der etwa 2,3 ha große Suchraum liegt in einem nach Osten hin abschüssigen Gelände nordöstlich der Siedlung Krentruperhagen und wird ausschließlich ackerbaulich genutzt. Im Umfeld dominiert ebenfalls der Ackerbau. Eingestreut finden sich einige kleinere Waldbereiche nördlich und östlich des Suchraums. Weitere strukturgebende Merkmale finden sich südlich des Suchraums entlang des Eselsbachs in Form von gewässerbegleitenden Gehölzstreifen.
Abb. 1
Orthofoto (Maßstab 1:5.000)
Anlage IV
Suchraum 05, Seite 2 von 6
Tabellarische naturschutzfachliche Voruntersuchung für den Suchraum 05)
Sachverhalt
Auswirkung/Beeinträchtigung
Zulassungskritische Sachverhalte
Lärmwirkungen
Innerhalb des Abstandsbereichs bis 1.100 m zum Suchraum sind
möglicherweise die durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert 35 dB[A]) betroffenen Bereiche, die über Außenbereichssatzungen in Heipke und südlich von Krentruperhagen gesichert sind,
sowie Wohnbauflächen am Nordostrand von Leopoldshöhe vorhanden. Auch im Grenzgebiet im Stadtgebiet von Lage sind evtl.
planungsrechtlich gesicherte Innenbereiche betroffen.
Innerhalb des Abstandsbereichs bis 500 m liegt die Anzahl der
durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert 45 dB[A]) betroffenen Wohnnutzungen im Außenbereich bei ca. 47 Wohnhäusern.
0
Um mögliche betriebsbedingte
Beeinträchtigungen durch
Lärmeinwirkungen zu verhindern,
ist nach Voreinschätzung ein lärmoptimierter Betrieb der WEA im
Suchraum erforderlich.
0
Das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial des Suchraums 05 wird
die Arten Mäusebussard und Turmfalke als gering bewertet, da eine
besondere Bedeutung des Raumes
für die Arten nicht nachgewiesen
werden konnte und somit eine
signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos ausgeschlossen werden
kann.
Das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial für die Art Feldlerche wird
als gering bewertet, da der Verbotstatbestand der Beseitigung von
Fortpflanzungsstätten durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen
(CEF) in Form einer Anlage von
Feldlerchenfenstern ausgeräumt
werden kann. Um den Verlust in
Anspruch genommener Fortpflanzungsstätten auszugleichen, sind
geeignete Flächen im Umfeld zu
finden.
Artenschutz
Avifauna
Als Brutvögel wurden im Rahmen der avifaunistischen Kartierungen
(Grote 2012) die Arten Mäusebussard; Turmfalke und Feldlerche im
Umfeld des Suchraums erfasst.
Der Brutstandort des Mäusebussards befindet sich am Waldrand
des Waldes nördlich von Krentrup in einer Entfernung von ca.
650 m nördlich des Suchraums. Der Brutstandort des Turmfalken
befindet sich in einer Entfernung von ca. 250 m südlich des Suchraums Westlich des Suchraums wurden drei Feldlerchenpaare als
brütend festgstellt.
Die Art Mäusebussard weist inzwischen einen günstigen Erhaltungszustand in NRW auf und wird bei Kartierungen nahezu flächendeckend angetroffen. Eine besondere Dichte an Mäusebussarden konnte am Suchraum nicht festgestellt werden. Auch eine
besondere Bedeutung des Suchraums für die Art Mäusebussard
konnte nicht ermittelt werden, sodass sich das Kollisionsrisiko für
die windkraftsensible Art Mäusebussard durch die Errichtung von
WEA im Suchraum nicht in signifikanter Weise erhöht und somit
artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht eintreten.
Die Art Turmfalke weist inzwischen einen günstigen Erhaltungszustand in NRW auf und wird bei Kartierungen nahezu flächendeckend angetroffe. Eine besonders hohe Dichte an Turmfalken konnte im Suchraum und seinem Umfeld nicht festgestellt werden. Auch
eine besondere Bedeutung des Suchraums für die Art Turmfalke
konnte nicht ermittelt werden, sodass sich das Kollisionsrisiko für
die windkraftsensible Art Turmfalke durch die Errichtung von WEA
im Suchraum nicht in signifikanter Weise erhöht und artenschutzrechtliche Verbotstatbestände somit nicht eintreten.
Die Art Feldlerche weist ebenfalls einen günstigen Erhaltungszustand in NRW auf und findet sich relativ häufig in landwirtschaftlich
genutzten Bereichen. Eine besonders hohe Dichte an FeldlerchenBrutpaaren konnte im Rahmen der Kartierungen im Suchraum nicht
festgestellt werden.
Fledermäuse
Eine Potenzialabschätzung des artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials wurde für diesen Suchraum nicht durchgeführt, da dieser
Suchraum für die Errichtung von max. einer WEA geeignet ist und
im Vorfeld der Einzelfallprüfung deutlich wurde, dass die Stadt Lage
in räumlicher Nähe zum Suchraum 05 nicht die Ausweisung einer
Konzentrationszone für die Windenergienutzung anstrebt.
keine Aussage möglich
Anlage IV
Suchraum 05, Seite 3 von 6
Sachverhalt
Natura 2000
Um den Suchraum ist innerhalb der Pufferbereiche bis 1.000 m
sowie bis 3.000 m kein FFH-Gebiet vorhanden.
Auswirkung/Beeinträchtigung
Beeinträchtigungen von Gebieten
+ der Natura 2000-Gebietskulisse
werden ausgeschlossen.
Regionalplanung
Bereiche für den Schutz der Natur (BSN)
Die nächstgelegenen BSN befinden sich in einer Entfernung von
ca. 1.200 m südöstlich des Suchraums.
+
Beeinträchtigungen von BSN werden ausgeschlossen.
0
Bei einer flächenschonenden Errichtung von WEA kann den
Schutzzielen „Ressourcenschutz“
und „Biotopverbund“ entsprochen
werden und erhebliche nachteilige
Auswirkungen vermieden werden.
Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze
Nicht vorhanden.
+
Nachteilige Auswirkungen werden
ausgeschlossen.
Bereiche für Grundwasser- und Gewässerschutz
Der Suchraum liegt vollständig innerhalb eines Bereiches für
Grundwasser- und Gewässerschutz. Durch das Einhalten einer
grundwasserschonenden Bautechnik und die Einrichtung eines
Grundwassermanagements bei der Errichtung von WEA werden
nachteilige Auswirkungen auf das Grundwasser vermieden.
+
Nachteilige Auswirkungen werden
ausgeschlossen.
Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte
Erholung (BSLE)
Der Suchraum liegt vollständig innerhalb eines BSLE.
(Maßstab 1:50.000)
Anlage IV
Suchraum 05, Seite 4 von 6
Sachverhalt
Auswirkung/Beeinträchtigung
Naturschutz
Landschaftsschutzgebiete (LSG)
Der Suchraum überschneidet sich mit dem LSG 2.2-1. Bielefelder
Osning mit Teutoburger Wald und Osning-Vorbergen sowie
Ravensberger Hügelland. Verboten ist die Errichtung von baulichen
Anlagen. Für Vorhaben gem. § 35 (1) u. (4) BauGB erteilt die
Untere Landschaftsbehörde eine Ausnahme nach Antrag, sofern
die Vorhaben nach Standort und Gestaltung der Landschaft
angepasst werden und der Schutzzweck nicht entgegensteht (Kreis
Lippe 2001).
0
Bei Stellen eines Antrages obliegt
es der Unteren Landschaftsbehörde eine Ausnahme von den Verboten der LSG-Verordnung zu erteilen.
(Maßstab: 1:20.000)
Festsetzungen des Landschaftsplans
Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans setzt für den Bereich
des Suchraums das Entwicklungsziel „Anreicherung einer Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und
belebenden Elementen“ fest.
Die Nutzung der Windenergie steht
dem Entwicklungsziel nicht entge+
gen. Nachteilige Auswirkungen
werden ausgeschlossen.
Weitere Planungen
Nicht vorhanden.
+
Nachteilige Auswirkungen werden
ausgeschlossen.
Gewässer
WSG, HSG, ÜSG
Der Suchraum liegt im Randbereich der Zone 4 des Heilquellenschutzgebietes „Bad Oeynhausen-Bad Salzuflen“. WSG oder ÜSG
liegen nicht im Bereich des Suchraums.
Nachteilige Auswirkungen werden
+ bei einer fachgerechten Bauausführung ausgeschlossen.
Gewässerrandstreifen
Fließ- oder Stillgewässer sind im Suchraum nicht vorhanden, sodass Gewässerrandstreifen nicht berücksichtigt werden müssen.
Negative Auswirkungen durch die
+ Nutzung der Windenergie werden
ausgeschlossen.
Gesamtbeurteilung zulassungskritischer Auswirkungen
Der Suchraum wird aufgrund seiner isolierten Lage und da er nur die Errichtung einer WEA ermöglicht als ungeeignet bewertet. Auf Anfrage bei der Stadt Lage (Oktober 2011) wurden Planungen zur
Ausweisung einer Konzentrationszone zur Windenergienutzung in Lage in räumlicher Nähe zu Leopoldshöhe ausgeschlossen.
– ungeeigneter Suchraum –
Anlage IV
Suchraum 05, Seite 5 von 6
Sachverhalt
Auswirkung/Beeinträchtigung
Zulassungsrelevante Sachverhalte
Biotopkatasterflächen
Im Bereich des Suchraums befinden sich keine Biotopkatasterflächen.
+
Naturpark
Der Suchraum liegt vollständig innerhalb des Naturparks Teutoburger Wald/Eggegebirge. Naturparke dienen sowohl dem Schutz und
Erhalt der Kulturlandschaften mit ihrer Biotop- und Artenvielfalt dies wird v.a. über Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete gewährleistet - als auch der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen Landnutzung.
Der Raum weist bereits Vorbelastungen durch WEA, Infrastrukturen
und einen zersiedelten Land+ schaftsraum auf. Negative Auswirkungen durch die Nutzung der
Windenergie werden ausgeschlossen.
Naturschutzgebiet (§ 23 BNatSchG)
In einer Entfernung von ca. 1.300 m nördlich des Suchraums liegt
das NSG „Heipker See“. Das NSG „Holzhauser Bruch“ liegt in einer
Entfernung von ca. 1.400 m östlich des Suchraums. Der Schutzzweck der jeweiligen NSG-Verordnung bezieht sich nicht explizit
auf windkraftrelevante Arten. Die Unterschutzstellung erfolgte jedoch auch mit dem Ziel, die Lebensstätte zahlreicher bedrohter
Tierarten, v.a. Vogelarten, zu sichern.
Aufgrund der relativ großen Entfernung der NSG zum Suchraum
+
können negative Auswirkungen
ausgeschlossen werden.
Negative Auswirkungen werden
ausgeschlossen.
Kompensationsflächen
Im Bereich des Suchraums befinden sich keine Kompensationsflächen. In südlicher Richtung grenzen an den Suchraum Kompensationsflächen an. Bei den Kompensationsmaßnahmen handelt es
sich um Gehölzanpflanzungen, die eine Relevanz auch für windkraftsensible Vogel- und Fledermausarten aufweisen könnten.
0
(Maßstab 1:15.000)
Aufgrund der geringen Entfernung
zum Suchraum können nachteilige
Auswirkungen durch die Nutzung
der Windenergie auf die Artengruppen der Vögel und Fledermäuse nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Anlage IV
Suchraum 05, Seite 6 von 6
Sachverhalt
Auswirkung/Beeinträchtigung
schutzwürdige Böden
Der Suchraum liegt laut Auskunftssystem BK 50 des Geologischen
Dienstes NRW (2004) vollständig innerhalb eines Bereichs mit sehr
schutzwürdigen Boden aufgrund der Bodenfruchtbarkeit.
Negative Auswirkungen werden bei
einer fachgerechten Ausführung
von Bauarbeiten zur Errichtung von
+
WEA und aufgrund der zu erwartenden kleinflächigen Inanspruchnahme ausgeschlossen.
(Maßstab: 1:50.000)
Landschaftsbild, Erholung, (Vorbelastungen des Landschaftsbildes)
In etwa 450 m Entfernung südlicher Richtung verläuft die BahnRadRoute Hellweg-Weser. Der Radweg verläuft somit durch die
Mittelzone (nach Nohl 1993: visuelle Wirkzone II) der potenziellen
WEA.
Der Landschaftsraum weist eine geringe Vielfalt an Landschaftsstrukturen auf. Die Naturnähe ist durch die überwiegend intensive
ackerbauliche Nutzung nur sehr gering ausgeprägt. Das Relief ist
wenig bewegt und bietet daher nur kaum Möglichkeiten zur Identifizierung einer Eigenart des Landschaftsraums. Vorbelastungen in
landschaftsästhetischer Hinsicht bestehen nicht.
0
Negative Auswirkungen auf das
Landschaftsbild werden ausgeschlossen. Es können jedoch Erholungsinfrastrukturen durch die Errichtung von WEA in diesem Suchraum beeinträchtigt werden.
Naturdenkmale
Naturdenkmale sind im Suchraum sowie seinem weiteren Umfeld
nicht vorhanden.
+
Nachteilige Auswirkungen ausgeschlossen.
Bau- und Bodendenkmale
Im Bereich des Suchraums und im Umfeld des Suchraums (bis
1.000 m) sind keine verzeichneten Bau- und Bodendenkmale vorhanden.
+
Beeinträchtigungen werden ausgeschlossen.
Fazit naturschutzfachliche Voruntersuchung
Der Suchraum wird aufgrund seiner isolierten Lage und da er nur die Errichtung einer WEA ermöglicht als ungeeignet bewertet. Auf Anfrage bei der Stadt Lage (Oktober 2011) wurden Planungen zur
Ausweisung einer Konzentrationszone zur Windenergienutzung in Lage in räumlicher Nähe zu Leopoldshöhe ausgeschlossen.
– ungeeigneter Suchraum –