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Beschlussvorlage (Suchraum 05)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
1,5 MB
Datum
31.01.2013
Erstellt
31.01.13, 21:16
Aktualisiert
31.01.13, 21:16
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Inhalt der Datei

Anlage IV Suchraum 05, Seite 1 von 6 Suchraum 05; Krentrup) Suchraumsteckbrief: Der etwa 2,3 ha große Suchraum liegt in einem nach Osten hin abschüssigen Gelände nordöstlich der Siedlung Krentruperhagen und wird ausschließlich ackerbaulich genutzt. Im Umfeld dominiert ebenfalls der Ackerbau. Eingestreut finden sich einige kleinere Waldbereiche nördlich und östlich des Suchraums. Weitere strukturgebende Merkmale finden sich südlich des Suchraums entlang des Eselsbachs in Form von gewässerbegleitenden Gehölzstreifen. Abb. 1 Orthofoto (Maßstab 1:5.000) Anlage IV Suchraum 05, Seite 2 von 6 Tabellarische naturschutzfachliche Voruntersuchung für den Suchraum 05) Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung Zulassungskritische Sachverhalte Lärmwirkungen Innerhalb des Abstandsbereichs bis 1.100 m zum Suchraum sind möglicherweise die durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert 35 dB[A]) betroffenen Bereiche, die über Außenbereichssatzungen in Heipke und südlich von Krentruperhagen gesichert sind, sowie Wohnbauflächen am Nordostrand von Leopoldshöhe vorhanden. Auch im Grenzgebiet im Stadtgebiet von Lage sind evtl. planungsrechtlich gesicherte Innenbereiche betroffen. Innerhalb des Abstandsbereichs bis 500 m liegt die Anzahl der durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert 45 dB[A]) betroffenen Wohnnutzungen im Außenbereich bei ca. 47 Wohnhäusern. 0 Um mögliche betriebsbedingte Beeinträchtigungen durch Lärmeinwirkungen zu verhindern, ist nach Voreinschätzung ein lärmoptimierter Betrieb der WEA im Suchraum erforderlich. 0 Das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial des Suchraums 05 wird die Arten Mäusebussard und Turmfalke als gering bewertet, da eine besondere Bedeutung des Raumes für die Arten nicht nachgewiesen werden konnte und somit eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos ausgeschlossen werden kann. Das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial für die Art Feldlerche wird als gering bewertet, da der Verbotstatbestand der Beseitigung von Fortpflanzungsstätten durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) in Form einer Anlage von Feldlerchenfenstern ausgeräumt werden kann. Um den Verlust in Anspruch genommener Fortpflanzungsstätten auszugleichen, sind geeignete Flächen im Umfeld zu finden. Artenschutz Avifauna Als Brutvögel wurden im Rahmen der avifaunistischen Kartierungen (Grote 2012) die Arten Mäusebussard; Turmfalke und Feldlerche im Umfeld des Suchraums erfasst. Der Brutstandort des Mäusebussards befindet sich am Waldrand des Waldes nördlich von Krentrup in einer Entfernung von ca. 650 m nördlich des Suchraums. Der Brutstandort des Turmfalken befindet sich in einer Entfernung von ca. 250 m südlich des Suchraums Westlich des Suchraums wurden drei Feldlerchenpaare als brütend festgstellt. Die Art Mäusebussard weist inzwischen einen günstigen Erhaltungszustand in NRW auf und wird bei Kartierungen nahezu flächendeckend angetroffen. Eine besondere Dichte an Mäusebussarden konnte am Suchraum nicht festgestellt werden. Auch eine besondere Bedeutung des Suchraums für die Art Mäusebussard konnte nicht ermittelt werden, sodass sich das Kollisionsrisiko für die windkraftsensible Art Mäusebussard durch die Errichtung von WEA im Suchraum nicht in signifikanter Weise erhöht und somit artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht eintreten. Die Art Turmfalke weist inzwischen einen günstigen Erhaltungszustand in NRW auf und wird bei Kartierungen nahezu flächendeckend angetroffe. Eine besonders hohe Dichte an Turmfalken konnte im Suchraum und seinem Umfeld nicht festgestellt werden. Auch eine besondere Bedeutung des Suchraums für die Art Turmfalke konnte nicht ermittelt werden, sodass sich das Kollisionsrisiko für die windkraftsensible Art Turmfalke durch die Errichtung von WEA im Suchraum nicht in signifikanter Weise erhöht und artenschutzrechtliche Verbotstatbestände somit nicht eintreten. Die Art Feldlerche weist ebenfalls einen günstigen Erhaltungszustand in NRW auf und findet sich relativ häufig in landwirtschaftlich genutzten Bereichen. Eine besonders hohe Dichte an FeldlerchenBrutpaaren konnte im Rahmen der Kartierungen im Suchraum nicht festgestellt werden. Fledermäuse Eine Potenzialabschätzung des artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials wurde für diesen Suchraum nicht durchgeführt, da dieser Suchraum für die Errichtung von max. einer WEA geeignet ist und im Vorfeld der Einzelfallprüfung deutlich wurde, dass die Stadt Lage in räumlicher Nähe zum Suchraum 05 nicht die Ausweisung einer Konzentrationszone für die Windenergienutzung anstrebt. keine Aussage möglich Anlage IV Suchraum 05, Seite 3 von 6 Sachverhalt Natura 2000 Um den Suchraum ist innerhalb der Pufferbereiche bis 1.000 m sowie bis 3.000 m kein FFH-Gebiet vorhanden. Auswirkung/Beeinträchtigung Beeinträchtigungen von Gebieten + der Natura 2000-Gebietskulisse werden ausgeschlossen. Regionalplanung Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) Die nächstgelegenen BSN befinden sich in einer Entfernung von ca. 1.200 m südöstlich des Suchraums. + Beeinträchtigungen von BSN werden ausgeschlossen. 0 Bei einer flächenschonenden Errichtung von WEA kann den Schutzzielen „Ressourcenschutz“ und „Biotopverbund“ entsprochen werden und erhebliche nachteilige Auswirkungen vermieden werden. Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze Nicht vorhanden. + Nachteilige Auswirkungen werden ausgeschlossen. Bereiche für Grundwasser- und Gewässerschutz Der Suchraum liegt vollständig innerhalb eines Bereiches für Grundwasser- und Gewässerschutz. Durch das Einhalten einer grundwasserschonenden Bautechnik und die Einrichtung eines Grundwassermanagements bei der Errichtung von WEA werden nachteilige Auswirkungen auf das Grundwasser vermieden. + Nachteilige Auswirkungen werden ausgeschlossen. Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) Der Suchraum liegt vollständig innerhalb eines BSLE. (Maßstab 1:50.000) Anlage IV Suchraum 05, Seite 4 von 6 Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung Naturschutz Landschaftsschutzgebiete (LSG) Der Suchraum überschneidet sich mit dem LSG 2.2-1. Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald und Osning-Vorbergen sowie Ravensberger Hügelland. Verboten ist die Errichtung von baulichen Anlagen. Für Vorhaben gem. § 35 (1) u. (4) BauGB erteilt die Untere Landschaftsbehörde eine Ausnahme nach Antrag, sofern die Vorhaben nach Standort und Gestaltung der Landschaft angepasst werden und der Schutzzweck nicht entgegensteht (Kreis Lippe 2001). 0 Bei Stellen eines Antrages obliegt es der Unteren Landschaftsbehörde eine Ausnahme von den Verboten der LSG-Verordnung zu erteilen. (Maßstab: 1:20.000) Festsetzungen des Landschaftsplans Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans setzt für den Bereich des Suchraums das Entwicklungsziel „Anreicherung einer Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“ fest. Die Nutzung der Windenergie steht dem Entwicklungsziel nicht entge+ gen. Nachteilige Auswirkungen werden ausgeschlossen. Weitere Planungen Nicht vorhanden. + Nachteilige Auswirkungen werden ausgeschlossen. Gewässer WSG, HSG, ÜSG Der Suchraum liegt im Randbereich der Zone 4 des Heilquellenschutzgebietes „Bad Oeynhausen-Bad Salzuflen“. WSG oder ÜSG liegen nicht im Bereich des Suchraums. Nachteilige Auswirkungen werden + bei einer fachgerechten Bauausführung ausgeschlossen. Gewässerrandstreifen Fließ- oder Stillgewässer sind im Suchraum nicht vorhanden, sodass Gewässerrandstreifen nicht berücksichtigt werden müssen. Negative Auswirkungen durch die + Nutzung der Windenergie werden ausgeschlossen. Gesamtbeurteilung zulassungskritischer Auswirkungen Der Suchraum wird aufgrund seiner isolierten Lage und da er nur die Errichtung einer WEA ermöglicht als ungeeignet bewertet. Auf Anfrage bei der Stadt Lage (Oktober 2011) wurden Planungen zur Ausweisung einer Konzentrationszone zur Windenergienutzung in Lage in räumlicher Nähe zu Leopoldshöhe ausgeschlossen. – ungeeigneter Suchraum – Anlage IV Suchraum 05, Seite 5 von 6 Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung Zulassungsrelevante Sachverhalte Biotopkatasterflächen Im Bereich des Suchraums befinden sich keine Biotopkatasterflächen. + Naturpark Der Suchraum liegt vollständig innerhalb des Naturparks Teutoburger Wald/Eggegebirge. Naturparke dienen sowohl dem Schutz und Erhalt der Kulturlandschaften mit ihrer Biotop- und Artenvielfalt dies wird v.a. über Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete gewährleistet - als auch der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen Landnutzung. Der Raum weist bereits Vorbelastungen durch WEA, Infrastrukturen und einen zersiedelten Land+ schaftsraum auf. Negative Auswirkungen durch die Nutzung der Windenergie werden ausgeschlossen. Naturschutzgebiet (§ 23 BNatSchG) In einer Entfernung von ca. 1.300 m nördlich des Suchraums liegt das NSG „Heipker See“. Das NSG „Holzhauser Bruch“ liegt in einer Entfernung von ca. 1.400 m östlich des Suchraums. Der Schutzzweck der jeweiligen NSG-Verordnung bezieht sich nicht explizit auf windkraftrelevante Arten. Die Unterschutzstellung erfolgte jedoch auch mit dem Ziel, die Lebensstätte zahlreicher bedrohter Tierarten, v.a. Vogelarten, zu sichern. Aufgrund der relativ großen Entfernung der NSG zum Suchraum + können negative Auswirkungen ausgeschlossen werden. Negative Auswirkungen werden ausgeschlossen. Kompensationsflächen Im Bereich des Suchraums befinden sich keine Kompensationsflächen. In südlicher Richtung grenzen an den Suchraum Kompensationsflächen an. Bei den Kompensationsmaßnahmen handelt es sich um Gehölzanpflanzungen, die eine Relevanz auch für windkraftsensible Vogel- und Fledermausarten aufweisen könnten. 0 (Maßstab 1:15.000) Aufgrund der geringen Entfernung zum Suchraum können nachteilige Auswirkungen durch die Nutzung der Windenergie auf die Artengruppen der Vögel und Fledermäuse nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Anlage IV Suchraum 05, Seite 6 von 6 Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung schutzwürdige Böden Der Suchraum liegt laut Auskunftssystem BK 50 des Geologischen Dienstes NRW (2004) vollständig innerhalb eines Bereichs mit sehr schutzwürdigen Boden aufgrund der Bodenfruchtbarkeit. Negative Auswirkungen werden bei einer fachgerechten Ausführung von Bauarbeiten zur Errichtung von + WEA und aufgrund der zu erwartenden kleinflächigen Inanspruchnahme ausgeschlossen. (Maßstab: 1:50.000) Landschaftsbild, Erholung, (Vorbelastungen des Landschaftsbildes) In etwa 450 m Entfernung südlicher Richtung verläuft die BahnRadRoute Hellweg-Weser. Der Radweg verläuft somit durch die Mittelzone (nach Nohl 1993: visuelle Wirkzone II) der potenziellen WEA. Der Landschaftsraum weist eine geringe Vielfalt an Landschaftsstrukturen auf. Die Naturnähe ist durch die überwiegend intensive ackerbauliche Nutzung nur sehr gering ausgeprägt. Das Relief ist wenig bewegt und bietet daher nur kaum Möglichkeiten zur Identifizierung einer Eigenart des Landschaftsraums. Vorbelastungen in landschaftsästhetischer Hinsicht bestehen nicht. 0 Negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden ausgeschlossen. Es können jedoch Erholungsinfrastrukturen durch die Errichtung von WEA in diesem Suchraum beeinträchtigt werden. Naturdenkmale Naturdenkmale sind im Suchraum sowie seinem weiteren Umfeld nicht vorhanden. + Nachteilige Auswirkungen ausgeschlossen. Bau- und Bodendenkmale Im Bereich des Suchraums und im Umfeld des Suchraums (bis 1.000 m) sind keine verzeichneten Bau- und Bodendenkmale vorhanden. + Beeinträchtigungen werden ausgeschlossen. Fazit naturschutzfachliche Voruntersuchung Der Suchraum wird aufgrund seiner isolierten Lage und da er nur die Errichtung einer WEA ermöglicht als ungeeignet bewertet. Auf Anfrage bei der Stadt Lage (Oktober 2011) wurden Planungen zur Ausweisung einer Konzentrationszone zur Windenergienutzung in Lage in räumlicher Nähe zu Leopoldshöhe ausgeschlossen. – ungeeigneter Suchraum –