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Beschlussvorlage (Suchraum 10)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
2,0 MB
Datum
31.01.2013
Erstellt
31.01.13, 21:16
Aktualisiert
31.01.13, 21:16

Inhalt der Datei

Anlage IV Suchraum 10, Seite 1 von 8 Suchraum 10) (Windwehetal) Suchraumsteckbrief: Der Suchraum 10 setzt sich aus den vier Teilflächen 10 a) (ca. 2,1 ha), 10 b) (ca. 5,4 ha), 10 c) (ca. 3,4 ha) und 10 d) (ca. 2,6 ha) zusammen. Die einzelnen Teilflächen ermöglichen die Errichtung von jeweils einer WEA und liegen räumlich einander so zugeordnet, dass die Errichtung von vier WEA im räumlichen Zusammenhang potenziell möglich ist. Die Teilflächen des Suchraumes werden derzeit ackerbaulich bewirtschaftet und gliedern sich an den geschwungenen Verlauf der Windwehe an. Der Bachlauf der Windwehe wird gesäumt von einem unterschiedlich strukturierten Gehölzstreifen, der den Landschaftsraum gliedert. Die nächstgelegene geschlossene Bebauung zum Suchraum stellt die Siedlung Ehrdissen, etwa 300 m nördlich der Teilfläche 10 d), und der westliche Siedlungsrand von Schuckenbaum, in einer Entfernung von ca. 500 m östlich der Teilfläche 10 d), dar. Abb. 1 Orthofoto (Maßstab 1:10.000) Anlage IV Suchraum 10, Seite 2 von 8 Tabellarische naturschutzfachliche Voruntersuchung für den Suchraum 10) Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung Zulassungskritische Sachverhalte Lärmwirkungen Innerhalb des Abstandsbereichs bis 1.100 m zum Suchraum sind möglicherweise die durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert 35 dB[A]) betroffenen Wohnbauflächen in Nienhagen und in Schuckenbaum vorhanden. Auch im Grenzgebiet im Stadtgebiet von Bielefeld sind evtl. planungsrechtlich gesicherte Innenbereiche betroffen. Innerhalb des Abstandsbereichs bis 500 m liegt die Anzahl der durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert 45 dB[A]) betroffenen Wohnnutzungen im Außenbereich bei ca. 17 Wohnhäusern. 0 Um mögliche betriebsbedingte Beeinträchtigungen durch Lärmeinwirkungen zu verhindern, ist nach Voreinschätzung ein lärmoptimierter Betrieb der WEA im Suchraum erforderlich. - Das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial des Suchraums 10 wird aufgrund der Ergebnisse der avifaunistischen Kartierungen als hoch bewertet. Eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos für die Arten Rotmilan und Mäusebussard durch eine Nutzung der Windenergie in diesem Suchraum kann nicht ausgeschlossen werden. Artenschutz Avifauna Als Brutvögel wurden im Rahmen der avifaunistischen Kartierungen (Grote 2012) die Arten Mäusebussard, Rotmilan und Feldlerche im Umfeld des Suchraums erfasst. Die Brutstandorte des Mäusebussards befinden sich im bachbegleitenden Gehölzstreifen der Windwehe zwischen den Teilflächen 10 a) und 10 b) und östlich der Teilfläche 10 c). Der Brutstandort des Rotmilans befindet direkt südlich angrenzend zur Teilfläche 10 b). Die Art Rotmilan weist in NRW einen schlechten Erhaltungszustand auf und tritt wesentlich weniger häufig auf wie die Art Mäusebussard. Trotz der geringeren Vorkommen, verunglücken Rotmilane deutlich häufiger an WEA, sodass die Art ein erhöhtes Kollisionsrisiko gegenüber WEA aufweist. Um diesem Sachverhalt Rechnung zu tragen, wird ein Bereich von 1.000 m um den Rotmilanhorst als Tabubereich für die Errichtung von WEA (nach Empfehlung LAGVSW 2007) betrachtet. Bei Einhaltung dieses Sicherheitsabstandswertes entfallen alle Teilflächen des Suchraums für eine Nutzung der Windenergie. Fledermäuse Aufgrund der Ergebnisse der avifaunistischen Kartierungen und dem daraufhin erfolgten Ausschluss der Eignung des Suchraums für die Nutzung der Windenergie, wurde auf eine Potenzialabschätzung des artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials für die Artengruppe der Fledermäuse verzichtet. Natura 2000 Um den Suchraum ist innerhalb der Pufferbereiche bis 1.000 m sowie bis 3.000 m kein FFH-Gebiet vorhanden. keine Aussage möglich Beeinträchtigungen von Gebieten + der Natura 2000-Gebietskulisse werden ausgeschlossen. Anlage IV Suchraum 10, Seite 3 von 8 Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung Regionalplanung Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) Die Teilflächen des Suchraums liegen teilweise oder vollständig innerhalb eines ausgewiesenen BSN, das das Windwehetal umfasst. Aufgrund der Ergebnisse der avifaunistischen Kartierungen wird deutlich, dass das BSN eine hohe Bedeutung für verschiedene windkraftsensible und auch andere Arten hat. Gewässer stellen zudem oftmals wichtige Biotopverbundsysteme dar, die dem Austausch von Populationen untereinander dienen. Durch die Nutzung der Windenergie in den einzelnen Teilflächen könnte der Populationsaustausch gestört werden. - Nachteilige Auswirkungen auf das betroffene BSN können nicht ausgeschlossen werden. 0 Bei einer flächenschonenden Errichtung von WEA kann den Schutzzielen „Ressourcenschutz“ und „Biotopverbund“ entsprochen werden und nachteilige Auswirkungen vermieden werden. + Nachteilige Auswirkungen werden ausgeschlossen. (Maßstab 1:50.000) Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung (BSLE) Die Teilflächen des Suchraums liegen teilweise oder vollständig innerhalb eines ausgewiesenen BSLE. (Maßstab 1:50.000) Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze Nicht vorhanden. Anlage IV Suchraum 10, Seite 4 von 8 Sachverhalt Bereiche für Grundwasser- und Gewässerschutz Nicht vorhanden. Auswirkung/Beeinträchtigung + Nachteilige Auswirkungen werden ausgeschlossen. 0 Bei Stellen eines Antrages obliegt es der Unteren Landschaftsbehörde eine Ausnahme von den Verboten der LSG-Verordnung zu erteilen. Naturschutz Landschaftsschutzgebiete (LSG) Der Suchraum überschneidet sich mit dem LSG 2.2-1. Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald und Osning-Vorbergen sowie Ravensberger Hügelland. Verboten ist die Errichtung von baulichen Anlagen. Für Vorhaben gem. § 35 (1) u. (4) BauGB erteilt die Untere Landschaftsbehörde eine Ausnahme nach Antrag, sofern die Vorhaben nach Standort und Gestaltung der Landschaft angepasst werden und der Schutzzweck nicht entgegensteht (Kreis Lippe 2001). (Maßstab: 1:20.000) Festsetzungen des Landschaftsplans Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans setzt für den Bereich des Suchraums das Entwicklungsziel „Anreicherung einer Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“ fest. Die Nutzung der Windenergie steht den Entwicklungszielen nicht ent+ gegen. Nachteilige Auswirkungen werden ausgeschlossen. Weitere Planungen Nach derzeitigem Kenntnisstand (Jan. 2013) nicht vorhanden. + Nachteilige Auswirkungen werden ausgeschlossen. WSG, HSG, ÜSG Nicht vorhanden. + Nachteilige Auswirkungen werden ausgeschlossen. Gewässerrandstreifen Durch den zentralen Bereich der Teilfläche 10 b) fließt von Osten nach Westen ein namenloser Graben. Hier ist das Gewässer und ein 5 m breiter Randstreifen bei der Errichtung von WEA zu berücksichtigen. Auswirkungen auf die Realisierbarkeit des Vorhabens sind nicht gegeben. Nachteilige Auswirkungen durch + die Nutzung der Windenergie werden ausgeschlossen. Gewässer Anlage IV Suchraum 10, Seite 5 von 8 Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung Gesamtbeurteilung zulassungskritischer Auswirkungen Als zulassungskritisch sind mögliche negative Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung im Umfeld des Suchraumes 10 durch die zu erwartenden Lärmimmissionen zu werten. Hier kann nur eine schalltechnische Untersuchung Aufschluss darüber geben, ob evtl. die Grenzwerte von 45 dB(A) nachts für Wohnnutzungen im Außenbereich überschritten werden. Da nur eine vergleichbar geringe Anzahl an Wohngebäuden betroffen ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Lärmimmissionsgrenzwerte über einen schalloptimierten Betrieb eingehalten werden können. Als zulassungskritische Restriktion ist das Artenschutzrecht zu werten. Die Vorkommen von Rotmilan und Mäusebussarden schließen eine Eignung des Suchraums für die Nutzung der Windenergie aus. Weiterhin kann die Nutzung der Windenergie die Biotopverbundfunktion des BSN beeinträchtigen. – ungeeigneter Suchraum – Zulassungsrelevante Sachverhalte Biotopkatasterflächen Im Bereich des Suchraums befinden sich keine Biotopkatasterflächen. Die Teilflächen grenzen jedoch an Biotopkatasterflächen (Windwehe) an. „Die naturnahe, struktureiche Windweheniederungszone mit ihren zahlreichen randlichen Stillgewässern und Feuchtkomplexen ist ein wichtiger Refugial- und Vernetzungsbiotop innerhalb des strukturarmen Ravenberger Hügellandes.“ - Negative Auswirkungen können nicht ausgeschlossen werden. (Maßstab: 1:25.000) Naturpark Der Suchraum liegt vollständig innerhalb des Naturparks Teutoburger Wald/Eggegebirge. Naturparke dienen sowohl dem Schutz und Erhalt der Kulturlandschaften mit ihrer Biotop- und Artenvielfalt dies wird v.a. über Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete gewährleistet - als auch der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen Landnutzung. Der Raum weist bereits Vorbelastungen durch WEA, Infrastrukturen und einen zersiedelten Land+ schaftsraum auf. Negative Auswirkungen durch die Nutzung der Windenergie werden ausgeschlossen. Anlage IV Suchraum 10, Seite 6 von 8 Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung Naturschutzgebiet (§ 23 BNatSchG) Das Naturschutzgebiet „Windwehetal“ befindet sich direkt angrenzend an die Teilflächen des Suchraums. Der Schutzzweck der jeweiligen NSG-Verordnung bezieht sich nicht explizit auf windkraftrelevante Arten. Die Unterschutzstellung erfolgte jedoch auch mit dem Ziel, die Lebensstätte wildlebender Pflanzen und wildlebender Tierarten zu sichern, wiederherzustellen und zu entwickeln. - Negative Auswirkungen können nicht ausgeschlossen werden. - Negative Auswirkungen durch die Nutzung der Windenergie können nicht ausgeschlossen werden. (Maßstab: 1:25.000) Kompensationsflächen Direkt angrenzend an die Teilflächen 10 a) und 10 d) befinden sich Kompensationsflächen, die der Erweiterung des festgesetzten NSG dienen. Die Flächen stellen ebenso Bereiche für den Erhalt und die Entwicklung wildlebender Tier- und Pflanzenarten dar. (Maßstab: 1:25.000) Anlage IV Suchraum 10, Seite 7 von 8 Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung schutzwürdige Böden Die Teilflächen 10 a), b) und d) des Suchraums überlagern sich vollständig mit besonders oder sehr schutzwürdigen Böden. Die Schutzwürdigkeit ergibt sich durch die Beeinflussung durch Grundwasser und das Biotopentwicklungspotenzial. Lediglich die Teilfläche 10 c) überschneidet sich nicht mit einem Bereich mit schutzwürdigen Böden. Negative Auswirkungen werden bei einer fachgerechten Ausführung von Bauarbeiten zur Errichtung von + WEA und aufgrund der zu erwartenden kleinflächigen Inanspruchnahme ausgeschlossen. (Maßstab: 1:50.000) Landschaftsbild, Erholung, (Vorbelastungen des Landschaftsbildes) In etwa 100 m Entfernung zur Teilfläche 10 a) verläuft der Wanderweg „Wappenweg“. Der Wanderweg verläuft in der Nahzone (nach Nohl 1993: visuelle Wirkzone I) des Einwirkungsbereichs der potenziellen WEA. Der Landschaftsraum weist eine mittlere Vielfalt an Landschaftsstrukturen auf. Die Naturnähe ist durch den mäandrierenden Verlauf der Windwehe, die bachbegleitenden Gehölzstrukturen sowie die hier vorkommenden Tierarten (Grote 2012) mittel ausgeprägt. Das Relief ist wenig bewegt und bietet daher nur kaum Möglichkeiten zur Identifizierung einer Eigenart des Landschaftsraums. Vorbelastungen in landschaftsästhetischer Hinsicht bestehen in Form der angrenzenden vielbefahrenen Landesstraße 968 und die benachbarten WEA auf Bielefelder Stadtgebiet. - Naturdenkmale In nordwestlicher Richtung befindet sich in einer Entfernung von ca. 500 m zur Teilfläche 10 a) ein Naturdenkmal auf dem Stadtgebiet von Bielefeld. Es handelt sich dabei um zwei als Naturdenkmal festgesetzte markante Eichen. Aufgrund der relativ großen Entfernung zum Suchraum werden nach+ teilige Auswirkungen ausgeschlossen. Bau- und Bodendenkmale Im Bereich des Suchraums und im Umfeld des Suchraums (bis 1.000 m) sind keine verzeichneten Bau- und Bodendenkmale vorhanden. + Negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild können trotz der Vorbelastungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Zudem können Erholungsinfrastrukturen durch die Errichtung von WEA in diesem Suchraum beeinträchtigt werden. Beeinträchtigungen werden ausgeschlossen. Anlage IV Suchraum 10, Seite 8 von 8 Sachverhalt Auswirkung/Beeinträchtigung Fazit naturschutzfachliche Voruntersuchung Restriktionen der Eignung von Teilbereichen des Suchraums Nr. 10 für eine Ausweisung als Konzentrationszone für die Windenergienutzung entstehen aus den zulassungskritischen Sachverhalten Lärmwirkungen und im Besonderen dem Sachverhalt Artenschutz, der sich zulassungshemmend auswirkt (s.o.). Auch anhand der Betrachtung der zulassungsrelevanten Sachverhalte ergeben sich weitere Restriktionen für die Nutzung der Windenergie in diesem Suchraum. Eine natur- und landschaftsverträgliche Nutzung der Windenergie ist in diesem Suchraum nicht möglich. – ungeeigneter Suchraum –