Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
2,0 MB
Datum
31.01.2013
Erstellt
31.01.13, 21:16
Aktualisiert
31.01.13, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage IV
Suchraum 10, Seite 1 von 8
Suchraum 10) (Windwehetal)
Suchraumsteckbrief:
Der Suchraum 10 setzt sich aus den vier Teilflächen 10 a) (ca. 2,1 ha), 10 b) (ca. 5,4 ha), 10 c) (ca. 3,4 ha)
und 10 d) (ca. 2,6 ha) zusammen. Die einzelnen Teilflächen ermöglichen die Errichtung von jeweils einer
WEA und liegen räumlich einander so zugeordnet, dass die Errichtung von vier WEA im räumlichen Zusammenhang potenziell möglich ist. Die Teilflächen des Suchraumes werden derzeit ackerbaulich bewirtschaftet
und gliedern sich an den geschwungenen Verlauf der Windwehe an. Der Bachlauf der Windwehe wird gesäumt von einem unterschiedlich strukturierten Gehölzstreifen, der den Landschaftsraum gliedert. Die nächstgelegene geschlossene Bebauung zum Suchraum stellt die Siedlung Ehrdissen, etwa 300 m nördlich der
Teilfläche 10 d), und der westliche Siedlungsrand von Schuckenbaum, in einer Entfernung von ca. 500 m
östlich der Teilfläche 10 d), dar.
Abb. 1
Orthofoto (Maßstab 1:10.000)
Anlage IV
Suchraum 10, Seite 2 von 8
Tabellarische naturschutzfachliche Voruntersuchung für den Suchraum 10)
Sachverhalt
Auswirkung/Beeinträchtigung
Zulassungskritische Sachverhalte
Lärmwirkungen
Innerhalb des Abstandsbereichs bis 1.100 m zum Suchraum sind
möglicherweise die durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert 35 dB[A]) betroffenen Wohnbauflächen in Nienhagen und in
Schuckenbaum vorhanden. Auch im Grenzgebiet im Stadtgebiet
von Bielefeld sind evtl. planungsrechtlich gesicherte Innenbereiche
betroffen.
Innerhalb des Abstandsbereichs bis 500 m liegt die Anzahl der
durch relevante Lärmeinwirkungen (Schwellenwert 45 dB[A]) betroffenen Wohnnutzungen im Außenbereich bei ca. 17 Wohnhäusern.
0
Um mögliche betriebsbedingte
Beeinträchtigungen durch
Lärmeinwirkungen zu verhindern,
ist nach Voreinschätzung ein lärmoptimierter Betrieb der WEA im
Suchraum erforderlich.
-
Das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial des Suchraums 10 wird
aufgrund der Ergebnisse der
avifaunistischen Kartierungen als
hoch bewertet. Eine signifikante
Erhöhung des Tötungsrisikos für
die Arten Rotmilan und Mäusebussard durch eine Nutzung der Windenergie in diesem Suchraum kann
nicht ausgeschlossen werden.
Artenschutz
Avifauna
Als Brutvögel wurden im Rahmen der avifaunistischen Kartierungen
(Grote 2012) die Arten Mäusebussard, Rotmilan und Feldlerche im
Umfeld des Suchraums erfasst.
Die Brutstandorte des Mäusebussards befinden sich im bachbegleitenden Gehölzstreifen der Windwehe zwischen den Teilflächen
10 a) und 10 b) und östlich der Teilfläche 10 c). Der Brutstandort
des Rotmilans befindet direkt südlich angrenzend zur Teilfläche
10 b).
Die Art Rotmilan weist in NRW einen schlechten Erhaltungszustand
auf und tritt wesentlich weniger häufig auf wie die Art Mäusebussard. Trotz der geringeren Vorkommen, verunglücken Rotmilane
deutlich häufiger an WEA, sodass die Art ein erhöhtes Kollisionsrisiko gegenüber WEA aufweist. Um diesem Sachverhalt Rechnung
zu tragen, wird ein Bereich von 1.000 m um den Rotmilanhorst als
Tabubereich für die Errichtung von WEA (nach Empfehlung LAGVSW 2007) betrachtet. Bei Einhaltung dieses Sicherheitsabstandswertes entfallen alle Teilflächen des Suchraums für eine Nutzung
der Windenergie.
Fledermäuse
Aufgrund der Ergebnisse der avifaunistischen Kartierungen und
dem daraufhin erfolgten Ausschluss der Eignung des Suchraums
für die Nutzung der Windenergie, wurde auf eine Potenzialabschätzung des artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials für die Artengruppe der Fledermäuse verzichtet.
Natura 2000
Um den Suchraum ist innerhalb der Pufferbereiche bis 1.000 m
sowie bis 3.000 m kein FFH-Gebiet vorhanden.
keine Aussage möglich
Beeinträchtigungen von Gebieten
+ der Natura 2000-Gebietskulisse
werden ausgeschlossen.
Anlage IV
Suchraum 10, Seite 3 von 8
Sachverhalt
Auswirkung/Beeinträchtigung
Regionalplanung
Bereiche für den Schutz der Natur (BSN)
Die Teilflächen des Suchraums liegen teilweise oder vollständig
innerhalb eines ausgewiesenen BSN, das das Windwehetal umfasst. Aufgrund der Ergebnisse der avifaunistischen Kartierungen
wird deutlich, dass das BSN eine hohe Bedeutung für verschiedene
windkraftsensible und auch andere Arten hat. Gewässer stellen
zudem oftmals wichtige Biotopverbundsysteme dar, die dem Austausch von Populationen untereinander dienen. Durch die Nutzung
der Windenergie in den einzelnen Teilflächen könnte der Populationsaustausch gestört werden.
-
Nachteilige Auswirkungen auf das
betroffene BSN können nicht ausgeschlossen werden.
0
Bei einer flächenschonenden Errichtung von WEA kann den
Schutzzielen „Ressourcenschutz“
und „Biotopverbund“ entsprochen
werden und nachteilige Auswirkungen vermieden werden.
+
Nachteilige Auswirkungen werden
ausgeschlossen.
(Maßstab 1:50.000)
Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte
Erholung (BSLE)
Die Teilflächen des Suchraums liegen teilweise oder vollständig
innerhalb eines ausgewiesenen BSLE.
(Maßstab 1:50.000)
Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze
Nicht vorhanden.
Anlage IV
Suchraum 10, Seite 4 von 8
Sachverhalt
Bereiche für Grundwasser- und Gewässerschutz
Nicht vorhanden.
Auswirkung/Beeinträchtigung
+
Nachteilige Auswirkungen werden
ausgeschlossen.
0
Bei Stellen eines Antrages obliegt
es der Unteren Landschaftsbehörde eine Ausnahme von den Verboten der LSG-Verordnung zu erteilen.
Naturschutz
Landschaftsschutzgebiete (LSG)
Der Suchraum überschneidet sich mit dem LSG 2.2-1. Bielefelder
Osning mit Teutoburger Wald und Osning-Vorbergen sowie
Ravensberger Hügelland. Verboten ist die Errichtung von baulichen
Anlagen. Für Vorhaben gem. § 35 (1) u. (4) BauGB erteilt die
Untere Landschaftsbehörde eine Ausnahme nach Antrag, sofern
die Vorhaben nach Standort und Gestaltung der Landschaft
angepasst werden und der Schutzzweck nicht entgegensteht (Kreis
Lippe 2001).
(Maßstab: 1:20.000)
Festsetzungen des Landschaftsplans
Die Entwicklungskarte des Landschaftsplans setzt für den Bereich
des Suchraums das Entwicklungsziel „Anreicherung einer Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und
belebenden Elementen“ fest.
Die Nutzung der Windenergie steht
den Entwicklungszielen nicht ent+
gegen. Nachteilige Auswirkungen
werden ausgeschlossen.
Weitere Planungen
Nach derzeitigem Kenntnisstand (Jan. 2013) nicht vorhanden.
+
Nachteilige Auswirkungen werden
ausgeschlossen.
WSG, HSG, ÜSG
Nicht vorhanden.
+
Nachteilige Auswirkungen werden
ausgeschlossen.
Gewässerrandstreifen
Durch den zentralen Bereich der Teilfläche 10 b) fließt von Osten
nach Westen ein namenloser Graben. Hier ist das Gewässer und
ein 5 m breiter Randstreifen bei der Errichtung von WEA zu berücksichtigen. Auswirkungen auf die Realisierbarkeit des Vorhabens
sind nicht gegeben.
Nachteilige Auswirkungen durch
+ die Nutzung der Windenergie werden ausgeschlossen.
Gewässer
Anlage IV
Suchraum 10, Seite 5 von 8
Sachverhalt
Auswirkung/Beeinträchtigung
Gesamtbeurteilung zulassungskritischer Auswirkungen
Als zulassungskritisch sind mögliche negative Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung im Umfeld
des Suchraumes 10 durch die zu erwartenden Lärmimmissionen zu werten. Hier kann nur eine schalltechnische Untersuchung Aufschluss darüber geben, ob evtl. die Grenzwerte von 45 dB(A) nachts für
Wohnnutzungen im Außenbereich überschritten werden. Da nur eine vergleichbar geringe Anzahl an
Wohngebäuden betroffen ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Lärmimmissionsgrenzwerte
über einen schalloptimierten Betrieb eingehalten werden können.
Als zulassungskritische Restriktion ist das Artenschutzrecht zu werten. Die Vorkommen von Rotmilan
und Mäusebussarden schließen eine Eignung des Suchraums für die Nutzung der Windenergie aus.
Weiterhin kann die Nutzung der Windenergie die Biotopverbundfunktion des BSN beeinträchtigen.
– ungeeigneter Suchraum –
Zulassungsrelevante Sachverhalte
Biotopkatasterflächen
Im Bereich des Suchraums befinden sich keine Biotopkatasterflächen. Die Teilflächen grenzen jedoch an Biotopkatasterflächen
(Windwehe) an. „Die naturnahe, struktureiche Windweheniederungszone mit ihren zahlreichen randlichen Stillgewässern und
Feuchtkomplexen ist ein wichtiger Refugial- und Vernetzungsbiotop
innerhalb des strukturarmen Ravenberger Hügellandes.“
-
Negative Auswirkungen können
nicht ausgeschlossen werden.
(Maßstab: 1:25.000)
Naturpark
Der Suchraum liegt vollständig innerhalb des Naturparks Teutoburger Wald/Eggegebirge. Naturparke dienen sowohl dem Schutz und
Erhalt der Kulturlandschaften mit ihrer Biotop- und Artenvielfalt dies wird v.a. über Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete gewährleistet - als auch der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen Landnutzung.
Der Raum weist bereits Vorbelastungen durch WEA, Infrastrukturen
und einen zersiedelten Land+ schaftsraum auf. Negative Auswirkungen durch die Nutzung der
Windenergie werden ausgeschlossen.
Anlage IV
Suchraum 10, Seite 6 von 8
Sachverhalt
Auswirkung/Beeinträchtigung
Naturschutzgebiet (§ 23 BNatSchG)
Das Naturschutzgebiet „Windwehetal“ befindet sich direkt angrenzend an die Teilflächen des Suchraums.
Der Schutzzweck der jeweiligen NSG-Verordnung bezieht sich nicht
explizit auf windkraftrelevante Arten. Die Unterschutzstellung erfolgte jedoch auch mit dem Ziel, die Lebensstätte wildlebender Pflanzen und wildlebender Tierarten zu sichern, wiederherzustellen und
zu entwickeln.
-
Negative Auswirkungen können
nicht ausgeschlossen werden.
-
Negative Auswirkungen durch die
Nutzung der Windenergie können
nicht ausgeschlossen werden.
(Maßstab: 1:25.000)
Kompensationsflächen
Direkt angrenzend an die Teilflächen 10 a) und 10 d) befinden sich
Kompensationsflächen, die der Erweiterung des festgesetzten NSG
dienen. Die Flächen stellen ebenso Bereiche für den Erhalt und die
Entwicklung wildlebender Tier- und Pflanzenarten dar.
(Maßstab: 1:25.000)
Anlage IV
Suchraum 10, Seite 7 von 8
Sachverhalt
Auswirkung/Beeinträchtigung
schutzwürdige Böden
Die Teilflächen 10 a), b) und d) des Suchraums überlagern sich
vollständig mit besonders oder sehr schutzwürdigen Böden. Die
Schutzwürdigkeit ergibt sich durch die Beeinflussung durch Grundwasser und das Biotopentwicklungspotenzial. Lediglich die Teilfläche 10 c) überschneidet sich nicht mit einem Bereich mit schutzwürdigen Böden.
Negative Auswirkungen werden bei
einer fachgerechten Ausführung
von Bauarbeiten zur Errichtung von
+
WEA und aufgrund der zu erwartenden kleinflächigen Inanspruchnahme ausgeschlossen.
(Maßstab: 1:50.000)
Landschaftsbild, Erholung, (Vorbelastungen des Landschaftsbildes)
In etwa 100 m Entfernung zur Teilfläche 10 a) verläuft der Wanderweg „Wappenweg“. Der Wanderweg verläuft in der Nahzone (nach
Nohl 1993: visuelle Wirkzone I) des Einwirkungsbereichs der potenziellen WEA.
Der Landschaftsraum weist eine mittlere Vielfalt an Landschaftsstrukturen auf. Die Naturnähe ist durch den mäandrierenden Verlauf der Windwehe, die bachbegleitenden Gehölzstrukturen sowie
die hier vorkommenden Tierarten (Grote 2012) mittel ausgeprägt.
Das Relief ist wenig bewegt und bietet daher nur kaum Möglichkeiten zur Identifizierung einer Eigenart des Landschaftsraums. Vorbelastungen in landschaftsästhetischer Hinsicht bestehen in Form der
angrenzenden vielbefahrenen Landesstraße 968 und die benachbarten WEA auf Bielefelder Stadtgebiet.
-
Naturdenkmale
In nordwestlicher Richtung befindet sich in einer Entfernung von ca.
500 m zur Teilfläche 10 a) ein Naturdenkmal auf dem Stadtgebiet
von Bielefeld. Es handelt sich dabei um zwei als Naturdenkmal
festgesetzte markante Eichen.
Aufgrund der relativ großen Entfernung zum Suchraum werden nach+
teilige Auswirkungen ausgeschlossen.
Bau- und Bodendenkmale
Im Bereich des Suchraums und im Umfeld des Suchraums (bis
1.000 m) sind keine verzeichneten Bau- und Bodendenkmale vorhanden.
+
Negative Auswirkungen auf das
Landschaftsbild können trotz der
Vorbelastungen nicht grundsätzlich
ausgeschlossen werden. Zudem
können Erholungsinfrastrukturen
durch die Errichtung von WEA in
diesem Suchraum beeinträchtigt
werden.
Beeinträchtigungen werden ausgeschlossen.
Anlage IV
Suchraum 10, Seite 8 von 8
Sachverhalt
Auswirkung/Beeinträchtigung
Fazit naturschutzfachliche Voruntersuchung
Restriktionen der Eignung von Teilbereichen des Suchraums Nr. 10 für eine Ausweisung als Konzentrationszone für die Windenergienutzung entstehen aus den zulassungskritischen Sachverhalten
Lärmwirkungen und im Besonderen dem Sachverhalt Artenschutz, der sich zulassungshemmend
auswirkt (s.o.). Auch anhand der Betrachtung der zulassungsrelevanten Sachverhalte ergeben sich
weitere Restriktionen für die Nutzung der Windenergie in diesem Suchraum. Eine natur- und landschaftsverträgliche Nutzung der Windenergie ist in diesem Suchraum nicht möglich.
– ungeeigneter Suchraum –