Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
33 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
21.11.14, 14:46
Aktualisiert
21.11.14, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 85/2014
20.11.2014
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
26.11.2014
Kreistag
10.12.2014
Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Euskirchen in der Fassung der Fortschreibung
2015 - 2017
Sachbearbeiterin: Frau Eil
Tel.: 618
Stabsstelle 85
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt gemäß § 5 a Landesgleichstellungsgesetz (LGG) NRW den als Anlage
beigefügten Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Euskirchen in der Fassung der Fortschreibung
2015 - 2017.
-2Begründung:
Die Kreisverwaltung Euskirchen hat sich als familienfreundliches Dienstleistungsunternehmen die
Förderung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Die Potenziale
von Frauen besser zu nutzen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter zu fördern sind
wichtige Elemente, einem Fachkräftemangel entgegen zu wirken.
Auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben wurde Anfang 2011 der Frauenförderplan erarbeitet und
am 20.07.2011 vom Kreistag beschlossen. Dieser Frauenförderplan umfasste eine
Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur zum Stichtag 01.01.2011, sowie eine
Prognose der neu zu besetzenden Stellen bis zum 31.12.2014.
Seit Verabschiedung des Frauenförderplanes sind nunmehr drei Jahre vergangen. Was hat sich in
der Zwischenzeit getan? Wie steht es um die berufliche Gleichstellung zwischen Frau und Mann?
Sind auf dem Weg zwischen rechtlichen Regelungen und tatsächlicher Gleichberechtigung positive
Veränderungen erkennbar oder klafft zwischen dem Anspruch und der Lebensrealität noch immer
eine große Lücke? Ohne vorherige Analyse steht jetzt bereits fest, dass Frauenförderung nach wie
vor ein sehr aktuelles Thema ist. Erhebungen in Bezug auf Einkommen, Führungspositionen,
Abhängigkeit von Sozialleistungen etc, zeigen, dass - allgemein - Frauen noch immer schlechter
gestellt sind.
Die Kreisverwaltung hat in den letzten Jahren in der Frauenförderung erkennbare Fortschritte
gemacht. Dennoch bleibt Handlungsbedarf. Obwohl der Frauenanteil in der Kreisverwaltung knapp
die Hälfte der Beschäftigten (49,73%) ausmacht, gibt es nur einen geringen Anteil von Frauen mit
Führungsverantwortung. Positiv ist, dass es inzwischen eine Abteilungsleiterin gibt, und dies sogar in
Teilzeit. Auch bei der Teamkoordination hat sich eine Verschiebung um eine Stelle zu Gunsten der
Frauen ergeben.
Nach wie vor besteht eine große Diskrepanz bezüglich des Arbeitsumfangs von Frauen und Männern.
Am 10. Juli 2014 waren von insgesamt 198 Teilzeitbeschäftigten 177 (89,4%) Frauen und 21 (10,6%)
Männer teilzeitbeschäftigt. Geht man von der Gesamtzahl der Bediensteten - 750 - aus, beträgt der
Anteil der Frauen an der Teilzeitbeschäftigung 23,6%, der Anteil der Männer 2,8%.
Der vorliegende Bericht analysiert die Entwicklung der Beschäftigtenstruktur seit dem 01.01.2011,
befasst sich mit gleichstellungsrelevanten Aktivitäten und schreibt die Prognose anhand der
freiwerdenden Stellen bis 31.12.2017 fort.
Gemäß § 5a Abs. 4 LGG ist der Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Euskirchen durch den
Kreistag zu beschließen. Die Verwaltung empfiehlt die entsprechende Beschlussfassung.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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