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Beschlussvorlage GB (Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Euskirchen in der Fassung der Fortschreibung 2015 - 2017)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
33 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
21.11.14, 14:46
Aktualisiert
21.11.14, 14:46
Beschlussvorlage GB (Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Euskirchen in der Fassung der Fortschreibung 2015 - 2017) Beschlussvorlage GB (Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Euskirchen in der Fassung der Fortschreibung 2015 - 2017)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 85/2014 20.11.2014 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 26.11.2014 Kreistag 10.12.2014 Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Euskirchen in der Fassung der Fortschreibung 2015 - 2017 Sachbearbeiterin: Frau Eil Tel.: 618 Stabsstelle 85 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt gemäß § 5 a Landesgleichstellungsgesetz (LGG) NRW den als Anlage beigefügten Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Euskirchen in der Fassung der Fortschreibung 2015 - 2017. -2Begründung: Die Kreisverwaltung Euskirchen hat sich als familienfreundliches Dienstleistungsunternehmen die Förderung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Die Potenziale von Frauen besser zu nutzen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter zu fördern sind wichtige Elemente, einem Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben wurde Anfang 2011 der Frauenförderplan erarbeitet und am 20.07.2011 vom Kreistag beschlossen. Dieser Frauenförderplan umfasste eine Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur zum Stichtag 01.01.2011, sowie eine Prognose der neu zu besetzenden Stellen bis zum 31.12.2014. Seit Verabschiedung des Frauenförderplanes sind nunmehr drei Jahre vergangen. Was hat sich in der Zwischenzeit getan? Wie steht es um die berufliche Gleichstellung zwischen Frau und Mann? Sind auf dem Weg zwischen rechtlichen Regelungen und tatsächlicher Gleichberechtigung positive Veränderungen erkennbar oder klafft zwischen dem Anspruch und der Lebensrealität noch immer eine große Lücke? Ohne vorherige Analyse steht jetzt bereits fest, dass Frauenförderung nach wie vor ein sehr aktuelles Thema ist. Erhebungen in Bezug auf Einkommen, Führungspositionen, Abhängigkeit von Sozialleistungen etc, zeigen, dass - allgemein - Frauen noch immer schlechter gestellt sind. Die Kreisverwaltung hat in den letzten Jahren in der Frauenförderung erkennbare Fortschritte gemacht. Dennoch bleibt Handlungsbedarf. Obwohl der Frauenanteil in der Kreisverwaltung knapp die Hälfte der Beschäftigten (49,73%) ausmacht, gibt es nur einen geringen Anteil von Frauen mit Führungsverantwortung. Positiv ist, dass es inzwischen eine Abteilungsleiterin gibt, und dies sogar in Teilzeit. Auch bei der Teamkoordination hat sich eine Verschiebung um eine Stelle zu Gunsten der Frauen ergeben. Nach wie vor besteht eine große Diskrepanz bezüglich des Arbeitsumfangs von Frauen und Männern. Am 10. Juli 2014 waren von insgesamt 198 Teilzeitbeschäftigten 177 (89,4%) Frauen und 21 (10,6%) Männer teilzeitbeschäftigt. Geht man von der Gesamtzahl der Bediensteten - 750 - aus, beträgt der Anteil der Frauen an der Teilzeitbeschäftigung 23,6%, der Anteil der Männer 2,8%. Der vorliegende Bericht analysiert die Entwicklung der Beschäftigtenstruktur seit dem 01.01.2011, befasst sich mit gleichstellungsrelevanten Aktivitäten und schreibt die Prognose anhand der freiwerdenden Stellen bis 31.12.2017 fort. Gemäß § 5a Abs. 4 LGG ist der Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Euskirchen durch den Kreistag zu beschließen. Die Verwaltung empfiehlt die entsprechende Beschlussfassung. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)