Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
827 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
21.11.14, 14:46
Aktualisiert
21.11.14, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Plan zur beruflichen
Gleichstellung
von Frau und Mann
-
Frauenförderplan
Fortschreibung 2015 bis 2017
Beschluss
des Kreistages
vom 00.00.2014
Einleitung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
dieser Gleichstellungsplan wurde von der Gleichstellungsbeauftragten unter Mitwirkung der
Personalabteilung erstellt.
Die
Kreisverwaltung
Euskirchen
hat
sich
als
familienfreundliches
Dienstleistungsunternehmen die Förderung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und
Männern zum Ziel gesetzt. Die Potentiale von Frauen besser zu nutzen und die
Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter zu fördern sind wichtige Elemente, einem
Fachkräftemangel entgegen zu wirken.
Auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben wurde Anfang 2011 der Frauenförderplan
erarbeitet und am 20.07.2011 vom Kreistag beschlossen. Dieser Frauenförderplan umfasste
eine Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur zum Stichtag 01.01.2011,
sowie eine Prognose der neu zu besetzenden Stellen bis zum 31.12.2014.
Seit Verabschiedung des Frauenförderplanes sind nunmehr drei Jahre vergangen. Was hat
sich in der Zwischenzeit getan? Wie steht es um die berufliche Gleichstellung zwischen Frau
und Mann? Sind auf dem Weg zwischen rechtlichen Regelungen und tatsächlicher
Gleichberechtigung positive Veränderungen erkennbar oder klafft zwischen dem Anspruch
und der Lebensrealität noch immer eine große Lücke? Ohne vorherige Analyse steht jetzt
bereits fest, dass Frauenförderung nach wie vor ein sehr aktuelles Thema ist. Erhebungen in
Bezug auf Einkommen, Führungspositionen, Abhängigkeit von Sozialleistungen, etc, zeigen,
dass - allgemein - Frauen noch immer schlechter gestellt sind. Die Kreisverwaltung hat in
den letzten Jahren in der Frauenförderung erkennbare Fortschritte gemacht. Dennoch bleibt
Handlungsbedarf. Obwohl der Frauenanteil in der Kreisverwaltung knapp die Hälfte der
Beschäftigten ausmacht, gibt es nur einen geringen Anteil von Frauen mit
Führungsverantwortung. Positiv ist, dass es inzwischen eine Abteilungsleiterin gibt, und dies
sogar in Teilzeit. Auch bei der Teamkoordination hat sich eine Verschiebung um eine Stelle
zu Gunsten der Frauen ergeben.
Der vorliegende Bericht analysiert die Entwicklung der Beschäftigtenstruktur seit dem
01.01.2011, befasst sich mit gleichstellungsrelevanten Aktivitäten und schreibt die Prognose
anhand der freiwerdenden Stellen bis 31.12.2017 fort.
Inhalte dieses Frauenförderplanes sind:
-
die Bestandsanalyse der Beschäftigtenstruktur zum 10.07.2014,
-
die Veränderungen der Beschäftigtenstruktur seit dem 01.01.2011,
-
die Beschäftigtenprognose bis zum 31.12.2017,
-
die Entwicklung von Zielvorgaben sowie konkreten Maßnahmen zum Abbau von
Unterrepräsentanz von Frauen,
-
Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Dieser Frauenförderplan gilt für die Bediensteten der Kreisverwaltung Euskirchen, mit
Ausnahme der im Jobcenter EU-aktiv Tätigen. Zu den Bediensteten gehören alle
Beschäftigten, Beamtinnen und Beamte sowie Auszubildende.
2
Inhalt
1.
Statistische Darstellung der Beschäftigtensituation am 10.07.2014
(aktive Beschäftigte)
1.1
Gesamtdaten nach Berufsgruppen, Laufbahngruppen, Besoldungs- und Entgeltgruppen, Geschlecht und Arbeitszeit, einschl. Zeitverträge
Beamtinnen und Beamte in der Kreisverwaltung
Tariflich Beschäftigte in der Kreisverwaltung
Bedienstete des Kreises im Jobcenter
1.1.1
1.1.2
1.1.3
1.2
Bedienstete* in der Kreisverwaltung in Elternzeit oder Beurlaubung nach Laufbahn-,
Besoldungs-, Entgeltgruppen und Geschlecht
1.3
Bedienstete* in der Kreisverwaltung nach Funktionen und Geschlecht
1.4
Gesamtzahl der eingestellten Anwärterinnen, Anwärter und Auszubildenden nach
Geschlecht für den Zeitraum 01.08.2011 bis 30.06.2014
*) Bedienstete = Beamtinnen, Beamte und tariflich Beschäftigte)
2.
Prognose der zu besetzenden Stellen
2.1
Zu erwartende Abgänge bis 31.12.2017 durch Erreichen der Altersgrenze, wegen
Beendigung oder Antritt der Ruhephase in der Altersteilzeit
2.2
Voraussichtliche Entwicklung nach derzeit erkennbaren Beförderungs- und
Höhergruppierungsmöglichkeiten in Bezug auf Frauenunterrepräsentanz
3.
Konkrete Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils
3.1
Derzeitige Frauenquote bezogen auf die frei werdenden Stellen bis 31.12.2017
3.2
Zielvorgaben bis 31.12.2017 zur Erhöhung des Frauenanteils
3.3
Auswahl von weiblichen Führungskräften
4.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
5.
Besetzung der Kommissionen und Gremien
6.
Fortbildungen
7.
Geltungsbereich, Geltungsdauer, Inkrafttreten
3
1.
Statistische Darstellung der Beschäftigtensituation am 10.07.2014 (aktive Beschäftigte)
1.1
Gesamtdaten nach Berufsgruppen, Laufbahngruppen, Besoldungs- und Entgeltgruppen,
Geschlecht und Arbeitszeit, einschl. Zeitverträge
1.1.1
Beamtinnen und Beamte in der Kreisverwaltung
Laufbahn-/Besoldungsgruppen
B6
B2
Höherer Dienst
A 16
A 15
A 14
A 13
Zwischensumme
Gehobener Dienst
A 13
A 12
A 11
A 10
A 09
Zwischensumme
Mittlerer Dienst
A 09
A 08
A 07
A 06
Zwischensumme
Einfacher Dienst
A 05
A 04
A 03
A 02
A 01
Zwischensumme
Prozent
Gesamtzahl
Gesamtzahl
1
1
3
9
8
0
20
9
16
26
21
6
78
%
0,76
0,76
Frauen
0
0
15,27
0
2
4
0
6
59,54
0
4
13
12
4
33
20
9
2
%
0
0
Teilzeit
0
0
Männer
1
1
4,58
0
1
2
0
3
3
7
4
0
14
25,19
0
1
8
5
0
14
9
12
13
9
2
45
5
5
1
10
3
0
10
6
2
%
0,76
0,76
Teilzeit
0
0
10,69
0
1
1
0
2
34,35
0
1
0
0
0
1
1
1
31
23,66
18
13,74
11
13
9,92
2
0
0,00
100
0
0,00
43,5
(=100%)
0
0
0,00
56,5
(=100%)
0
131
57
49,1
28
74
6,8
5
4
1.1.2
Tariflich Beschäftigte in der Kreisverwaltung
Laufbahn-/Besoldungsgruppen
Höherer Dienst
EG 15
EG 14
EG 13
Zwischensumme
Gehobener Dienst
EG 12/S18
EG 11/S 17
EG 10/S 15
S 14
S 12
EG 9
S 11/S11Ü
Zwischensumme
Mittlerer Dienst
EG 8
EG 7
S4
EG 6
Zwischensumme
Einfacher Dienst
EG 5
EG 4
EG 3
EG 2
EG 1
Zwischensumme
Prozent
Gesamtzahl
Gesamtzahl
5
12
11
28
11
45
34
27
2
71
25
215
82
5
4
179
270
72
7
18
0
9
106
619
%
Frauen
4,52
3
6
10
19
34,73
2
18
13
22
2
38
21
116
43,62
60
0
3
83
146
17,12
100
20
1
11
0
3
35
316
%
Teilzeit
Männer
3,07
2
4
6
12
2
6
1
9
18,74
1
9
7
9
1
16
14
57
9
27
21
5
0
33
4
99
23,59
27
0
0
42
69
22
5
1
96
124
8
1
1
0
1
11
52
6
7
0
6
71
5,65
51,1
(=100%)
47,2
149
303
%
Teilzeit
1,45
0
0
1
1
15,99
2
3
2
0
0
4
1
12
20,03
0
0
1
1
2
11,47
48,9
(=100%)
0
0
0
0
1
1
5,3
16
5
1.1.3
Bedienstete des Kreises im Jobcenter
Laufbahn-/Besoldungs/Entgeltgruppen
Gesamtzahl
%
Frauen
%
Teilzeit
Männer
%
Teilzeit Frauenanteil
1
100%
0,00%
1
1,43%
0,00%
Höherer Dienst
A 14/EG 14
1
Zwischensumme
1
0
1,43%
0
0%
Gehobener Dienst
A11/EG 10/S 15
9
3
1
6
A 10/EG 9
50
35
12
15
13
21
Zwischensumme
59
84,29%
38
54,29%
33,33%
30%
1
70,00%
1
64,41%
Mittlerer Dienst
A 09/EG 8
9
5
4
55,55%
A 07/EG 6
1
0
1
0,00%
Zwischensumme
10
Prozent
14,28%
5
100%
70
5
61,43%
70
Gesamtzahl
7,14%
(=100%)
43
7,14%
50,00%
38,57%
30,23%
13
(=100%)
27
3,7%
1
61,43%
*) Bedienstete = Beamtinnen, Beamte und tariflich Beschäftigte
Im Jobcenter sind 12 Beamtinnen/Beamte, 58 tariflich Beschäftigte.
Die im Jobcenter beschäftigten Bediensteten der Kreisverwaltung
sind nach § 44 c Abs. 2 SGB II separat erfasst.
6
1.2
Bedienstete in der Kreisverwaltung in Elternzeit oder Beurlaubung
nach Laufbahn-, Besoldungs-, Entgeltgruppen und Geschlecht
Laufbahn-/Besoldungs/Entgeltgruppen
B6
B2
Höherer Dienst
A 16
A 15/ EG 15
A 14/EG 14
A 13/EG 13
Gehobener Dienst
A 13/EG 12/S18
A 12/EG 11/S 17
A 11/EG 10/S 15
S 14
S 12
A 10/EG 9
S 11/S11Ü
A 09
Mittlerer Dienst
A 09/EG 8
A 08/EG 7
S4
A 07/EG 6
Einfacher Dienst
A 05/EG 5
A 04/EG 4
A 03/EG 3
A 02/EG 2
A 01/EG 1
Gesamtzahl
Elternzeit oder Beurlaubung
Gesamtzahl
Frauen
%
Männer
%
1
1
100,0
0
0,00
2
1
3
1
1
3
50,0
100,0
100,0
1
0
0
50,0
4
1
4
1
100,0
100,0
0
0
0,0
0,0
5
4
80,0
1
20,0
1
3
0
3
0,0
100,0
1
0
100,0
0,0
1
1
100,0
0
0,0
22
19
86,4%
3
13,6%
0,0
*) Bedienstete = Beamte + tariflich Beschäftigte einschl. Zeitverträge ohne Teilzeitbeschäftigung (ohne Jobcenter)
(mit Teilzeit in den Listen aktive Bedienstete enthalten)
7
01.01.2011 *
10.07.2014
Differenz
Beamtinnen
Tariflich beschäftigte
Frauen
53
+ 265
= 318
57
+ 316
= 373
+ 4
+ 51
= + 55
Beamte
Tariflich beschäftigte
Männer
74
+ 293
= 367
74
+ 303
= 377
+ 0
+ 10
= + 10
(Die Bediensteten des Jobcenters sind nicht in dieser Aufstellung berücksichtigt.)
In den Tabellen sind nicht die Stellen sondern die Anzahl der in der Kreisverwaltung
beschäftigten Bediensteten dargestellt. Die nachfolgend dargestellten prozentualen
Änderungen zwischen 2011 und 2014 beschreiben Veränderungen der Prozentpunkte. Zur
besseren Lesbarkeit ist dies als %-Angabe dargestellt.
Zum Stichtag 01.01.2011 befanden sich 685 Personen, ohne die Bediensteten im
Jobcenter, im aktiven Arbeitsverhältnis in der Kreisverwaltung, 26 waren in Elternzeit oder
beurlaubt. 318 Bedienstete (46,42%) waren weiblich, 367 (53,58%) männlich. Seit dem ist
die Beschäftigtenanzahl bis zum 10. Juli 2014 auf 750 Bedienstete angewachsen. Der
Frauenanteil stieg in den letzten 3,5 Jahren auf 373 (49,73%), der Männeranteil erhöhte sich
zahlenmäßig auf 377, verringerte sich aber prozentual auf 50,27%. Somit ist bei der
Beschäftigtenanzahl fast ein Geschlechtergleichstand erreicht worden.
Zwar hat sich der Frauenanteil in den letzten Jahres auf ca. 50% erhöht, doch besteht
zwischen Frauen und Männern nach wie vor eine große Diskrepanz bezüglich des
Arbeitsumfangs. Am 10. Juli 2014 waren von insgesamt 198 Teilzeitbeschäftigten 177 (89,4
%) Frauen und 21 (10,6%) Männer teilzeitbeschäftigt. Geht man von der Gesamtzahl der
Bediensteten - 750 - aus, beträgt der Anteil der Frauen an der Teilzeitbeschäftigung 23,6%,
der Anteil der Männer 2,8%.
Bei den Beurlaubten haben sich kaum Veränderungen ergeben. Es sind 4 Frauen weniger
und 2 Männer mehr -1 Mann ist in Elternzeit.
Unter den Beamtinnen/Beamten ist der Frauenanteil in den letzten 3,5 Jahren um 4
Personen gestiegen, der Männeranteil ist gleich geblieben. Obwohl der Frauenanteil
gestiegen ist, hat er sich im höheren Dienst kaum verändert (+ 1 teilzeitbeschäftigte Frau in
A 14). In der Besoldungsgruppe A 14 ist jetzt ein Gleichstand erreicht.
Weitere Veränderungen sind im gehobenen Dienst feststellbar. In A 12 sind jetzt 4 Frauen,
somit 25%. In A 11 sind gleich viel Frauen und Männer. In der Besoldungsgruppe A 10
besteht nach wie vor ein Frauenüberschuss, ebenso im mittleren Dienst.
Bei den tariflich Beschäftigten beträgt der Frauenzuwachs 51, der Männerzuwachs 10
Personen. In den einzelnen Laufbahngruppen sind bis auf den einfachen Dienst jeweils mehr
Frauen als Männer. Im höheren Dienst ist der Frauenanteil in den Entgeltgruppen 13 und 15
nach wie vor größer als der Männeranteil. Vor allem in EG 13 besteht ein hoher
Frauenüberschuss. In den Entgeltgruppen EG 13 bis EG 15 befinden sich viele
teilzeitbeschäftigte Ärztinnen. Im gehobenen Dienst hat der Frauenzuwachs dazu geführt,
dass der Frauenanteil sich gegenüber 2011 auf 53,95% erhöht hat.
Erfreulich sind die Frauenanteile in den Besoldungsgruppen A 14, 11, 10 und 9, den
Entgeltgruppen EG 15, 14, 13, 9 und 8 sowie den Entgeltgruppen S 14, 12 und 11.
*
Gegenüber FFP 2011 veränderte Zahlen, damaliger Auswertungsfehler wurde korrigiert.
8
Im höheren, gehobenen und mittleren Dienst sind von den 281 beschäftigten Frauen 138
(49,1%) teilzeitbeschäftigt und von 232 Männern 15 (6,5%).
1.3
Bedienstete in der Kreisverwaltung nach Funktionen und Geschlecht
Führungspositionen
25
20
15
10
5
0
GBL
StabL
AbtL
EinrichtungsL
Frauen
0
Männer
4
Gesamt
4
TeamK
2
1
1
5
1
14
1
18
3
15
2
23
*) EinrichtungsL = Medienzentrum, VHS
Wie bereits im Frauenförderplan 2011 dargestellt, besteht bei den Führungspositionen bei
den weiblichen Beschäftigten eine erhebliche Unterrepräsentanz. Immerhin ist bei den
Stabsstellen ein Frauenüberschuss und bei den Einrichtungsleitungen ein Gleichstand.
Große Differenzen gibt es bei den Abteilungsleitungs- und Teamkoordinationsstellen. In
diesen Funktionen haben sich erste positive Veränderungen ergeben. Die frei gewordene
Stelle eines Abteilungsleiters wurde mit einer teilzeitbeschäftigten Beamtin besetzt. Somit
gibt es in der Kreisverwaltung eine Abteilungsleiterin. Im technischen Bereich wurde die frei
gewordene Stelle eines Teamkoordinators ebenfalls mit einer Frau besetzt. Eine weitere
Stelle eines ausgeschiedenen Teamkoordinators wurde mit einem Mann besetzt.
Bei den internen Besetzungsverfahren von höherwertigen Stellen bewerben sich
erfreulicherweise zunehmend mehr Frauen.
9
1.4
Gesamtzahl der eingestellten Anwärterinnen, Anwärter und Auszubildenden
nach Geschlecht für den Zeitraum 01.08.2011 bis 30.06.2014
Ausbildungsberufe
Inspektoranwärterinnen/
Inspektoranwärter
Verwaltungsfachangestellte/
Verwaltungsfachangestellter
Vermessungstechnikerin/
Vermessungstechniker
Fachkräfte für Straßenund Verkehrstechnik
Straßenwärterinnen/
Straßenwärter
Fachkräfte für Kreislaufund Abfallwirtschaft
Geomatikerin/
Geomatiker
Rettungsassistentin/
Rettungsassistent
Insgesamt
Gesamtzahl
Frauen
%
Männer
%
5
2
40
3
60
17
11
64,70
6
35,30
3
1
33,33
2
66,66
1
1
100
0
0
2
0
0
2
100
2
1
50
1
50
2
2
100
0
0
5
2
40
3
60
37
20
54,05
17
45,95
Frauen und Männer haben den gleichen Zugang zu allen Ausbildungsverhältnissen. Der
Kreis Euskirchen strebt an, in den Ausbildungsberufen, in denen Frauen nicht vertreten oder
unterrepräsentiert sind, mindestens die Hälfte der Ausbildungsplätze mit Frauen zu
besetzen, sofern Bewerberinnen gleicher Qualifikation in erforderlicher Anzahl zur Verfügung
stehen. Für die Übernahme von Frauen in sogenannten Männerberufen werden die
entsprechenden Voraussetzungen geschaffen.
Die Verwaltung setzt sich bei den Ausbildungseinrichtungen dafür ein, dass in die
Ausbildungsgänge Informationen über Gleichstellungsziele und -aufgaben einbezogen
werden. Dabei ist die Bedeutung der Aus- und Weiterbildung für die Lebensplanung von
Frauen und Männern bewusst zu machen.
In allen Aufgabenbereichen der Kreisverwaltung werden bedarfsgerecht Ausbildungsplätze
angeboten. Der Ausbildungsschwerpunkt liegt im Verwaltungsdienst. Die Berufsausbildung
in Teilzeit ist nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes möglich, sofern
Bewerberinnen oder Bewerber mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder einen zu
pflegenden Angehörigen betreuen, § 8 Abs. 1 Satz 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Unter den eingestellten Auszubildenden der letzten drei Jahre sind junge Frauen, die sich für
eine Ausbildung im technischen Bereich - Vermessungstechnikerin, Fachkraft für Straßenund Verkehrstechnik, Geomatikerin - und für einen eher männlichen Beruf – Fachkraft für
Kreislauf- und Abfallwirtschaft – entschieden haben. Am 1. August diesen Jahres hat eine
junge Frau ihre Ausbildung zur Straßenwärterin begonnen.
Um noch mehr weibliche Auszubildende für technische und eher typisch männliche Berufe
zu gewinnen, sollen diesbezügliche Ausschreibungstexte mit folgendem Zusatz versehen
werden: „Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht“.
10
2.
Prognose der zu besetzenden Stellen
2.1
Zu erwartende Abgänge bis 31.12.2017 durch Erreichen der Altersgrenze,
wegen Beendigung oder Antritt der Ruhephase in der Altersteilzeit
Bis zum 31.12.2017 werden insgesamt 30 Kolleginnen und Kollegen den aktiven Dienst
verlassen, um ihre Pension/Rente anzutreten. Hierunter sind auch die Kolleginnen und
Kollegen erfasst, die ihre Ruhephase in der Altersteilzeit beenden.
Anteil der ausscheidenden Bediensteten nach Beschäftigungsgruppen:
-
10 Abgänge bei den Beamtinnen/ Beamten
20 Abgänge bei den tariflich Beschäftigten
Bei den folgenden zwei Auflistungen wurden nur die Besoldungs-, Entgeltgruppen,
Facheinheiten und Stellen mit Funktionen erfasst, in denen Frauen unterrepräsentiert sind.
Alle 9 Beamtenstellen sind derzeit noch mit Männern besetzt. Es zeichnet eine
Verbesserung um 2 Frauen ab.
Gehaltsstufe
Pensionsbeginn/Beginn
Ruhephase ATZ
Funktion
A 12
01.06.2015
Sozialer Dienst (bereits mit
einer Frau nachbesetzt)
A 10
01.07.2015/15.03.2014
Feuerwehrt. Dienst/Leitstelle
A 13 hD
01.01.2016
Allgem. Verwaltungsdienst,
Abteilungsleitung
A8
01.04.2016/31.03.2014
Feuerwehrt. Dienst/Leitstelle
A 13 gD
01.08.2016
Allgem. Verwaltungsdienst,
Teamkoordination
A 15
01.09.2016/01.03.2014
medizinischer Dienst,
Teamkoordination, bereits
mit einem Mann nachbesetzt)
A 9 mD
01.10.2016
Feuerwehrt. Dienst/Leitstelle
A 11
01.02.2017
Sozialer Dienst
A 14
01.10.2017/01.10.2014
medizinischer Dienst (bereits mit
einer Frau nachbesetzt)
Bei den tariflich Beschäftigten scheiden 3 Männer aus höherwertigen Stellen aus:
Entgeltgruppe
Antritt Rente/Beginn
Ruhephase ATZ
Funktion
EG 15
01.03.2015
Medizinischer Dienst,
Teamkoordination
EG 14
01.07.2015
Einrichtungsleitung
EG 11
01.07.2016
Technischer Dienst
11
Die A 14 Stelle im medizinischen Dienst wurde mit einer tariflich beschäftigten Frau
nachbesetzt, so dass in dieser Besoldungsgruppe aktuell 4 Frauen, davon 2
Teilzeitbeschäftigte, und 3 Männer sind.
In EG 15 sind derzeit 3 Frauen, 2 Männer, in EG 14 gleich viel Frauen und Männer. In diesen
Entgeltgruppen ist zu berücksichtigen, dass 2/3 der Frauen, 6 von 9, teilzeitbeschäftigt sind.
Am 1. Juli 2015 scheidet der Einrichtungsleiter aus. Z. Zt. besteht ein Gleichstand bei den
Leitungen der beiden Einrichtungen.
Bei den weiblichen tariflich Beschäftigten bestehen in den Entgeltgruppen 10, 11 und 12, bei
den Beamtinnen in den Besoldungsgruppen A 12, A 13 und A 15 eine Unterrepräsentanz.
Im feuerwehrtechnischen Dienst gibt es keine Frau. In Entgeltgruppe EG 11 technischer
Dienst besteht eine Frauenunterrepräsentanz, ebenso in Besoldungsgruppe A 11 sozialer
Dienst.
Es treten insgesamt 2 tariflich Beschäftigte - Frauen - in der Zeit vom 01.01.2015 bis zum
31.12.2017 ihre Ruhephase in der Altersteilzeit an. 8 tariflich Beschäftigte - 5 Frauen, 3
Männer – sowie 4 Beamte beenden die Ruhephase auch in diesem Zeitraum.
Alle sich derzeit in Altersteilzeit befindlichen tariflich Beschäftigten und Beamten scheiden
vor dem 31.12.2017 aus dem Dienst aus.
Zwei tariflich beschäftigte Frauen aus Entgeltgruppe EG 14, eine aus dem sozialen und eine
aus dem medizinischen Dienst, beenden ebenfalls bis zum 31.12.2017 ihren Dienst.
Über die Neu-/Wiederbesetzung der Stellen ist zu gegebener Zeit zu entscheiden, wobei, wie
bei allen vakanten Stellen, vorab zu prüfen ist, ob die Stelle überhaupt noch notwendig ist
oder eine Besetzung aus Gründen der Personalkostenreduzierung durch organisatorische
Maßnahmen und/oder interne Umsetzungen, ggfls. nach Besuch entsprechender
Fortbildung- und Qualifizierungsmaßnahmen, erfolgen kann.
2.2
Voraussichtliche Entwicklung nach derzeit erkennbaren Beförderungs- und
Höhergruppierungsmöglichkeiten in Bezug auf Frauenunterrepräsentanz
Im Hinblick auf künftig vorgesehene Beförderungen und Höhergruppierungen ist
festzustellen, dass für alle planmäßig angestellten Beamtinnen und Beamte in den diversen
Laufbahnen einschlägige Kriterien hinsichtlich der Beförderungseignung nach den zu
beachtenden beamten- und laufbahnrechtlichen Vorschriften gelten. So sind neben den
sachlichen Voraussetzungen, wie die entsprechende Stellenwertigkeit und haushalts- und
stellenplanrechtliche Voraussetzungen, auch die persönlichen Voraussetzungen maßgeblich.
Beamtinnen und Beamte sind ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher
Leistung zu befördern, wenn sie sich für das höherwertige Amt qualifiziert haben. Hierzu
bedarf es dem Vorliegen einer dienstlichen Beurteilung.
Mögliche Beförderungen bis 31.12.2017 im Rahmen des Stellenplanes nach Geschlecht und
Berufsgruppen:
Nach Besoldungsstufe
A 15
A 14
A 13 gD
A 12
A 12
A 12
Bis zum
31.12.2015
Bis zum
31.12.2016
Bis zum
31.12.2017
1 Mann
1 Mann
1 Mann
1 Frau
1 Mann
1 Mann
Zuordnung zu den
Diensten
Medizinischer Dienst
Allgem. Verwaltungsdienst
Allgem. Verwaltungsdienst
Allgem. Verwaltungsdienst
Straßenbautechn. Dienst
Allgem. Verwaltungsdienst
12
Bei den Beschäftigten erfolgen Höhergruppierungen aufgrund der Wertigkeit der Aufgaben,
die sie tatsächlich am Arbeitsplatz verrichten, sowie nach den persönlichen
Voraussetzungen (Schulung, AL II). Hier kann es durch organisatorische Veränderungen und
interne Umsetzungen zu entsprechend höher bewerteten Aufgabenstellungen kommen.
Ansonsten richten sich die Ein- und Höhergruppierungen nach den allgemeinen und
speziellen Tarifverträgen.
3.
Konkrete Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils
3.1
Derzeitige Frauenquote bezogen auf die frei werdenden Stellen bis 31.12.2017
Um den Frauenanteil in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, auf 50% zu
erhöhen, schreibt das Landesgleichstellungsgesetz vor, konkrete Zielvorgaben bezogen auf
den Anteil von Frauen bei Einstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen für den
jeweiligen Geltungszeitraum des Frauenförderplans (3 Jahre) festzulegen, soweit dies
möglich ist.
Für die Festlegung der konkreten Zielvorgaben werden im folgenden die tatsächlich frei
werdenden Stellen, auf denen Frauen unterrepräsentiert sind, auf der Grundlage der
Prognose der zu besetzenden Stellen ausgewertet. Bis zum 31.12 2017 werden 30
Kolleginnen und Kollegen aus dem aktiven Dienst wegen Erreichen der Altersgrenze oder
Beendigung der Ruhephase in der Altersteilzeit ausscheiden.
Es handelt sich hierbei um 10 Stellen im Beamtenbereich, die derzeit alle mit Männern
besetzt sind, und 20 Stellen im Bereich der tariflich Beschäftigten. Darunter sind 4 Stellen im
gehobenen Dienst, eine in A 11 und in A 12, beide sozialer Dienst, eine in A 13 gD,
allgemeiner Verwaltungsdienst, Teamkoordination, und eine in EG 11, technischer Dienst. 5
weitere frei werdende Stellen sind im höheren Dienst, A 13 hD, allgemeiner
Verwaltungsdienst, Abteilungsleitung, A 14 medizinischer Dienst, A 15, medizinischer Dienst,
Teamkoordination, EG 14, Einrichtungsleitung und EG 15, medizinischer Dienst,
Teamkoordination. Die restlichen 3 Stellen sind im feuerwehrtechnischen Dienst.
Die A 12 Stelle im sozialen Dienst wurde bereits mit einer Frau nachbesetzt, die A 14 Stelle
medizinischer Dienst ebenfalls mit einer Frau und die A 15 Stelle im medizinischen Dienst
mit der Funktion Teamkoordination mit einem Mann.
Auf den übrigen 9 frei werdenden Stellen sind z. Zt. Männer.
3.2
Zielvorgaben bis 31.12.2017 zur Erhöhung des Frauenanteils
Bei gleicher Eignung, fachlicher Leistung und Befähigung, sowie erfüllter Wartezeit bei den
Beamtinnen/Beamten, sind zur Erhöhung des Frauenanteils alle zuvor genannten frei
werdenden, noch nicht neu besetzten Stellen, insbesondere die Stellen mit
Führungsaufgaben, mit Frauen zu besetzen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers
liegende Gründe überwiegen.
Darüber hinaus gilt grundsätzlich, dass alle Stellen, die bis zum 31. Dezember 2017 neu zu
besetzen sind, bei gleicher Eignung, fachlicher Leistung und Befähigung, sowie erfüllter
Wartezeit bei den Beamtinnen/Beamten mit einer Frau zu besetzen sind, wenn der
Frauenanteil weniger als 50% aufweist und sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers
liegende Gründe überwiegen.
3.3
Auswahl von weiblichen Führungskräften
Frauenförderung ist nach wie vor ein aktuelles Thema. Ziel ist, den Frauenanteil in den
13
oberen Besoldungs- und Entgeltgruppen sowie Führungspositionen, in denen Frauen
unterrepräsentiert sind, zu erhöhen und dauerhaft ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen
und Männern in der Kreisverwaltung Euskirchen zu erreichen. Es ist Aufgabe der
Führungskräfte, geeignete Instrumente zu nutzen, die Potentialerkennung und -entwicklung
von Frauen sicher zu stellen und Fortbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten mit den
Mitarbeiterinnen festzulegen. Qualifizierte Frauen sollen außerdem aktiv motiviert werden,
sich auf verantwortungsvolle Positionen zu bewerben.
Um dies zu erreichen, sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen und/oder weiter zu führen.
Dazu gehört unter anderem, dass
an jedem Arbeitsplatz, auch in Leitungs- und Führungspositionen, soweit wichtige
dienstliche Belange nicht entgegenstehen, Teilzeitarbeit ermöglicht wird,
für Führungspositionen
angesprochen werden,
Frauen in ihrer individuellen Berufsentwicklung gefördert werden,
die Anzahl der Frauen in den Besoldungs- und
Führungspositionen gesteigert wird, langfristiges Ziel: 50%,
die Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter geführt werden,
Frauen bei Angeboten zur Vorbereitung auf Führungspositionen, sofern sie über die
gleiche Eignung, Befähigung und fachliche Leistung verfügen, bevorzugt werden,
spezielle Frauenfortbildungen angeboten werden,
die geschlechtergerechte Sprache angewandt wird,
alle Statistiken, Erhebungen und Analysen geschlechtsspezifisch erfasst werden,
Väter bei Wünschen nach Eltern-, Urlaubszeiten und Teilzeitbeschäftigung unterstützt
werden,
Teilzeitausbildung ermöglicht wird.
geeignete
Frauen
von
ihren
Vorgesetzten
gezielt
Entgeltgruppen
für
Frühzeitig sollen evtl. infrage kommende weibliche Nachwuchskräfte gefördert werden. Zur
Frauenförderung sollen im Rahmen der Personalentwicklung spezielle Maßnahmen, wie
beispielweise Frauenfortbildungen durchgeführt werden.
Bei Stellenausschreibungen sind Frauen bei einer Unterrepräsentanz gezielt anzusprechen.
Auf die Teilbarkeit (Jobsharing) der Stelle ist hinzuweisen, soweit wichtige dienstliche
Belange nicht entgegenstehen. Die wichtigen dienstlichen Belange, die einer Stellenteilung
entgegenstehen, sind zu begründen und schriftlich zu dokumentieren.
Bei Einstellungen, Stellenbesetzungen und Vorstellungsgesprächen sind Test- und
Auswahlverfahren so zu gestalten, dass Frauen nicht benachteiligt werden. In
Vorstellungsgesprächen ist die Betreuung von Kindern kein Thema welches thematisiert
wird. Bei der Qualifikationsbeurteilung sind Erfahrungen und Fähigkeiten aus der Betreuung
von Kindern und Pflegebedürftigen oder ehrenamtlicher Arbeit einzubeziehen, soweit sie für
die übertragene Aufgabe eine wesentliche Bedeutung haben.
14
4.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die Kreisverwaltung Euskirchen ist von der Bertelsmann-Stiftung als familienfreundlicher
Arbeitgeber für die Jahre 2013 bis 2016 zertifiziert worden. Mit der Erteilung des
Qualitätssiegels ist die Arbeit im Prozess der Familienfreundlichkeit nicht abgeschlossen. Es
handelt sich vielmehr um eine fortlaufende Weiterentwicklung. Hierzu sind Ziele definiert
worden, die teilweise bereits abgearbeitet worden sind. Offen sind noch:
Überarbeitung der Dienstvereinbarung "Gleitende Arbeitszeit" mit dem Ziel
Ausweitung des Arbeitszeitkontingents
Ausarbeitung eines standardisierten Aus-/Einstiegs- und Kontakthalteverfahrens für
beurlaubte Bedienstete
Entwicklung von zielgruppenspezifischen Angeboten im Gesundheitsmanagement für
die
Bediensteten
aus
den
Bereichen
Rettungsdienst,
Bauhof
und
Abfallwirtschaftszentrum sowie für ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
5.
Besetzung der Kommissionen und der Gremien
5.1
Kommissionen und Gremien
der
Die Organisations- und Stellenbewertungskommission besteht aus Landrat, AV, Leiter
Stabstelle 14, Leiter GB I, einem Mitglied des Personalrates, in der Regel der/dem
Personalratsvorsitzenden sowie den Damen und Herren des Organisationsteams der
Abteilung 10.
Der betrieblichen Kommission LOB gehören drei Mitglieder der Arbeitgeberseite und drei
Mitglieder der Arbeitnehmerseite an. Auf der Arbeitgeberseite sitzen drei Männer, auf der
Arbeitnehmerseite 2 Frauen und ein Mann. Die Gleichstellungsbeauftragte und der
Schwerbehindertenvertreter wirken beratend mit.
Wie in den zuvor aufgeführten Kommissionen hapert es auch bei den meisten
Bewerbungsgesprächen an der paritätischen Besetzung des Bewerberauswahlgremiums,
was wohl an der derzeitigen Dominanz der Männer in Führungspositionen liegen mag.
5.2
Personalrat
Dem Personalrat gehören als ordentliche Mitglieder 4 Frauen und 7 Männer an. Den Vorsitz
hat ein Mann. Eine Frau verfügt über eine Freistellung von 20%, die Männer über 110%.
5.3
Ziel
Langfristiges Ziel ist es, die Kommissionen und Gremien geschlechtsparitätisch zu besetzen,
soweit Einflussmöglichkeiten bestehen, vergleiche § 12 Absatz 1 LGG NRW. Da der
Personalrat von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählt wird, hat die
Dienststellenleitung hier nur begrenzten Einfluss auf diese Zielerreichung.
6.
Fortbildung
Neben den fachspezifischen Fortbildungen werden allgemein qualifizierende Fortbildungen
angeboten und durchgeführt. Vom 1. Januar 2011 bis 10. Juli 2014 fanden Fortbildungen zu
folgenden Themen statt:
Kommunikationstraining,
Kompetenz im Konflikt,
15
Verständlich schreiben: Texte, die ankommen - auch im Internet,
Stressbewältigung am Arbeitsplatz,
Ruhepunkte.
An den allgemein qualifizierenden Fortbildungen nahmen 105 Frauen und 33 Männer teil.
Fortbildung
2011
Frauen
Kommunikationstraining
Kompetenz im
Konflikt
Verständlich
schreiben
Stressbewältigung
am Arbeitsplatz
Ruhepunkte
2012
Männer
10
4
19
8
12
Frauen
2013
Männer
Frauen Männer
7
5
10
4
12
4
12
2
12
1
11
2
3
Hinzu kommen spezifische Fortbildungen für die Führungskräfte, z.B. Motivation fördern Burnout entgegenwirken.
Die frauenspezifische Fortbildung "FrauMachtKarriere"
Teilnehmerinnenzahl nicht durchgeführt werden.
7.
konnte
wegen
zu
geringer
Geltungsbereich, Geltungsdauer, Inkraftftreten
Der Frauenförderplan gilt verbindlich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Kreisverwaltung Euskirchen. Eine gezielte Frauenförderung in den Bereichen, in denen
Frauen unterrepräsentiert sind, und parallel dazu ein verpflichtendes Handeln nach dem
Gender-Mainstreaming-Prinzip ist eine Gemeinschaftsaufgabe.
Gender Mainstreaming ist das auf die Gleichstellung ausgerichtete Denken und Handeln.
Dies bedeutet, dass bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Interessen
und Lebenssituationen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig
berücksichtigt werden.
Insbesondere Führungskräfte sind gefordert, sich diesen Querschnittsaufgaben zu stellen.
Bei der Gründung eines Unternehmens in Rechtsform des Privatrechts durch das Land, eine
Gemeinde
oder einen Gemeindeverband soll die Anwendung dieses Gesetzes im
Gesellschaftsvertrag vereinbart werden, vergleiche § 2 Abs. 3 LGG NRW. Dabei soll darauf
hingewirkt werden, dass die Ziele des Frauenförderplanes der Kreisverwaltung mit
einfließen.
Gehört dem Kreis Euskirchen allein oder gemeinsam mit anderen Gebietskörperschaften die
Mehrheit der Anteile eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts, wirken
die Vertreterinnen und Vertreter darauf hin, dass in dem Unternehmen die Ziele dieses
Gesetzes beachtet werden.
Der Frauenförderplan tritt nach seiner Verabschiedung im Kreistag in Kraft und gilt für die
Jahre 2015 bis 2017, längstens bis zur Verabschiedung seiner Fortschreibung.
16