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Antrag UWV (Haushalt 2015 hier: Antrag der UWV-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
07.11.14, 12:01
Aktualisiert
07.11.14, 12:01
Antrag UWV (Haushalt 2015
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UWV-Fraktionsbüro  Jülicher Ring 32  53879 Euskirchen Datum: A 33/2014 05.11.2014 Az.: II/T X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 26.11.2014 Kreistag 10.12.2014 Haushalt 2015 hier: Antrag der UWV-Fraktion Sehr geehrter Herr Landrat, die UWV-Fraktion beantragt zum Haushalt 2015, die Ausgleichsrücklage zur Reduzierung der Erhöhung der Kreisumlage 2015 gegenüber der Umlage 2014 in Anspruch zu nehmen. Begründung: Im Hinblick auf die Anhörung der Bürgermeister im Rahmen der Benehmensherstellung zum Haushalt 2015 ergab sich ein düsteres Bild der Finanzsituation in der kommunalen Familie. Selbst bislang als wirtschaftlich gesund geltende Kommunen sehen ihren Haushaltsausgleich erstmals als gefährdet an. In einer solchen Situation erscheint es unvertretbar, die Ausgleichsrücklage nicht in Anspruch zu nehmen. Diese, zum Zeitpunkt 29.10.2014 mit ca. 4,5 Mio. EUR bis 5 Mio. EUR bezifferte Rücklage dient dazu, gerade in schwierigen Zeiten, wie derzeit erlebt, die Belastungen der Kreisbürger zu reduzieren. Die Kommunen, die zum Teil bereits exorbitante Steigerungssätze bei Grund- und Gewerbesteuer erheben müssen, sehen sich weiterhin mit dem zunehmenden Problem der unzureichenden -2Kostenerstattung für Asylbewerber konfrontiert. Dass die Kostenerstattung bei Weitem nicht ausreichend ist, wurde durch die Kommunen bereits deutlich vermittelt. In diesem Zusammenhang ist es nicht vertretbar, im Umlagesystem Rücklagen zu bilden, was auch die allgemeine Rücklage einbezieht. Unabhängig davon besteht grundsätzlich im Zweifelsfall die Möglichkeit, eine Sonderumlage im laufenden Haushaltsjahr vorzunehmen, wenn festzustellen ist, dass der Haushalt nicht auskömmlich sein sollte. Wir wissen, dass diese Verfahrensweise das Grundproblem auf Dauer nicht löst. Nothilfe ist allerdings dann verspätet, wenn die Kinder der kommunalen Familie bereits ertrunken sind. Nicht auszuschließen ist, dass der Bundes- und Landesgesetzgeber in der Folgezeit zunehmend diejenigen Ausgaben bezahlt, die durch ihn verursacht wurden. Für die UWV-Fraktion gez. Troschke, Fraktionsvorsitzender -2-