Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
07.11.14, 12:01
Aktualisiert
07.11.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
UWV-Fraktionsbüro Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen
Datum:
A 33/2014
05.11.2014
Az.: II/T
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
26.11.2014
Kreistag
10.12.2014
Haushalt 2015
hier: Antrag der UWV-Fraktion
Sehr geehrter Herr Landrat,
die UWV-Fraktion beantragt zum Haushalt 2015,
die Ausgleichsrücklage zur Reduzierung der Erhöhung der Kreisumlage 2015
gegenüber der Umlage 2014 in Anspruch zu nehmen.
Begründung:
Im Hinblick auf die Anhörung der Bürgermeister im Rahmen der Benehmensherstellung zum Haushalt
2015 ergab sich ein düsteres Bild der Finanzsituation in der kommunalen Familie.
Selbst bislang als wirtschaftlich gesund geltende Kommunen sehen ihren Haushaltsausgleich
erstmals als gefährdet an.
In einer solchen Situation erscheint es unvertretbar, die Ausgleichsrücklage nicht in Anspruch zu
nehmen.
Diese, zum Zeitpunkt 29.10.2014 mit ca. 4,5 Mio. EUR bis 5 Mio. EUR bezifferte Rücklage dient dazu,
gerade in schwierigen Zeiten, wie derzeit erlebt, die Belastungen der Kreisbürger zu reduzieren.
Die Kommunen, die zum Teil bereits exorbitante Steigerungssätze bei Grund- und Gewerbesteuer
erheben müssen, sehen sich weiterhin mit dem zunehmenden Problem der unzureichenden
-2Kostenerstattung für Asylbewerber konfrontiert. Dass die Kostenerstattung bei Weitem nicht
ausreichend ist, wurde durch die Kommunen bereits deutlich vermittelt.
In diesem Zusammenhang ist es nicht vertretbar, im Umlagesystem Rücklagen zu bilden, was auch
die allgemeine Rücklage einbezieht.
Unabhängig davon besteht grundsätzlich im Zweifelsfall die Möglichkeit, eine Sonderumlage im
laufenden Haushaltsjahr vorzunehmen, wenn festzustellen ist, dass der Haushalt nicht auskömmlich
sein sollte.
Wir wissen, dass diese Verfahrensweise das Grundproblem auf Dauer nicht löst.
Nothilfe ist allerdings dann verspätet, wenn die Kinder der kommunalen Familie bereits ertrunken
sind.
Nicht auszuschließen ist, dass der Bundes- und Landesgesetzgeber in der Folgezeit zunehmend
diejenigen Ausgaben bezahlt, die durch ihn verursacht wurden.
Für die UWV-Fraktion
gez. Troschke, Fraktionsvorsitzender
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