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Beschlussvorlage (Abrechnung der Anlage –Schuckenteichweg – 2. Bauabschnitt)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
20 kB
Datum
27.09.2012
Erstellt
18.09.12, 11:22
Aktualisiert
18.09.12, 11:22
Beschlussvorlage (Abrechnung der Anlage –Schuckenteichweg – 2. Bauabschnitt)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache zur Sitzung des Rates 89/2012 der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Schürmann Telefon: 05208/991-202 Datum: 18. September 2012 Abrechnung der Anlage –Schuckenteichweg – 2. Bauabschnitt Beratungsfolge Rat Termin 27.09.2012 Bemerkungen Sachdarstellung: In der o. b. Angelegenheit ist die Klage eines Anliegers vor dem VG Minden anhängig. Im Rahmen des laufenden Verfahrens ist nachträglich noch der Beschluss der Gemeinde erforderlich, dass die erstmalig hergestellte Anlage den Anforderungen des § 1 Abs. 4–7 BauGB entspricht. Dies ist für erstmals hergestellte Anlagen notwendig, die nicht bzw. nicht in der gesamten Länge innerhalb eines Bebauungsplangebietes liegen (§ 125 Abs. 2 BauGB). Die Anlage –Schuckenteichweg 2. BA – liegt zum Teil im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 06/03 – Askamp – und eines im Zusammenhang gebauten Ortsteils. Beschlussvorschlag: Dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: Die erstmals hergestellte Anlage – Schuckenteichweg 2. BA – entspricht den Anforderungen des § 1 Abs. 47 BauGB. Schemmel