Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
20 kB
Datum
27.09.2012
Erstellt
18.09.12, 11:22
Aktualisiert
18.09.12, 11:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
zur Sitzung
des Rates
89/2012
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Schürmann
Telefon:
05208/991-202
Datum:
18. September 2012
Abrechnung der Anlage –Schuckenteichweg – 2. Bauabschnitt
Beratungsfolge
Rat
Termin
27.09.2012
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In der o. b. Angelegenheit ist die Klage eines Anliegers vor dem VG Minden anhängig.
Im Rahmen des laufenden Verfahrens ist nachträglich noch der Beschluss der Gemeinde erforderlich, dass
die erstmalig hergestellte Anlage den Anforderungen des § 1 Abs. 4–7 BauGB entspricht.
Dies ist für erstmals hergestellte Anlagen notwendig, die nicht bzw. nicht in der gesamten Länge innerhalb
eines Bebauungsplangebietes liegen (§ 125 Abs. 2 BauGB).
Die Anlage –Schuckenteichweg 2. BA – liegt zum Teil im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 06/03 – Askamp
– und eines im Zusammenhang gebauten Ortsteils.
Beschlussvorschlag:
Dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Die erstmals hergestellte Anlage – Schuckenteichweg 2. BA – entspricht den Anforderungen des § 1 Abs. 47 BauGB.
Schemmel