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Beschlussvorlage (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/03 „Askamp“ im Ortsteil Leopoldshöhe im Bereich Bachstraße / Wiesenstraße / Feldstraße hier: Beratung zu den Planungsvarianten)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
1,1 MB
Datum
07.03.2013
Erstellt
22.02.13, 21:16
Aktualisiert
22.02.13, 21:16
Beschlussvorlage (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/03 „Askamp“ im Ortsteil Leopoldshöhe im Bereich Bachstraße / Wiesenstraße / Feldstraße 
hier: Beratung zu den Planungsvarianten) Beschlussvorlage (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/03 „Askamp“ im Ortsteil Leopoldshöhe im Bereich Bachstraße / Wiesenstraße / Feldstraße 
hier: Beratung zu den Planungsvarianten) Beschlussvorlage (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/03 „Askamp“ im Ortsteil Leopoldshöhe im Bereich Bachstraße / Wiesenstraße / Feldstraße 
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hier: Beratung zu den Planungsvarianten)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 26/2013 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 22. Februar 2013 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/03 „Askamp“ im Ortsteil Leopoldshöhe im Bereich Bachstraße / Wiesenstraße / Feldstraße hier: Beratung zu den Planungsvarianten Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 07.03.2013 Bemerkungen Sachdarstellung: Nachdem im Hochbau- und Planungsausschuss am 15.11.12 die Verwaltung den Auftrag erhalten hat, die vorliegende Bebauungsplanänderung einzuleiten, hat die Nachbarschaft sich zu dieser Planung in verschiedenen Zeitungsartikeln mitgeteilt. Diese betonen darin, dass sie sich gegen eine Bebauung des Areals aussprechen und stattdessen die Erhaltung des vorhandenen Pflanzenaufwuchses befürworten. Die sich hierfür gebildete Interessengemeinschaft (s. Artikel der Lippischen Landeszeitung vom 30.11.12) bezieht sich dabei hauptsächlich auf den Biotop- bzw. Artenschutz. Zwischenzeitlich liegt hierzu die Stellungnahme des Kreises Lippe, hier: der Unteren Landschaftsbehörde planungsrelevanten Arten betroffen sind. vor. Darin wird bestätigt, dass keine Im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes hat sich die Gemeinde mit den Belangen des § 1 BauGB wie z.B. des Umweltschutzes auseinanderzusetzen. Dieser umfasst nicht nur den von der Interessengemeinschaft betonten Biotop- und Artenschutz. Weitere zu berücksichtigende Belange bzw. Aspekte sind insbesondere: ● die Erschließung (also die verkehrliche Anbindung des Änderungsbereiches an die Bachstraße sowie die Erschließung der einzelnen neuen Baugrundstücke, s. auch Vorlage Nr.104/2012) ● die Beurteilung der Umgebung (also welche Auswirkung die vorhandene Umgebung auf die Neubaugrundstücke und welche Auswirkung eine Bebauung des Änderungsbereiches auf die Umgebung hat) ● die Festlegung der Festsetzungen (also u.a. die Bestimmung der Art und des Maßes der Nutzung sowie die Gestaltung der Wohnhäuser. Ebenso die Grenze des Änderungsbereiches). -2- Die vorliegende Vorlage dient als Entscheidungsgrundlage, wie im angestrebten Änderungsverfahren mit den aufgezeigten Aspekten und Äußerungen der Öffentlichkeit umgegangen werden könnte. Die letztendliche Entscheidung liegt dabei im hiesigen Fachausschuss. ● Erschließung Der bisherige Bebauungsplan sah eine Anbindung von der Bachstraße und von der Wiesenstraße vor (siehe Pfeile in der nebenstehenden Abbildung (Abb.)). Der jetzt angestrebte Bereich der Bebauungsplanänderung (Abb.= gestreifte Fläche) kann voraussichtlich eigenständig über die Bachstraße erschlossen werden. In dieser Bebauungsplanänderung hat sich die Gemeinde Leopoldshöhe jedoch auch mit der Erschließung der bestehenden Baurechte östlich des Geltungsbereiches auseinanderzusetzen (Abb.= blau gestreifte Fläche). Für die Zukunft ist zu gewährleisten, dass diese Baugrundstücke sicher erschlossen werden können. Dieses betrifft die Anbindung an die Wiesenstraße wie auch die südliche Verkehrsfläche für die rückwärtige Bebauung der Grundstücke in der Wiesenstraße. Dagegen könnte die im bisherigen B-Plan vorgesehene Erschließung zur freien Ackerfläche entfallen, da eine zukünftige westliche Siedlungserweiterung nicht zu erwarten ist. -3Die Bebauungsplanänderung hat somit folgende Erschließungsaspekte zu berücksichtigen: 1. Bereitstellung einer Wendeanlage für größere Fahrzeuge wie z.B. von der Müllabfuhr (siehe Suchraum = schwarzes Oval) 2. Anbindung an die Wiesenstraße 3. Anbindung für die südlichen Gartengrundstücke der Wiesenstraße 4. fußläufige Anbindung an die Feldstraße 5. westliche Anbindung zur Erschließung einer zukünftigen Siedlungserweiterung entfällt. Neben den bisher genannten Erschließungsaspekten ist im Rahmen des Verfahrens die grundsätzliche Erschließung über die Bachstraße zu klären. Wie bereits in den Vorlagen Nr. 104/2012 dargelegt, gibt es in dem bestehenden Abschnitt der Bachstraße eine Verengung des Straßenquerschnitts. Dieser „Engpass“ (s. Kreis) ist weiter zu untersuchen und es ist zu bewerten, ob eine gesicherte Erschließung mit der jetzigen Verkehrssituation gegeben ist oder nicht. Für die Erschließung der Neubaugrundstücke innerhalb des Änderungsbereiches ergeben sich aufgrund der bisherigen Ausführungen drei Varianten. Variante 1 und Variante 2 zeichnen sich dadurch aus, dass der Schattenwurf, der durch die im Osten angrenzende Bepflanzung (u.a. auch mit höheren Bäumen) entsteht, überwiegend auf die zukünftige Straßenfläche fällt und keine Beeinträchtigung der Privatgärten oder Häuser darstellt. Gleiches trifft für den Wendeplatz in der Variante 2 und 3 zu, hier bezogen auf die südlich angrenzende Bepflanzung. Mit der Verschwenkung des Straßenverlaufs in den Varianten 1 und 2 würde die bis dahin über 200 m gerade verlaufende Bachstraße unterbrochen. Mit der Verschwenkung würde die ggf. über die Länge entstehende monotone Straßenführung aufgelockert und das neu entstehende Quartier betont. Die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen würden durch die Verschwenkung teilweise nicht mehr im öffentlichen Straßenraum liegen, was von den gemeindlichen Werken jedoch nicht als problematisch angesehen wird. Dies u.a. auch deshalb, weil anstelle der öffentlichen Erschließung private Geh-, Fahr- und Leitungsrechte treten. -4- Variante 1 Variante 2 Variante 3 Verlauf Ver- und Entsorgung ● Beurteilung der Umgebung Das Neubaugebiet liegt im süd-westlichen Randbereich eines größeren zusammenhängenden Wohngebietes, welches durch Bebauungsplan gesichert ist. Im Westen grenzt der Änderungsbereich an die freie Landschaft an, die überwiegend ackerbaulich genutzt wird. Der südlich angrenzende Bereich wird einerseits bestimmt durch einige wenige Einzelgebäude, die im Außenbereich liegen und einigen Betrieben, die in einem gegliederten eingeschränkten Gewerbegebiet liegen. Im Übergang zwischen Gewerbegebiet und Wohngebiet sind ausschließlich Betriebsleiterwohnungen zulässig. Die vorhandene städtebauliche Struktur steht nach bisheriger Erkenntnis einer Ausweisung des Änderungsbereiches als Allgemeines Wohngebiet nicht entgegen. ● die Festlegung der Festsetzungen Bisher sind eingeschossige Einzel- und Doppelhäuser in offener Bauweise zulässig. Als Dachformen sind Sattel- und Walmdächer mit einer Dachneigung von 35 bis 45 Grad genannt. Als Traufhöhe sind 4,20 m vorgegeben. Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile erscheint aus Sicht der Verwaltung die Variante 2 die am besten geeignete. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, dass als Grundlage für die Änderung des Bebauungsplanes die Erschließungsvariante 2 dient. Schemmel