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Antrag SPD (Sozialer Stellenplan und inklusive Arbeitsplätze in der Kreisverwaltung hier: gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
11.11.14, 14:25
Aktualisiert
11.11.14, 14:25
Antrag SPD (Sozialer Stellenplan und inklusive Arbeitsplätze in der Kreisverwaltung
hier: gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktion) Antrag SPD (Sozialer Stellenplan und inklusive Arbeitsplätze in der Kreisverwaltung
hier: gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktion) Antrag SPD (Sozialer Stellenplan und inklusive Arbeitsplätze in der Kreisverwaltung
hier: gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktion)

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CDU Kreistagsfraktion Euskirchen SPD-Fraktion im Kreistag Euskirchen Datum: X Öffentliche Sitzung A 38/2014 10.11.2014 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung und Inklusion 18.11.2014 Kreisausschuss 26.11.2014 Kreistag 10.12.2014 Sozialer Stellenplan und inklusive Arbeitsplätze in der Kreisverwaltung hier: gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktion Sehr geehrter Herr Landrat, unter Bezugnahme auf die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung des Kreistages stellen wir zum Haushaltsentwurf 2015 folgenden Antrag: Der Kreistag beschließt, 1. neben dem bestehenden Stellenplan einen "Sozialen Stellenplan" der Kreisverwaltung einzurichten, der für Menschen mit Vermittlungshemmnisse gedacht ist, und diesen langfristig eine berufliche Perspektive bietet. In diesem Kontext werden im "Sozialen Stellenplan" drei Stellen eingerichtet und mit Personen besetzt, die sich im bisherigen Projekt "Einfacharbeitsplätze" von 2013 bewährt haben. Für drei weitere Personen wird im Rahmen des "Sozialen Stellenplanes" die Möglichkeit geschaffen, über einen bis zu zwei Jahren angelegten Zeitarbeitsvertrag ihre Qualifikationen zu erweitern, um dann eine reguläre Planstelle einnehmen oder aber auch auf dem Arbeitsmarkt vermittelt werden zu können. 2. Im Rahmen des "Sozialen Stellenplanes" bietet die Kreisverwaltung Ausbildungsplätze und Weiterbildungsmöglichkeiten an, wobei Einstellungen auf die Zielgruppe "Menschen mit besonderem Förderbedarf" beschränkt ist, und eine anschließende langfristige Übernahme in ein ordentliches Arbeitsverhältnis ermöglicht wird. 3. Die Kreisverwaltung entwickelt ein Konzept für ein kreiseigenes Inklusionsunternehmen, welches als Kreistochter und beispielsweise in -2- Kooperation mit den Nordeifelwerkstätten (NEW) Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit besonderem Förderbedarf bereitstellt. Begründung: Im Frühjahr 2013 hat der Kreistag beschlossen, dass über ein Projekt zehn Stellen für Menschen mit Vermittlungshemmnissen, geringen beruflichen Qualifikationen und/oder sonstigen persönlichen Einschränkungen in der Kreisverwaltung eingerichtet werden (vgl. Antrag A 6/2013, Info 49/2013). In der Projektphase stellte sich heraus, dass die eingesetzten Mitarbeitenden sich sehr engagiert zeigten, aber auch Abbrüche zu verzeichnen sind. Für die bisherigen Betreuung und Begleitung dieser Mitarbeitenden gilt den dafür Verantwortlichen auf allen Ebenen unsere Anerkennung und unser Dank. Soweit sich die beeinträchtigten Mitarbeitenden bewährt haben, soll ihnen eine Perspektive im ersten Arbeitsmarkt geschaffen werden. Da im Stellenplan unserer Kenntnis nach derzeit keine Vakanzen bestehen, die für die Einfacharbeitsplätze genutzt werden können, sollen drei zusätzliche Stellen eingerichtet werden, die spezifisch auf die beschriebene Zielgruppe ausgerichtet sind und nur durch Personen besetzt werden dürfen, sie sich in diesem Projekt bewährt haben. Damit ist keine generelle Ausweitung des Stellenplans verbunden. Ähnlich sollen für drei weitere Personen die Möglichkeit geschaffen werden, über einen bis zu zwei Jahren angelegten Zeitarbeitsvertrag ihre Qualifikationen zu erweitern, um dann eine reguläre Planstelle einnehmen oder aber auch auf dem Arbeitsmarkt vermittelt werden zu können. Um den vorhandenen Gegensatz zwischen "sozialem Engagement" der Kreisverwaltung und fehlenden freien Stellen in der Kreisverwaltung auf lange Sicht zu verhindern, wird die Kreisverwaltung beauftragt, einen "Sozialen Stellenplan" einzurichten, um erfolgreich ins Arbeitsleben reintegrierte Menschen mit Vermittlungshemmnissen zukünftig langfristig eine berufliche Perspektive zu bieten. Da Menschen mit Behinderung bzw. besonderem Förderbedarf der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt größtenteils immer noch in besonderem Maße verwehrt bleibt, bietet die Kreisverwaltung im Rahmen des "Sozialen Stellenplanes" Menschen dieser Zielgruppe Ausbildungsplätze mit der Perspektive der Übernahme in ein ordentliches Arbeitsverhältnis an. Über ein eigenes Kreis-Inklusionsunternehmen werden zusätzliche Arbeitsstellen für die genannte Zielgruppe insbesondere in den Gesellschaften und Einrichtungen mit Beteiligung des Kreises wie auch der Städte und Gemeinden generiert. Ebenso sind Dienstleistungen für externe Einrichtungen, Unternehmen usw. vorstellbar. Nicht zuletzt die Stellenaufwertungen nach Alter der Mitarbeitenden in der Kreisverwaltung und darüber hinaus zeigen, dass in den nächsten Jahren ein hoher Personalbedarf entstehen wird, der auch für Menschen mit Benachteiligungen Entwicklungs- und Einsatzmöglichkeiten mit sich bringen wird. Hinsichtlich der Finanzierung dieser zusätzlichen Stellen gehen wir davon aus, dass diese ergebnis- und damit auch kreisumlageneutral eingerichtet werden können. Fördermöglichkeiten über die Integrationsfachstelle u.ä. sind in Anspruch zu nehmen. -3- Eventuell noch bestehende Deckungslücken sollen aus dem allgemeinen Stellenplan über Vakanzen u.a. ausgeglichen werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Josef Reidt Fraktionsvorsitzender CDU gez. Andreas Schulte Fraktionsvorsitzender SPD