Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
25.11.14, 12:04
Aktualisiert
25.11.14, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z1 / A 38 /2014
Datum:
25.11.2014
Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bildung und
Inklusion vom 18.11.2014
Öffentliche Sitzung
TOP 12
Sozialer Stellenplan und inklusive Arbeitsplätze in der
Kreisverwaltung
hier: gemeinsamer Antrag der CDU- und SPDKreistagsfraktion
CDU- und SPD-Fraktion beantragen die Einrichtung von drei auf
Dauer angelegten Einfacharbeitsplätzen im "Sozialen
Stellenplan".
Weiterhin werden im "Sozialen Stellenplan" drei Stellen
geschaffen, die auf maximal zwei Jahre befristet werden.
Über die Möglichkeit, ob der Antrag 38/2014 der CDU- und SPDFraktion im Kreisausschuss und Kreistag gemeinsam mit dem
Antrag 34/2014 der Fraktion "BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN"
beraten werden kann, wird nicht entschieden, da dies vorab
innerhalb der Fraktion "BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN" beraten
werden muss. Der A 34/2014 beantragt die zusätzliche Aufnahme
von 10 Einfacharbeitsplätzen als Ergänzung im vorgelegten
Stellenplan 2015.
Der Ausschuss für Bildung und Inklusion empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt,
1. neben dem bestehenden Stellenplan einen
"Sozialen Stellenplan" der Kreisverwaltung
einzurichten,
der
für
Menschen
mit
Vermittlungshemmnisse gedacht ist, und diesen
langfristig eine berufliche Perspektive bietet.
In diesem Kontext werden im "Sozialen
Stellenplan" drei Stellen eingerichtet und mit
Personen besetzt, die sich im bisherigen Projekt
"Einfacharbeitsplätze" von 2013 bewährt haben.
Für drei weitere Personen wird im Rahmen des
"Sozialen
Stellenplanes"
die
Möglichkeit
geschaffen, über einen bis zu zwei Jahren
angelegten Zeitarbeitsvertrag ihre Qualifikationen
zu erweitern, um dann eine reguläre Planstelle
einnehmen oder aber auch auf dem Arbeitsmarkt
vermittelt werden zu können.
A 38/2014
2. Im Rahmen des "Sozialen Stellenplanes" bietet
die Kreisverwaltung Ausbildungsplätze und
Weiterbildungsmöglichkeiten
an,
wobei
Einstellungen auf die Zielgruppe "Menschen mit
besonderem Förderbedarf" beschränkt ist, und
eine anschließende langfristige Übernahme in ein
ordentliches Arbeitsverhältnis ermöglicht wird.
3. Die Kreisverwaltung entwickelt ein Konzept für
ein kreiseigenes Inklusionsunternehmen, welches
als
Kreistochter
und
beispielsweise
in
Kooperation mit den Nordeifelwerkstätten (NEW)
Arbeitsmöglichkeiten
für
Menschen
mit
besonderem Förderbedarf bereitstellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 2 Enthaltungen