Daten
Kommune
Wesseling
Größe
179 kB
Datum
03.11.2015
Erstellt
14.09.15, 13:02
Aktualisiert
14.09.15, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
162/2015
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
66
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
:gesamtperspektive Wesseling, Neugestaltung Bahnhofsumfeld
Neugestaltung des Bahnhofsplatzes mit oberirdischer Querung der L 300 Konrad-Adenauer-Straße
und Umgestaltung des Fußgängertunnels
hier: Vorstellung von Planungsvarianten
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
66
2.9.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 162/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Ursula Schneider
2.9.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
:gesamtperspektive Wesseling, Neugestaltung Bahnhofsumfeld
Neugestaltung des Bahnhofsplatzes mit oberirdischer Querung der L 300 Konrad-Adenauer-Straße und
Umgestaltung des Fußgängertunnels
hier: Vorstellung von Planungsvarianten
Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz nimmt die vorgestellten Planungsvarianten, einschließlich der Variantenbewertung und Darstellung der Kosten/Fördermöglichkeiten, zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Variante 1 b für die Einreichung des Gesamtantrags zur Stadterneuerung (STEP) 2017 ff weiter zu konkretisieren und die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) mit den Planungsbüros reicher haase associierte (Neugestaltungskonzept) und Schüßler-Plan (technische Umsetzungsplanung) zu erarbeiten. Die Entwurfsplanung der Variante 1 b wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz zur Beschlussfassung vorgelegt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Stadt Wesseling beabsichtigt, die :gesamtperspektive mit den Teilprojekten „Neugestaltung Fußgängerzone und Bahnhofsumfeld“ in den Jahren 2015 ff im Rahmen des Bund-Länder-Programmes „Aktive Stadtund Ortsteilzentren“ fortzusetzen und damit dem hohen Handlungsbedarf zur Aufwertung und Stärkung der
Wesselinger Innenstadt Rechnung zu tragen.
Entsprechend den Beratungen mit der BR Köln wird die Stadt Wesseling einen Gesamtantrag für die weiteren :gesamtperspektive-Projekte (Fußgängerzone BA 3/4; Bahnhofsumfeld BA 1-4; Verfügungsfonds) einreichen, um das notwendige „Gesamttestat“ zu erhalten.
Am 18.8.2015 wurde mit der BR Köln abgestimmt, dass der Gesamtantrag für die Stadterneuerungsprogramme (STEP) 2017 ff im Sommer 2016 eingereicht werden soll. Die Erarbeitung des Gesamtantrags umfasst neben der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts (IHK) die Konkretisierung der Planungen für die jeweiligen Bauabschnitte. Zur Antragseinreichung müssen für alle Projekte Entwurfsplanungen
(Leistungsphase (LP) 3) einschließlich der Kostenschätzung und der notwendigen Beschlüsse der Gremien
vorliegen. Nach Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit mit dem „Gesamttestat“ können separate
Förderanträge für die Einzelmaßnahmen eingereicht werden.
Die Verwaltung hat bereits im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz am 17.3.2015 über den
aktuellen Sachstand und die weitere Vorgehensweise für die :gesamtperspektive Wesseling informiert (Beschlussvorlage 28/2015). Der Fachausschuss hat die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Planungen zu
erarbeiten. Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.6.2015 mit dem Beschluss über die Haushaltssatzung
2015/2016 die notwendigen Finanzmittel für die Vergabe der Planungsleistungen bereit gestellt.
In der Sitzung am 17.3.2015 wurde u.a. ein Planungsansatz für den Projektbaustein „Neugestaltung Bahnhofsplatz mit oberirdischer Querung der L 300 Konrad-Adenauer-Straße (KA-Straße) und Umgestaltung des
Fußgängertunnels“ eingebracht. Vorgeschlagen wurde, die bis 2010 verfolgte Planungsvariante des Büros
reicher haase associierte (rha, Stand 2/ 2010, Tunneleinkürzung) in das aktuelle Gesamtkonzept für das
Bahnhofsumfeld (rha, Stand 6/2014) aufzunehmen und als Grundlage des Gesamtantrags zur Städtebauförderung heran zu ziehen(Beschlussvorlage 28/2015). Nach ausführlicher Diskussion hat der Fachausschuss
vielfältige Anregungen und Empfehlungen zur planerischen Konkretisierung der :gesamtperspektive-Projekte
gegeben und einen Änderungsantrag beschlossen.
Die Kernaussagen des Fachausschusses für das Projekt „Neugestaltung des Bahnhofsplatzes mit oberirdischer Querung der L 300 KA-Straße und Umgestaltung des Fußgängertunnels“ lauten kurzgefasst:
Die künftige Planung soll die Möglichkeit einer ebenerdigen Bahnquerung zu einem späteren Zeitpunkt
offen halten und einen Erhalt des Tunnels beinhalten.
Die Verwaltung soll sich kreativ und intensiv mit der Thematik beschäftigen und Vorschläge unterbreiten.
In die Planungen ist in jedem Fall eine Aufwertung des Fußgängertunnels einzubeziehen (Modernisierung/Sanierung der Innenausstattung, Optimierung der Gestaltung etc.).
Rückbau der Rampenanlagen/Zugänge am Bahnhofsgebäude und Neugestaltung einer Platzfläche mit
einem Aufzug für einen barrierefreien Zugang zum Tunnel.
Erhalt der bestehenden Rampenanlagen und Treppen an den Tunnelein-/ausgängen, keine Einkürzung
der Tunneleingänge sowie Aufzüge für einen barrierefreien Zugang zum Tunnel an beiden Zugängen.
Berücksichtigung verkehrssicherer Lösungen für die oberirdische Querung der L 300 KA-Straße (moderate Verengung, Fußgängerquerung mit Ampel).
Planung barrierefreier Bushaltestellen an der KA-Straße (Prüfung, ob Erhalt/Umbau möglich/sinnvoll).
Die Verwaltung hat sich gemeinsam mit den Planungsbüros rha und Schüßler-Plan zwischenzeitlich kreativ
mit der Konzeption des „neuen Bahnhofsplatzes“ und Maßnahmen zur Aufwertung des Fußgängertunnels
auseinander gesetzt und verschiedene Planungsvarianten für die Neugestaltung dieses zentralen innerstädtischen Projektbausteins entwickelt.
Die Planungsvarianten werden in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz
vorgestellt.
2. Lösung
Die Erarbeitung einer Planungskonzeption für den „neuen Bahnhofsplatz“ hat zum einen die vorgenannten
Kernaussagen des Fachausschusses zu berücksichtigen; zum anderen sind die grundlegenden städtebaulichen Ziele der :gesamtperspektive Wesseling zu verfolgen und möglichst optimal umsetzen, um den Anforderungen an die hohe Qualität von Städtebauförderprojekten Rechnung zu tragen.
Als wesentliche städtebauliche und stadtstrukturelle Ziele für die Entwicklung des „neuen Bahnhofsplatzes“
im Rahmen der :gesamtperpektive sind zu benennen:
Die optimale Verknüpfung der neugestalteten Fußgängerzone Flach-Fengler-Straße (FF-Straße)/Bahnhofstraße über einen attraktiven Platzbereich und einen aufgewerteten Fußgängertunnel.
Die nachhaltige und funktionsfähige Einbindung des Bahnhofsplatzes und des geplanten Bürgerbahnhofs in die Stadtstruktur; d.h. insbesondere die optimale Verknüpfung mit der FuZo Bahnhofstraße und
dem Stadtbahnhaltepunkt zur Belebung des neuen Platzbereichs und Erreichung einer möglichst hohen
Fußgänger-/Publikumsfrequenz für den Bürgerbahnhof.
Die Optimierung der ÖPNV-Umsteigeverbindungen (Bus/Stadtbahn); d.h. möglichst kurze, umwegreduzierte Wegebeziehungen für Fußgänger/Radfahrer und barrierefreie Zugänglichkeit sowohl der Bushaltestellen als auch des Fußgängertunnels vom neuen Bahnhofsplatz und der Fußgängerzone (zur barrierefreien Erreichbarkeit des Mittelbahnsteigs werden weitere Gespräche mit der HGK notwendig).
Die städtebaulich hochwertige Ausführung des Bahnhofsplatzes, der Zugänge und des Fußgängertunnels als neuer „Eingangsbereich“ in die Innenstadt; d.h. Beseitigung störender Einbauten/Zugänge in
Wege- und Sichtbeziehungen, hochwertige Gestaltung des öffentlichen Platzraums und gestalterische
Aufwertung/Sanierung des Fußgängertunnels.
Unter Zugrundelegung dieser Zielvorgaben hat die Verwaltung gemeinsam mit den Planungsbüros rha und
Schüßler-Plan zwei grundsätzlich unterschiedliche Planungsansätze entwickelt, kritisch überprüft und daraus
jeweils zwei Planungsvarianten erarbeitet.
Die städtebaulichen „oberirdischen“ Planungsvarianten des Büros rha wurden durch eine technische Planungsstudie des Büros Schüßler-Plan ergänzt; Schüßler-Plan hat die technische Umsetzungsplanung der
Varianten im Bereich des unterirdischen Fußgängertunnels erarbeitet. Diese umfasst sowohl die notwendigen baulich-technischen Maßnahmen zum Umbau/Rückbau des Fußgängertunnels als auch Maßnahmen
zur Modernisierung des jeweils verbleibenden Fußgängertunnels.
Bestandteil jeder Planungsvariante sind folgende Maßnahmen:
Die Verlegung der derzeit nicht barrierefreien Bushaltestellen und versetzte Anordnung neuer barrierefreier Bushaltestellen an der KA-Straße, in Nähe zur geplanten oberirdischen Querungstelle. Damit können eine verbesserte Erreichbarkeit der Bushaltestellen aus der Bahnhofstraße und dem Fußgängertunnel erzielt sowie verkehrssichere Umsteigebeziehungen zwischen den Buslinien bzw. zwischen Bus und
Stadtbahnhaltepunkt geschaffen werden.
Beibehaltung des Kiosk-Angebots im Fußgängertunnel; entweder durch Erhalt und Modernisierung des
Kiosks am derzeitigen Standort oder Errichtung eines zeitgemäßen Kiosks an geeigneter Stelle in der
neugestalteten Fußgängerunterführung.
Beibehaltung der öffentlichen Toilettenanlagen im Fußgängertunnel; entweder durch Sanierung der vorhandenen Räumlichkeiten oder durch bedarfsgerechte Verkleinerung und Modernisierung der Toilettenanlagen in der neugestalteten Fußgängerunterführung.
Anhand der vorgenannten Zielvorgaben wurden städtebauliche, stadtstrukturelle und funktionale Kriterien für
den Variantenvergleich erarbeitet; die vier Planungsvarianten wurden anschließend entsprechend dieser
Kriterien und dem Grad der Zielerreichung (optimal/gut/schlecht/nicht erfüllt) bewertet.
Kurzerläuterung der Planungsvarianten
Es wird auf die beigefügten Planungsvarianten 1 a/1 b, 2 a/2 b des Büros rha verwiesen, die sowohl das
Planungskonzept als auch eine Kurzbeschreibung und Darstellung der Vor- und Nachteile der Planungsvarianten umfassen; weiterhin sind die technischen Umsetzungsplanungen der Varianten des Büros SchüßlerPlan beigefügt. Die Planungen werden in der Sitzung des Fachausschusses vorgestellt.
Wie vorab erläutert, wurden zwei grundsätzlich unterschiedliche Planungsansätze entwickelt:
Die Planungsvariante 1 sieht die Einkürzung des Fußgängertunnels, die oberirdische Querung der L 300
KA-Straße, die Beseitigung aller Treppen und Rampenzugänge in der Bahnhofstraße und am „neuen
Bahnhofsplatz“, neue Zugänge am Bahnhofsplatz sowie die Erneuerung der Treppenanlagen und eine
neue barrierefreie Fußgängerrampe an der FF-Straße vor.
Die Planungsvariante 1 a plant am „neuen Bahnhofsplatz“ einen großzügigen Treppenzugang mit seitlicher Rolltreppe sowie einen Aufzug als barrierefreien Zugang zum Fußgängertunnel bzw. zur Stadtbahnhaltestelle.
Nach kritischer Überprüfung insbesondere des an dieser zentralen Stelle hohen Verkehrsaufkommens
(ca. 11.000 Fußgänger und Radfahrer pro Tag) und der eingeschränkten Zugänglichkeit des Fußgängertunnels für weniger mobile Personen (Rollstuhlfahrer, Menschen mit Rollatoren), Radfahrer u.a. am
„neuen Bahnhofsplatz/Bürgerbahnhof“ nur mit einem Aufzug, wurde die Planungsvariante 1 b entwickelt.
Die Planungsvariante 1 b sieht eine barrierefreie „grüne“ Rampe für mobilitätseingeschränkte Personen
und Radfahrer am „neuen Bahnhofsplatz“ sowie eine großzügige Treppenanlage (mit Rolltreppe) als direkten Zugang zum Fußgängertunnel von Bahnhofsplatz und Bahnhofstraße vor. Diese Variante bietet
als einzige die Schaffung barrierefreier Zugangsmöglichkeiten aus allen wesentlichen Stadträumen ohne
Abhängigkeit von technischen Anlagen und deren Störungs-/Vandalismusanfälligkeit.
Die Planungsvariante 2 sieht die grundsätzliche Beibehaltung des Fußgängertunnels in seiner heutigen
Länge, die oberirdische Querung der L 300 KA-Straße, die Beseitigung aller Treppen und Rampenzugänge am „neuen Bahnhofsplatz“ sowie die Beibehaltung aller Treppen- und Rampenanlagen an der
Bahnhofstraße/FF-Straße vor.
Die Planungsvariante 2 a umfasst die Anordnung je eines Aufzugs an der Bahnhofstraße, FF-Straße und
am „neuen Bahnhofsplatz“ als barrierefreie Zugänge zum Fußgängertunnel; die Treppen-und Rolltreppen an der Bahnhofstraße/FF-Straße werden erneuert und die nicht barrierefreien Rampenanlagen unverändert beibehalten.
Nach kritischer Überprüfung insbesondere des an dieser zentralen Stelle hohen Verkehrsaufkommens
(ca. 11.000 Fußgänger und Radfahrer pro Tag) und der stark eingeschränkten Zugänglichkeit des Fußgängertunnels für weniger mobile Personen (Rollstuhlfahrer, Menschen mit Rollatoren), Radfahrer u.a.
aus allen wesentlichen Stadträumen lediglich über Aufzüge, wurde die Planungsvariante 2 b entwickelt.
Die Planungsvariante 2 b sieht neue barrierefreie Rampenanlagen an den Zugängen FF-Straße/Bahnhofstraße sowie eine neue Treppe am Bahnhofsplatz als direkten Zugang zum Fußgängertunnel vom
Bahnhofsplatz vor. Die barrierefreie Erreichbarkeit des Fußgängertunnels vom „neuen Bahnhofsplatz/
Bürgerbahnhof“ ist nur mit einem Aufzug gegeben.
Nach intensiver Diskussion der städtebaulichen, stadtstrukturellen und funktionalen Vor- und Nachteile der
verschiedenen Planungsvarianten wurden sie anhand der vorgenannten Zielvorgaben und Kriterien bewertet. Die Bewertungstabelle ist beigefügt (vgl. Tabelle 1 Variantenvergleich).
Als Ergebnis der Variantenbewertung ist zusammenfassend festzustellen:
Die Planungsvariante 1 b erfüllt die Zielvorgaben und Kriterien in höchstem Maße und ist in jeder Hinsicht als die optimale Planungslösung für das Projekt „Neugestaltung des Bahnhofsplatzes mit oberirdischer Querung der L 300 KA-Straße und Umgestaltung des Fußgängertunnels“ zu bewerten.
Die Planungsvariante 1 a erfüllt die Zielvorgaben und Kriterien teils gut, teils optimal; sie weist jedoch bei
dem wichtigen Kriterium der barrierefreien Zugänglichkeit des Fußgängertunnels vom „neuen Bahnhofsplatz“ und der Bahnhofstraße nur mit einem Aufzug Nachteile auf.
Die Planungsvariante 2 a erfüllt die Zielvorgaben und Kriterien in geringstem Maße bzw. bei einigen
relevanten Kriterien nicht. Sie weist bei wichtigen städtebaulichen und funktionalen Kriterien (barrierefreie Zugänglichkeit des Fußgängertunnels von allen drei Stadträumen lediglich über Aufzüge, mangelnde Integration des Bürgerbahnhofs/Bahnhofsplatzes in die Stadtstruktur) sehr deutliche Nachteile auf.
Die Planungsvariante 2 b erfüllt die Zielvorgaben und Kriterien teils gut, teils schlecht bzw. in einem wesentlichen Aspekt nicht. Auch sie weist bei wichtigen städtebaulichen und funktionalen Kriterien (barrierefreie Zugänglichkeit des Fußgängertunnels vom „neuen Bahnhofsplatz/Bürgerbahnhof“ nur mit einem
Aufzug, mangelnde Integration des Bürgerbahnhofs/Bahnhofsplatzes in die Stadtstruktur) deutliche
Nachteile auf.
Kostenschätzungen und Förderfähigkeit der Planungsvarianten
Das Büro rha hat Kostenschätzungen für die vier Planungsvarianten (Neugestaltungskonzepte) erarbeitet;
eine Übersichtstabelle ist beigefügt (vgl. Tabelle 2). Das Büro Schüßler-Plan hat für die technische Umsetzungsplanung ebenfalls Kostenschätzungen erstellt, die sowohl die Umbaukosten als auch die Modernisierungskosten für die jeweiligen Planungsvarianten beinhalten (vgl. Tabelle 3).
Weiterhin wurden die Gesamtkosten der Planungsvarianten zusammengestellt (Nettobaukosten rha und
Schüßler-Plan) und die Bruttokosten der Varianten (einschließlich Planungs-/Baunebenkosten und Mehrwertsteuer) ermittelt. Die zu erwartenden Folgekosten für die technischen Anlagen (Betriebs-/Wartungskosten für Aufzüge/Rolltreppen) wurden für die jeweiligen Varianten kalkuliert (vgl. Tabelle 1).
Die Nettobaukosten (NK), Bruttokosten (BK) sowie die Folgekosten (FK) sind wie folgt zu beziffern:
Planungsvariante 1 a
NK 3.170.537 €
BK 4.716.174 €
FK 32.000 €/Jahr
Planungsvariante 1 b
NK 3.343.289 €
BK 4.973.143 €
FK 25.000 €/Jahr
Planungsvariante 2 a
NK 3.056.699 €
BK 4.546.840 €
FK 71.000 €/Jahr
Planungsvariante 2 b
NK 3.784.770 €
BK 5.629.846 €
FK 57.000 €/Jahr
Im Hinblick auf die tatsächliche und finanzielle Umsetzbarkeit einer Planungsvariante sind jedoch nicht nur
die Bau- und Folgekosten, sondern insbesondere die Förderfähigkeit der Maßnahme entsprechend der Förderrichtlinie Stadterneuerung von entscheidender Bedeutung. Die Verwaltung hat deshalb sowohl die generellen Förderzugänge als auch die grundsätzliche Förderfähigkeit der verschiedenen Planungsvarianten mit
den Förderbehörden (BR Köln- Dez. 35 Städtebauförderung, Dez. 25 Nahverkehrsförderung; Nahverkehr
Rheinland (NVR)) in mehreren Beratungen, zuletzt am 18.8.2015, diskutiert und geklärt.
Hinsichtlich der ÖPNV-Förderung für einzelne Projektbestandteile hat der NVR signalisiert, dass ggfalls eine
Förderfähigkeit für den Neubau von barrierefreien Bushaltestellen und Fußgängerrampen in Frage käme.
Allerdings sei das Programm zur ÖPNV-Investitionsförderung stark überzeichnet, so dass die Förderfähigkeit
nach der Förderrichtlinie Stadterneuerung das entscheidende Kriterium darstellt.
Aus Sicht der BR Köln, Dez. 35 Städtebauförderung, ist die Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes als zentraler Projektbaustein der :gesamtperspektive Wesseling zu bewerten. Der Umsetzung städtebaulich hochwertiger Planungslösungen für den gesamten Bahnhofsbereich kommt demzufolge höchste Priorität im
Rahmen der Städtebaufördermaßnahme zu.
Wesentliches Kriterium für die Qualität und Förderfähigkeit von Planungsprojekten ist demzufolge für die
Förderbehörde, ob bzw. in welchem Umfang die der :gesamtperspektive zu Grunde liegenden Ziele mit den
jeweiligen Planungsvarianten erreicht werden können und welchen positiven städtebaulichen Mehrwert diese für die angestrebte Aufwertung der Wesselinger Innenstadt generieren.
Vor diesem Hintergrund hat die BR Köln, Dez. 35 Städtebauförderung, zur Förderfähigkeit der verschiedenen Planungsvarianten für das Projekt „Neugestaltung Bahnhofsplatz mit oberirdischer Querung der L 300
KA-Straße und Umgestaltung des Fußgängertunnels“ nach der Förderrichtlinie Stadterneuerung bei der
Beratung am 18.8.2015 folgende Aussagen getroffen:
Die BR Köln beurteilt die Planungsvariante 1 b als die in jeder Hinsicht optimale Planungslösung und als
grundsätzlich voll förderfähig nach der Förderrichtlinie Stadterneuerung; für diese Planungsvariante wird
- vorbehaltlich der Einreichung des Gesamtantrags und Erteilung des „Gesamttestats“ - eine Förderung
der zuwendungsfähigen Kosten mit der bisherigen Förderquote von 80 % in Aussicht gestellt.
Die Planungsvariante 1 a wird von Seiten der BR Köln klar als die „zweitbeste“ Lösung beurteilt; begründet wird dies vor allem durch die vorab dargestellten Nachteile des Aufzugs am „neuen Bahnhofsplatz“
(eingeschränkte barrierefreie Erreichbarkeit, zu erwartende hohe Folgekosten durch den Aufzug, Störungs-/Vandalismusanfälligkeit).
In Anbetracht der städtebaulich guten Lösung signalisiert die BR Köln, dass diese Planungsvariante als
grundsätzlich förderfähig nach der Förderrichtlinie Stadterneuerung beurteilt und eine Förderung der zuwendungsfähigen Kosten mit der bisherigen Förderquote von 80 % in Aussicht gestellt wird (mit dem bei
Variante 1 b genannten Vorbehalt).
Die BR Köln beurteilt die Planungsvarianten 2a und 2 b als grundsätzlich nicht förderfähig nach der Förderrichtlinie Stadterneuerung, da die mit der :gesamtperspektive Wesseling verfolgten städtebaulichen
und stadtstrukturellen Ziele mit diesen Varianten nicht erreicht werden.
Bei den Planungsvarianten 2 a und 2 b handelt es sich nach Einschätzung der BR Köln überwiegend um
Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen des bestehenden Fußgängertunnels, die weder einen städtebaulichen Mehrwert generieren noch einen positiven Beitrag zur Aufwertung der Wesselinger Innenstadt leisten können.
Die BR Köln hat verdeutlicht, dass die Stadt Wesseling, falls sie die Planungsvarianten 2 a bzw. 2 b realisieren wolle, die Finanzierung dieses Projektes vollständig durch den städtischen Haushalt aufbringen
müsse.
In diesem Falle sieht die BR Köln jedoch im Hinblick auf den Gesamtantrag der Stadt Wesseling auch
die Gesamtförderung, insbesondere jedoch die Projektförderung für den geplanten Bürgerbahnhof, als
stark gefährdet.
In Konsequenz dessen hätte die Stadt Wesseling bei einer Realisierung der Planungsvarianten 1 a/1 b einen
Eigenanteil von jeweils 20 % der zuwendungsfähigen Kosten zu tragen; bei einer Realisierung der Planungsvarianten 2 a/2 b hätte die Stadt Wesseling die gesamten Kosten der Maßnahme zu finanzieren.
Fazit
Im Ergebnis der Variantenbewertung entsprechend der städtebaulichen, stadtstrukturellen und funktionalen
Zielvorgaben und Kriterien sowie der klaren Aussagen zur Förderfähigkeit der verschiedenen Planungsvarianten nach der Förderrichtlinie Stadterneuerung ist festzustellen, dass die Planungsvariante 1 b als die in
jeder Hinsicht optimale Planungslösung für das Projekt „Neugestaltung des Bahnhofsplatzes mit oberirdischer Querung der L 300 KA-Straße und Umgestaltung des Fußgängertunnels“ zu beurteilen ist.
Es wird empfohlen, die Variante 1 b als Grundlage für die Einreichung des Gesamtantrags zur Stadterneuerung (STEP) 2017 ff heran zu ziehen und die Entwurfsplanung (LP 3) mit den Planungsbüros rha (Neugestaltungskonzept) und Schüßler-Plan (technische Umsetzungsplanung) zu erarbeiten. Die Entwurfsplanung
der Variante 1 b wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz zur Beschlussfassung vorgelegt.
3. Alternativen
Realisierung anderer Planungsvarianten mit den in der Beschlussvorlage dargestellten städtebaulichen,
stadtstrukturellen und funktionalen Nachteilen sowie den zu erwartenden, teils erheblichen finanziellen
Mehrbelastungen für die Stadt Wesseling.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Planungskosten für die Erarbeitung der LP 3 HOAI für das Projekt „Neugestaltung des Bahnhofsplatzes
mit oberirdischer Querung der L 300 KA-Straße und Umgestaltung des Fußgängertunnels“ stehen im Haushaltsjahr 2015 auf dem Investitionskonto M541-0062 0910402 zur Verfügung.
Die Auftragsvergabe bei Städtebauförderprojekten ist bis einschließlich der LP 5 (Ausführungsplanung) förderunschädlich. Bei späterer Bewilligung des Förderantrags für das Projekt werden die Planungskosten mit
dem für die :gesamtperspektive Wesseling angesetzten Fördersatz (80 %) refinanziert.
In Anbetracht der vorab erläuterten Beurteilung der Förderfähigkeit der verschiedenen Planungsvarianten
nach der Förderrichtlinie Stadterneuerung (vorbehaltlich der Einreichung und Bewilligung des Gesamttestats
für die STEP 2017 ff) sind die finanziellen Aufwendungen der Stadt Wesseling für das Projekt „„Neugestaltung des Bahnhofsplatzes mit oberirdischer Querung der L 300 KA-Straße und Umgestaltung des Fußgängertunnels“ wie folgt zu beziffern (vgl. Tabelle 1, Bruttokosten):
Planungsvariante 1 a
BK 4.716.174 €
Förderung 80 %= 3.772.939 €
Eigenanteil 20 %= 943.235 €
Planungsvariante 1 b
BK 4.973.143 €
Förderung 80 %= 3.978.514 €
Eigenanteil 20 %= 994.629 €
Planungsvariante 2 a
BK 4.546.840 €
Eigenanteil 100 %= 4.546.840 €
Planungsvariante 2 b
BK 5.629.846 €
Eigenanteil 100 %= 5.629.846 €
Die Folgekosten für Betrieb und Wartung der technischen Anlagen (Aufzüge/Rolltreppen) sind nach derzeitigem Kenntnisstand wie folgt zu beziffern:
Planungsvariante 1 a
Planungsvariante 1 b
Planungsvariante 2 a
Planungsvariante 2 b
ca. 32.000 €/Jahr
ca. 25.000 €/Jahr
ca. 71.000 €/Jahr
ca. 57.000 €/Jahr
Anlagen:
Büro rha- Planungsvarianten zur Neugestaltung des Bahnhofsplatzes mit oberirdischer Querung der
L 300 KA-Straße und Umgestaltung des Fußgängertunnels (Verkleinerung DIN A 3, M. 1:500)
Büro Schüßler-Plan- Technische Umsetzungsplanung für die Varianten (Verkleinerung DIN A 3, ohne
Maßstab)
Tabelle 1- Variantenvergleich/Übersicht Kosten/Fördermöglichkeiten
Tabelle 2- Kostenschätzung Büro rha
Tabelle 3- Kostenschätzung Büro Schüßler-Plan
Anmerkung:
Die Fraktionen/fraktionslosen Ratsmitglieder erhalten je einen Plansatz der technischen Umsetzungsplanung
für die Varianten Büro Schüßler-Plan im Original (Maßstab M. 1:200).