Daten
Kommune
Wesseling
Größe
107 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
12.10.15, 13:01
Aktualisiert
12.10.15, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
189/2015
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Öffnungszeiten der städtischen Kindertageseinrichtungen in Wesseling im Kindergartenjahr
2015/2016
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
02.10.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 189/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Margarita Papasteriadi
02.10.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Öffnungszeiten der städtischen Kindertageseinrichtungen in Wesseling im Kindergartenjahr 2015/2016
Beschlussentwurf:
a.) Den vorgeschlagenen Öffnungszeiten der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder wird zugestimmt.
b.) Die seitens der freien Träger mitgeteilten Öffnungszeiten der Tageseinrichtungen für Kinder im
Stadtgebiet Wesseling werden zum nächsten JHA als Mitteilung nachgereicht.
Sachdarstellung:
1. Problem
In § 9 des neuen Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ist die Zusammenarbeit der Kindertageseinrichtung mit den
Eltern geregelt. Die Öffnungs- und Schließzeiten wurden mit den Räten der Kindertageseinrichtung besprochen und für das Kindergartenjahr 2015 – 2016 festgelegt.
Der Jugendhilfeausschuss hat über die vorgeschlagen Öffnungs- und Schließzeiten der Tageseinrichtungen
in Trägerschaft der Stadt Wesseling zu beschließen.
Die Öffnungs- und Schließzeiten der Einrichtungen in freier Trägerschaft werden eigenständig festgelegt und
dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe lediglich auf Anfrage mitgeteilt. Die Ergebnisse der Abfrage
liegen noch nicht vor, da die Wahl der Elternräte bis Ende Oktober erfolgen kann und somit eine Übersicht
noch nicht vorliegt.
2. Lösung
a) Städtische Tageseinrichtungen
In Kooperation mit den Leiterinnen der städtischen Einrichtungen wurden zu Beginn des „Kindergartenjahres“ die Öffnungs- und Schließzeiten abgestimmt. Diese vorgeschlagenen zeitlichen Regelungen wurden
anschließend in den jeweiligen Kita-Räten der Einrichtungen beraten und beschlossen.
Die Leiterinnen der Kindertageseinrichtungen, der in den Oster-, Sommer-und/oder den Herbstferien geschlossenen Einrichtungen, organisieren in Notfällen in Absprache mit den Eltern rechtzeitig Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, in jenen Einrichtungen, die geöffnet haben.
Es entstehen keine Versorgungslücken, da allen Eltern bei Betreuungsschwierigkeiten in den Sommerferien ein alternativ Platz in einer anderen Einrichtung angeboten wird.
Beispielsweise schließen vier städtische Einrichtungen im Jahr 2015 jeweils die ersten 3 Wochen der Sommerferien, alle anderen demzufolge die letzten 3 Wochen.
Die städtischen Einrichtungen bieten -neben der Möglichkeit 25 Stunden zu „buchen“- Übermittagsbetreuung
in Form von 45 Stunden-Plätzen oder Plätzen mit 35 Stunden in Blockform an. Die Kinder werden in der
Blockform mindestens sieben Stunden am Stück betreut und erhalten gegen Bezahlung ein warmes Mittagessen.
Die Verwaltung schlägt vor, den in der beigefügten Liste angegebenen Öffnungs- und Schließzeiten der
städtischen Kinder-Tageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2015 – 2016 zuzustimmen.
Eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Öffnungszeiten an veränderte Bedarfslagen, wird vereinbarungsgemäß Anfang des nächsten Jahres, im Zuge des Planungsprozesses für die Kindertagesbetreuung, in Abstimmung mit dem Jugendhilfeausschuss, erfolgen.
b) Tageseinrichtungen freier Träger
Die Öffnungs- und Schließzeiten der Freien Träger wird im nächsten JHA mitgeteilt.
3. Alternativen
Werden keine vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
keine