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Beschlussvorlage (Öffnungszeiten der städtischen Kindertageseinrichtungen in Wesseling im Kindergartenjahr 2015/2016)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
107 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
12.10.15, 13:01
Aktualisiert
12.10.15, 13:01
Beschlussvorlage (Öffnungszeiten der städtischen Kindertageseinrichtungen in Wesseling im Kindergartenjahr 2015/2016) Beschlussvorlage (Öffnungszeiten der städtischen Kindertageseinrichtungen in Wesseling im Kindergartenjahr 2015/2016) Beschlussvorlage (Öffnungszeiten der städtischen Kindertageseinrichtungen in Wesseling im Kindergartenjahr 2015/2016)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 189/2015 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Öffnungszeiten der städtischen Kindertageseinrichtungen in Wesseling im Kindergartenjahr 2015/2016 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 02.10.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 189/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Margarita Papasteriadi 02.10.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Öffnungszeiten der städtischen Kindertageseinrichtungen in Wesseling im Kindergartenjahr 2015/2016 Beschlussentwurf: a.) Den vorgeschlagenen Öffnungszeiten der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder wird zugestimmt. b.) Die seitens der freien Träger mitgeteilten Öffnungszeiten der Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Wesseling werden zum nächsten JHA als Mitteilung nachgereicht. Sachdarstellung: 1. Problem In § 9 des neuen Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ist die Zusammenarbeit der Kindertageseinrichtung mit den Eltern geregelt. Die Öffnungs- und Schließzeiten wurden mit den Räten der Kindertageseinrichtung besprochen und für das Kindergartenjahr 2015 – 2016 festgelegt. Der Jugendhilfeausschuss hat über die vorgeschlagen Öffnungs- und Schließzeiten der Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wesseling zu beschließen. Die Öffnungs- und Schließzeiten der Einrichtungen in freier Trägerschaft werden eigenständig festgelegt und dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe lediglich auf Anfrage mitgeteilt. Die Ergebnisse der Abfrage liegen noch nicht vor, da die Wahl der Elternräte bis Ende Oktober erfolgen kann und somit eine Übersicht noch nicht vorliegt. 2. Lösung a) Städtische Tageseinrichtungen In Kooperation mit den Leiterinnen der städtischen Einrichtungen wurden zu Beginn des „Kindergartenjahres“ die Öffnungs- und Schließzeiten abgestimmt. Diese vorgeschlagenen zeitlichen Regelungen wurden anschließend in den jeweiligen Kita-Räten der Einrichtungen beraten und beschlossen. Die Leiterinnen der Kindertageseinrichtungen, der in den Oster-, Sommer-und/oder den Herbstferien geschlossenen Einrichtungen, organisieren in Notfällen in Absprache mit den Eltern rechtzeitig Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, in jenen Einrichtungen, die geöffnet haben. Es entstehen keine Versorgungslücken, da allen Eltern bei Betreuungsschwierigkeiten in den Sommerferien ein alternativ Platz in einer anderen Einrichtung angeboten wird. Beispielsweise schließen vier städtische Einrichtungen im Jahr 2015 jeweils die ersten 3 Wochen der Sommerferien, alle anderen demzufolge die letzten 3 Wochen. Die städtischen Einrichtungen bieten -neben der Möglichkeit 25 Stunden zu „buchen“- Übermittagsbetreuung in Form von 45 Stunden-Plätzen oder Plätzen mit 35 Stunden in Blockform an. Die Kinder werden in der Blockform mindestens sieben Stunden am Stück betreut und erhalten gegen Bezahlung ein warmes Mittagessen. Die Verwaltung schlägt vor, den in der beigefügten Liste angegebenen Öffnungs- und Schließzeiten der städtischen Kinder-Tageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2015 – 2016 zuzustimmen. Eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Öffnungszeiten an veränderte Bedarfslagen, wird vereinbarungsgemäß Anfang des nächsten Jahres, im Zuge des Planungsprozesses für die Kindertagesbetreuung, in Abstimmung mit dem Jugendhilfeausschuss, erfolgen. b) Tageseinrichtungen freier Träger Die Öffnungs- und Schließzeiten der Freien Träger wird im nächsten JHA mitgeteilt. 3. Alternativen Werden keine vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen keine