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Beschlussvorlage (Richtlinien zur Gewährung von einmaligen Beihilfen in der wirtschaftlichen Jugendhilfe)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
41 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
12.10.15, 13:01
Aktualisiert
12.10.15, 13:01
Beschlussvorlage (Richtlinien zur Gewährung von einmaligen Beihilfen in der wirtschaftlichen Jugendhilfe) Beschlussvorlage (Richtlinien zur Gewährung von einmaligen Beihilfen in der wirtschaftlichen Jugendhilfe) Beschlussvorlage (Richtlinien zur Gewährung von einmaligen Beihilfen in der wirtschaftlichen Jugendhilfe)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 190/2015 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Richtlinien zur Gewährung von einmaligen Beihilfen in der wirtschaftlichen Jugendhilfe Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 02.10.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 190/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Jennifer Noel 02.10.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Richtlinien zur Gewährung von einmaligen Beihilfen in der wirtschaftlichen Jugendhilfe Beschlussentwurf: Für die Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen wird mit Wirkung ab 01.11.2015 die als Anlage beigefügte Richtlinie über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen der Stadt Wesseling beschlossen. Die bisher geltenden Richtlinien für einmalige Beihilfen und Zuschüsse werden zum 31.10.2015 aufgehoben. Sachdarstellung: 1. Problem Zu den Leistungen bei stationären Hilfen zur Erziehung (Vollzeitpflege und Heimerziehung und Hilfen in sonstigen betreuten Wohnformen) sind neben den regelmäßigen Kosten auch Kosten aus besonderen Anlässen vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu leisten. Solche Beihilfen werden in der Regel nur auf Antrag und unter Vorlage geeigneter Nachweise gewährt. Die Weihnachtsbeihilfe wird den Pflegeeltern sowie den jungen Menschen in Heimerziehung und in betreuten Wohnformen jedoch jährlich automatisch mit den monatlichen Leistungen für den Monat Dezember überwiesen. Die Hilfen werden nach Richtlinien gewährt, die zuletzt im Jahr 2011 vom Jugendhilfeausschuss festgelegt wurden. Gemeinsam mit dem Controlling wurden die Richtlinien überarbeitet und an die Bewilligungsstrukturen im Jugendamt angepasst. Hierbei wurde erkannt, dass der bisherige Beihilfekatalog noch zu viel Raum zur Interpretation und damit auch zu unterschiedlichem Handeln zuließ. Im anliegenden Vorschlag für den Beihilfekatalog sind daher neben Erläuterungen auch die Voraussetzungen ergänzt. 2. Lösung Für die Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen wird mit Wirkung ab 01.11.2015 die als Anlage beigefügte Richtlinie über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen der Stadt Wesseling beschlossen. Die bisher geltenden Richtlinien für einmalige Beihilfen und Zuschüsse werden zum 31.10.2015 aufgehoben. 3. Alternativen werden keine vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen Die Beihilfesätze haben sich im Hinblick auf die Höhe kaum verändert, so dass nicht von einer Kostensteigerung ausgegangen wird.