Daten
Kommune
Wesseling
Größe
41 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
12.10.15, 13:01
Aktualisiert
12.10.15, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
190/2015
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Richtlinien zur Gewährung von einmaligen Beihilfen in der wirtschaftlichen Jugendhilfe
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
02.10.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 190/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Jennifer Noel
02.10.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Richtlinien zur Gewährung von einmaligen Beihilfen in der wirtschaftlichen Jugendhilfe
Beschlussentwurf:
Für die Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen wird mit Wirkung ab 01.11.2015 die als Anlage
beigefügte Richtlinie über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen der Stadt Wesseling beschlossen.
Die bisher geltenden Richtlinien für einmalige Beihilfen und Zuschüsse werden zum 31.10.2015 aufgehoben.
Sachdarstellung:
1. Problem
Zu den Leistungen bei stationären Hilfen zur Erziehung (Vollzeitpflege und Heimerziehung und Hilfen in
sonstigen betreuten Wohnformen) sind neben den regelmäßigen Kosten auch Kosten aus besonderen Anlässen vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu leisten.
Solche Beihilfen werden in der Regel nur auf Antrag und unter Vorlage geeigneter Nachweise gewährt.
Die Weihnachtsbeihilfe wird den Pflegeeltern sowie den jungen Menschen in Heimerziehung und in betreuten Wohnformen jedoch jährlich automatisch mit den monatlichen Leistungen für den Monat Dezember
überwiesen.
Die Hilfen werden nach Richtlinien gewährt, die zuletzt im Jahr 2011 vom Jugendhilfeausschuss festgelegt
wurden. Gemeinsam mit dem Controlling wurden die Richtlinien überarbeitet und an die Bewilligungsstrukturen im Jugendamt angepasst. Hierbei wurde erkannt, dass der bisherige Beihilfekatalog noch zu viel Raum
zur Interpretation und damit auch zu unterschiedlichem Handeln zuließ. Im anliegenden Vorschlag für den
Beihilfekatalog sind daher neben Erläuterungen auch die Voraussetzungen ergänzt.
2. Lösung
Für die Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen wird mit Wirkung ab 01.11.2015 die als Anlage
beigefügte Richtlinie über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen der Stadt Wesseling beschlossen.
Die bisher geltenden Richtlinien für einmalige Beihilfen und Zuschüsse werden zum 31.10.2015 aufgehoben.
3. Alternativen
werden keine vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Beihilfesätze haben sich im Hinblick auf die Höhe kaum verändert, so dass nicht von einer Kostensteigerung ausgegangen wird.