Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
99 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
16.09.14, 12:01
Aktualisiert
16.09.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 62/2014
09.09.2014
Datum:
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
23.09.2014
Kreistag
01.10.2014
Zweckverband Naturpark Rheinland
hier: Vorschlagsrecht für die Wahl des stellvertretenden Mitglieds des Verbandsausschusses (Neuwahl)
Sachbearbeiter/in: Frau Stopa
Tel.: 15 - 438
Abt.: 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gem. § 35 Abs. 2 KrO NRW, der
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland für die Wahl des stellvertretenden
Mitgliedes in den Verbandsausschuss aus den ordentlichen Mitgliedern der Verbandsversammlung
Herrn ____________________ vorzuschlagen:
-2Begründung:
Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 25.06.2014 (siehe V 4/2014, Anlage 23) u.a.
die Entsendung der Vertreter des Kreises Euskirchen in die Verbandsversammlung des
Zweckverbandes Naturpark Rheinland wie nachstehend beschlossen:
Ordentliche Mitglieder:
1. Manfred Poth (AV)
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
2. Rita Gerdemann (CDU)
3. Stefan Schmitz (SPD)
Stellvertreter/innen
(gebundene Vertretung):
Achim Blindert (GBL IV)
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
Karsten Stickeler (CDU)
Heinrich Hettmer (SPD)
Ferner hat der Kreistag beschlossen, der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark
Rheinland die Wahl folgenden ordentlichen Mitgliedes/stellvertretenden Mitgliedes aus der
Verbandsversammlung in den Verbandsausschuss vorzuschlagen:
Ordentliches Mitglied:
Rita Gerdemann (CDU)
Stellvertreter
(gebundene Vertretung):
Heinrich Hettmer (SPD)
Die Zusammensetzung des Verbandsausschusses ergibt sich aus § 10 der Zweckverbandssatzung,
welcher wie folgt lautet:
„(1) Der Verbandsausschuss besteht aus je einer Vertreterin/einem Vertreter jedes Verbandsmitgliedes.Für
jedes Mitglied des Verbandsausschusses ist für den Fall der Verhinderung eine Stellvertretung zu
bestellen.
(2) Die Mitglieder des Verbandsausschusses und ihre Stellvertretungen werden auf Vorschlag der
Verbandsmitglieder von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte für die Dauer ihrer Zugehörigkeit zur
Verbandsversammlung gewählt.
(3) Der Verbandsausschuss wählt aus seiner Mitte die Vorsitzende/den Vorsitzenden und ihre/seine
Stellvertretung.“
Der Zweckverband teilte per E-Mail am 08.09.2014 (Anlage) mit, dass auch das stellvertretende
Mitglied des Verbandsausschusses aus dem Kreise der ordentlichen Mitglieder der Verbandsversammlung vorzuschlagen ist und somit die Benennung von Herrn Heinrich Hettmer aus formalen
Gründen nicht möglich ist.
Eine erneute Beschlussfassung ist somit erforderlich.
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)