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Beschlussvorlage GB (Zweckverband Naturpark Rheinland hier: Vorschlagsrecht für die Wahl des stellvertretenden Mitglieds des Verbandsaus-schusses (Neuwahl))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
99 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
16.09.14, 12:01
Aktualisiert
16.09.14, 12:01
Beschlussvorlage GB (Zweckverband Naturpark Rheinland
hier: Vorschlagsrecht für die Wahl des stellvertretenden Mitglieds des Verbandsaus-schusses (Neuwahl)) Beschlussvorlage GB (Zweckverband Naturpark Rheinland
hier: Vorschlagsrecht für die Wahl des stellvertretenden Mitglieds des Verbandsaus-schusses (Neuwahl))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 62/2014 09.09.2014 Datum: Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 23.09.2014 Kreistag 01.10.2014 Zweckverband Naturpark Rheinland hier: Vorschlagsrecht für die Wahl des stellvertretenden Mitglieds des Verbandsausschusses (Neuwahl) Sachbearbeiter/in: Frau Stopa Tel.: 15 - 438 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gem. § 35 Abs. 2 KrO NRW, der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland für die Wahl des stellvertretenden Mitgliedes in den Verbandsausschuss aus den ordentlichen Mitgliedern der Verbandsversammlung Herrn ____________________ vorzuschlagen: -2Begründung: Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 25.06.2014 (siehe V 4/2014, Anlage 23) u.a. die Entsendung der Vertreter des Kreises Euskirchen in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland wie nachstehend beschlossen: Ordentliche Mitglieder: 1. Manfred Poth (AV) (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) 2. Rita Gerdemann (CDU) 3. Stefan Schmitz (SPD) Stellvertreter/innen (gebundene Vertretung): Achim Blindert (GBL IV) (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) Karsten Stickeler (CDU) Heinrich Hettmer (SPD) Ferner hat der Kreistag beschlossen, der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland die Wahl folgenden ordentlichen Mitgliedes/stellvertretenden Mitgliedes aus der Verbandsversammlung in den Verbandsausschuss vorzuschlagen: Ordentliches Mitglied: Rita Gerdemann (CDU) Stellvertreter (gebundene Vertretung): Heinrich Hettmer (SPD) Die Zusammensetzung des Verbandsausschusses ergibt sich aus § 10 der Zweckverbandssatzung, welcher wie folgt lautet: „(1) Der Verbandsausschuss besteht aus je einer Vertreterin/einem Vertreter jedes Verbandsmitgliedes.Für jedes Mitglied des Verbandsausschusses ist für den Fall der Verhinderung eine Stellvertretung zu bestellen. (2) Die Mitglieder des Verbandsausschusses und ihre Stellvertretungen werden auf Vorschlag der Verbandsmitglieder von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte für die Dauer ihrer Zugehörigkeit zur Verbandsversammlung gewählt. (3) Der Verbandsausschuss wählt aus seiner Mitte die Vorsitzende/den Vorsitzenden und ihre/seine Stellvertretung.“ Der Zweckverband teilte per E-Mail am 08.09.2014 (Anlage) mit, dass auch das stellvertretende Mitglied des Verbandsausschusses aus dem Kreise der ordentlichen Mitglieder der Verbandsversammlung vorzuschlagen ist und somit die Benennung von Herrn Heinrich Hettmer aus formalen Gründen nicht möglich ist. Eine erneute Beschlussfassung ist somit erforderlich. Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)