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Beschlussvorlage (Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
126 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
12.10.15, 17:05
Aktualisiert
12.10.15, 17:05
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 172/2015 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Personalservice Vorlage für Hauptausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 11.09.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 172/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Ruttkowski 11.09.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat Betreff: Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen Beschlussentwurf: Im Stellenplan 2015/2016 werden zwei weitere Stellen ausgewiesen: 1. Bereich 61/Stadtplanung: Ausweisung einer weiteren Vollzeitstelle nach Entgeltgruppe E 11 TVöD. 2. Bereich 50/Soziale Hilfen und Wohnungswesen: Ausweisung einer weiteren Vollzeitstelle nach Besoldungsgruppe A 10 ÜBesG NRW. Sachdarstellung: 1. Problem 1.1. Bereich 61/Stadtplanung Im Bereich sind seit Juli 2012 einschließlich der Leitung drei Planer/innen tätig. Ein weiterer Mitarbeiter ist mit der Grün- und Landschaftsplanung und der Weiterentwicklung und der Pflege des Geoinformationssystems der Stadt Wesseling betraut. Die Aufgaben des Bereiches 61/Stadtplanung umfassen neben der vollständigen Projektbearbeitung der :gesamtperspektive Wesseling weiterhin gesetzliche Pflichtaufgaben aus dem Bereich des Umweltschutzes und der Umweltplanung sowie die eigentlichen Kernaufgaben der Stadtplanung wie insbesondere die Bauleitplanung, städtebauliche Planung, das Erstellen und Fortschreiben von Flächennutzungsplänen, die Bauberatung und die Abgabe von Stellungnahmen zu Baugesuchen bzw. zu Planungen Dritter. Bei der :gesamtperspektive Wesseling handelt es sich mit der Neugestaltung des Rheinufers, der Fußgängerzone, des Bahnhofsumfeldes und des Begleitprozesses der Innenstadtentwicklung um das wichtigste Stadtentwicklungsprojekt für die Wesselinger Innenstadt mit einem Gesamtvolumen von etwa 20 Millionen €. Diesem Projekt, für das bisher bereits 6,6 Mio. € Städtebaufördermittel eingeworben werden konnten, wurde und wird bei der Bearbeitung die höchste Priorität eingeräumt. Bis auf Weiteres wird die Bearbeitung einen erheblichen Arbeitszeitanteil der Beschäftigten beanspruchen. Je nach Projektfortschritt, Bearbeitungs- und Koordinierungsaufwand werden etwa 50 % der Gesamtarbeitszeit der 3 Vollzeitkräfte des Bereiches für die :gesamtperspektive benötigt (Förderantragstellung und Abrechnung, Haushaltsplanung, Betreuung und Bearbeitung der Planungen, Vergabe von Planungs-/Bauaufträgen, Vorlagen/Beteiligung politischer Gremien, aufwändige Bürgerinformationen, Koordination und Abstimmung aller Planungs-/Baubeteiligten). Darüber hinaus haben in den letzten Jahren die Anforderungen und der Arbeitsaufwand aus dem Bereich Umweltschutz- und Umweltplanung für die Kommunalverwaltungen erheblich zugenommen. Als Beispiele sind die Erarbeitung der Lärmaktionsplanung sowie Klimaschutz- und Energiethemen bzw. entsprechende Konzepte zu nennen und die Vergabe und Betreuung des komplexen Störfallgutachtens (Seveso-IIRichtlinie) aufzuführen. Diese Umweltaufgaben (als gesetzliche Pflichtaufgaben/auf Grund von EU-Recht zu erledigende Aufgaben) werden durch den Bereich Stadtplanung bearbeitet. Die Erarbeitung der Lärmaktionsplanung (intern) bzw. Vergabe und Betreuung des komplexen Störfallgutachtens (incl. Abstimmungen/Vorträge) beanspruchen erhebliche Personalressourcen. Die Kernaufgaben der Stadtplanung umfassen als „Routineaufgaben“ die Prüfung/Stellungnahme zu Baugesuchen einschließlich der planungsrechtliche Bauberatung, die Betreuung vorhabenbezogener Bauleitplanung und das Bearbeiten bzw. „Reagieren“ auf Planverfahren Externer (z.B. Planfeststellungsverfahren Pipelines/Stromtrassen; Immissionsschutz-Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen). Die anstehenden Aufgaben können mit den bestehenden Personalressourcen nicht geleistet werden. So ist festzuhalten, dass für die Stadt-/Bauleitplanung relevante Projekte, wie z.B. die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (fast 40 Jahre alt), die Entwicklung von Gewerbegebieten und Mobilisierung innerstädtischer Bauflächen sowie die erforderliche Anpassung zahlreicher alter Bebauungspläne an die heutige Rechtslage, mit dem vorhandenen Personal nicht bearbeitet werden konnten und auch zukünftig nicht bearbeitet werden können. 1.2. Bereich 50/Soziale Hilfen und Wohnungswesen Leistungen nach dem SGB XII und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Im Bereich 50/Soziale Hilfen und Wohnungswesen sind für die Bearbeitung der Hilfen nach dem SGB XII und von Leistungen nach dem AsylbLG derzeit 3 Stellen eingerichtet. Hierbei ist die bislang im Umfang einer halben Stelle ausgeübte Tätigkeit für die Rentenberatung gänzlich zurückgestellt worden. Die Rentenberatung erfolgt aktuell durch 3 ehrenamtliche Berater - „Rentenälteste“ - in Zusammenarbeit mit der Rentenversicherung. Die Berater sind von der Rentenversicherung beauftragt, entsprechend geschult und haben Online-Zugriff auf die notwendigen Daten der Rentenversicherung. Bereits seit dem vergangenen Jahr, ist unabhängig von der derzeit anstehenden Aufgabe der Unterbringung und Betreuung einer wachsenden Zahl von Flüchtlingen und Asylsuchenden, ein stetiges Ansteigen der Fallzahlen der Gewährung von Grundsicherungsleistungen und von Leistungen nach dem AsylbLG zu beobachten. Von April 2014 bis August 2015 ist die Zahl der Grundsicherungsleistungsgewährungen von 383 auf 457 und die Zahl der Leistungsgewährungen nach dem AsylbLG von 83 auf 168 angestiegen. Unter Berücksichtigung der vom Gemeindeprüfungsamt NRW anerkannten Benchmarks von 180 zu bearbeitenden Fällen der Leistungsgewährung von Hilfen zum Lebensunterhalt/Grundsicherung pro Vollzeitstelle und 120 Bedarfsgemeinschaften nach dem AsylbLG pro Vollzeitstelle ergibt sich folgender Personalbedarf: Fallzahlen HzL/Grundsicherung Leistungen nach dem AsylbLG Personalbedarf HzL/Grundsicherung (Fallzahl/Benchmark 180) Leistungen nach dem AsylbLG (Fallzahl/Benchmark 120) Gesamtpersonalbedarf August 2015 457 Fälle 168 Fälle 2,539 Vollzeitstellen 1,4 Vollzeitstellen 3,939 Vollzeitstellen Es ergibt sich ein Mehrbedarf von rund einer Stelle. 2. Lösung zu 1.1. Bereich 61/Stadtplanung Vor dem Hintergrund der aufgezeigten Arbeitsdichte ist die Einrichtung einer weiteren Stelle erforderlich, um die Funktionsfähigkeit des Bereiches sicherstellen zu können. Auf dem Arbeitsplatz soll die Abarbeitung der dringlichsten Routineaufgaben der Stadtplanung, dies umfasst die Prüfung/Stellungnahme zu Baugesuchen einschließlich planungsrechtliche Bauberatung, die Betreuung vorhabenbezogener Bauleitplanung und das Bearbeiten bzw. „Reagieren“ auf Planverfahren Externer (z.B. Planfeststellungsverfahren Pipelines/Stromtrassen; Immissionsschutz-Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen) angesiedelt werden. Damit erfolgt die entsprechende Entlastung der Planer/innen von „Routineaufgaben“. Die Tätigkeit ist nach Entgeltgruppe E 11 TVöD zu vergüten. zu 1.2. Bereich 50/ Soziale Hilfen und Wohnungswesen Zur Sicherung der Aufgabenerfüllung ist die Ausweisung einer weiteren Stelle geboten. Die Stelle ist nach dem Ergebnis eines Stellenbewertungsverfahrens nach Besoldungsgruppe A 10 ÜBesG NRW bzw. E 9 TVöD zu vergüten. Bei weiterem Anstieg der Fallzahlen ist die Personalausstattung erneut zu überprüfen und ggf. aufzustocken. 3. Alternativen kein Vorschlag 4. Finanzielle Auswirkungen Es ergeben sich folgende Personalkosten zu 1.1. Bereich 61/Stadtplanung (Stelle E 11) Es entstehen Gesamtkosten von ca. 60.700 €/jährlich, einschließlich der Arbeitgeberanteile für die Sozialversicherung und der Beiträge zur Zusatzversorgungskasse. zu 1.2. Bereich 50/Soziale Hilfen und Wohnungswesen (Stelle A 10) Es entstehen Gesamtkosten von ca. 63.900 €/jährlich, einschließlich Pensions- und Beihilferückstellungen. Der aufgezeigte Mehraufwand kann durch Einsparungen im Personalbudget 2015/2016, insbesondere aufgrund temporärer Nichtbesetzung vakanter Stellen, gegenfinanziert werden, so dass keine zusätzlichen Mittel bereitzustellen sind.