Daten
Kommune
Wesseling
Größe
155 kB
Datum
03.11.2015
Erstellt
19.10.15, 13:01
Aktualisiert
19.10.15, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
162/2015 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
66
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
:gesamtperspektive Wesseling, Neugestaltung Bahnhofsumfeld
Neugestaltung des Bahnhofsplatzes mit oberirdischer Querung der L 300 Konrad-Adenauer-Straße
und Umgestaltung des Fußgängertunnels
hier: - Vorstellung der Planungsvariante 3
- Beratungsergebnis zur Förderfähigkeit der Planungsvariante
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
66
08.10.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 162/2015 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Ursula Schneider
08.10.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
:gesamtperspektive Wesseling, Neugestaltung Bahnhofsumfeld
Neugestaltung des Bahnhofsplatzes mit oberirdischer Querung der L 300 Konrad-Adenauer-Straße und
Umgestaltung des Fußgängertunnels
hier: - Vorstellung der Planungsvariante 3
- Beratungsergebnis zur Förderfähigkeit der Planungsvariante
Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz nimmt die vorgestellte Planungsvariante 3, einschließlich der Variantenbewertung und Darstellung der Kosten/Fördermöglichkeiten, zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Variante 1 b - mit Modifizierungen bezüglich der künftig veränderten
Buskonzeption im Bahnhofsumfeld - für die Einreichung des Gesamtantrags zur Stadterneuerung
(STEP) 2017 ff weiter zu konkretisieren und die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) mit den Planungsbüros reicher haase associierte (Neugestaltungskonzept) und Schüßler-Plan (technische Umsetzungsplanung) zu erarbeiten. Die Entwurfsplanung der entsprechend modifizierten Variante 1 b wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz zur Beschlussfassung vorgelegt.
Sachdarstellung:
1. Problem
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz (ASU) am 30.9.2015 wurden Planungsvarianten für die „Neugestaltung des Bahnhofsplatzes mit oberirdischer Querung der L 300 KonradAdenauer-Straße (KA-Straße) und Umgestaltung des Fußgängertunnels“ durch die Verwaltung vorgestellt
und in der Beschlussvorlage 162/2015 ausführlich erläutert.
Hinsichtlich der Rahmenvorgaben für den einzureichenden Gesamtantrag zur Stadterneuerung (STEP) 2017
ff für die :gesamtperspektive Wesseling, der Erläuterungen und Bewertung der Planungsvarianten (1 a/1 b, 2
a/2 b) sowie der Darstellung der Gesamtkosten und Förderfähigkeit der Planungsvarianten entsprechend der
maßgebenden Förderrichtlinie Stadterneuerung wird auf die Beschlussvorlage 162/2015 verwiesen.
In der Sitzung des ASU am 30.9.2015 hat die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag gestellt. Der Änderungsantrag umfasste zum einen die Vertagung des Tagesordnungspunktes TOP 5 in die nächste ASUSitzung; zum anderen wurde die Verwaltung beauftragt, auf der Basis der Planungsvariante 1 b eine modifizierte Planungsvariante 3 zu erarbeiten.
Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion wurde mit einer Enthaltung beschlossen; der vollständige Text des
Änderungsantrags wurde den Fraktionen per Email am 6.10.2015 zugesandt.
Die Kernaussagen des Änderungsantrags für die Erarbeitung der Planungsvariante 3 lauten kurzgefasst:
Die künftige Planung des Bahnhofsumfeldes soll die Möglichkeit einer ebenerdigen Bahnquerung zu
einem späteren Zeitpunkt offen halten.
Die Variante 3 sollte zusätzlich einen Tunnelzugang von der Bahnhofstraße, in Absprache mit der Bezirksregierung, erhalten bzw. beibehalten.
Die barrierefreie Erschließung des Fußgängertunnels durch eine Rampenanlage an der Flach-FenglerStraße (FF-Straße)/Westring und eine großzügige Rampenanlage am Bahnhofsplatz wird umgesetzt.
Bei der weiteren Planung ist hinsichtlich der Materialauswahl für die Rampenanlagen der Aspekt der
Graffiti-Verschmutzung zu beachten.
An den Haupttunnelzugängen sind jeweils zwei Rolltreppen einzuplanen.
An der Seite der Rampenanlage am Bahnhofsplatz sollte der Tunnel seitlich weit geöffnet werden, damit
viel Licht in den Tunnel einfallen kann.
Vor dem Rückbau von Teilen des unterirdischen Tunnels ist eine alternative Nutzung als Lager-/Stauräume zu prüfen.
Der Wegfall von 17 Stellplätzen am P+R-Platz durch die neue Rampenanlage am Bahnhofsplatz soll
durch Stellplätze im unmittelbaren Bahnhofsumfeld kompensiert werden.
Die Bushaltestellen an der KA-Straße sollen durch einen Busbahnhof hinter dem Bahnhofsgebäude, im
Bereich der derzeitigen Bushaltestelle, ersetzt werden.
Es ist zu prüfen, ob die freiwerdende Bushaltestelle KA-Straße (am Parkplatz Dreilindenstraße) als
Kurzparkzone eingerichtet werden kann.
2. Lösung
Die Verwaltung hat gemeinsam mit den Planungsbüros rha und Schüßler-Plan die Planungsvariante 3 erarbeitet; weiterhin wurden die Gesamtkosten und Folgekosten der Variante 3 ermittelt (vgl. Planungskonzept
rha, Tabellen 1-3).
Kurzerläuterung der Planungsvariante
Es wird auf die beigefügte Planungsvariante 3 des Büros rha verwiesen, die sowohl das Planungskonzept
als auch eine Kurzbeschreibung und Darstellung der Vor- und Nachteile der Planungsvariante umfasst.
Die Planungsvariante 3 sieht - wie die Variante 1 b - die oberirdische Querung der L 300 KA-Straße, die
Beseitigung aller Treppen und Rampenzugänge in der Bahnhofstraße und am „neuen Bahnhofsplatz“, neue
Zugänge (Treppen und Rolltreppen) am Bahnhofsplatz, die Erneuerung der Treppenanlagen an der FFStraße sowie zwei neue barrierefreie Fußgängerrampen am Bahnhofsplatz und an der FF-Straße vor.
Zusätzlich ist bei der Variante 3 ein Treppenzugang vom seitlichen Bereich der Bahnhofstraße in den Fußgängertunnel vorgesehen, der als Nebeneingang dienen kann (nicht barrierefreie Ausführung, ohne Rolltreppen). Der großzügige Treppenzugang (mit zwei Rolltreppen) am „neuen Bahnhofsplatz“ sowie die barrierefreie „grüne Rampe“ werden vollständig aus dem derzeitigen Fußgängertunnel in Richtung P+R-Parkplatz
verschoben, so dass der Fußgängertunnel in seiner heutigen Dimension beibehalten und oberirdisch ein
vergrößerter Platzbereich am Bahnhofsgebäude geschaffen wird. Der sehr große unterirdische Tunnelraum
soll im Bereich zwischen Nebeneingang Bahnhofstraße und Rampenanlage Bahnhofsplatz durch das Einziehen einer schräg verlaufenden Wand verkleinert werden; gleichzeitig können damit neue Nutzräume (z.B.
für die durch das Verschieben der Treppen- und Rampenanlage entfallenden Kiosk-und Toilettenanlagen)
geschaffen werden.
Durch die Konzeption eines Busbahnhofs im südlichen Bahnhofsumfeld (Höhe Dreilindenstraße) mit Haltestellen für alle Buslinien entfallen die derzeitigen Bushaltestellen beiderseits der KA-Straße; die freiwerdenden Flächen werden für die Anordnung von Taxiplätzen bzw. Kurzzeitstellplätzen vorgesehen (vgl. Gestaltungskonzept Bahnhofsumfeld rha, Stand 10/2015).
Die Variante 3 wurde anhand der zu Grunde gelegten städtebaulich-funktionalen Zielvorgaben und Bewertungskriterien (vgl. Beschlussvorlage 162/2015) im Rahmen einer Bewertungsmatrix entsprechend dieser
Kriterien und dem Grad der Zielerreichung (optimal/ gut/schlecht/nicht erfüllt) bewertet. Die Bewertungstabelle ist beigefügt (vgl. Tabelle 1 Variantenvergleich).
Als Ergebnis der Variantenbewertung ist zusammenfassend festzustellen:
Die Planungsvariante 3 erfüllt die Zielvorgaben und Kriterien in sehr unterschiedlichem Maße (teils optimal/gut, teils schlecht). Sie weist bei wichtigen städtebaulichen und funktionalen Kriterien (geringere Fußgängerfrequenz auf Grund des Nebenzugangs Bahnhofstraße und der abseitigen Lage des neuen Hauptzugangs Bahnhofsplatz, zu geringe Integration des Bürgerbahnhofs/Bahnhofsplatzes in die Stadtstruktur, lange
Umsteigewege für ÖPNV-Kunden) jedoch deutliche Nachteile auf.
Kostenschätzung und Förderfähigkeit der Planungsvariante
Das Büro rha hat eine Kostenschätzung für die Planungsvariante 3 (Neugestaltungskonzept) erarbeitet; eine
Übersichtstabelle ist beigefügt (vgl. Tabelle 2). Das Büro Schüßler-Plan hat für die technische Umsetzung
ebenfalls eine Kostenschätzung für die Variante 3 erstellt, die sowohl die Umbaukosten als auch die Modernisierungskosten der Variante beinhalten (vgl. Tabelle 3).
Weiterhin wurden die Gesamtkosten der Planungsvariante 3 zusammengestellt (Nettobaukosten rha und
Schüßler-Plan) und die Bruttokosten (einschließlich Planungs-/Baunebenkosten und Mehrwertsteuer) ermittelt. Die zu erwartenden Folgekosten für die technischen Anlagen (Betriebs-/Wartungskosten für Rolltreppen)
wurden für die Variante 3 kalkuliert (vgl. Tabelle 1).
Die Nettobaukosten (NK), Bruttokosten (BK) sowie die Folgekosten (FK) sind wie folgt zu beziffern:
Planungsvariante 3
NK 4.102.400 €
BK 6.102.320 €
FK 50.000 €/Jahr
Wie im ASU am 30.9.2015 zugesagt, hat die Verwaltung die kurzfristig erarbeitete Planungsvariante 3 bei
einer Beratung am 6.10.2015 bei der Förderbehörde (BR Köln- Dez. 35 Städtebauförderung) vorgestellt und
deren grundsätzliche Förderfähigkeit nach der Förderrichtlinie Stadterneuerung diskutiert und geklärt.
Aus Sicht der BR Köln ist die Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes als zentraler Projektbaustein der
:gesamtperspektive Wesseling zu bewerten, so dass der Umsetzung städtebaulich hochwertiger Planungslösungen für den gesamten Bahnhofsbereich höchste Priorität im Rahmen der Städtebaufördermaßnahme
zukommt. Wesentlich ist demzufolge, bzw. in welchem Umfang die der :gesamtperspektive zu Grunde liegenden Ziele mit der jeweiligen Planungsvariante erreicht werden können und welchen positiven städtebaulichen Mehrwert diese für die angestrebte Aufwertung der Wesselinger Innenstadt generieren kann.
Vor diesem Hintergrund hat die BR Köln, Dez. 35 Städtebauförderung, bei der Beratung am 6.10.2015 folgende Aussage zur Förderfähigkeit der Planungsvariante 3 getroffen:
Die BR Köln beurteilt die Planungsvariante 3 als grundsätzlich nicht förderfähig nach der Förderrichtlinie
Stadterneuerung, da die mit der :gesamtperspektive Wesseling verfolgten städtebaulichen und stadtstrukturellen Ziele mit dieser Variante nicht im notwendigen Maße erreicht werden.
Es handelt sich nach Einschätzung der BR Köln weit überwiegend um Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen des bestehenden Fußgängertunnels, die keinen städtebaulichen Mehrwert generieren und
keinen ausreichend positiven Beitrag zur Aufwertung der Wesselinger Innenstadt leisten können. Insbesondere verbleiben der „neue Bahnhofsplatz“ und das Bahnhofsgebäude auf Grund der suboptimalen
Wegebeziehungen (Nebenzugang Bahnhofstraße, abseitige Lage des Hauptzugangs am Bahnhofsplatz
außerhalb der wichtigen Laufachsen Fußgängerzonen/ Stadtbahnhaltepunkt/Bahnhofsgebäude) eher in
der derzeitigen Insellage; die Integration des Bahnhofsgebäudes und des neuen Bahnhofsplatzes wird
nachhaltig erschwert.
Insgesamt weist die Planungsvariante 3 nach Einschätzung der BR Köln deutliche Nachteile im Vergleich zu den Planungsvarianten 1 a/1 b, insbesondere zu der als optimale Planungslösung beurteilten
Variante 1 b auf.
Für den mit der Variante 3 geplanten, groß dimensionierten Busbahnhof im südlichen Bahnhofsumfeld
(vgl. Gestaltungskonzept rha, Stand 10/2015) wird von Seiten der BR Köln keine Förderfähigkeit nach
der Förderrichtlinie Stadterneuerung gesehen. Das fachlich einschlägige Förderprogramm zur ÖPNVInvestitionsförderung sei jedoch stark überzeichnet, so dass eine Förderfähigkeit nach diesem Programm nicht aussichtsreich erscheint.
Die BR Köln hat verdeutlicht, dass die Stadt Wesseling, falls sie die Planungsvariante 3 realisieren wolle,
die Finanzierung dieses Projektes vollständig durch den städtischen Haushalt aufbringen müsse.
In diesem Falle sieht die BR Köln jedoch im Hinblick auf den einzureichenden Gesamtantrag der Stadt
Wesseling für die :gesamtperspektive auch die Gesamtförderung, insbesondere jedoch die Projektförderung für den geplanten Bürgerbahnhof, als stark gefährdet an.
Fazit
Im Ergebnis der Variantenbewertung entsprechend der städtebaulichen, stadtstrukturellen und funktionalen
Zielvorgaben und Kriterien sowie der klaren Aussagen zur Förderfähigkeit der verschiedenen Planungsvarianten nach der Förderrichtlinie Stadterneuerung ist festzustellen, dass die Planungsvariante 1 b als die in
jeder Hinsicht optimale Planungslösung für das Projekt „Neugestaltung des Bahnhofsplatzes mit oberirdischer Querung der L 300 KA-Straße und Umgestaltung des Fußgängertunnels“ zu beurteilen ist.
Auf Grund der künftig veränderten Buskonzeption der Stadt Wesseling wurde mit der BR Köln abgestimmt,
die Planungsvariante 1 b bezüglich der Bushaltestellen/Umfahrtmöglichkeiten zu überprüfen und zu optimieren. Da ein groß dimensionierter Busbahnhof als nicht förderfähig beurteilt wird, der Flächenbedarf für den
Busbahnhof ziemlich groß ist und die Umsteigewege zwischen Buslinien und Stadtbahnhaltestelle recht lang
sind, wird eine städtebaulich-funktional sinnvolle Minimalkonzeption erarbeitet.
Es wird empfohlen, die Variante 1 b - mit Modifizierungen bezüglich der künftig veränderten Buskonzeption
im Bahnhofsumfeld - für die Einreichung des Gesamtantrags zur Stadterneuerung (STEP) 2017 ff weiter zu
konkretisieren und die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) mit den Planungsbüros reicher haase associierte
(Neugestaltungskonzept) und Schüßler-Plan (technische Umsetzungsplanung) zu erarbeiten. Die Entwurfsplanung der entsprechend modifizierten Variante 1 b wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz zur Beschlussfassung vorgelegt.
3. Alternativen
Realisierung anderer Planungsvarianten mit den in den Beschlussvorlagen 162/2015 und 162/2015 1. Ergänzung dargestellten städtebaulichen, stadtstrukturellen und funktionalen Nachteilen sowie den zu erwartenden, teils erheblichen finanziellen Mehrbelastungen für die Stadt Wesseling.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Planungskosten für die Erarbeitung der LP 3 HOAI für das Projekt „Neugestaltung des Bahnhofsplatzes
mit oberirdischer Querung der L 300 KA-Straße und Umgestaltung des Fußgängertunnels“ stehen im Haushaltsjahr 2015 auf dem Investitionskonto M541-0062 0910402 zur Verfügung.
Die Auftragsvergabe bei Städtebauförderprojekten ist bis einschließlich der LP 5 (Ausführungsplanung) förderunschädlich. Bei späterer Bewilligung des Förderantrags für das Projekt werden die Planungskosten mit
dem für die :gesamtperspektive Wesseling angesetzten Fördersatz (80 %) refinanziert.
In Anbetracht der vorab erläuterten Beurteilung der Förderfähigkeit der Planungsvarianten nach der Förderrichtlinie Stadterneuerung (vorbehaltlich der Einreichung und Bewilligung des Gesamttestats für die STEP
2017 ff) sind die finanziellen Aufwendungen der Stadt Wesseling für die Planungsvariante 3 wie folgt zu beziffern (vgl. Tabelle 1, Bruttokosten):
Planungsvariante 3
BK 6.102.400 €
Eigenanteil 100 %= 6.102.400
Die Folgekosten für Betrieb und Wartung der technischen Anlagen (Rolltreppen) sind nach derzeitigem
Kenntnisstand wie folgt zu beziffern:
Planungsvariante 3
ca. 50.000 €/Jahr
Anlagen:
Büro rha- Planungsvariante 3 zur Neugestaltung des Bahnhofsplatzes mit oberirdischer Querung der
L 300 KA-Straße und Umgestaltung des Fußgängertunnels (Verkleinerung DIN A 3, M. 1:500)
Büro rha- Gestaltungskonzept Bahnhofsumfeld, Stand 10/2015 (Verkleinerung DIN A 3, ohne Maßstab)
Tabelle 1- Variantenvergleich/Übersicht Kosten/Fördermöglichkeiten
Tabelle 2- Kostenschätzung Büro rha
Tabelle 3- Kostenschätzung Büro Schüßler-Plan