Daten
Kommune
Wesseling
Größe
121 kB
Datum
25.11.2015
Erstellt
09.11.15, 17:05
Aktualisiert
09.11.15, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
206/2015
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
- 61 -
- 65 -
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Verwendung von Mitteln zur Inklusion in der Johannes-Gutenberg-Schule und in der Rheinschule
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 61 -
- 65 -
02.11.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 206/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter:
Datum:
Herr Jürgen Marx
02.11.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Verwendung von Mitteln zur Inklusion in der Johannes-Gutenberg-Schule und in der Rheinschule
Beschlussentwurf:
Die bereitgestellten Mittel für die Inklusion werden für Aufwendungen zur Installierung einer Nestschaukel in
der Rheinschule (Kostenschätzung 12.884,19 €) und der Schaffung eines ersten zusätzlichen Bewegungsfeldes auf dem vorderen Schulhof der Johannes-Gutenberg-Schule (Kostenschätzung 26.023,52 €) freigegeben.
Sachdarstellung:
1. Problem
Bei den Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2015/2016 wurde einvernehmlich festgelegt, dass Mittel
für bauliche Maßnahmen im Rahmen der Inklusion bei Schulen an zentraler Stelle im Schulbudget im Produktbereich „Sonstige schulische Ausgaben“ ausgewiesen werden sollen. Für das Haushaltsjahr 2015 sind
dies 340.000 €. Sollten anlassbezogen Mittel benötigt werden, so soll der Schulausschuss hierzu jeweils
eine Freigabe erteilen.
2. Lösung
Schulhof Gutenbergschule
Die Volkshochschule (VHS) hat mittlerweile nicht mehr benötigte Räume des Schulstandortes an der Gartenstr. als Ersatz für das Gebäude „Haus Sonnenberg“, Auf dem Sonnenberg 22, bezogen. Gleichzeitig hat
der TUS Wesseling als neuen Standort das ehemalige OGS-Gebäude der Lessingschule bezogen. Um die
Parkplatzsituation für die Besucher der VHS und des TUS zufriedenstellend zu gestalten, muss der auf dem
hinteren Schulhof der Johannes-Gutenberg-Schule bisher als Bolzplatz genutzte Teil zusätzlich als Parkplatz
bereitgestellt werden. Als Ausgleich für den Wegfall des Bolzplatzes wurde der Schulleitung und den Vertreterinnen und Vertretern der OGS angeboten, ein Konzept zur Umgestaltung und Attraktivitätssteigerung des
vorderen Schulhofes zu entwickeln, um den Kindern, vor allem denen mit besonderem Unterstützungsbedarf, neue Freiräume und Ausgleich zum normalen Unterricht zu schaffen. Ein Arbeitskreis der Schule hat
bereits Ideen für einen inklusiven vorderen Schulhof aufgezeigt, und die Verwaltung hat in einem ersten
Schritt zur Schaffung eines neuen Bewegungsfeldes für die Kinder mit der Planung einer Dreierreckstange
und zwei Schaukeln, eingebettet in ein Sandkastenfeld sowie einer Verlagerung des Basketballfeldes von
der Mitte des Schulhofes in die Nähe des OGS-Gebäudes begonnen.
Der Bereich „Stadtplanung“ hat die in der Anlage beigefügte Kostenschätzung für die oben beschriebenen
erforderlichen Maßnahmen in Höhe von insgesamt 26.023,52 € ermittelt.
Rheinschule
In der Rheinschule wird im Rahmen der Inklusion ein Kind mit dem Förderschwerpunkt „Körperliche und
motorische Entwicklung“ beschult. Die Schule hat im Rahmen der Beschaffung von notwendigen Materialien
eine Nestschaukel ausgewählt. Im Rahmen einer von der Stadt beantragten Inklusionspauschale gewährt
der Landschaftsverband Rheinland (LVR) einen Zuschuss zu dieser Maßnahme in Höhe von 4.509,45 EUR.
Die in der Anlage beigefügte Kostenschätzung des Bereiches „Stadtplanung“ weist Kosten in Höhe von insgesamt 17.393,64 € aus, so dass abzüglich des Zuschusses des LVR noch Kosten in Höhe 12.884,19 €
verbleiben.
Die Verwaltung bittet in beiden Fällen um Freigabe der Mittel.
3. Alternativen
Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Sind beschrieben.