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Beschlussvorlage (Verwendung von Mitteln zur Inklusion in der Johannes-Gutenberg-Schule und in der Rheinschule)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
121 kB
Datum
25.11.2015
Erstellt
09.11.15, 17:05
Aktualisiert
09.11.15, 17:05
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Sitzungsvorlage Nr.: 206/2015 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen - 61 - - 65 - Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Verwendung von Mitteln zur Inklusion in der Johannes-Gutenberg-Schule und in der Rheinschule Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 61 - - 65 - 02.11.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 206/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter: Datum: Herr Jürgen Marx 02.11.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Verwendung von Mitteln zur Inklusion in der Johannes-Gutenberg-Schule und in der Rheinschule Beschlussentwurf: Die bereitgestellten Mittel für die Inklusion werden für Aufwendungen zur Installierung einer Nestschaukel in der Rheinschule (Kostenschätzung 12.884,19 €) und der Schaffung eines ersten zusätzlichen Bewegungsfeldes auf dem vorderen Schulhof der Johannes-Gutenberg-Schule (Kostenschätzung 26.023,52 €) freigegeben. Sachdarstellung: 1. Problem Bei den Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2015/2016 wurde einvernehmlich festgelegt, dass Mittel für bauliche Maßnahmen im Rahmen der Inklusion bei Schulen an zentraler Stelle im Schulbudget im Produktbereich „Sonstige schulische Ausgaben“ ausgewiesen werden sollen. Für das Haushaltsjahr 2015 sind dies 340.000 €. Sollten anlassbezogen Mittel benötigt werden, so soll der Schulausschuss hierzu jeweils eine Freigabe erteilen. 2. Lösung Schulhof Gutenbergschule Die Volkshochschule (VHS) hat mittlerweile nicht mehr benötigte Räume des Schulstandortes an der Gartenstr. als Ersatz für das Gebäude „Haus Sonnenberg“, Auf dem Sonnenberg 22, bezogen. Gleichzeitig hat der TUS Wesseling als neuen Standort das ehemalige OGS-Gebäude der Lessingschule bezogen. Um die Parkplatzsituation für die Besucher der VHS und des TUS zufriedenstellend zu gestalten, muss der auf dem hinteren Schulhof der Johannes-Gutenberg-Schule bisher als Bolzplatz genutzte Teil zusätzlich als Parkplatz bereitgestellt werden. Als Ausgleich für den Wegfall des Bolzplatzes wurde der Schulleitung und den Vertreterinnen und Vertretern der OGS angeboten, ein Konzept zur Umgestaltung und Attraktivitätssteigerung des vorderen Schulhofes zu entwickeln, um den Kindern, vor allem denen mit besonderem Unterstützungsbedarf, neue Freiräume und Ausgleich zum normalen Unterricht zu schaffen. Ein Arbeitskreis der Schule hat bereits Ideen für einen inklusiven vorderen Schulhof aufgezeigt, und die Verwaltung hat in einem ersten Schritt zur Schaffung eines neuen Bewegungsfeldes für die Kinder mit der Planung einer Dreierreckstange und zwei Schaukeln, eingebettet in ein Sandkastenfeld sowie einer Verlagerung des Basketballfeldes von der Mitte des Schulhofes in die Nähe des OGS-Gebäudes begonnen. Der Bereich „Stadtplanung“ hat die in der Anlage beigefügte Kostenschätzung für die oben beschriebenen erforderlichen Maßnahmen in Höhe von insgesamt 26.023,52 € ermittelt. Rheinschule In der Rheinschule wird im Rahmen der Inklusion ein Kind mit dem Förderschwerpunkt „Körperliche und motorische Entwicklung“ beschult. Die Schule hat im Rahmen der Beschaffung von notwendigen Materialien eine Nestschaukel ausgewählt. Im Rahmen einer von der Stadt beantragten Inklusionspauschale gewährt der Landschaftsverband Rheinland (LVR) einen Zuschuss zu dieser Maßnahme in Höhe von 4.509,45 EUR. Die in der Anlage beigefügte Kostenschätzung des Bereiches „Stadtplanung“ weist Kosten in Höhe von insgesamt 17.393,64 € aus, so dass abzüglich des Zuschusses des LVR noch Kosten in Höhe 12.884,19 € verbleiben. Die Verwaltung bittet in beiden Fällen um Freigabe der Mittel. 3. Alternativen Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Sind beschrieben.