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Mitteilungsvorlage (Stichtagszahlen der Teilnehmer/innen in den Offenen Ganztagsgrundschulen zum Schuljahr 2015/2016)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
104 kB
Datum
25.11.2015
Erstellt
09.11.15, 17:05
Aktualisiert
09.11.15, 17:05
Mitteilungsvorlage (Stichtagszahlen der Teilnehmer/innen in den Offenen Ganztagsgrundschulen zum Schuljahr 2015/2016) Mitteilungsvorlage (Stichtagszahlen der Teilnehmer/innen in den Offenen Ganztagsgrundschulen zum Schuljahr 2015/2016) Mitteilungsvorlage (Stichtagszahlen der Teilnehmer/innen in den Offenen Ganztagsgrundschulen zum Schuljahr 2015/2016)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 205/2015 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Stichtagszahlen der Teilnehmer/innen in den Offenen Ganztagsgrundschulen zum Schuljahr 2015/2016 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 29.10.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 205/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter: Datum: Herr Jürgen Marx 29.10.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Stichtagszahlen der Teilnehmer/innen in den Offenen Ganztagsgrundschulen zum Schuljahr 2015/2016 Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Zum Stichtag 15.10.2015 wurden der Bezirksregierung in Köln die in der beigefügten Tabelle ausgewiesenen Zahlen der in den jeweiligen Offenen Ganztagsschulen in den Wesselinger Schulen im Primarbereich teilnehmenden Schülerinnen und Schülern für das Schuljahr 2015/2016 gemeldet. Zum Vergleich sind die Schülerzahlen der beiden vorangegangenen Schuljahre gegenübergestellt worden. Das Land hat durch eine Erlassänderung die Landeszuweisung für die Betreuung in den Offenen Ganztagsschulen (bisher 935 € pro OGS-Kind pro Schuljahr, für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf 1.890 €) erhöht, um der zwischenzeitlich eingetretenen Steigerung bei den Personalkosten Rechnung zu tragen. Ab 2016 soll es dann jährlich eine Dynamisierung des Landesanteils in Höhe von zusätzlich 1,5 % geben. Nach dem neuen Erlass werden darüber hinaus erhöhte Fördersätze (wie bei Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf) für neu zugewanderte und einer Schule zugewiesenen Kinder aus Flüchtlingsfamilien und in vergleichbaren Lebenslagen (Sinti und Roma) gewährt. Die neuen Fördersätze betragen ab 01.08.2015 (965 €/1.946 €) und ab 01.08.2016 (979 €/ 1.975 €). Der Pflichteigenanteil des Schulträgers (Stadt Wesseling) ist ab 01.02.2015 von bisher 410 € auf 416 € erhöht worden. Ab 01.08.2015 beträgt der Pflichteigenanteil der Stadt 422 € und ab 01.08.2016 dann 428 € pro OGS-Kind und Schuljahr. Diese zusätzlichen Kosten der Stadt werden kompensiert durch entsprechende Kürzungen des freiwilligen Anteils der Stadt für die OGS-Betreuung, der dann ab 01.08.2015 pro OGS-Kind und Schuljahr 230,50 € und für ein Kind mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf 173 € beträgt. Für das Schuljahr 2015/2016 zahlt das Land eine Gesamtzuwendung in Höhe von 772.766 € einschl. der Betreuungspauschalen von 5.500 € pro Schule. Die Stadt zahlt insgesamt 474.255 im laufenden Schuljahr als Eigenanteil. Pro OGS- Kind stehen demnach im laufenden Schuljahr durchschnittlich 1.663,04 € zur Verfügung. Die Stadt erzielt Einnahmen aus Elternbeiträgen im genannten Schuljahr in Höhe von ca. 370.000 €, so dass Ausgaben für die Stadt für die 730 OGS-Kinder im Schuljahr 2015/2016 von 104.255 € verbleiben; das sind pro OGS-Kind pro Jahr 142,82 €. Dazu kommen natürlich Ausgaben für Betriebskosten und für Nachbesserungen der sächlichen Ausstattung und Nachbesserungen im baulichen Bereich (Sanierung und Instandhaltung). Im Schuljahr 2015/2016 besuchen insgesamt 1.299 Schülerinnen und Schüler die sechs Wesselinger Grundschulen. Davon gehen 730 Kinder in die Betreuung der Offenen Ganztagsschulen. Die Betreuungsquote beträgt demnach 56,2 %. Zum Vergleich betrug die Betreuungsquote im Schuljahr 2014/2015 54,3 % und im Schuljahr davor 51 %.