Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Anmeldezahlen in den Grundschulen für das Schuljahr 2016/2017)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
40 kB
Datum
25.11.2015
Erstellt
09.11.15, 17:05
Aktualisiert
09.11.15, 17:05
Mitteilungsvorlage (Anmeldezahlen in den Grundschulen für das Schuljahr 2016/2017) Mitteilungsvorlage (Anmeldezahlen in den Grundschulen für das Schuljahr 2016/2017) Mitteilungsvorlage (Anmeldezahlen in den Grundschulen für das Schuljahr 2016/2017)

öffnen download melden Dateigröße: 40 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 204/2015 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Anmeldezahlen in den Grundschulen für das Schuljahr 2016/2017 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 02.11.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 204/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter:: Datum: Herr Jürgen Marx 02.11.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Anmeldezahlen in den Grundschulen für das Schuljahr 2016/2017 Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Aus der beigefügten Aufstellung (Liste Anmeldezahlen) ergeben sich die vorläufigen Anmeldezahlen in den sechs Wesselinger Grundschulen für das Schuljahr 2016/2017, und zum Vergleich die Einschulungszahlen in den drei vergangenen Schuljahren. Die Erziehungsberechtigten der 297 für das kommende Schuljahr schulpflichtigen Kinder wurden angeschrieben, und ein Verzeichnis aller Wesselinger Grundschulen beigefügt, da ja durch den Wegfall der Schulbezirksgrenzen freie Schulwahl besteht. In dem Schreiben wurde den Erziehungsberechtigten die nächstgelegene Gemeinschaftsgrundschule und die nächstgelegene katholische Grundschule genannt. Die Schulplicht beginnt für Kinder, die bis zum 30.09.2016 das sechste Schuljahr vollenden, am 01.08.2016. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder angemeldet werden, die nach dem 30.09.2016 das sechste Lebensjahr vollenden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Schulfähigkeit besitzen (sog. Kann-Kinder). Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Die Anmeldungen konnten in jeder der sechs Wesselinger Grundschulen vorgenommen werden und wurden in der Zeit vom 29.09. bis 01.10.2015 vollzogen. Bisher sind 286 Kinder angemeldet worden. Es fehlen demnach noch 15 schulpflichtige Kinder. Die Erziehungsberechtigten dieser Kinder werden nun von der Schulverwaltung erneut aufgefordert, die Anmeldung nachzuholen und gebeten, nachzuweisen, in welcher Schule die Anmeldung erfolgt ist. Die Anmeldezahlen werden sich also noch punktuell erhöhen. Aus der zweiten Anlage (Klassenrichtzahl) ergeben sich die bisher zu bildenden Eingangsklassen in den jeweiligen Schulen. Das sind 12. Die Klassenrichtzahl von höchstens 13 Eingangsklassen, die gebildet werden dürfen, wird demnach unterschritten, und es sieht so aus, als ob in diesem Jahr keine Regulierungen seitens des Schulträgers erforderlich sein werden.