Daten
Kommune
Wesseling
Größe
40 kB
Datum
25.11.2015
Erstellt
09.11.15, 17:05
Aktualisiert
09.11.15, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
204/2015
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Anmeldezahlen in den Grundschulen für das Schuljahr 2016/2017
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
02.11.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 204/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter::
Datum:
Herr Jürgen Marx
02.11.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Anmeldezahlen in den Grundschulen für das Schuljahr 2016/2017
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Aus der beigefügten Aufstellung (Liste Anmeldezahlen) ergeben sich die vorläufigen Anmeldezahlen in den
sechs Wesselinger Grundschulen für das Schuljahr 2016/2017, und zum Vergleich die Einschulungszahlen
in den drei vergangenen Schuljahren.
Die Erziehungsberechtigten der 297 für das kommende Schuljahr schulpflichtigen Kinder wurden angeschrieben, und ein Verzeichnis aller Wesselinger Grundschulen beigefügt, da ja durch den Wegfall der
Schulbezirksgrenzen freie Schulwahl besteht. In dem Schreiben wurde den Erziehungsberechtigten die
nächstgelegene Gemeinschaftsgrundschule und die nächstgelegene katholische Grundschule genannt.
Die Schulplicht beginnt für Kinder, die bis zum 30.09.2016 das sechste Schuljahr vollenden, am 01.08.2016.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder angemeldet werden, die nach dem 30.09.2016
das sechste Lebensjahr vollenden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Schulfähigkeit besitzen
(sog. Kann-Kinder). Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
Die Anmeldungen konnten in jeder der sechs Wesselinger Grundschulen vorgenommen werden und wurden
in der Zeit vom 29.09. bis 01.10.2015 vollzogen.
Bisher sind 286 Kinder angemeldet worden. Es fehlen demnach noch 15 schulpflichtige Kinder. Die Erziehungsberechtigten dieser Kinder werden nun von der Schulverwaltung erneut aufgefordert, die Anmeldung
nachzuholen und gebeten, nachzuweisen, in welcher Schule die Anmeldung erfolgt ist. Die Anmeldezahlen
werden sich also noch punktuell erhöhen.
Aus der zweiten Anlage (Klassenrichtzahl) ergeben sich die bisher zu bildenden Eingangsklassen in den
jeweiligen Schulen. Das sind 12. Die Klassenrichtzahl von höchstens 13 Eingangsklassen, die gebildet werden dürfen, wird demnach unterschritten, und es sieht so aus, als ob in diesem Jahr keine Regulierungen
seitens des Schulträgers erforderlich sein werden.