Daten
Kommune
Wesseling
Größe
103 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
16.11.15, 13:02
Aktualisiert
16.11.15, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
223/2015
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Satzung für das Jugendamt
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
08.11.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 223/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Michael Querbach
08.11.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betreff:
Satzung für das Jugendamt
Beschlussentwurf:
2. Änderungssatzung zur Satzung für das Jugendamt der Stadt Wesseling
Aufgrund der §§ 69 ff. des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2006 (BGBl. I S. 3134), zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v.
28.10.2015 BGBl. I S. 1802, des § 3 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - AG KJHG - vom 12.12.1990 (GV NRW S. 664), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 17.06.2014 (GV. NRW. S. 336), des § 9 Absätze 6 - 8 des 1. KiBiz-Änderungsgesetzes vom
25.07.2011, in der geltenden Fassung, und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen - GO NRW - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV:NRW. S. 208), hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung vom 15.12.2015 folgende Satzung für das Jugendamt beschlossen:
Artikel 1
In § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Wesseling wird in Buchstabe c) das Wort Verwaltungsdirektor/in durch Co-Dezernent/in ersetzt:
c) die/der für das Jugendamt zuständige Co-Dezernent/in.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt mit Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Rat hat die Einrichtung von Co-Dezernenten beschlossen. Der für das Jugendamt zuständige CoDezernent ist wie der für das Jugendamt zuständige Dezernent für die Arbeit im Jugendamt verantwortlich
und sollte somit auch als beratendes Mitglied dem Ausschuss beiwohnen.
Da es die Funktion des Verwaltungsdirektors nicht mehr gibt, kann die Änderung an dieser Stelle erfolgen.
2. Lösung
In § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt („Als beratende Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss
an …“) wird im Punkt c) das Wort Verwaltungsdirektor/in durch Co-Dezernent/in ersetzt.
3. Alternativen
4. Finanzielle Auswirkungen