Daten
Kommune
Wesseling
Größe
104 kB
Datum
02.12.2015
Erstellt
16.11.15, 13:02
Aktualisiert
16.11.15, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
220/2015
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Festlegung der Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen 2015/2016
hier: Veränderte Gruppenformen in der städt. Kita "Am Rheinbogen"
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
04.11.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 220/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
04.11.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Festlegung der Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen 2015/2016
hier: Veränderte Gruppenformen in der städt. Kita "Am Rheinbogen" ab 01.08.2015
Beschlussentwurf:
Der aktualisierte Jugendhilfeplan zur Festlegung der Gruppenformen für das Kindergartenjahr 2015/2016
wird mit den vorgestellten Änderungen in der Kita „Am Rheinbogen“ beschlossen.
Sachdarstellung:
1. Problem
In der Kindertageseinrichtung „Am Rheinbogen“ besteht seit 8 Jahren eine heilpädagogische Gruppe für
zuletzt 10 Kinder mit Beeinträchtigungen. Diese Gruppe ist nach Vorgaben des Landschaftsverbandes und
des Kreissozialamtes als Einzelgruppe zu führen und separat abzurechnen. Dafür erhält die Stadt Wesseling
den größten Teil der Betriebskosten erstattet.
Eine Betreuung und Förderung der Kinder zusammen mit Kindern ohne Beeinträchtigungen innerhalb der
Kita ist aufgrund der bestehenden Richtlinien des Landes nicht möglich. Eine Öffnung der heilpädagogischen Gruppe im Rahmen der Inklusion haben sowohl der Landschaftsverband, als auch das Kreissozialamt
als Kostenträger abgelehnt.
Eine Förderung der Kinder im Rahmen einer gelebten Inklusion ist somit nicht möglich. Nach Auffassung der
Verwaltung sollten aber auch die Kinder in der heilpädagogischen Gruppe in das Inklusionskonzept der städtischen Kindertageseinrichtung mit einbezogen werden. Durch die Zusammenlegung der beiden Kitas
Taunusstraße und Lahnstraße existieren nun seit August 2015 zwei unterschiedliche Betreuungsformen für
Kinder mit Beeinträchtigungen nebeneinander.
2. Lösung
Die heilpädagogische Gruppe und eine weitere Gruppe in der Kita werden in inklusiv geführte Gruppen für
jeweils 10 Kinder ohne Förderbedarf und 5 Kinder mit Förderbedarf umgewandelt. Somit können alle betroffenen Kinder in der Einrichtung verbleiben und werden ab sofort nach dem inklusiven Konzept der Einrichtung betreut. Zusammen mit der bereits vorhanden inklusiven Gruppe, verfügt die Kita „Am Rheinbogen“
dann über insgesamt 3 inklusive Gruppen für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren.
Diese veränderten Gruppenformen in der Kita und somit der geänderte Jugendhilfeplan für das Kindergartenjahr 2015/2016 sind durch den JHA zu beschließen.
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Inklusiv geführte Gruppen werden nach den Richtlinien gem. KiBiz abgerechnet und verfügen über eine höhere Mindestausstattung beim Personal als die heilpädagogischen Gruppen. Dadurch entstehen Mehrkosten
von ca. 33.000 €, davon ca. 14.000 € für das Haushaltsjahr 2015.
Zur Deckung der Mehrkosten stehen Mittel des Belastungsausgleichs zur Verfügung.
Anlage:
Aktualisierter Jugendhilfeplan der Gruppenformen in den Kitas für das Kindergartenjahr 2015/2016