Daten
Kommune
Wesseling
Größe
120 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
23.11.15, 17:06
Aktualisiert
23.11.15, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
170/2015 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 30 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Satzung zur Erhaltung und Pflege des Baumbestandes der Stadt Wesseling (Baumschutzsatzung)
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 30 -
17.11.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 170/2015 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Martin Wahl
17.11.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betreff:
Satzung zur Erhaltung und Pflege des Baumbestandes der Stadt Wesseling (Baumschutzsatzung)
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Wesseling beschließt die „Satzung zur Erhaltung und Pflege des Baumbestandes der
Stadt Wesseling“ in der vorliegenden Fassung.
Sachdarstellung:
1. Problem
In den vergangenen Monaten sind nachfolgende Anträge der Fraktionen zur Entwicklung und Verabschiedung einer Baumschutzsatzung für das Wesselinger Stadtgebiet gestellt und im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz diskutiert worden:
Antrag der WIR/FFW-Fraktion, ASU vom 17.06.2015, Vorlage Nr. 120/2015
Antrag der Fraktionen von CDU und Grüne, ASU vom 30.09.2015, Vorlage Nr. 170/2015
Antrag der SPD-Fraktion, ASU vom 30.09.2015, Vorlage Nr. 174/2015
In der 7. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz am 30.09.2015 hat die Verwaltung den Auftrag erhalten, den Satzungsentwurf der CDU/GRÜNE-Fraktion rechtlich zu prüfen und eine
beschlussfähige Fassung zu erstellen.
2. Lösung
Anhängende Satzung zur Erhaltung und Pflege des Baumbestandes der Stadt Wesseling wurde durch die
Verwaltung rechtlich geprüft und liegt nun zur Beschlussfassung vor.
3. Alternativen
-keine4. Finanzielle Auswirkungen
Durch die Anwendung der Satzung entsteht Verwaltungsaufwand der durch entsprechende Genehmigungsgebühren gedeckt werden soll.
Anlage
„Satzung zur Erhaltung und Pflege des Baumbestandes der Stadt Wesseling“