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Beschlussvorlage (Freigabe der Fußgängerzone Flach-Fengler-Straße und Bahnhofstraße für den Fahrradverkehr)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
99 kB
Datum
08.12.2015
Erstellt
23.11.15, 17:06
Aktualisiert
23.11.15, 17:06
Beschlussvorlage (Freigabe der Fußgängerzone Flach-Fengler-Straße und Bahnhofstraße für den Fahrradverkehr) Beschlussvorlage (Freigabe der Fußgängerzone Flach-Fengler-Straße und Bahnhofstraße für den Fahrradverkehr) Beschlussvorlage (Freigabe der Fußgängerzone Flach-Fengler-Straße und Bahnhofstraße für den Fahrradverkehr)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 227/2015 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Verkehrsflächen - 32 - - 61 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Freigabe der Fußgängerzone Flach-Fengler-Straße und Bahnhofstraße für den Fahrradverkehr Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 32 - - 61 - 16.11.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 227/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Schulze 16.11.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: Freigabe der Fußgängerzone Flach-Fengler-Straße und Bahnhofstraße für den Fahrradverkehr Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, die Fußgängerzone Flach-Fengler-Straße und Bahnhofstraße als Pilotprojekt auf ein Jahr befristet für den Fahrradverkehr freizugeben. Sachdarstellung: 1. Problem Die bisherige Gestaltung der Fußgängerzone hat einer Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr entgegengestanden. Durch den Umbau hat sich die bauliche Situation grundlegend geändert. 2. Lösung Aufgrund des Antrages der Fraktion Bündnis90/Grüne vom 17.09.2015 strebt die Verwaltung an, die beiden Abschnitte der Fußgängerzone Flach-Fengler-Straße und Bahnhofstraße für den Radverkehr für ein Jahr befristet freizugeben. In dieser Zeit wird die Situation aufmerksam beobachtet, die Konfliktfälle zwischen den beteiligten Verkehrsteilnehmern registriert und die Reaktionen aus der Bevölkerung dokumentiert. Danach wird dem Ausschuss erneut berichtet. 3. Alternativen Die Fußgängerzone bleibt dem Fußgängerverkehr sowie zeitlich befristet dem Anlieferverkehr vorbehalten. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Ergänzung der Beschilderung wird mit 500 € veranschlagt.