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Beschlussvorlage (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2016)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
108 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
30.11.15, 13:01
Aktualisiert
30.11.15, 13:01
Beschlussvorlage (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2016) Beschlussvorlage (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2016) Beschlussvorlage (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2016)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 228/2015 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Ratsbüro II/A Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2016 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche II/A 16.11.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 228/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Meerwein 16.11.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2016 Beschlussentwurf: Für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung erhalten die Fraktionen monatlich einen Grundbetrag in folgender Höhe: - bis 2 Fraktionsmitglieder = 400,00 € - bis 5 Fraktionsmitglieder = 600,00 € - bis 20 Fraktionsmitglieder = 1.200,00 € Damit sind die Aufwendungen für jeweils zwei Fraktionsmitglieder abgegolten. Darüber hinaus erhalten die Fraktionen monatlich einen Erhöhungsbetrag von 120,00 € ab dem dritten Fraktionsmitglied. Fraktionslose Ratsmitglieder erhalten einen monatlichen Zuwendungsbetrag von insgesamt 120,00 €. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten (1. Rate im Januar 2016; 2. Rate im Juli 2016). Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird jeweils ein Abschlag gezahlt. Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 15. Februar für das vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen. Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen gewährt die Gemeinde den Fraktionen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Wesseling bestimmt, dass die Höhe dieser Zuwendungen jährlich durch den Rat neu festzusetzen ist. 2. Lösung Für das Kalenderjahr 2015 hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am 16.12.2014 Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen in folgender Höhe beschlossen: Monatlicher Grundbetrag je Fraktion - bis 2 Fraktionsmitglieder = 400,00 € - bis 5 Fraktionsmitglieder = 600,00 € - bis 20 Fraktionsmitglieder = 1.200,00 € Damit sind die Aufwendungen für jeweils zwei Fraktionsmitglieder abgegolten. Darüber hinaus erhalten die Fraktionen monatlich einen Erhöhungsbetrag von 120,00 € ab dem dritten Fraktionsmitglied. Fraktionslose Ratsmitglieder erhalten einen monatlichen Zuwendungsbetrag von insgesamt 120,00 €. Demnach entfallen auf jedes Fraktionsmitglied jährlich: CDU (17) SPD (12) Bündnis90/Die Grünen (3) SBW (2) WIR/FWW (2) Fraktionslose Ratsmitglieder (2) Gesamtaufwendungen pro Jahr 2.117,65 € 2.400,00 € 2.880,00 € 2.400,00 € 2.400,00 € 1.440,00 € 85.920,00 € Die Verwaltung schlägt vor, die Zuwendungen für das Jahr 2016 in unveränderter Höhe festzusetzen. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten (1. Rate im Januar 2016; 2. Rate im Juli 2016). Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird jeweils ein Abschlag gezahlt. Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 15. Februar für das vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen. 3. Alternativen Es werden keine Alternativen vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Wie in den Vorjahren. Der Haushaltsansatz von 86.200 € wird eingehalten.