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Beschlussvorlage (Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
127 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
07.12.15, 13:01
Aktualisiert
07.12.15, 13:01
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 237/2015 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 26.11.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 237/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Her Hummelsheim 30.11.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, auf den folgenden Grundstücken Unterkünfte für die Unterbringung von Flüchtlingen zu errichten: - Jahnstraße, schwarzer Aschenplatz (8 Häuser) Falkenweg (8 Häuser) Urfelder Straße (6 Häuser) Mertener Straße, Bolzplatz (6 Häuser) Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen durch Schaffung einer 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 zu schaffen und die Detailplanung/Ausgestaltung in der Sondersitzung des Rates am 19.01.2016 vorzulegen. Sachdarstellung: 1. Problem Der Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland hält an. Die Stadt hat eine Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) in der Mainstraße mit insgesamt 220 Plätzen eingerichtet. Hier werden Flüchtlinge zur Vermeidung von Obdachlosigkeit im Wege der Amtshilfe für das Land Nordrhein-Westfalen untergebracht. Darüber hinaus hat die Stadt weitere rund 300 Asylbewerber untergebracht, die ihr im Regelverfahren zugewiesen wurden. Diese Menschen bleiben für die Dauer des Asylverfahrens (möglicherweise darüber hinaus) in Wesseling. Sie sind in verschiedenen Unterkünften in allen Stadtteilen untergebracht. Nahezu täglich erhält die Stadt weitere Zuweisungen. Zwischenzeitlich sind alle Unterbringungsmöglichkeiten erschöpft. Die Beschaffung von Wohnraum auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt ist schwierig, weil nicht in ausreichendem Umfang geeignete Wohnungen zur Verfügung stehen. Sobald die Maßnahmen zur Herrichtung des Maarhofs und zur Sanierung des Gebäudes Konrad-AdenauerStraße 43 abgeschlossen sind, stehen rund 130 weitere Plätze für die Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung. Dieser Anzahl reicht allerdings bei weitem nicht aus, denn die Aufnahmequote der Stadt steigt wie die aller Kommunen - mit dem stetigen Zustrom von Flüchtlingen nach NRW weiter an. Berücksichtigt werden muss auch, dass perspektivisch die Notunterkünfte in den Kommunen reduziert werden, weil das Land seine Kapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtung erhöht und die Verfahren zur Zuweisung der Flüchtlinge im Regelverfahren in die Kommunen beschleunigt. Derzeit werden die Plätze in der Notunterkunft Mainstraße auf die Aufnahmequote der Stadt angerechnet. Deshalb wird die Stadt künftig in dem Umfang, in dem Plätze in der Notunterkunft nicht mehr benötigt werden, Zuweisungen im Regelverfahren erhalten. Es ist daher unerlässlich, zusätzlichen Wohnraum für die Unterbringung von Flüchtlingen zu schaffen. 2. Lösung Nur durch das Aufstellen weiterer Wohncontainer kann der Bedarf an zusätzlichem Wohnraum nicht gedeckt werden. Zudem wird künftig auch Wohnraum für die Flüchtlinge benötigt, die ein Bleiberecht erhalten. Die Verwaltung schlägt deshalb den Bau von Gebäuden auf städtischen Grundstücken vor. Zwischenzeitlich liegen verschiedene Angebote von Bauträgern zur Errichtung entsprechender Unterkünfte vor. Präferiert werden Angebote zur Errichtung von Reihen- und/oder Doppelhäusern, die zunächst für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden und später, wenn sie dafür nicht mehr benötigt werden, umgebaut und vermietet oder auch veräußert werden können. Vorgeschlagen wird die Errichtung von insgesamt 28 Reihenhäusern, in denen 280-300 Personen untergebracht werden können. Die Wohnfläche beträgt insgesamt rund 3.600 m². Berücksichtigt wird die vom Rat in seiner Sitzung vom 10.11.2015 beschlossene Leitlinie, die Unterkünfte auf alle vier Stadtteile zu verteilen. Als Standorte werden folgende Grundstücke vorgeschlagen: - Jahnstraße, schwarzer Aschenplatz (8 Häuser) Falkenweg (8 Häuser) Urfelder Straße (6 Häuser) Mertener Straße, Bolzplatz (6 Häuser). Nach einer Kostenschätzung der Verwaltung werden für den Bau der Gebäude einschließlich Erschließungskosten Haushaltsmittel von rund 6,5 Mio. € benötigt. Die Baukosten sollen über das Förderprogramm "Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL FLÜ)" zinsgünstig finanziert werden. Das Darlehen ist für die ersten zehn Jahre zinslos, danach beträgt der Zinssatz 0,5 %. Es ist eine Verwaltungsgebühr von 0,5 % pro Jahr zu entrichten. Voraussetzung für eine Förderung ist ein Eigenanteil von 20 %, der durch Bereitstellen der Grundstücke erbracht werden kann. Es wird ein Tilgungszuschuss von 35 % gewährt. Bei Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 6,5 Mio. € beträgt der Tilgungszuschuss rd. 2,27 Mio. Euro. Bis zum 10. Jahr betragen die Aufwendungen für die Verwaltungsgebühr, die Abschreibung und die Unterhaltung rd. 206.000 €, ab dem 11. Jahr einschließlich Zinsen (durchschnittlich rd. 7.000 €/Jahr) rd. 213.000 €. Insbesondere wegen des hohen Tilgungszuschusses ist die Errichtung der Gebäude deutlich kostengünstiger als die Anmietung entsprechenden Wohnraums. Die für die Aufnahme des Darlehens erforderliche Kreditermächtigung kann nur im Rahmen eines Nachtragshaushalts geschaffen werden. Sobald die Kosten für die Errichtung der Gebäude berechnet sind, wird der Kämmerer eine 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 aufstellen. Für die Beschlussfassung schlägt die Verwaltung wegen der Dringlichkeit eine Sondersitzung des Rates am 19.01.2016 vor. Bis zu dieser Sitzung wird die Verwaltung die Detailplanung erarbeiten, damit auch der Beschluss über die Ausgestaltung der Bebauung gefasst werden kann. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind dargestellt.