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Beschlussvorlage (Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2014)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
111 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
11.12.15, 13:02
Aktualisiert
11.12.15, 13:02
Beschlussvorlage (Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2014) Beschlussvorlage (Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2014) Beschlussvorlage (Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2014)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 229/2015 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II III/ Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2014 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche III/ 11.12.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 229/2015 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 11.12.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2014 Beschlussentwurf: Der Bürgermeister als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung - den Jahresabschluss 2014 in der vorgelegten Form festzustellen, - entsprechend dem Vorschlag von Aufsichtsrat und Geschäftsführung über die Verwendung des Verlusts zu beschließen - dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 zu erteilen. Sachdarstellung: Der Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH hat in seiner Sitzung vom 9. Dezember 2015 den Jahresabschluss 2014 – wie in der Vorlage beschrieben – gebilligt und sich dem Vorschlag der Geschäftsführung zur Verwendung des Verlusts angeschlossen. Der Aufsichtsrat hat darüber hinaus beschlossen, der Gesellschafterversammlung die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung vorzuschlagen. Der Bericht des Aufsichtsrats ist in der Anlage beigefügt.