Daten
Kommune
Wesseling
Größe
13 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
11.12.15, 13:02
Aktualisiert
11.12.15, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
SEG
Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling GmbH
Bericht des Aufsichtsrats
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 und der Lagebericht wurden durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG geprüft. Die Prüfung wurde nach § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen.
Der Bestätigungsvermerk wurde ohne Einschränkungen erteilt.
Der Prüfungsbericht gab dem Aufsichtsrat keine Veranlassung zu besonderen Bemerkungen.
Dem Aufsichtsrat liegen der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Vorschlag über die
Verwendung des Verlusts vor. Er billigt den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss.
Der Vorschlag der Geschäftsführung über die Verwendung des Verlusts schließt sich der Aufsichtsrat
an.
Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung für die im Geschäftsjahr geleistete Arbeit.
Wesseling, 09.12.2015
gez.
Der Aufsichtsratsvorsitzende